ES IST SOWEIT: Der PDSV Cup 2024 hat begonnen! Teilnahmebedingungen: viewtopic.php?f=53&t=58164
Der PDSV Cup dient zur Finanzierung des Pulverdampf Forums. Bitte unterstützt unser Forum, danke!

Hausbesitzer schießt auf Einbrecher, wie sieht der Fall juristisch aus ?

Was ist erlaubt, was ist verboten und wie kommt man eigentlich zu einer WBK?
Forumsregeln
Jeder User in diesem Unterforum ist verpflichtet, seine waffenrechtlich relevanten Aussagen nach bestem Wissen und Gewissen zu tätigen und diese soweit möglich sorgfältig mit entsprechender Judikatur, Paragrafen und/oder sonstigen brauchbaren Quellen zu untermauern. Dieses Unterforum gibt ausschließlich Rechtsmeinungen einzelner User wieder. Daher wird von Seiten des Forums keine Haftung für getätigte Aussagen übernommen. Es besteht keine Gewähr auf die Richtigkeit der veröffentlichten Aussagen. Dieses Unterforum kann eine persönliche Beratung durch Rechtsexperten niemals ersetzen. Aus den wiedergegebenen Rechtsmeinungen erwachsen Dritten weder Rechte noch Pflichten.
Benutzeravatar
Musashi
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 2012
Registriert: Di 13. Jul 2010, 14:51
Wohnort: 3rd rock from the sun

Re: Hausbesitzer schießt auf Einbrecher, wie sieht der Fall juristisch aus ?

Beitrag von Musashi » Di 19. Feb 2019, 19:08

Rechtschutzversicherung ist eigentlich bei vorsätzlicher Handlung draußen, oder? Notwehr = Vorsatz
Bild

Benutzeravatar
doc steel
MUSCLEGUNNER
MUSCLEGUNNER
Beiträge: 11210
Registriert: So 9. Mai 2010, 11:02
Wohnort: Ich bin jetzt immer da, wo du nicht bist Und das ist immer Delmenhorst

Re: Hausbesitzer schießt auf Einbrecher, wie sieht der Fall juristisch aus ?

Beitrag von doc steel » Di 19. Feb 2019, 19:21

Mindfreeq hat geschrieben:
Di 19. Feb 2019, 08:12

Welcher Anwalt/Strafverteidiger wäre denn da rein interessenhalber zu empfehlen?
Rudolf Mayer

Hellprayer
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 757
Registriert: Mo 22. Sep 2014, 00:18
Wohnort: Hinterm Mond gleich links

Re: Hausbesitzer schießt auf Einbrecher, wie sieht der Fall juristisch aus ?

Beitrag von Hellprayer » Di 19. Feb 2019, 19:24

Musashi hat geschrieben:
Di 19. Feb 2019, 19:08
Rechtschutzversicherung ist eigentlich bei vorsätzlicher Handlung draußen, oder? Notwehr = Vorsatz
Ich würd jetzt nicht davon ausgehen dass Notwehr eine Vorsatzhandlung ist. Es ist ja schon eine strafbare Handlung (Einbruch) vorausgegangen und die Notwehr resultiert aus der vermeintlichen Bedrohungslage.
Vorsatz wärs wenn die Panzerknackerbande den Termin ankündigt und du dich mit der Kanone auf die Lauer legst :mrgreen:
"Des No-Shoot is net von mir"
Member of Pulverdampf DODLSQUAD - Bande von Schützen ohne Gewinnabsicht

"Notorischer Antwortverfasser, Kopfschüttler und zwecks Sinnlosigkeit Bleibenlasser"

Benutzeravatar
Balistix
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 3898
Registriert: Mo 30. Jan 2017, 10:53
Wohnort: Wien / Vorarlberg

Re: Hausbesitzer schießt auf Einbrecher, wie sieht der Fall juristisch aus ?

