Sind nicht in Innsbruck gleich gegenüber den Bögen ein paar Wohnungen? Da soll so eine Verbotszone hinkommen.gewo hat geschrieben:das ist allerdings tatsaechlich ein thema ....howa308 hat geschrieben: WBK und Transport, wenn man in so einer Zone Wohnt?
spannned
Das Neuregistrieren im Forum ist derzeit aufgrund eines technischen Problems nicht möglich. War arbeiten an der Behebung des Fehlers. Bestehende Benutzer können das Forum aber wie immer benutzen. Der Fehler betrifft nur Neuregistrierungen.
Waffenverbotszone nach § 36b SPG
Forumsregeln
Jeder User in diesem Unterforum ist verpflichtet, seine waffenrechtlich relevanten Aussagen nach bestem Wissen und Gewissen zu tätigen und diese soweit möglich sorgfältig mit entsprechender Judikatur, Paragrafen und/oder sonstigen brauchbaren Quellen zu untermauern. Dieses Unterforum gibt ausschließlich Rechtsmeinungen einzelner User wieder. Daher wird von Seiten des Forums keine Haftung für getätigte Aussagen übernommen. Es besteht keine Gewähr auf die Richtigkeit der veröffentlichten Aussagen. Dieses Unterforum kann eine persönliche Beratung durch Rechtsexperten niemals ersetzen. Aus den wiedergegebenen Rechtsmeinungen erwachsen Dritten weder Rechte noch Pflichten.
Jeder User in diesem Unterforum ist verpflichtet, seine waffenrechtlich relevanten Aussagen nach bestem Wissen und Gewissen zu tätigen und diese soweit möglich sorgfältig mit entsprechender Judikatur, Paragrafen und/oder sonstigen brauchbaren Quellen zu untermauern. Dieses Unterforum gibt ausschließlich Rechtsmeinungen einzelner User wieder. Daher wird von Seiten des Forums keine Haftung für getätigte Aussagen übernommen. Es besteht keine Gewähr auf die Richtigkeit der veröffentlichten Aussagen. Dieses Unterforum kann eine persönliche Beratung durch Rechtsexperten niemals ersetzen. Aus den wiedergegebenen Rechtsmeinungen erwachsen Dritten weder Rechte noch Pflichten.
- burggraben
- .50 BMG
- Beiträge: 1478
- Registriert: Di 5. Jul 2016, 17:53
Re: Waffenverbotszone nach § 36b SPG
-
- .308 Win
- Beiträge: 438
- Registriert: So 17. Dez 2017, 06:59
Re: Waffenverbotszone nach § 36b SPG
Und somit gilt für mich : Ich meide Waffenverbotszonen auf jeden Fall ! Beruflich wie auch Privat !
Meine Chefs und die Gewerbetreibenden und Gastronomen können sich ja dann bei den verantwortlichen Stellen über diesen Wahnsinn der nur Rechtschaffende Bürger schikaniert und den wohlbekannten Messerstechern Kulturbefruchtern Rechtgläubigen und Fachkräften für Vermögensverteilung ausliefert bedanken!
Für mich eine Aushebelung des Notwehrrechts nicht mehr und nicht weniger !
Meine Chefs und die Gewerbetreibenden und Gastronomen können sich ja dann bei den verantwortlichen Stellen über diesen Wahnsinn der nur Rechtschaffende Bürger schikaniert und den wohlbekannten Messerstechern Kulturbefruchtern Rechtgläubigen und Fachkräften für Vermögensverteilung ausliefert bedanken!
Für mich eine Aushebelung des Notwehrrechts nicht mehr und nicht weniger !
Mauser C96 Cal. 7,63mm Sentinel .22 Mag AMT Auto Mag .22 Win Colt Python 4" Mauser C96 Bolo 9mm Mauser 1910/14/34 Mauser HSc 7,65 Mauser WTP 1 WTP 2 Mauser DA 90 Mauser P08 P38 S&W Mod 29 .44 Springfield Cal.45 ACP
- Glock1768
- .50 BMG
- Beiträge: 2538
- Registriert: Sa 13. Aug 2016, 17:02
- Wohnort: NÖ, Bezirk Bruck ad Leitha
Re: Waffenverbotszone nach § 36b SPG
ich muss dir hier leider vollkommen zustimmen ... ich finde das ist WAHNSINNsilverstar hat geschrieben: Für mich eine Aushebelung des Notwehrrechts nicht mehr und nicht weniger !



