Ab wann gilt ein Magazin als Magazin, welches Teil ist "das Magazin". Vor allem wenn sie dann zu verbotenen Waffen
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Kommt das ev noch in der Verordnung?
Oder haben wir dann einen riesen Graubereich mit Ersatzfedern, Followern, Begrenzern etc?
Bdave hat geschrieben:Da die Magazine in Zukunft ja immer böser werden, müsste es zu denen ja auch mal eine Definition im Gesetz geben?
Ab wann gilt ein Magazin als Magazin, welches Teil ist "das Magazin". Vor allem wenn sie dann zu verbotenen Waffenwerden, muss man das doch definieren?
Kommt das ev noch in der Verordnung?
Oder haben wir dann einen riesen Graubereich mit Ersatzfedern, Followern, Begrenzern etc?
Bdave hat geschrieben:Na da bin ich mal gespannt
doorman hat geschrieben:Eventuell find ich’s nur nicht, was sind die neuen Bedingungen um als Sportschütze zu gelten?
Und darf Sportschütze nun mehr als 10 Waffen besitzen (also einschließlich Kat A)?
doorman hat geschrieben:Ich meinte nach der Übergangsfrist
Papa Bär hat geschrieben:eine gewissen Anzahl Trainings im Jahr und eine gewisse Anzahl Bewerbe
burggraben hat geschrieben:Papa Bär hat geschrieben:eine gewissen Anzahl Trainings im Jahr und eine gewisse Anzahl Bewerbe
Trainings oder Bewerbe, nicht und.
sauersigi hat geschrieben:Interessant auch Punkt 67..in dem erläutert wird dass dem Schiesssportausübenden, so werden die Sportschützen nun benannt, die der Transport von Waffen zur behördlich genehmigten Schiessstätte erlaubt ist....klar umgeladen...
Aber der Hinweis, Transport zur und von der Behördlich genehmigten Schiessstätte ist erlaubt...