Aus dem von mir verlinkten Dokument geht auf Seite 4 eindeutig hervor, dass sich Lauf und Verschluss von SP5k und MP5k wesentlich unterscheiden, andernfalls wäre das auf Kategorie B in Österreich nicht möglich, da ist sicher nix durchgeflutscht.
Nach den deutschen Vorschriften darf ein militärischer Verschluss in der zivilen Waffe nicht einbaubar bzw. verwendbar sein, andernfalls wäre es in Deutschland keine zivile Waffe mehr. Hier muss also ein wesentlicher Unterschied bestehen der auch überprüft wird. Sollte in Deutschland der Lauf mit der Militärwaffe kompatibel sein wie das z.B. beim Niedermeier SLK34 (Steyr MP34) der Fall ist
muss dieser aber fest verstiftet sein damit er nicht einfach herausgenommen werden kann.
Fakt ist, dass scheinbar genug Halbautomaten die in Deutschland zivil erhältlich sind, (z.B. das NK33 vom Niedermeier aus München) bei denen sowohl
Lauf (nicht verstiftet) als auch
Verschluss "anders" ausgeführt sind. Es wird in den diversen Bescheiden der deutschen Behörde auch klar angegeben.
Den Affenzirkus mit Verschluss und Lauf gibt es ja in anderen Ländern auch, daher ist es verständlich wenn ein Hersteller das von Haus aus neu konstruiert. (z.B. SIG Patrol)
Übrigens, der verstiftete Lauf des Interordnance R94 Repetierers wäre mit einer AK kompatibel.
