Glock1768 hat geschrieben: ↑Di 23. Apr 2019, 11:56Viele sind der Meinung, dass das Zusammenfügen eines frei erwerblichen Griffstückes mit einem auf eine andere Waffe eingetragenen Zubehör am beh. gen. Schiessstand legal ist. Letztes Mal bei Dr. Wagner in St. Pölten war dies auch kurz ein Thema und er meinte "ganz sicher nicht!!!"
wie schon vielfach gesagt ist das bullshit
ad1)
wo steht das in Gesetz, Verordnung, erlass oder VfGH urteil?
genau ...
ad2)
waere das richtig dann könntest du zB ein UHL wechselsystem dass du auf einen eignen Platz ohne zugehörige Basiswaffe gemeldet hat überhaupt gar nicht betreiben
denn es gibt dann kein "dazu gehöriges" griffstueck
weil es eben ein Wechselsystem ohne Basiswaffe ist
wenn er diese aussage tatsächlich so getätigt hat und es kein Missverständnis war, dann war dem dr Wagner meiner Meinung nach schlichtweg nicht bewusst dass ein Waffenzubehör nicht zwingend einer Basiswaffe zugeordnet sein muss und dass es eine menge Wechselsysteme OHNE dazugehörige Basiswaffe in oesterreich gibt.
das ist ned sein primärer Wirkungsbereich, er ist eh jagdlich unterwegs ...