fast12 hat geschrieben:Jo_Kux hat geschrieben:??
Wie kommst auf das?
Wenn du die Bedingungen eines Sportschützen erfüllt, dann kannst du diese Mags doch kaufen...
Wir kommen der Sache näher. Jetzt liest du bitte noch §11b (4)...
Es gibt in diesem forum bereits mehrere Stellungnahmen, die nahelegen, dass du mit der Behauptung, dass Sportschützen keine hicaps mehr kaufen können, falsch liegst.
Wir kommen also nix näher.
Schön langsam wird auch klar, warum die alt eingesessenen Poster bei dem Thema schon lange nix mehr schreiben, weil sies einfach leid sind immer und immer wieder das selbe runter zu beten...
MikeD hat geschrieben:Das sehe ich nicht so !Bdave hat geschrieben:Derzeitiger Stichtag für den Altbestand ist der 13.12.2019. Ab 14.12.2019 sind HA und Pistolen mit mehr als 10 bzw 20 Schuss Kapazität Kat. A. Waffen.
Waffen und Magazine müssen innerhalb von 2 Jahren an die Behörde gemeldet werden, welche dafür eine WBK mit dem erforderlichen Vermerk auszustellen hat. Diese Sachen dürfen dann als Altbestand weiter besessen werden. Rückstufung auf Kat. B ist nur möglich, wenn man seine Magazine abgibt, zerstört etc.
Die Altbestand Kat A Waffen reduzieren die Kat B Plätze. Dh aus zB 4 Kat B werden 1 Kat A und 3 Kat B.
Mit der Altbestandsklausel ist kein Neuerwerb möglich.
Edelsportschützen nach §11b bekommen ebenso eine Ausnahmebewilligung, welche jedoch anscheinend regelmäßig erneuert / überprüft werden muss (Wie auch immer das aussieht). Diese Leute dürfen dann auch neue Terrormagazine ohne Meldung an die BH erwerben.
Soweit ich das jetzt rauslese, kann man auch nur die Magazine als Altbestand melden, darf diese jedoch nicht in die Kat B Waffe stecken. Wenn man beides als Altbestand verwenden will, muss man eben beides melden.
Der §17 (3) sagt ganz eindeutig:Somit darf man auch als "Altbestands-Besitzer" Magazine für die jeweilige Kategorie (Abs. 1 Z 7 bzw. 8) kaufen.Der Erwerb, der Besitz und das Führen von Magazinen gemäß Abs. 1 Z 9 und 10 für Schusswaffen, die aufgrund einer Bewilligung nach Abs. 1 Z 7, 8 oder 11 besessen werden, bedarf keiner gesonderten Bewilligung.
Wenn man nur Magazine und keine dazugehörige Waffe besitzt (Abs. 1 Z 9 und 10), darf man aber KEINE neuen Magazine kaufen.