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Neues Waffenrecht +2 Magazinerweiterung
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Jeder User in diesem Unterforum ist verpflichtet, seine waffenrechtlich relevanten Aussagen nach bestem Wissen und Gewissen zu tätigen und diese soweit möglich sorgfältig mit entsprechender Judikatur, Paragrafen und/oder sonstigen brauchbaren Quellen zu untermauern. Dieses Unterforum gibt ausschließlich Rechtsmeinungen einzelner User wieder. Daher wird von Seiten des Forums keine Haftung für getätigte Aussagen übernommen. Es besteht keine Gewähr auf die Richtigkeit der veröffentlichten Aussagen. Dieses Unterforum kann eine persönliche Beratung durch Rechtsexperten niemals ersetzen. Aus den wiedergegebenen Rechtsmeinungen erwachsen Dritten weder Rechte noch Pflichten.
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Re: Neues Waffenrecht +2 Magazinerweiterung
Ich verstehe das Problem nicht. Wer jetzt Magazine mit 20+/10+ hat darf sie mit Inkrafttreten der neuen Bestimmungen als Altbestand weiter Besitzen und muss diese innerhalb von 2 Jahren der Behörde melden.
Aus welchem Grund sollte man jetzt Magazinerweiterungen entfernen?
Aus welchem Grund sollte man jetzt Magazinerweiterungen entfernen?
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George Washington
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- Chris Mannix
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Re: Neues Waffenrecht +2 Magazinerweiterung
denkt da jeder nur an die gun die er selbst daheim hat?
die Magazinerweiterung selbst is ja nicht "böse"
es kommt halt darauf an auf welches Mag. man welche Magazinerweiterung montiert, G19/26 Mag >+5 Boden ....ist noch ok
alles was die 20 stk inhalt überschreitet muß als Altbestand gemeldet werden/sein , bzw. darf es nur von Edelsportschützen bessesen werden.
@Burgenlandy
du musst ja die beamten nicht in den safe schauen lassen , und wer bei der Überprüfung die g17/34 mit >+4 Boden
oder nicht als altbestand gemeldet/edelsportschütze vorzeigt is selber schuld.
es wird ja jeder a original magazin haben (bzw zeigt man die waffe ja eh ohne mag. mit offenem verschluß
(sonderfälle wo mit gewalt grad noch eine reingeht mal ausgenommen)
die Magazinerweiterung selbst is ja nicht "böse"
es kommt halt darauf an auf welches Mag. man welche Magazinerweiterung montiert, G19/26 Mag >+5 Boden ....ist noch ok
alles was die 20 stk inhalt überschreitet muß als Altbestand gemeldet werden/sein , bzw. darf es nur von Edelsportschützen bessesen werden.
@Burgenlandy
du musst ja die beamten nicht in den safe schauen lassen , und wer bei der Überprüfung die g17/34 mit >+4 Boden
oder nicht als altbestand gemeldet/edelsportschütze vorzeigt is selber schuld.
es wird ja jeder a original magazin haben (bzw zeigt man die waffe ja eh ohne mag. mit offenem verschluß
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Re: Neues Waffenrecht +2 Magazinerweiterung
Chris ... Jeder wie er will, aber hier nicht öffentlich Tipps geben wie man das Gesetz umgehen kann ...
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Re: Neues Waffenrecht +2 Magazinerweiterung
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Zuletzt geändert von Burgenlandy am Mi 16. Sep 2020, 13:35, insgesamt 1-mal geändert.
Dieser Account wird auf meinen Wunsch hin stillgelegt - ich würde mich über eine gänzliche Löschung freuen.
- Chris Mannix
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Re: Neues Waffenrecht +2 Magazinerweiterung
so war das doch absolut nicht gemeint ! und hab ich auch nicht geschrieben !
aber wenn in ein magazin mit erweiterungsboden mit gewalt um 1 mehr reingeht ....dieses muss man ja ned unbedingt vorzeigen (um disskusionen zu vermeiden)
bzw. wer auf der sicheren seite sein will , der registriert halt auch diese !
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Re: Neues Waffenrecht +2 Magazinerweiterung
dann bitte sorryChris Mannix hat geschrieben: ↑Do 28. Mär 2019, 08:32so war das doch absolut nicht gemeint ! und hab ich auch nicht geschrieben !
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Re: Neues Waffenrecht +2 Magazinerweiterung
angeblich neinBurgenlandy hat geschrieben: ↑Do 28. Mär 2019, 07:37Ev. wirds Möglichkeit zu einfachen Gutachten etc geben (Waffenhändler).
