....... Scherz?

Aber nicht im Gesetz !
Sicherheitspolizeigesetz ist also kein Gesetz für Dich? Daher auch STGB und WaffG wohl auch nicht.silverstar hat geschrieben: ↑Fr 1. Feb 2019, 07:25Aber nicht im Gesetz !
Beruf dich mal vor Gericht wenn es um deine Verlässlichkeit geht auf irgend ein "Geschwafel "eines Polizeijuristen oder eines Sinnbefreiten ungewählten "noch" Bürgermeisters !
Ich werde diese "Verbotszonen " meiden ! Die Gewerbetreibenden denen ich als Kunde fehlen werde können sich im Rathaus beschweren! Es kann doch nicht sein dass diese Wappler echt glauben damit eine Straftat verhindern zu können ?
Ich habe mir den §36b SPG nocheinmal genau durchgelesen, ja, dieser Paragraph enthält eine Verordnungsermächtigung, allerdings erstreckt diese Verordnungsermächtigung ausschließlich auf die Festlegung des "öffentlichen Ortes", wo diese depperte Waffenverbotszone gelten soll.
Siehe mein Post davor:BigBen hat geschrieben: ↑Fr 1. Feb 2019, 09:53Abgesehen davon ist das Dokument der LPD eine VERORDNUNG....und nicht "irgend ein "Geschwafel "eines Polizeijuristen oder eines Sinnbefreiten ungewählten "noch" Bürgermeisters". Die Sinnhaftigkeit so einer Verordnung darf gerne kritisiert werden - aber ich deiner Art zu Schreiben entnehme ich eine gewisse Grundhaltung wo Argumente nicht viel helfen werden.
Und trotzdem gilt die VO wie sie ist für den Rechtsunterworfenen. IdS für uns völlig egal.