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Wann muss man melden, dass man mehr als 19 Gewehre besitzt

Was ist erlaubt, was ist verboten und wie kommt man eigentlich zu einer WBK?
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Scout17
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Wann muss man melden, dass man mehr als 19 Gewehre besitzt

Beitrag von Scout17 » So 20. Jan 2019, 21:33

Hallo, da mich die Sammelleidenschaft gepackt hat möchte ich mir eine Gewehrsammlung zulegen.
Im Gesetz steht drinnen, dass wenn man mehr als19 Gewehre im räumlichen Naheverhältnis hat, diese zu melden sind.
Doch was heißt das genau? Bzw auf meineSituation bezogen.
Ich habe ein Grundstück mit offiziell 2 Gebäuden oben - Hauptgebäude und Nebengebäude (Garage, Wellnesraum, Lagerraum). Die beiden Gebäude verfügen über separate Eingänge. Kann man sich wie 2 Reihenhäuser nebeneinander vorstellen aber mit Doppelwand dazwischen, jedoch mit Schleuse ( 2 versperrbare Türen), welche die beiden Gebäude verbindet. Würde meine Gewehre auf die beiden Gebäude aufteilen, so dass ich nirgends mehr als 19 hätte.
Besteht jetzt in diesem Fall ein räumliches Naheverhältnis oder nicht?
Ich kanns mir jedenfalls nicht vorstellen, da es sich ja offiziell um zwei Gebäude handelt. Wie seht ihr das?
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454casull
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Re: Wann muss man melden, dass man mehr als 19 Gewehre besitzt

Beitrag von 454casull » So 20. Jan 2019, 22:16

steht ja eh schon da,wenn man mehr als 19.stk hat..ob du es auf 2.wohnungen oder 3.häuser aufteilst..is wohl egal
im zwr stehn sie mit deinen namen nur noch zu beachten es zählen da auch die wbk waffen dazu..

aragorn
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Re: Wann muss man melden, dass man mehr als 19 Gewehre besitzt

Beitrag von aragorn » So 20. Jan 2019, 23:07

454casull hat geschrieben:
So 20. Jan 2019, 22:16
steht ja eh schon da,wenn man mehr als 19.stk hat..ob du es auf 2.wohnungen oder 3.häuser aufteilst..is wohl egal
im zwr stehn sie mit deinen namen nur noch zu beachten es zählen da auch die wbk waffen dazu..
Kannst Du mir bitte eine Frage beantworten:
Das Gesetz sagt:
Wer - aus welchem Grunde immer - 20 oder mehr Schußwaffen in einem räumlichen Naheverhältnis zueinander oder Munition in großem Umfang verwahrt, hat darüber die für den Verwahrungsort zuständige Behörde in Kenntnis zu setzen und ihr mitzuteilen, durch welche Maßnahmen für eine sichere Verwahrung und für Schutz vor unberechtigtem Zugriff Sorge getragen ist.
Du sagst, dass es wohl egal ist, ob man es auf 3 Haeuser aufteilt. Heisst das also, dass wenn ich 9 Waffen in Innsbruck am Nebenwohnsitz und 12 Waffen am Hauptwohnsitz in Wien aufbewahre, diese im raeuml. Naehverhaeltnis stehen? Bist Du Anwalt oder so, haette das naemlich anders ausgelegt, daher danke fuer die Aufklaerung!!

454casull
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Re: Wann muss man melden, dass man mehr als 19 Gewehre besitzt

