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Waffenpass Rechtswidrige Befristung ?

Was ist erlaubt, was ist verboten und wie kommt man eigentlich zu einer WBK?
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schiefer_1000
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Waffenpass Rechtswidrige Befristung ?

Beitrag von schiefer_1000 » Di 5. Feb 2019, 22:55

Hallo

Bin schon länger stiller Mitleser des Forums, hab mich heute angemeldet und komme direkt mit einer Frage.
Hab zwar in der Suche schon viel zu dem Thema gefunden wollte aber trotzdem eure Meinung hören.

Ich bin aktiver Aufsichtsjäger mit der Nö Jagdkarte und habe seit ca 8 Jahren den Waffenpass mit der Beschränkung
"Befristet auf die Dauer der Ausübung der Jagd". Ich Persönlich finde die Formulierung etwas Schwammig bzgl. Örtliche und Zeitliche Beschränkung. Wie würdet ihr die Beschränkung interpretieren ? Soll das heißen, dass der Waffenpass solange eine Gültige Jagdkarte vorhanden ist, gültig ist ? Oder ist er Rechtswidrig Befristet weil er nur für die direkte "Ausübung der Jagd" gültig ist.


Vielen Dank und Wmh

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Hane
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Re: Waffenpass Rechtswidrige Befristung ?

Beitrag von Hane » Di 5. Feb 2019, 22:57

Würde sagen, so lange du eine gültige Jagdkarte hast.

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burggraben
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Re: Waffenpass Rechtswidrige Befristung ?

Beitrag von burggraben » Di 5. Feb 2019, 23:01

Soweit man hier im Forum immer hört, ist diese Befristung "nur während der Jagd" zwar nicht im Sinne des Gesetzes, aber weil du damals vor 8 Jahren nicht beeinsprucht hast, ist die Einschränkung jetzt rechtsgültig. Neuen WP der weniger restriktiv ist wirds vermutlich nicht spielen weil ja Jäger nach dem neuen Waffengesetz sowieso während der Jagd führen dürfen und die Notwendigkeit für generelles Führen ohne Jagdzusammenhang wie es mit den "guten" und "alten" WPs möglich ist wird sich als Jäger nicht mehr begründen lassen.

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Re: Waffenpass Rechtswidrige Befristung ?

Beitrag von gewo » Di 5. Feb 2019, 23:34

meiner meinung nach rechtswidrige einschraenkung
aber mangels ergreifens von rechtsmittel jetzt gueltig

gilt eben nur waehrend der unmittlbaren ausuenung der jagd
doubleaction OG, Wien
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Re: Waffenpass Rechtswidrige Befristung ?

Beitrag von Maddin » Di 5. Feb 2019, 23:34

Wurde der WP für die Funktion als Jagdaufsichtsorgan ausgestellt ? Wenn ja, dürfte die Frage beantwortet sein.

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Re: Waffenpass Rechtswidrige Befristung ?

Beitrag von Outdoor » Mi 6. Feb 2019, 06:19

Das Wort "Ausübung" lässt keinen Interpretationsspielraum zu.
.22lr, 7,65mm, .38spcl., 9mm Para, .357mag., .44mag, .45ACP, .222rem, .270win, cal.12

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Re: Waffenpass Rechtswidrige Befristung ?

Beitrag von schiefer_1000 » Mi 6. Feb 2019, 08:00

Vielen Dank für eure Antworten, habe ähnliches vermutet. Habe zwar ausserhalb der Jagd nie eine Kurzwaffe geführt aber es hat mich dennoch interessiert wie es mit der Befristung ausschaut. Kenne viele Jäger mit der gleichen Befristung im Pass. Der Pass wurde damals ohne Jagdaufseher ausgestellt zwischenzeitlich ist der dazu gekommen.

Lg

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Re: Waffenpass Rechtswidrige Befristung ?

Beitrag von MikeD » Mi 6. Feb 2019, 08:17

"Befristet auf die Dauer der Ausübung der Jagd" bedeutet, dass der WP als solcher gilt, so lange man die Jagd ausüben darf (will/kann).

