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waffg.info -> waffenbesitz für drittstaatsangehoerige

Was ist erlaubt, was ist verboten und wie kommt man eigentlich zu einer WBK?
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waffg.info -> waffenbesitz für drittstaatsangehoerige

Beitrag von gewo » Fr 11. Jan 2019, 13:12

auf waffg.info ist das neue waffenverbot fuer drittstaatsangehoerige recht verwendbar dokumentiert

wen es interessiert und wers nicht kennt:

Text:
https://waffg.info/nachrichten/Das_Waffenverbot_fuer_Drittstaatsangehoerige_im_Detail

Grafik:
Bild
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Re: waffg.info -> waffenbesitz für drittstaatsangehoerige

Beitrag von Edin91 » Mo 18. Feb 2019, 20:20

Das bedeutet das eine Person eine Kat C oder D Waffe mit einen gültigen aufenhaltstitel kaufen kann ?
Lg Edin

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Re: waffg.info -> waffenbesitz für drittstaatsangehoerige

Beitrag von burner » Mo 18. Feb 2019, 22:24

Also sobald der Asylwerber einen Aufenthaltstitel hat, ist er kein Asylwerber mehr und somit dem Eingeborenen gleichgestellt. WBK/WP für alle Nicht-Asylwerber.
Will keiner hören: "Is jo eh leer..."
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Re: waffg.info -> waffenbesitz für drittstaatsangehoerige

Beitrag von burner » Mo 18. Feb 2019, 22:24

Edin91 hat geschrieben:
Mo 18. Feb 2019, 20:20
Das bedeutet das eine Person eine Kat C oder D Waffe mit einen gültigen aufenhaltstitel kaufen kann ?
Lg Edin
Mit WBK/WP auch Kat. B
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Re: waffg.info -> waffenbesitz für drittstaatsangehoerige

Beitrag von Blekova » Di 19. Feb 2019, 16:13

burner hat geschrieben:
Mo 18. Feb 2019, 22:24
Also sobald der Asylwerber einen Aufenthaltstitel hat, ist er kein Asylwerber mehr und somit dem Eingeborenen gleichgestellt. WBK/WP für alle Nicht-Asylwerber.
Also ich habe es so verstanden, dauerhaften Aufenthaltstitel ohne Ablauffrist , kein Waffen Verbot.

Also daher Asylant ( sofern kein Daueraufenthalt ) detto Waffenverbot .

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Re: waffg.info -> waffenbesitz für drittstaatsangehoerige

Beitrag von Alex87 » Di 19. Feb 2019, 17:37

Blekova hat geschrieben:
Di 19. Feb 2019, 16:13
burner hat geschrieben:
Mo 18. Feb 2019, 22:24
Also sobald der Asylwerber einen Aufenthaltstitel hat, ist er kein Asylwerber mehr und somit dem Eingeborenen gleichgestellt. WBK/WP für alle Nicht-Asylwerber.
Also ich habe es so verstanden, dauerhaften Aufenthaltstitel ohne Ablauffrist , kein Waffen Verbot.

Also daher Asylant ( sofern kein Daueraufenthalt ) detto Waffenverbot .
So sehe ich das auch, denn ein Asyl ist nur Schutz auf Zeit.

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Re: waffg.info -> waffenbesitz für drittstaatsangehoerige

Beitrag von Edin91 » Mi 20. Feb 2019, 11:12

Ja aber es gibt keinen unbefriesteten aufenhaltstitel mehr nur auf 5 jahre ist der begrenzt. Wbk ist unmöglich zu bekommen nur schwer. Hab ein Kollegen der aus Frankreich kommt der muss die bestätigung zuerst von Frankreich holen also dort die WBK erlaubnis bekommen damit er hier in Ö eine bekommt.

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Re: waffg.info -> waffenbesitz für drittstaatsangehoerige

Beitrag von gewo » Mi 20. Feb 2019, 11:20

Edin91 hat geschrieben:
Mi 20. Feb 2019, 11:12
Ja aber es gibt keinen unbefriesteten aufenhaltstitel mehr nur auf 5 jahre ist der begrenzt. Wbk ist unmöglich zu bekommen nur schwer. Hab ein Kollegen der aus Frankreich kommt der muss die bestätigung zuerst von Frankreich holen also dort die WBK erlaubnis bekommen damit er hier in Ö eine bekommt.
das ist unsinn

ist dein kollege franzoesischer staatsbuerger?
denn kriegt er eine WBK so wie jeder oesterreicher

es wird nur vorher wegen ggf vorstrafen ect in frankreich angefragt
das kann ein paar wochen bzw sogar ein paar monate dauern

aber wenn er keine strafregistereintraege hat dann kriegt er als EU buerger die WBK so wie ein oesterreicher
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Re: waffg.info -> waffenbesitz für drittstaatsangehoerige

