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Erlaubte halbautomatische Langwaffen
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Jeder User in diesem Unterforum ist verpflichtet, seine waffenrechtlich relevanten Aussagen nach bestem Wissen und Gewissen zu tätigen und diese soweit möglich sorgfältig mit entsprechender Judikatur, Paragrafen und/oder sonstigen brauchbaren Quellen zu untermauern. Dieses Unterforum gibt ausschließlich Rechtsmeinungen einzelner User wieder. Daher wird von Seiten des Forums keine Haftung für getätigte Aussagen übernommen. Es besteht keine Gewähr auf die Richtigkeit der veröffentlichten Aussagen. Dieses Unterforum kann eine persönliche Beratung durch Rechtsexperten niemals ersetzen. Aus den wiedergegebenen Rechtsmeinungen erwachsen Dritten weder Rechte noch Pflichten.
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Re: Erlaubte halbautomatische Langwaffen
Weil gerade gelesen:
Swiss Arms SG SAPR 751 Sport >> Kat A
Urteil: W136 2136365-1 vom 28.01.2019
Swiss Arms SG SAPR 751 Sport >> Kat A
Urteil: W136 2136365-1 vom 28.01.2019
Re: Erlaubte halbautomatische Langwaffen
Wie kommst Du denn auf sowas?
If liberty means anything at all, it means the right to tell people what they do not want to hear.
George Orwell
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Re: Erlaubte halbautomatische Langwaffen
war doch noch nie kat B oder?
nur die Sg550 ist kat B mit umbauten
doubleaction OG, Wien
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Re: Erlaubte halbautomatische Langwaffen
Kann man so nicht sagen. Die Waffe ist entweder A oder B. Wenn ich das Urteil richtig verstehe gibt es zur Zeit keinen rechtskräftigen Bescheid oder Beschluss, der die Waffe eindeutig einer Kategorie zuordnet. Somit kann man zur Zeit nicht sagen, ob die Waffe A oder B ist.
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George Orwell
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Re: Erlaubte halbautomatische Langwaffen
dazu gibt es einen eigenen Paragraphen im Gesetz:HS911 hat geschrieben: ↑Do 11. Apr 2019, 10:05Kann man so nicht sagen. Die Waffe ist entweder A oder B. Wenn ich das Urteil richtig verstehe gibt es zur Zeit keinen rechtskräftigen Bescheid oder Beschluss, der die Waffe eindeutig einer Kategorie zuordnet. Somit kann man zur Zeit nicht sagen, ob die Waffe A oder B ist.
WaffG § 44. Die Behörde stellt auf Antrag fest, welcher Kategorie eine bestimmte Schußwaffe zuzuordnen ist und gegebenenfalls ob nur bestimmte Regelungen dieses Bundesgesetzes (§ 45) auf sie anzuwenden sind. Im Falle von Schusswaffen, die Kriegsmaterial sind, trifft diese Feststellung der Bundesminister für Landesverteidigung. Die Behörde hat dem Bundesminister für Inneres eine Abschrift des rechtskräftigen Bescheides zu übermitteln. Der Bundesminister für Inneres sowie der Bundesminister für Landesverteidigung sind ermächtigt, die Ergebnisse der aufgrund dieser Bestimmung geführten Verfahren im Internet zu veröffentlichen.
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Re: Erlaubte halbautomatische Langwaffen
Wie man es auch nennt, bekommen wirst diese nimmer bis zum 14.12.2019 und es ist sicher kein Kat B.
Auszug:
Im Ergebnis kann demnach der belangten Behörde, wenn sie, ungeachtet einer teilweise unzutreffenden rechtlichen Würdigung, zum Ergebnis kommt, dass es sich bei der antragsgegenständlichen Schusswaffe mangels Anwendung der in § 1 I.1.a) Kriegsmaterialverordnung normierten Ausnahmebestimmung um Kriegsmaterial handelt, nicht entgegengetreten werden, weshalb die Beschwerde abzuweisen war.