Beitrag von 454casull » Mo 21. Jan 2019, 00:09

aragorn hat geschrieben:
So 20. Jan 2019, 23:07
454casull hat geschrieben:
So 20. Jan 2019, 22:16
steht ja eh schon da,wenn man mehr als 19.stk hat..ob du es auf 2.wohnungen oder 3.häuser aufteilst..is wohl egal
im zwr stehn sie mit deinen namen nur noch zu beachten es zählen da auch die wbk waffen dazu..
Kannst Du mir bitte eine Frage beantworten:
Das Gesetz sagt:
Wer - aus welchem Grunde immer - 20 oder mehr Schußwaffen in einem räumlichen Naheverhältnis zueinander oder Munition in großem Umfang verwahrt, hat darüber die für den Verwahrungsort zuständige Behörde in Kenntnis zu setzen und ihr mitzuteilen, durch welche Maßnahmen für eine sichere Verwahrung und für Schutz vor unberechtigtem Zugriff Sorge getragen ist.
Du sagst, dass es wohl egal ist, ob man es auf 3 Haeuser aufteilt. Heisst das also, dass wenn ich 9 Waffen in Innsbruck am Nebenwohnsitz und 12 Waffen am Hauptwohnsitz in Wien aufbewahre, diese im raeuml. Naehverhaeltnis stehen? Bist Du Anwalt oder so, haette das naemlich anders ausgelegt, daher danke fuer die Aufklaerung!!
nochmal zum lesen,es ist egal ob du jetzt 2.häuser hast oder nicht du kannst auch 10.häuser haben fakt ist bei mehr als 19.stk b oder c waffen zählen alle ist eine meldung auf der bh zu folgen..punkt aus.näheres auf der bh..

Scout17
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Re: Wann muss man melden, dass man mehr als 19 Gewehre besitzt

Beitrag von Scout17 » Mo 21. Jan 2019, 00:19

454casull hat geschrieben:
Mo 21. Jan 2019, 00:09
aragorn hat geschrieben:
So 20. Jan 2019, 23:07
454casull hat geschrieben:
So 20. Jan 2019, 22:16
steht ja eh schon da,wenn man mehr als 19.stk hat..ob du es auf 2.wohnungen oder 3.häuser aufteilst..is wohl egal
im zwr stehn sie mit deinen namen nur noch zu beachten es zählen da auch die wbk waffen dazu..
Kannst Du mir bitte eine Frage beantworten:
Das Gesetz sagt:
Wer - aus welchem Grunde immer - 20 oder mehr Schußwaffen in einem räumlichen Naheverhältnis zueinander oder Munition in großem Umfang verwahrt, hat darüber die für den Verwahrungsort zuständige Behörde in Kenntnis zu setzen und ihr mitzuteilen, durch welche Maßnahmen für eine sichere Verwahrung und für Schutz vor unberechtigtem Zugriff Sorge getragen ist.
Du sagst, dass es wohl egal ist, ob man es auf 3 Haeuser aufteilt. Heisst das also, dass wenn ich 9 Waffen in Innsbruck am Nebenwohnsitz und 12 Waffen am Hauptwohnsitz in Wien aufbewahre, diese im raeuml. Naehverhaeltnis stehen? Bist Du Anwalt oder so, haette das naemlich anders ausgelegt, daher danke fuer die Aufklaerung!!
nochmal zum lesen,es ist egal ob du jetzt 2.häuser hast oder nicht du kannst auch 10.häuser haben fakt ist bei mehr als 19.stk b oder c waffen zählen alle ist eine meldung auf der bh zu folgen..punkt aus.näheres auf der bh..
Also das weis ich mit Sicherheit, dass das nicht stimmt!
Mir geht es jetzt bei meiner frage nur darum ob es sich in meinem Fall um ein räumliches Naheverhältnis handelt.
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Re: Wann muss man melden, dass man mehr als 19 Gewehre besitzt

Beitrag von m_a_d » Mo 21. Jan 2019, 00:43

es gibt im RIS diverse Dokumente (alles was ich gefunden habe war ohne Waffenbezug, daher nicht verlinkt), die das Thema "räumliches Naheverhältnis" beinhalten. Zusammenfassung in der Formulierung eines Nicht-Juristen: auch wenn die Grundstücke nicht unmittelbar aneinander grenzen kann es ein räumliches Naheverhältnis sein. Dass Gebäude nicht einmal verbunden sein müssen und ein solches räumliches Naheverhältnis zu bejahen ist auch mehrfach nachzulesen. Ich würde daher die Meldung machen in Deinem beschriebenen Fall
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Re: Wann muss man melden, dass man mehr als 19 Gewehre besitzt

Beitrag von Tagnor » Mo 21. Jan 2019, 03:25

Ich würde hier in deinem Fall auch ein räumliches Naheverhältnis sehen. Klarheit bekommst du aber am bestens beim zuständigen Sachnearbeiter! Warum fragst du den nicht?

