Aktueller Status 2019-01-07: Antwort der Sektion III/3 ist da: Post in diesem Thread und Neuer Thread
Aktueller Status 2018-12-07: Konsens der Community erreicht das es rein vom Gesetzeswortlaut her erlaubt sein sollte. Anfrage bei Sektion III/3 läuft um die Unsicherheit die der Praxiskommentar geschaffen hat aus der Welt zu räumen.
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Ich mach für dieses Thema jetzt mal einen eigenen Thread auf, weil es immer wieder für Diskussionen sorgt, noch nicht abschließend geklärt zu sein scheint und aktuell gerade wieder in zwei verschiedenen Threads diskutiert wird mit jeweils gegenteiligen Meinungen.
Ich verschiebe das Anfangposting vom anderen Thread nach hier. Darin habe ich auf gewo (die prominenteste Warnstimme bei den vorgeladenen Magazinen), und versucht eine endgültige (soweit dasüberhaupt außergerichtlich möglich ist) Klärung zu starten.
gewo hat geschrieben:ein kollege hat es vor ca drei jahren hier gepostet
mit quelle und textzitat
ich wusste es vorher auch ned und bin damals vom gegenteil ausgegangen
Ich will dem jetzt mal endlich auf den Grund gehen woher die Sache mit den vorgeladenen Magazinen kommt. Ich mein das jetzt wirklich nicht böse, ich will nur wissen ob ich mich daran halten muss oder nicht, weil mit vorgeladenen Magazinen zum Stand fahren zu können wär schon sehr praktisch. Eine Suche im Forum via Foren Suche und via Google Suche hat ergeben, dass praktische alle Kommentare die sich auf eine Quelle berufen, von gewo sind. Andere welche eine Quelle angeben habe ich auch nach längerem Suchen nicht gefunden. Folgende relevante Treffer möchte ich auflisten:
gewo 2013-01: Steht nirgendwo
gewo 2013-01: Polizisten sind fälschlicherweise der Meinung man darf vorgeladene Magazine nicht transportieren
gewo 2014-06: Steht im Kommentar im Bereich wo es um das Führen geht, ein Kunde hat mir eine Kopie der Seite vorbeigebracht
stickhead 2014-06: Stickhead hat das mit den vorgeladenen Magazinen im Keplinger noch nicht gelesen
gewo 2014-08: Steht im Kommentar
gewo 2015-01: Steht im Kommentar
gewo 2016-01: Steht im Kommentar Gartner/Keplinger 2013
gewo 2016-08: Rechtslage indifferent, aber keine gute Idee
Deine Meinung hat sich also im ersten Halbjahr 2014 gebildet wo dir das jemand auf einer Kopie gezeigt hat (deswegen hab ichs nicht im Forum gefunden). 2016 schreibst du es steht im Keplinger Kommentar aus 2013. Ich kann es wie gesagt im 2017er Kommentar nicht finden. Ich würde jetzt jemanden der den 2013 Kommentar hat bitten rauszusuchen wo das steht. Eventuell kommen wir ja drauf dass der Keplinger das nur in einem bestimmten Jahr drinnen hatte, aber später wieder rausgelöscht hat.
Ich kenne keine Gerichtsurteile dazu und in Gesetz und Erlässen steht dazu auch nix soweit mir bekannt ist. Wenn wir jetzt wissen würden dass aus dem Kommentar gelöscht wurde, wäre das meiner Meinung nach schon ein starkes Indiz dafür das es nicht stimmt.
Kann mir bitte irgendwer die Stelle sagen wo das im Praxiskommentar steht und welche Auflage das war?
gewo schau doch bitte nochmal nach, du hast den 2013er Kommentar doch sicher noch rumliegen.