Beitrag von schurl45 » Mi 20. Feb 2019, 11:24

aber er muss Hauptwohnsitz in AT haben oder täusche ich mich
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Re: waffg.info -> waffenbesitz für drittstaatsangehoerige

Beitrag von gewo » Mi 20. Feb 2019, 11:27

schurl45 hat geschrieben:
Mi 20. Feb 2019, 11:24
aber er muss Hauptwohnsitz in AT haben oder täusche ich mich
er muss einen wohnsitz haben, ja

die erfindung "hauptwohnsitz" gibts nur in oesterreich um ueber das postzustellgesetz jederzeit jedem buerger bequem und rechtskraeftig ein dokument zustellen zu koennen ohne dass der staat sich drum kuemmern muss ob es ihn erreicht hat oder nicht.
in zeiten in denen die prospektzusteller die amtsbrefe in blechkaesten werfen deren inhalt von aussen jederzeit entnehmbar ist eine sauerei erster klasse
funktioniert nur weil man diese schweinerei in den VERFASSUNGSRANG (!) gehoben hat
hat mich schon viele viele tausend euro gekostet diese kranke konstruktion

den "hauptwohnsitz" gibt es sonst nirgendst in der EU (glaub ich)
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Re: waffg.info -> waffenbesitz für drittstaatsangehoerige

Beitrag von Fr4gg3l » Mi 20. Feb 2019, 11:51

gewo hat geschrieben:
Mi 20. Feb 2019, 11:27

den "hauptwohnsitz" gibt es sonst nirgendst in der EU (glaub ich)
Nope in DE gibt's das als Hauptwohnung und Nebenwohnung auch noch so ähnlich. Aber da gibt's auch noch die "alleinige Wohnung"
Das AT Meldegesetz basiert wie viele Gesetze noch auf "alten" deutschen Grundlagen....

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Re: waffg.info -> waffenbesitz für drittstaatsangehoerige

Beitrag von gewo » Mi 20. Feb 2019, 11:59

Fr4gg3l hat geschrieben:
Mi 20. Feb 2019, 11:51
gewo hat geschrieben:
Mi 20. Feb 2019, 11:27

den "hauptwohnsitz" gibt es sonst nirgendst in der EU (glaub ich)
Nope in DE gibt's das als Hauptwohnung und Nebenwohnung auch noch so ähnlich. Aber da gibt's auch noch die "alleinige Wohnung"
und weisst du auch ob damit eine zustellungsregelung verbunden ist?
also "...wenn brief dort in den blechkasten geworfen dann rechtsfolge bis zum voelligen existenzverlust, selbst wenn der adreassat der via blechkasten erreicht werden soll den brief nie bekomen hat?.."
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Re: waffg.info -> waffenbesitz für drittstaatsangehoerige

Beitrag von Fr4gg3l » Mi 20. Feb 2019, 12:17

Quelle: https://de.wikipedia.org/wiki/Zustellung_(Deutschland)

Ist eine Übergabe an eine Ersatzperson in der Wohnung oder dem Geschäftsraum nicht möglich, kann eine Ersatzzustellung durch Einlegen in den Briefkasten oder eine ähnliche Vorrichtung erfolgen. Mit der Einlegung gilt das Schriftstück als zugestellt

Sieht für mich so aus :)
Aber mit den deutschen Gesetzen kenn ich mich nicht so gut aus....
Bin froh, wenn mich die AT net beißen :D

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Re: waffg.info -> waffenbesitz für drittstaatsangehoerige

Beitrag von schurl45 » Mi 20. Feb 2019, 12:45

also in Tschechien ist das auch so, Haupt und Nebenwohnsitz
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Re: waffg.info -> waffenbesitz für drittstaatsangehoerige

Beitrag von mastercrash » Sa 23. Feb 2019, 22:26

gewo hat geschrieben:
Mi 20. Feb 2019, 11:59
und weisst du auch ob damit eine zustellungsregelung verbunden ist?
also "...wenn brief dort in den blechkasten geworfen dann rechtsfolge bis zum voelligen existenzverlust, selbst wenn der adreassat der via blechkasten erreicht werden soll den brief nie bekomen hat?.."
In Italien gibts das ja auch, domicilio und residenza als Haupt- und Nebenwohnsitz. Und Blechkasten brauchts dort gar keinen, dort können sie dir einen Brief oder Bescheid ans schwarze Brett im Gemeindeamt hängen und nach zwei Wochen gilt das als zugestellt, mit allen Rechtsfolgen.
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Und gaaaanz viele superböse Kat A Magazine

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