Die beiden Beiträge von 454casull halte ich für falsch.

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Re: Wann muss man melden, dass man mehr als 19 Gewehre besitzt

Beitrag von Huck_Finn » Mo 21. Jan 2019, 06:50

".. wenn ich 9 Waffen in Innsbruck am Nebenwohnsitz und 12 Waffen am Hauptwohnsitz in Wien aufbewahre.." Dann ist es kein räumliches Naheverhältnis. Munition könntest du 4999 Stück je Wohnsitz lagern ohne das eine Meldung notwendig wird.
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Re: Wann muss man melden, dass man mehr als 19 Gewehre besitzt

Beitrag von cas81 » Mo 21. Jan 2019, 07:38

Zwei Häuser direkt aneinander angrenzend, die also nur durch die Doppelwand getrennt sind und zu denen du jederzeit Zutritt hast: ICH würde das wie zwei getrennte Zimmer behandeln und jedenfalls ein räumliches Naheverhältnis unterstellen.

Woolf hat es aber schon gesagt, alles relativ wertlos hier. Scheinbar sind wir sogar schon bei der Vermengung von zivilrechtlichem Nachbarrecht und öffentlichrechtlichem Waffenrecht angelangt :lol: Frag die Behörde, du landest schon nicht auf einer Watchlist ;)
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Re: Wann muss man melden, dass man mehr als 19 Gewehre besitzt

Beitrag von fast12 » Mo 21. Jan 2019, 07:49

Tagnor hat geschrieben:
Mo 21. Jan 2019, 03:25
Ich würde hier in deinem Fall auch ein räumliches Naheverhältnis sehen. Klarheit bekommst du aber am bestens beim zuständigen Sachnearbeiter! Warum fragst du den nicht?

Die beiden Beiträge von 454casull halte ich für falsch.
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Re: Wann muss man melden, dass man mehr als 19 Gewehre besitzt

Beitrag von panhandle » Mo 21. Jan 2019, 08:14

Hi....

eventuell auch "Kaffeesud".... ich würde das "räumliche Nahverhältnis" im zusammenhang mit der Meldeadresse sehen...

Im gegenständlichen Fall.... 2 Gebäude die zum einen wahrscheinlich "meldetechnisch" zusammen gehören.... zum anderen auch "baulich" miteinander verbunden sind....(die abgesperrte doppeltür dazwischen ist/wird so keine relevanz bzgl. einer "Trennung" des räumlichen Nahverhältnis haben)

g
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Re: Wann muss man melden, dass man mehr als 19 Gewehre besitzt

Beitrag von AUG-andy » Mo 21. Jan 2019, 09:53

Hallo
Hatte selbst mal das Problem mit den über 20 Stück. Da auf zwei Adressen aufgeteilt (Haupt und Nebenwohnsitz) absolut keine Beanstandung.
Hier wird schon viel......... geschrieben.
Ich verkneife mir das Wort.
MfG
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Re: Wann muss man melden, dass man mehr als 19 Gewehre besitzt

Beitrag von Glock1768 » Mo 21. Jan 2019, 09:58

es zählt hier nur das Wort der Behörde ... deshalb mit der BH Kontakt aufnehmen, dort nachfragen und eine gemeinsame Lösung finden ... alles andere ist Zeitverschwendung
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Re: Wann muss man melden, dass man mehr als 19 Gewehre besitzt

Beitrag von Robiwan » Mo 21. Jan 2019, 09:59

AUG-andy hat geschrieben:
Mo 21. Jan 2019, 09:53
Hallo
Hatte selbst mal das Problem mit den über 20 Stück. Da auf zwei Adressen aufgeteilt (Haupt und Nebenwohnsitz) absolut keine Beanstandung.
Hier wird schon viel......... geschrieben.
Ich verkneife mir das Wort.
Wie weit liegen Haupt- und Nebenwohnsitz aussanand?
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