Beitrag von Balistix » Di 19. Feb 2019, 19:28

Musashi hat geschrieben:
Di 19. Feb 2019, 19:08
Rechtschutzversicherung ist eigentlich bei vorsätzlicher Handlung draußen, oder? Notwehr = Vorsatz
Vorsatzdelikte sind versicherbar. Alles eine Frage der Polizze.
ASL - Verein - SSC Stetten

22lr - 9x19 - 38spl - 357mag - 45ACP

Aussagen zu rechtlichen Inhalten sind lediglich meine persönliche Einschätzung und weder Rechtsberatung noch kundige Auskunft.

Paddy91
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 1525
Registriert: Di 29. Mär 2016, 09:47
Wohnort: Wien 1050

Re: Hausbesitzer schießt auf Einbrecher, wie sieht der Fall juristisch aus ?

Beitrag von Paddy91 » Di 19. Feb 2019, 19:47

Musashi hat geschrieben:
Di 19. Feb 2019, 19:08
Rechtschutzversicherung ist eigentlich bei vorsätzlicher Handlung draußen, oder? Notwehr = Vorsatz
Glaub ich nicht. Vorsatz- was. Vorsatzdelikt jedenfalls nicht...

Paddy91
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 1525
Registriert: Di 29. Mär 2016, 09:47
Wohnort: Wien 1050

Re: Hausbesitzer schießt auf Einbrecher, wie sieht der Fall juristisch aus ?

Beitrag von Paddy91 » Di 19. Feb 2019, 19:51

Alex87 hat geschrieben:
Di 19. Feb 2019, 18:58
Also mein Rechtsschutz bei der Generali geht auch gegen die Generali vor Gericht. Daher kann ich Generali nur empfehlen.
das schau ich mir an wie sie das strafrechtliche Prozesskostenspiel gegen sich selbst spielen...

gewo
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 36564
Registriert: Mo 10. Mai 2010, 12:09
Wohnort: Wien
Kontaktdaten:

Re: Hausbesitzer schießt auf Einbrecher, wie sieht der Fall juristisch aus ?

Beitrag von gewo » Di 19. Feb 2019, 19:51

Paddy91 hat geschrieben:
Di 19. Feb 2019, 19:47
Musashi hat geschrieben:
Di 19. Feb 2019, 19:08
Rechtschutzversicherung ist eigentlich bei vorsätzlicher Handlung draußen, oder? Notwehr = Vorsatz
Glaub ich nicht. Vorsatz- was. Vorsatzdelikt jedenfalls nicht...
es gibt rechtsschutzversicherungen die grundsaetzlich KEINE deckung leisten wenn du beschuldigt wirst ein vorsatzdelikt begangen zu haben

und

es gibt rechtsschutzversicherungen die deckung leisten wenn du beschuldigt wirst ein vorsatzdelikt begangen zu haben
wenn du freigesprochen wirst (da koennen gut und gern viele tausend euro anwalts, verfahrens und gutachterkosten dazwischen liegen bis das klar ist) dann uebernimmt die versicherung deine kosten.
wenn am ende rauskommt dass das gericht zu recht erkennt dass du schildig bist musst es der versicherung bezhalen

versicherungen die auch zahlen wenn du vom gericht als schuldig erklaert worden bist kenn ich nicht
doubleaction OG, Wien
Bitte keine PN, ggf. Email info{@}doubleaction.at oder Tel 0676-5145029
Angebote gültig so lange der Vorrat reicht. Irrtum vorbehalten
Auf Anfrage sind Warenausfolgungen über Partner in Salzburg, Tirol und Kärnten möglich.

Benutzeravatar
Alex87
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 961
Registriert: Di 13. Feb 2018, 18:54
Wohnort: Tirol

Re: Hausbesitzer schießt auf Einbrecher, wie sieht der Fall juristisch aus ?