Re: Waffenverbotszone nach § 36b SPG
Schaut für Anrainer usw. nach einem weiten Umweg aus:
https://www.polizei.gv.at/lpd_docs/1348.pdf
https://www.polizei.gv.at/lpd_docs/1348.pdf
Re: Waffenverbotszone nach § 36b SPG
da steht "mit führen"burggraben hat geschrieben:Sind nicht in Innsbruck gleich gegenüber den Bögen ein paar Wohnungen? Da soll so eine Verbotszone hinkommen.gewo hat geschrieben:das ist allerdings tatsaechlich ein thema ....howa308 hat geschrieben: WBK und Transport, wenn man in so einer Zone Wohnt?
spannned
das hat mit "fuehren" im sinne des WaffG nix zu tun
ich denke du kannst da mit WBK genauso durch wie mit WP
doubleaction OG, Wien
Bitte keine PN, ggf. Email info{@}doubleaction.at oder Tel 0676-5145029
Angebote gültig so lange der Vorrat reicht. Irrtum vorbehalten
Auf Anfrage sind Warenausfolgungen über Partner in OÖ, Slzb., Tirol und der Stmk. möglich.
Bitte keine PN, ggf. Email info{@}doubleaction.at oder Tel 0676-5145029
Angebote gültig so lange der Vorrat reicht. Irrtum vorbehalten
Auf Anfrage sind Warenausfolgungen über Partner in OÖ, Slzb., Tirol und der Stmk. möglich.
Re: Waffenverbotszone nach § 36b SPG
Verstehe die ganze Diskussion überhaupt nicht, denn dann rennen die Leute eben mit Schraubenziehern durch die Gegend. Um jemanden damit ernsthaft zu verletzen, indem ich ihm in den Hals steche, reicht das völlig.
Wozu also das alles?
Wozu also das alles?
Bei Politikern ist es einfach zu erkennen, wenn sie lügen - Die Lippen bewegen sich.
- Glock1768
- .50 BMG
- Beiträge: 2538
- Registriert: Sa 13. Aug 2016, 17:02
- Wohnort: NÖ, Bezirk Bruck ad Leitha
Re: Waffenverbotszone nach § 36b SPG
Kontrolle und Einschränkung der Freiheit der Bürger ...
Re: Waffenverbotszone nach § 36b SPG
Sei mir nicht bös, ich mag deine Beiträge hier im Forum generell ja, aber diese Aussage ist einfach saublöd.Glock1768 hat geschrieben:Kontrolle und Einschränkung der Freiheit der Bürger ...
Auf diesem Niveau zu diskutieren hat keinen Sinn. Wenn der Staat vor hätte, was du da schreibst, dann würde er nicht Waffenverbotszonen auf ~200m² einführen und wir hätte da wohl auch ein völlig anderes neues Waffg.
Bei Politikern ist es einfach zu erkennen, wenn sie lügen - Die Lippen bewegen sich.
Re: Waffenverbotszone nach § 36b SPG
Genau meine Meinung.
Diese Regelung trifft im Grunde nur die rechtstreuen Bürger, die somit wehrlos gemacht werden. Ein Waffenpass ist für normale Bürger praktisch unerreichbar.
Wer von den Kriminellen soll sich denn an dieses Gesetz halten?
Wer Innsbruck kennt, weiß dass die Polizei in vielen Fällen machtlos ist und Verdächtige oft nach der Einvernahme wieder laufen lassen muss (Marokkanerszene ...)
Aus den USA weiß man schon lange, dass derartige Waffenverbotszonen wie eine Einladung für Kriminelle wirken.
Diese Regelung trifft im Grunde nur die rechtstreuen Bürger, die somit wehrlos gemacht werden. Ein Waffenpass ist für normale Bürger praktisch unerreichbar.
Wer von den Kriminellen soll sich denn an dieses Gesetz halten?
Wer Innsbruck kennt, weiß dass die Polizei in vielen Fällen machtlos ist und Verdächtige oft nach der Einvernahme wieder laufen lassen muss (Marokkanerszene ...)
Aus den USA weiß man schon lange, dass derartige Waffenverbotszonen wie eine Einladung für Kriminelle wirken.

Re: Waffenverbotszone nach § 36b SPG
Der Sinn und Zweck ist, dass auch - oder sogar besonders - die Gauner keinen Bock darauf haben, quasi nach Willkür aus der Menge gefischt und durchsucht zu werden. Die gehen dann lieber woanders hin. Wer natürlich vorsätzlich großen Schaden anrichten will, geht hingegen genau dorthin. Theoretisch zumindest, denn erstens sind die Amokläufer und Terroristen in Österreich zum Glück eher selten und zweitens schreckt die Waffenpassdichte in Österreich wohl niemanden ab. Der gemeine Pulverdampfler mit dem Messer wohl erst recht nicht. Schlussendlich besteht die Gefahr, diese Zonen regelmäßig auszunutzen und wenn dann in diesen Zonen tatsächlich weniger passiert - eben weil sie den Kleinkriminellen womöglich wirklich fernhalten, der dann halt woanders wütet - kann man ja vielleicht mal eine fixe Zone rund um die Uhr versuchen, danach die Zone ausweiten... 
