Hirschberg hat geschrieben: ↑Di 15. Jan 2019, 16:12Mittlerweile haben wir Mitte Jänner und die konsolidierte Fassung ist noch immer nicht aktualisiert…
Um Unklarheiten zu vermeiden:
Gesetze treten nach ordnungsgemäßer Kundmachung in Kraft. Die Kundmachung von Gesetzen erfolgt heutzutage ausschließlich und authentisch über das RIS in Form der BGBl. Mit Inkrafttreten sollte es auch sofort in der konsolidierten Gesetzesfassung stehen. Sollten ausnahmsweise aufgrund technischer Fehler Abweichungen vorkommen, so zählt das BGBl.
(Siehe dazu auch: https://www.parlament.gv.at/PERK/GES/WE ... ndex.shtml)
Im konkreten Fall wurde die Novelle des WaffG (idF BGBl I 97/2018) am 22.12.2018 im RIS kundgemacht. Die mit 1.1. in Kraft tretenden Bestimmungen sind somit bereits in Kraft getreten.
Dass im RIS die konsolidierte Fassung noch nicht aktualisiert wurde, ist extrem ärgerlich und stiftet ggf Verwirrung - ist aber für die geltende Rechtslage völlig unerheblich. Diese richtet sich - wie ausgeführt - nach dem BGBl.