Im Übrigen ist darauf hinzuweisen, dass für den Erwerb, Besitz oder das Führen von Kriegsmaterial, wozu die in Rede stehende Waffe nach dem Gesagten zu zählen ist, eine Ausnahmebewilligung gemäß § 18 Abs. 2 WaffG beantragt werden kann.
Die Revision ist gemäß Art. 133 Abs. 4 B-VG nicht zulässig.
Auszug:
Im Ergebnis kann demnach der belangten Behörde, wenn sie, ungeachtet einer teilweise unzutreffenden rechtlichen Würdigung, zum Ergebnis kommt, dass es sich bei der antragsgegenständlichen Schusswaffe mangels Anwendung der in § 1 I.1.a) Kriegsmaterialverordnung normierten Ausnahmebestimmung um Kriegsmaterial handelt, nicht entgegengetreten werden, weshalb die Beschwerde abzuweisen war.
Im Übrigen ist darauf hinzuweisen, dass für den Erwerb, Besitz oder das Führen von Kriegsmaterial, wozu die in Rede stehende Waffe nach dem Gesagten zu zählen ist, eine Ausnahmebewilligung gemäß § 18 Abs. 2 WaffG beantragt werden kann.
Die Revision ist gemäß Art. 133 Abs. 4 B-VG nicht zulässig.
Re: Erlaubte halbautomatische Langwaffen
Muss mich entschuldigen - hab einen früheren Beschluss (02.03.2017) in der selben Sache gelesen. Im Neuen Urteil stehts recht eindeutig. Sorry für die Verwirrung.bino71 hat geschrieben: ↑Do 11. Apr 2019, 10:15Wie man es auch nennt, bekommen wirst diese nimmer bis zum 14.12.2019
Auszug:
Im Ergebnis kann demnach der belangten Behörde, wenn sie, ungeachtet einer teilweise unzutreffenden rechtlichen Würdigung, zum Ergebnis kommt, dass es sich bei der antragsgegenständlichen Schusswaffe mangels Anwendung der in § 1 I.1.a) Kriegsmaterialverordnung normierten Ausnahmebestimmung um Kriegsmaterial handelt, nicht entgegengetreten werden, weshalb die Beschwerde abzuweisen war.
Im Übrigen ist darauf hinzuweisen, dass für den Erwerb, Besitz oder das Führen von Kriegsmaterial, wozu die in Rede stehende Waffe nach dem Gesagten zu zählen ist, eine Ausnahmebewilligung gemäß § 18 Abs. 2 WaffG beantragt werden kann.
Die Revision ist gemäß Art. 133 Abs. 4 B-VG nicht zulässig.
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George Orwell
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Re: Erlaubte halbautomatische Langwaffen
Ist bekannt. Da steht halt auch nix anderes drinnen, als ich immer gesagt habe.gewo hat geschrieben: ↑Do 11. Apr 2019, 10:10dazu gibt es einen eigenen Paragraphen im Gesetz:HS911 hat geschrieben: ↑Do 11. Apr 2019, 10:05Kann man so nicht sagen. Die Waffe ist entweder A oder B. Wenn ich das Urteil richtig verstehe gibt es zur Zeit keinen rechtskräftigen Bescheid oder Beschluss, der die Waffe eindeutig einer Kategorie zuordnet. Somit kann man zur Zeit nicht sagen, ob die Waffe A oder B ist.
WaffG § 44. Die Behörde stellt auf Antrag fest, welcher Kategorie eine bestimmte Schußwaffe zuzuordnen ist und gegebenenfalls ob nur bestimmte Regelungen dieses Bundesgesetzes (§ 45) auf sie anzuwenden sind. Im Falle von Schusswaffen, die Kriegsmaterial sind, trifft diese Feststellung der Bundesminister für Landesverteidigung. Die Behörde hat dem Bundesminister für Inneres eine Abschrift des rechtskräftigen Bescheides zu übermitteln. Der Bundesminister für Inneres sowie der Bundesminister für Landesverteidigung sind ermächtigt, die Ergebnisse der aufgrund dieser Bestimmung geführten Verfahren im Internet zu veröffentlichen.