Ich habe eine ähnliche Beschränkung in meinem WP und habe damals (innerhalb der Einspruchsfrist) bei der Verband-Rechtsauskunft angefragt. Die Antwort war, dass der WP so lange zum Führen berechtigt, wie ich prinzipiell zur Jagdausübung berechtigt bin (gültige Jagdkarte). Eine zeitliche oder örtliche Beschränkung wäre rechtswidrig und - selbst wenn der Vermerk eine solche Interpretation zulassen würde - ist davon auszugehen, dass die Behörde rechtskonform gehandelt hat.

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Re: Waffenpass Rechtswidrige Befristung ?

Beitrag von Radetz » Mi 6. Feb 2019, 08:19

Die mir Bekannte Formulierung auf den WP ist: "Die Befugnis zum Führen von Schusswaffen gilt für die Dauer des Besitzes einer gültigen Jagdkarte." Ausübung der Jagd ist sicher im engeren Sinn definiert und somit bleibt leider mE kein Spielraum.

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Re: Waffenpass Rechtswidrige Befristung ?

Beitrag von kuni » Mi 6. Feb 2019, 08:21

Diese Einschränkung ist gültig. Solltest du keine Jagdkarte mehr lösen wird aus dem WP eine WBK. Ist analog der Einschränkung "während der Dauer als angestellter bei Fa. XY Security"

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Re: Waffenpass Rechtswidrige Befristung ?

Beitrag von Irwin J. Finster » Mi 6. Feb 2019, 09:04

Bei mir steht drauf "Gilt für die Dauer der Tätigkeit als Jagschutzorgan".
  ▲
▲ ▲ And Samedi rides with you, gunman. He is the wind you hold in your hands, but he is fickle, the Lord of Graveyards, no matter that you have served him well . . . - Count Zero

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Re: Waffenpass Rechtswidrige Befristung ?

Beitrag von MikeD » Mi 6. Feb 2019, 09:18

Irwin J. Finster hat geschrieben:
Mi 6. Feb 2019, 09:04
Bei mir steht drauf "Gilt für die Dauer der Tätigkeit als Jagschutzorgan".
Ist (leider) restriktiver als "Befristet auf die Dauer der Ausübung der Jagd" aber m.M. nach rechtskonform.
Sobald die Tätigkeit (Bestellung) als Jagdschutzorgan wegfällt, wird der WP zur WBK.
Nach der neuen Regelung darf man dann zwar weiterhin die Waffe führen, aber eben nur im Revier (bei der tatsächlichen Jagdausübung).

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Re: Waffenpass Rechtswidrige Befristung ?

Beitrag von schiefer_1000 » Mi 6. Feb 2019, 19:07

Danke für eure Antworten.
Sehe das, das Thema doch etwas umfangreicher ist :P

Elyna
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Re: Waffenpass Rechtswidrige Befristung ?

Beitrag von Elyna » Fr 8. Feb 2019, 14:32

Beide einträge stellen keine zeitliche oder räumliche einschränkung dar.
Der eine ist an die jagdkarte bzw deren gültigkeit gekoppelt und der andere an die bestellung als Jagdaufsichtsorgan.

WMH

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Lindenwirt
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Re: Waffenpass Rechtswidrige Befristung ?

Beitrag von Lindenwirt » Do 1. Aug 2019, 12:16

Ich muss das nochmal hochholen.

Ich habe eben eine WBK Erweiterung durchgeführt und war im Gespräch mit dem, durchaus netten, Herren auf der BH.

Meine Frage war ob für beeidete Jagdschutzorgane noch WP ausgestellt werden mit der neuen Gesetzeslage.
Seine Auskunft war, Ja, werden sie problemlos, allerdings mit dem Vermerk/Einschränkung bezüglich Tätigkeit als Jagdschutzorgan. Er hat auch als Beispiel gebracht dass man damit dann nicht mit der Waffe in den Supermarkt darf sondern eben für nur Tätigkeiten als Jagdschutzorgan.
Ich finde jetzt weder konkrete Urteile noch sonst eine belastbare Aussage dass dem nicht so ist. Nur viele Interpretationen zu dem Thema, die helfen aber alle nicht weiter.

Kann man eine solche Einschränkung zeitnah nach der Ausstelung des WP jetzt beeinspruchen und wie stehen die Erfolgschancen? Hat hier wer konkrete Erfahrungen?

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