Der durchschnittliche LWB, den man in Foren, im Waffengeschäft und regelmäßig auf dem Schießstand antrifft, ist so fixiert auf SEINE Bedürfnisse, SEINE Vereinsmauer und (meist missverstandenen) "GRUNDRECHTE!!!!!!!!!", dass er gar nicht erkennt, dass man den legalen Waffenbesitz überhaupt nicht einschränken braucht, um IHM oder - wenn er ein bisserl weiter denkt - "uns" das Leben schwer zu machen und dass aber andererseits auch nicht jede Einschränkung als Nebenerscheinung dazu dient, um gerade Ihn und schon gar nicht uns fertig zu machen. Die Einschränkung als Nebenerscheinung ist halt leider trotzdem ein Resultat mit Konsequenz. Von Polizeistaat und Aushebeln der Notwehr zu schreiben, sowie die USA mit ins Boot zu holen, halte ich hingegen für sehr fragwürdig.
"!!!!"!!!!!!!!!!!! "!!!!"!!!!!!!!!!!!!!"
(Rufzeichen kann man leider nicht auch noch groß schreiben, aber das hab ich ja oben schon erledigt)

Der durchschnittliche LWB, den man in Foren, im Waffengeschäft und regelmäßig auf dem Schießstand antrifft, ist so fixiert auf SEINE Bedürfnisse, SEINE Vereinsmauer und (meist missverstandenen) "GRUNDRECHTE!!!!!!!!!", dass er gar nicht erkennt, dass man den legalen Waffenbesitz überhaupt nicht einschränken braucht, um IHM oder - wenn er ein bisserl weiter denkt - "uns" das Leben schwer zu machen und dass aber andererseits auch nicht jede Einschränkung als Nebenerscheinung dazu dient, um gerade Ihn und schon gar nicht uns fertig zu machen. Die Einschränkung als Nebenerscheinung ist halt leider trotzdem ein Resultat mit Konsequenz. Von Polizeistaat und Aushebeln der Notwehr zu schreiben, sowie die USA mit ins Boot zu holen, halte ich hingegen für sehr fragwürdig.
"!!!!"!!!!!!!!!!!! "!!!!"!!!!!!!!!!!!!!"

(Rufzeichen kann man leider nicht auch noch groß schreiben, aber das hab ich ja oben schon erledigt)
GTRRU - Gumbear Tactical Rapid Response Unit
Beiträge zu rechtlichen Themen entsprechen meiner persönlichen Einschätzung und sind nicht als Rechtsberatung, verbindlicher Ratschlag, oder sachkundige Auskunft zu betrachten.
Beiträge zu rechtlichen Themen entsprechen meiner persönlichen Einschätzung und sind nicht als Rechtsberatung, verbindlicher Ratschlag, oder sachkundige Auskunft zu betrachten.
Re: Waffenverbotszone nach § 36b SPG
Das Verbot betrifft Waffen und "Gegenstände ..." (siehe weiter oben). Der Schraubenzieher ist daher grundsätzlich also auch davon betroffen.Papa Bär hat geschrieben:Verstehe die ganze Diskussion überhaupt nicht, denn dann rennen die Leute eben mit Schraubenziehern durch die Gegend. Um jemanden damit ernsthaft zu verletzen, indem ich ihm in den Hals steche, reicht das völlig.
Wozu also das alles?
Und der Kern der Kritik an den vertrottelten Waffenverbotszonen ist, dass sich rechtstreue Bürger (das sind in der Regel die Opfer) grundsätzlich an Gesetze halten und Kriminelle (also die Täter) sowieso auf Gesetze und auch auf Waffenvebotszonen pfeifen.
=> auf deutsch: Nachteile für die Normalos, Vorteil für die Banditen.
Die Argumentation von cas81 ist zwar theoretisch korrekt, allerdings braucht es dazu schlicht Polizeipräsenz (also für die Kontrollen). Diese Polizeipräsenz (ohne Waffenverbotszone) alleine würde aber im Normalfall schon genügen um das "Gsindel" zu vertreiben. Und das ohne Nachteile für uns alle.
All das natürlich mit der gleichen nur symptombekämpfen Folge, dass die dann eben woanders hingehen.
