Lindenwirt hat geschrieben: ↑Di 12. Mär 2019, 09:43
Balistix hat geschrieben: ↑Di 12. Mär 2019, 09:35
Willst du ggf wirklich schlafende Hunde wecken? Und das noch bevor sich eine Vollzugspraxis überhaupt abzeichnet?
Hi Ballistix,
mir gehts hier nicht darum schlafende Hunde zu wecken sondern endlich Klarheit zu bekommen.
Die Frage wurde vor allem ja anscheinend schon mehrfach an das BMI übermittelt und dort auch beantwortet. Ich hätte nur gerne schwarz auf weiß meine eigene Antwort. Vor allem da wir sehen das die Meinungen schon wieder auseinandergehen, sowohl unter den Schützen als auch bei den IVs als auch bei den Behörden.
EDIT: Ihr schreibt ja selber alle dass das Gesetz eindeutig ist, auf der anderen Seite schreibst du "schlafende Hunde". Das eine sollte das andere eigentlich ausschließen.
lG
du missverstehst schlichtweg die anwendung von gesetzesnormen
laienhaft formuliert:
innerhalb des oesterreichischen gesetzesrahmens gibt es KEINE regelung dass das gesetz an allen buergern bindend gleich anzuwenden waere
eine solche gibt es erst auf hoehe der menschenrechtskonvention
dieses gericht - der europaeische gerichtshof fuer menschenrechte - kann aber erst nach vollstaendiger ausschoepfung aller rechtszuege an einem oesterreichischen gericht angerufen werden.
auf gut deutsch -> fuer den kleinen buerger in einfachen verwaltungssachen ist es nicht zustaendig
wir haben ueber 100 unterschiedliche - und was die wenigsten wissen - im wesentlichen unabhaengige waffenbehoerden in osterreich, und ich vermute zumindestens fuenfhundert waffenreferenten.
diesen stehen in der direkten lokalen hierarchie rund zweihundert bezirks- bzw magistratsjuristen vor welche ihre direkten vorgesetzten sind. und denen stehen eine unklare anzahl, aber mindestens hundert (pro waffenbehoerde ein) amtsleiter, mind ebensoviele bezirksvorsteher usw. vor
auch wenn es fuer uns unglaublich klingt:
KEINER von denen ist an irgendwelche emails vom BMI gebunden
jedenfalls nicht direkt
nur dann wenn das email eine direkte weisung im zuge der mittelbaren bundesverwaltung darstellt muesste sich ein referent dran halten. solche weisungen muss - um juristisch wirkung zu erlangen - der minster unterschreiben und sie muessen im amtsblatt veroeffentlich werden.
da friert vorher die hoelle ein bevor der bundesminister der frau knackal im magistrat 4712 eine weisung erteilt dem herrn huber aus der novaragasse eine erweiterung von 2 auf 5 zu geben weil der schneckenzuechterverein in seinen satzungen eh auch "und sportschiessen" drinnen stehen hat.
von da her kannst dir jedes beliebige email leider einrexen
das BMI hat sich - speziell in niederoesterreich, dort scheint das notwendig zu sein (?) - wirklich bemueht und der oberste leiter der abteilung im BMI ist selber zu schulungen getingelt um jedem referenten die moeglichkeit zu geben zu erfahren wie das gesetz in zukunft angewendet werden soll.
warum jetzt die leut die in genau dem schulungsraum gesessen sind was anderes behaupten weiss ich ned
ob die die ganze zeit am handy gespielt haben statt zuzuhoeren oder ob sie in ihrer behoerde einen juristen im kreuz sitzen haben der das aus perseonlicher einstellung oder aus politischer ueberzeugung einfach nicht wahr haben will und sagt "wir machen weiter wie bisher" dass weiss ich nicht
die leut sind unkuendbar die koennen sich das erlauben
fakt ist es gibt behoerden denen legst so ein BMI email vom G. vor und die schuetteln den kopf und sage "muss ein schreibfehler vom G. sein" wir machen das anders.
ist das ein amtsmissbrauch?
schwierig.
vielleicht?
aber dazu muesste wer eine anzeige machen.
wer soll das tun?
als einzelperson kannst den legalen waffenbesitz - weil er in vielen beziehungen immer an ein ermessen deiner behoerde gebunden ist - vergessen
als haendler - bei aller freundschaft, aber mit den paar problembehoerden die es gibt haben die handler genau so ihre eigenen probleme wie die waffenbesitzer selber, da werden sie sich jetzt nicht noch zusaetzlichen aerger aufhalsen mit sowas
als verein - viel erfolg ... da kannst dann davon ausgehen dass deine bestaetigungen fuer erweiterungen fuer deine mitglider in zukunft eine garantie fuer eine ablehnung sind
als interessenvertretung - ja das waere moeglich, aber die einzige die nicht auch gleichzeitig ein verein ist und daher nicht wirklich in frage kommt haengt noch waidwund in den seilen und hat sich zudem eher in richtung vertretung der jaegerschaft umorientiert und die sind ja vom problem nicht betroffen
fazit:
als betroffener hast halt a schlechtes jahr erwischt
umziehen zu einer anderen behoerde ist wohl der einfachste weg
emails ans BMI bringen dich nicht weiter