wen es interessiert und wers nicht kennt:
Text:
https://waffg.info/nachrichten/Das_Waffenverbot_fuer_Drittstaatsangehoerige_im_Detail
Grafik:
![Bild](https://waffg.info/images/items/waffenbesitz.jpg)
Mit WBK/WP auch Kat. B
Also ich habe es so verstanden, dauerhaften Aufenthaltstitel ohne Ablauffrist , kein Waffen Verbot.
das ist unsinnEdin91 hat geschrieben: ↑Mi 20. Feb 2019, 11:12Ja aber es gibt keinen unbefriesteten aufenhaltstitel mehr nur auf 5 jahre ist der begrenzt. Wbk ist unmöglich zu bekommen nur schwer. Hab ein Kollegen der aus Frankreich kommt der muss die bestätigung zuerst von Frankreich holen also dort die WBK erlaubnis bekommen damit er hier in Ö eine bekommt.
er muss einen wohnsitz haben, ja
Nope in DE gibt's das als Hauptwohnung und Nebenwohnung auch noch so ähnlich. Aber da gibt's auch noch die "alleinige Wohnung"
und weisst du auch ob damit eine zustellungsregelung verbunden ist?
In Italien gibts das ja auch, domicilio und residenza als Haupt- und Nebenwohnsitz. Und Blechkasten brauchts dort gar keinen, dort können sie dir einen Brief oder Bescheid ans schwarze Brett im Gemeindeamt hängen und nach zwei Wochen gilt das als zugestellt, mit allen Rechtsfolgen.gewo hat geschrieben: ↑Mi 20. Feb 2019, 11:59und weisst du auch ob damit eine zustellungsregelung verbunden ist?
also "...wenn brief dort in den blechkasten geworfen dann rechtsfolge bis zum voelligen existenzverlust, selbst wenn der adreassat der via blechkasten erreicht werden soll den brief nie bekomen hat?.."