"Da die Geschosse dem Waffengesetz unterliegen, dürfen diese nur mit Waffenbesitzkarte und entsprechenden Begleitdokumenten mitgeführt werden. Beides konnte die Frau nicht vorlegen", so Christian Heyer, Pressesprecher des Hauptzollamts Osnabrück.
https://www.zoll.de/SharedDocs/Pressemi ... paket.html
Tangiert uns zwar nur am Rande aber wie kann das sein?
Ich dachte immer Geschosse, auch HP fallen nicht unter das Waffengesetz?

Oder geht es hier um den Import / Export?
Am Bild kann ich sonst auch nichts Außergewöhnliches erkennen. 6mm HPFB 66gr match grade
Wirkt jetzt nicht wie verbotene Hartkern- oder Explosivmunition.