FlorianW hat geschrieben: ↑Do 14. Mär 2019, 15:10
Also warte mal, wenn ich jetzt z.b. in wien wohne und die behörde einen HA als Kat.B. einstuft und ich mir den kauf und dann eine Behörde in NÖ sagt, dass es ned Kat B. sondern Kat A. ist, müsste ich dann das GEwehr verkaufen (an einen Händler) oder darf es als Kat.B. gemeldet sein, solange es an niemanden verkauft wird, der nicht in Wien wohnt?
wir hatten in zwei faellen das problem ja
NOE behoerde sagt sie will den beischeid sehen
und rechtlich ist das idi*tischerweise tatsaechlich moeglich
entweder schickst denen den bescheid
dann haben sie ihn aber
und man munkelt dass so bescheide dann auch mal anderweitig auftauchen ploetzlich
und mit solchen "aufgetauchten" bescheiden kann dann ein mitbewerber auch die ware verkaufen
weil dann hat er ja den bescheid und den nachweis dass sie kat B ist
wenn auch nicht selbst beantragt
aber es reicht um die dinger risikolos verkaufen zu koennen
von daher gibt kein importeur seinen bescheid an a behoerde weiter
zumindestens an bestimmte behoerden nicht
da nehmens die waffe lieber zurueck
haben wir auch schon gemacht
privat an privat ist kein thema
da gibts keinen bescheid abzuzocken
das geht meist ohne probleme