Beitrag von Alex87 » Di 19. Feb 2019, 19:59

Paddy91 hat geschrieben:
Di 19. Feb 2019, 19:51
Alex87 hat geschrieben:
Di 19. Feb 2019, 18:58
Also mein Rechtsschutz bei der Generali geht auch gegen die Generali vor Gericht. Daher kann ich Generali nur empfehlen.
das schau ich mir an wie sie das strafrechtliche Prozesskostenspiel gegen sich selbst spielen...
Ich habe gerade so einen Fall und ausserdem war mir die Deckung gegen die eigene Versicherung ein Muss. Kannst du glauben, musst du aber nicht ;)

Benutzeravatar
Musashi
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 2012
Registriert: Di 13. Jul 2010, 14:51
Wohnort: 3rd rock from the sun

Re: Hausbesitzer schießt auf Einbrecher, wie sieht der Fall juristisch aus ?

Beitrag von Musashi » Di 19. Feb 2019, 20:03

Hellprayer hat geschrieben:
Di 19. Feb 2019, 19:24
Ich würd jetzt nicht davon ausgehen dass Notwehr eine Vorsatzhandlung ist.
Ist sie. Du triffst die Entscheidung zur Gegenwehr bewusst. Eine nicht strafbare Vorsatzhandlung.
Bild

silverstar
.308 Win
.308 Win
Beiträge: 426
Registriert: So 17. Dez 2017, 06:59

Re: Hausbesitzer schießt auf Einbrecher, wie sieht der Fall juristisch aus ?

Beitrag von silverstar » Di 19. Feb 2019, 20:20

Jugo schiesst auf Kroatischen Einbrecher laut Nachrichten?
So ein Zufall aber auch !!
Ein Schelm der böses hier vermutet
oder ?
Mauser C96 Cal. 7,63mm Sentinel .22 Mag AMT Auto Mag .22 Win Colt Python 4" Mauser C96 Bolo 9mm Mauser 1910/14/34 Mauser HSc 7,65 Mauser WTP 1 WTP 2 Mauser DA 90 Mauser P08 P38 S&W Mod 29 .44 Springfield Cal.45 ACP

Benutzeravatar
DonPapa
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 1013
Registriert: Mi 24. Jan 2018, 18:54
Wohnort: Murtal

Re: Hausbesitzer schießt auf Einbrecher, wie sieht der Fall juristisch aus ?

Beitrag von DonPapa » Di 19. Feb 2019, 20:25

Irwin J. Finster hat geschrieben:
Di 19. Feb 2019, 12:10
Ich erkenne natürlich unsere Gesetzeslage an und gedenke mich auch tunlichst daran zu halten, jedoch ist auf meinem moralischen Kompass die "Stand your Ground" doctrine die in manchen US Bundesstaaten gilt die richtige. Das Recht hat vor dem Unrecht nicht zu weichen. Und wer in die Räumlichkeiten von anderen einbricht hat sich alles was ihm da passiert selbst zuzuschreiben. Meine Meinung.
Bin legaler Waffenbesitzer und auch deiner Meinung. In Gi-Land gibt es Bundesstaaten, wo man nicht mal warnen muß.
Wer im eigenen Haus angetroffen wird hat Pech. Ist zwar hart aber dort wird kaum einer auf die Idee kommen einzubrechen. (oder weniger). Verwender meiner Frau lebt in Florida. Der kommt einmal im Jahr zu uns, da hört man so manche Geschichten. Sehr interessant.
Gruß
DonPapa


Nehmt nicht alles für bare Münze, was ich sage. Vieles ist ironisch.

ASCO
.308 Win
.308 Win
Beiträge: 435
Registriert: Fr 6. Dez 2013, 12:52
Wohnort: Oberösterreich

Re: Hausbesitzer schießt auf Einbrecher, wie sieht der Fall juristisch aus ?