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George Orwell
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Re: Erlaubte halbautomatische Langwaffen
Begrüße das Gemüse,
weiß jemand ob es eine halbautomatische Variante des FN FAL bzw. eines seiner Derivate
als HA gibt welches, so die Götter gnädig sind, ab Dezember zu haben sein könnte?
So ein Sealous Scouts Büxerl in Rhodie Camo wär schon was.
für Shorts extrakurz,
tiberius
weiß jemand ob es eine halbautomatische Variante des FN FAL bzw. eines seiner Derivate
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Re: Erlaubte halbautomatische Langwaffen
Wenns jetzt tatsächlich Neuwahlen gibt könnt das alles sowieso wieder ins Wackeln kommen...tiberius hat geschrieben: ↑Fr 12. Apr 2019, 21:51Begrüße das Gemüse,
weiß jemand ob es eine halbautomatische Variante des FN FAL bzw. eines seiner Derivate
als HA gibt welches, so die Götter gnädig sind, ab Dezember zu haben sein könnte?
So ein Sealous Scouts Büxerl in Rhodie Camo wär schon was.
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tiberius
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Re: Erlaubte halbautomatische Langwaffen
Das ist nun leider nicht auszuschließenMaddin hat geschrieben: ↑Sa 18. Mai 2019, 07:26Wenns jetzt tatsächlich Neuwahlen gibt könnt das alles sowieso wieder ins Wackeln kommen...tiberius hat geschrieben: ↑Fr 12. Apr 2019, 21:51Begrüße das Gemüse,
weiß jemand ob es eine halbautomatische Variante des FN FAL bzw. eines seiner Derivate
als HA gibt welches, so die Götter gnädig sind, ab Dezember zu haben sein könnte?
So ein Sealous Scouts Büxerl in Rhodie Camo wär schon was.
für Shorts extrakurz,
tiberius
Re: Erlaubte halbautomatische Langwaffen
Was soll der Blödsinn? Wir haben ein beschlossenes Gesetz. Eine Gesetzesänderung müsste auf Intiative der Regierung eingebracht werden die aktuell nicht existent ist und eventuell durch eine Expertenregierung ersetzt wird, die dann wahrscheinlich andere Sorgen als das Waffengesetz hat. Und eine spätere neue Regierung, bis dass diese steht, ist schon Dezember. Jegliche Änderung am beschlossenen Gesetz ist daher mehr als nur unrealistisch, wem sollte das nützen?
Die FPÖ wird nicht am Programm für das eigene Klientel sägen, die ÖVP hat auch für die Jäger was drin was sie nicht rückgängig machen wollen. Und die SPÖ hat sogar mit gestimmt für das aktuelle WaffG, die werden sich kaum bloß stellen und plötzlich dagegen sein. Eine Mehrheit für eine Änderung in einer unsicheren Zeit ist daher nicht absehbar.
Bitte also diese Mutmaßungen lassen, die führen allenfalls zu Latrinengerüchten die wir nicht brauchen können.
Die FPÖ wird nicht am Programm für das eigene Klientel sägen, die ÖVP hat auch für die Jäger was drin was sie nicht rückgängig machen wollen. Und die SPÖ hat sogar mit gestimmt für das aktuelle WaffG, die werden sich kaum bloß stellen und plötzlich dagegen sein. Eine Mehrheit für eine Änderung in einer unsicheren Zeit ist daher nicht absehbar.
Bitte also diese Mutmaßungen lassen, die führen allenfalls zu Latrinengerüchten die wir nicht brauchen können.
A fact is information minus emotion. An opinion is information plus experience. Ignorance is an opinion lacking information. And, stupidity is an opinion that ignores a fact.