-
- .308 Win
- Beiträge: 438
- Registriert: So 17. Dez 2017, 06:59
Re: Waffenverbotszone nach § 36b SPG
Da Ich auch keinen Bock darauf habe, quasi nach Willkür aus der Menge gefischt und durchsucht zu werden und nicht bereit bin meine Gewohnheiten (Messer am Mann ) zu ändern werde ich diese Zonen meiden Beruflich wie auch Privat so wie meine Fam. und unsere Freunde auch! (Einhellige Meinung) Für die daraus entstehenden Einbussen für Gewerbetreibende Kunden usw Beschwerden bitte an:
https://tirol.gruene.at/georg-willi-1
https://tirol.gruene.at/georg-willi-1
Mauser C96 Cal. 7,63mm Sentinel .22 Mag AMT Auto Mag .22 Win Colt Python 4" Mauser C96 Bolo 9mm Mauser 1910/14/34 Mauser HSc 7,65 Mauser WTP 1 WTP 2 Mauser DA 90 Mauser P08 P38 S&W Mod 29 .44 Springfield Cal.45 ACP
Re: Waffenverbotszone nach § 36b SPG
Kasperltheater das Ganze. Und mehr Polizeipräsenz führt nur wieder zur Verminderung des subjektiven Sicherheitsgefühls. Zum Verrücktwerden, diesen Breitengraden ist glaub ich nicht mehr zu helfen. Am besten mit deutlich erkennbaren riesigen Schaumstoffspielzeugwaffenn und einem T- Shirt mit der Aufschrift "Gangters Paradise" durchmarschieren und dabei laut lachen.
... oder lieber doch nicht, sonst steht im Artikel nur "... war im Besitz einer Waffenbesitzkarte". Reine Schadensverlagerung, falls überhaupt. Aber vielleicht ist das auch bloß Taktik: die Zonen ausweiten und das einzige freie Fleckerl beherbergt dann alle Waffenträger und DANN kann man zuschlagen. Erst recht wenn sich einer mit WP, der aus Prinzip die "gute neue Gegend" meidet, gegen so einen Ganoven wehrt, dann hamma die LWB auch gleich entwaffnet. Super.
I muss echt aufhören darüber nachzudenken, die Fantasie nimmt schon wieder überhand. Augen zu und "durch"
Wie gut, dass es in Wien so viel Bedarf für solche Zonen gibt, des wird die sicherste Stadt der Welt und weil sich jeder so brav an die Zone hält, können wir die Cops ja gleich irgendwo anders abstellen, wo sie dringender gebraucht werden! Schöne, neue (alte?) Welt.
... oder lieber doch nicht, sonst steht im Artikel nur "... war im Besitz einer Waffenbesitzkarte". Reine Schadensverlagerung, falls überhaupt. Aber vielleicht ist das auch bloß Taktik: die Zonen ausweiten und das einzige freie Fleckerl beherbergt dann alle Waffenträger und DANN kann man zuschlagen. Erst recht wenn sich einer mit WP, der aus Prinzip die "gute neue Gegend" meidet, gegen so einen Ganoven wehrt, dann hamma die LWB auch gleich entwaffnet. Super.
I muss echt aufhören darüber nachzudenken, die Fantasie nimmt schon wieder überhand. Augen zu und "durch"

GTRRU - Gumbear Tactical Rapid Response Unit
Beiträge zu rechtlichen Themen entsprechen meiner persönlichen Einschätzung und sind nicht als Rechtsberatung, verbindlicher Ratschlag, oder sachkundige Auskunft zu betrachten.
Beiträge zu rechtlichen Themen entsprechen meiner persönlichen Einschätzung und sind nicht als Rechtsberatung, verbindlicher Ratschlag, oder sachkundige Auskunft zu betrachten.
Re: Waffenverbotszone nach § 36b SPG
Gibt es jetzt eigentlich eine klare Definition von "mit sich führen"?
"Führen" im Sinne des Waffengesetztes ist es wohl nicht. "Transportieren" aber wohl auch nicht. Wann "führt man etwas mit sich"?
"Führen" im Sinne des Waffengesetztes ist es wohl nicht. "Transportieren" aber wohl auch nicht. Wann "führt man etwas mit sich"?
Re: Waffenverbotszone nach § 36b SPG
Da hast absolut rechtcas81 hat geschrieben:Kasperltheater das Ganze
Schöne, neue (alte?) Welt.
Denn:
Wo gibt es gar keine Terrorüberfälle, Raubüberfälle, Messerstecherein, Drogenverkäufe, Schägerein, Sexualstrafdelikte, usw, usw,........
Richtig geraten (werter Hr Innenminister, falls sie gnädigerweise hier mal a bissl zwecks Weiterbildung hereinschauen)
Auf Schießplätzen!
LG Steelman
Mangelnde Vorbereitung ist die Vorbereitung auf das Versagen