Beitrag von ASCO » Di 19. Feb 2019, 20:37

„Verwender meiner Frau lebt in Florida“
Da verwendet einer deine Frau :o :o

Benutzeravatar
DonPapa
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 1013
Registriert: Mi 24. Jan 2018, 18:54
Wohnort: Murtal

Re: Hausbesitzer schießt auf Einbrecher, wie sieht der Fall juristisch aus ?

Beitrag von DonPapa » Di 19. Feb 2019, 20:40

ASCO hat geschrieben:
Di 19. Feb 2019, 20:37
„Verwender meiner Frau lebt in Florida“
Da verwendet einer deine Frau :o :o
Danke - Super, Schei ... Automatik. Frau in Österreich Verwender in Gi - kann nix passieren. Eh klar Verwandter !"
Gruß
DonPapa


Nehmt nicht alles für bare Münze, was ich sage. Vieles ist ironisch.

Benutzeravatar
Glock1768
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 2331
Registriert: Sa 13. Aug 2016, 17:02
Wohnort: NÖ, Bezirk Bruck ad Leitha

Re: Hausbesitzer schießt auf Einbrecher, wie sieht der Fall juristisch aus ?

Beitrag von Glock1768 » Di 19. Feb 2019, 20:40

DonPapa hat geschrieben:
Di 19. Feb 2019, 20:25
Irwin J. Finster hat geschrieben:
Di 19. Feb 2019, 12:10
Ich erkenne natürlich unsere Gesetzeslage an und gedenke mich auch tunlichst daran zu halten, jedoch ist auf meinem moralischen Kompass die "Stand your Ground" doctrine die in manchen US Bundesstaaten gilt die richtige. Das Recht hat vor dem Unrecht nicht zu weichen. Und wer in die Räumlichkeiten von anderen einbricht hat sich alles was ihm da passiert selbst zuzuschreiben. Meine Meinung.
Bin legaler Waffenbesitzer und auch deiner Meinung. In Gi-Land gibt es Bundesstaaten, wo man nicht mal warnen muß.
Wer im eigenen Haus angetroffen wird hat Pech. Ist zwar hart aber dort wird kaum einer auf die Idee kommen einzubrechen. (oder weniger). Verwender meiner Frau lebt in Florida. Der kommt einmal im Jahr zu uns, da hört man so manche Geschichten. Sehr interessant.
auf den Verwender gehe ich nicht ein :lol:

Spaß beiseite: wenn du in den Zeitungsforen Meldungen liest, dass es sich hier um einen Mordversuch gehandelt hat und das Opfer vor Gericht gestellt gehört, dann weißt eh, wie manche bei uns "ticken" :tipphead: :tipphead: :tipphead:

Aber die große Schlagzeile ist eh wieder "ILLEGALE WAFFE" ... in so einem Fall ist LEGAL/ILLEGAL sekundär
9x19: 2x CZ 75 Shadow Mamba, 2x Glock 17 Gen4, Glock 19 Gen4, Glock 34 Gen4, Glock 43 Gen4, Tactical 17 TAC-9
.357: S&W 686-3
.22: TSG.22, CZ 75 Kadett II, CZ 455 Evolution
.223: Howa M 1500 Archangel, Troy PAR National

Benutzeravatar
Irwin J. Finster
Supporter .500 S&W
Supporter .500 S&W
Beiträge: 4508
Registriert: Di 27. Dez 2011, 21:34
Wohnort: Beim' Charles Nebenan....

Re: Hausbesitzer schießt auf Einbrecher, wie sieht der Fall juristisch aus ?

Beitrag von Irwin J. Finster » Di 19. Feb 2019, 20:47

Wenn es tatsächlich so war das er aus dem Fenster raus einen flüchtenden von Hinten angeschossen hat, halte ich es für uns LWB marginal besser wenn die Waffe illegal war...
  ▲
▲ ▲ And Samedi rides with you, gunman. He is the wind you hold in your hands, but he is fickle, the Lord of Graveyards, no matter that you have served him well . . . - Count Zero

Bild

Antworten