ja einiges war flapsig formuliert und ueberzeichnet
und die weisung war mit dem erlass vermischt
eigentlich sind das zwei paar schuhe
aber im prinzip wars schon die richtung
so laeufts ab und ned anders
und betreffend gleichheitsgrundsatz ....
das ist in der praxis schlichtweg nicht realtitaet
wenn die fa A bei ihrer waffenbehoerde anfragt und die sagt die waffe X ist kat A
und
die fa B bei ihrer waffenbehoerde anfragt und die sagt die selbe waffe ist kat B
dann entwickeln beide bescheide ihre rechtskraft
fuer die fa A ist somit der verkauf der waffe verboten
der fa B (und allen anderen firmen die nicht ihre Waffenbehoerde gefragt haben) ist der verkauf erlaubt
es gibt dagegen keine rechtliche handhabe
denn keine behoerde ist bei der erstellung eines bescheides an andere entscheidungen gebunden
hatten wir doch 20 jahre lang den schmarrn ...