-
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- Registriert: Do 29. Jan 2015, 19:09
Re: Erlaubte halbautomatische Langwaffen
Deinen Optimismus würde ich gerne teilen. Die Neos-Tante hat sogar in der Sendung "Im Zentrum" angeprangert, dass unter Kickl das Waffenrecht gelockert wurde und das nicht hinnehmbar sei. Das scheint denen ein Dorn im Auge zu sein. Zumal die Neos jetzt schon merklich mit den Schwarzen anbandeln (Stichwort Misstrauensvotum). Bei Schwarz/Neos wird man also gerne den "Kickl-Teil" (nicht den Jäger-Teil!) des Waffengesetzes opfern und das ggf. alles noch vor Dezember.Promo hat geschrieben: ↑Di 21. Mai 2019, 18:05Was soll der Blödsinn? Wir haben ein beschlossenes Gesetz. Eine Gesetzesänderung müsste auf Intiative der Regierung eingebracht werden die aktuell nicht existent ist und eventuell durch eine Expertenregierung ersetzt wird, die dann wahrscheinlich andere Sorgen als das Waffengesetz hat. Und eine spätere neue Regierung, bis dass diese steht, ist schon Dezember. Jegliche Änderung am beschlossenen Gesetz ist daher mehr als nur unrealistisch, wem sollte das nützen?
Die FPÖ wird nicht am Programm für das eigene Klientel sägen, die ÖVP hat auch für die Jäger was drin was sie nicht rückgängig machen wollen. Und die SPÖ hat sogar mit gestimmt für das aktuelle WaffG, die werden sich kaum bloß stellen und plötzlich dagegen sein. Eine Mehrheit für eine Änderung in einer unsicheren Zeit ist daher nicht absehbar.
Bitte also diese Mutmaßungen lassen, die führen allenfalls zu Latrinengerüchten die wir nicht brauchen können.
Ich hoffe das hat genug Waffenbezug!
Re: Erlaubte halbautomatische Langwaffen
Ich denke das größere Thema ist eher, dass sie ja bisher immer noch nicht wissen, wie sie die Magazinsache etc. genau handhaben wollen. Da wird doch sicher auch der neue Übergangsminister aus dem Expertenpool ein Wörtchen mitzureden haben, oder?
- Black Rifles Matter -
Re: Erlaubte halbautomatische Langwaffen
Ja genau, das Thema Magazine ist ja eigentlich in der Theorie ja beschlossen, aber in der Praxis so kaum umsetzbar... =/
Ich hab mal mit einem Herren in der BH bzgl dessen gesprochen und die wissen selbst nicht was jetzt wirklich kommen soll oder eben nicht kommen soll. Fast alle Amtskollegen gruseln schon vor dem Aufwand der da kommt bzw finden das es recht sinnbefreit ist.
Laut seiner Aussage wäre es am einfachsten wenn schlicht der Neuverkauf reguliert wird, und schon bestehende Mags im Besitz der Waffeninhaber bleiben, OHNE das ihre Kat B und einer KAT A wird.
Er hat mir dann eh lang und breit erklärt wie verworren und komplex das Thema ist...was passiert mit einer Kat C die solche Mags aufnehmen kann? Was ist mit Waffen die nach dem 14.12 gekauft werden und die gleichen Mags nutzen können ? Wie soll das mit Meldung der Mags genau gehen? Was passiert bei Verlust eines Mags? Dazu kommen noch Amtsinterne Prozesse die mit dieser Regelung kaum handbar sind...usw usf.
Ich hab mal mit einem Herren in der BH bzgl dessen gesprochen und die wissen selbst nicht was jetzt wirklich kommen soll oder eben nicht kommen soll. Fast alle Amtskollegen gruseln schon vor dem Aufwand der da kommt bzw finden das es recht sinnbefreit ist.
Laut seiner Aussage wäre es am einfachsten wenn schlicht der Neuverkauf reguliert wird, und schon bestehende Mags im Besitz der Waffeninhaber bleiben, OHNE das ihre Kat B und einer KAT A wird.
Er hat mir dann eh lang und breit erklärt wie verworren und komplex das Thema ist...was passiert mit einer Kat C die solche Mags aufnehmen kann? Was ist mit Waffen die nach dem 14.12 gekauft werden und die gleichen Mags nutzen können ? Wie soll das mit Meldung der Mags genau gehen? Was passiert bei Verlust eines Mags? Dazu kommen noch Amtsinterne Prozesse die mit dieser Regelung kaum handbar sind...usw usf.
Byebye Austria