die haendler werden nichts damit zu tun haben
alles in sachen HA und HiCap geht ueber die sachbearbeiter bei der behoerde
du gibts - angeblich - nur an WIEVIELE hicapsBurgenlandy hat geschrieben: ↑Do 28. Mär 2019, 07:37Im Idealfall wäre es ja wenn du für Altbestand nur angeben muss wofür du überhaupt A mags hast und nicht wieviele und welche. Dann brauchst pro Gun eben eines das zweifelsfrei die >10 >20 erfüllt (Altbestand)
nicht welche fuer was oder wieviel schuss kapazitaet
du meldest "ich habe 28 stk magazine gemaess §blablabla" zahlst fuer die neue WBK und bekommst den eintrag
basta
zumindestens war das anfang des jahres so geplant
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Re: Neues Waffenrecht +2 Magazinerweiterung
Dann hab ich innerhalb von 3 Jahren, 3 neue WBKs bekommen (Zubehör, Erweiterung und dann noch Mags) na bei unserem Hobby darfst wirklich nicht aufs Geld schauen
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Re: Neues Waffenrecht +2 Magazinerweiterung
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Zuletzt geändert von Burgenlandy am Mi 16. Sep 2020, 13:43, insgesamt 1-mal geändert.
Dieser Account wird auf meinen Wunsch hin stillgelegt - ich würde mich über eine gänzliche Löschung freuen.
Re: Neues Waffenrecht +2 Magazinerweiterung
Was ich bei der ganzen Thematik nicht verstehe: wie will das jemals sinnvoll kontrolliert werden?
Weder hat ein Magazin eine Seriennummer noch ist es in irgendeiner Form registriert noch braucht man überhaupt eine Waffenrechtliche Lizenz, so ein Ding zu kaufen. Wenn man nicht gerade ein Luxusmagazin um ein paar 100€ kauft muss man in Wahrheit ja nicht mal 18 sein (von wegen begrenzter Geschäftsfähigkeit und so), um eines zu erwerben.
Vor allem gehören Magazine doch zu den dingern auf die ich unter Umsänden weniger aufpasse und wenn es mal verloren ist, dann ist es halt weg - so what?
(die gleiche Frage stellt sich übrigens bei Schalldämpfern, die ja irgendwann mal ausgeschossen sind und falls nicht reanimierbar weggeworfen werden.. aber das ist jetzt off-topic)
Weder hat ein Magazin eine Seriennummer noch ist es in irgendeiner Form registriert noch braucht man überhaupt eine Waffenrechtliche Lizenz, so ein Ding zu kaufen. Wenn man nicht gerade ein Luxusmagazin um ein paar 100€ kauft muss man in Wahrheit ja nicht mal 18 sein (von wegen begrenzter Geschäftsfähigkeit und so), um eines zu erwerben.
Vor allem gehören Magazine doch zu den dingern auf die ich unter Umsänden weniger aufpasse und wenn es mal verloren ist, dann ist es halt weg - so what?
(die gleiche Frage stellt sich übrigens bei Schalldämpfern, die ja irgendwann mal ausgeschossen sind und falls nicht reanimierbar weggeworfen werden.. aber das ist jetzt off-topic)
Re: Neues Waffenrecht +2 Magazinerweiterung
Das kann nicht sinnvoll kontrolliert werden...das hat aber den Gesetzgeber noch nie davon abgehalten irgendeinen Unfug zu beschließen.Joewood hat geschrieben: ↑Fr 29. Mär 2019, 15:03Was ich bei der ganzen Thematik nicht verstehe: wie will das jemals sinnvoll kontrolliert werden?
Weder hat ein Magazin eine Seriennummer noch ist es in irgendeiner Form registriert noch braucht man überhaupt eine Waffenrechtliche Lizenz, so ein Ding zu kaufen. Wenn man nicht gerade ein Luxusmagazin um ein paar 100€ kauft muss man in Wahrheit ja nicht mal 18 sein (von wegen begrenzter Geschäftsfähigkeit und so), um eines zu erwerben.
Vor allem gehören Magazine doch zu den dingern auf die ich unter Umsänden weniger aufpasse und wenn es mal verloren ist, dann ist es halt weg - so what?
(die gleiche Frage stellt sich übrigens bei Schalldämpfern, die ja irgendwann mal ausgeschossen sind und falls nicht reanimierbar weggeworfen werden.. aber das ist jetzt off-topic)
Abusus non tollit usum - Mißbrauch hebt den (ge)rechten Gebrauch nicht auf
Re: Neues Waffenrecht +2 Magazinerweiterung
Kombinier die Meldung der HiCaps mit einer Erweiterung.
Das gleiche sag ich den Kameraden ohne Zubehöreintrag.
Jede neue WBK kostet EUR 120,--.
Ergo: soviel pro Neuausstellung rausholen wie geht.
Will keiner hören: "Is jo eh leer..."
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Re: Neues Waffenrecht +2 Magazinerweiterung
Ich werde mir mir der neuen WBK ohnehin noch Zeit lassen, sind ja im Moment 2 Jahre Meldefrist geplant. Aber was sind schon 300,- bei unserem Hobby
From My Cold, Dead Hands
Re: Neues Waffenrecht +2 Magazinerweiterung
Genau so ist es! Stricken ist ein deutlich günstigeres Hobby...
Dennoch trag ich EUR 300 lieber zum Waffenhändler/Büchsenmacher als zur Behörde.
Dennoch trag ich EUR 300 lieber zum Waffenhändler/Büchsenmacher als zur Behörde.
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