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Neuigkeiten aus der Kreuzgasse - doubleaction OG Lieferinfos
Re: Neuigkeiten aus der Kreuzgasse - doubleaction OG Lieferinfos
Hallo Gerhard,
Bitte um Preis von:
S&B 9mm FMJ 124 gr.1000 Stk.
Wie auch für die Tanfoglio Force 22
Danke....
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Re: Neuigkeiten aus der Kreuzgasse - doubleaction OG Lieferinfos
Das ist selbst privat ziemlich einfach, der Deutsche schickt dir seine Importgenehmigung, die gibst du deiner Waffenbehörde, zahlst 60-70 Euro, die geben dir eine Exportgenehmigung und entfernen das Ding aus dem ZWR und alles ist gut. Bei meiner Behörde bekomm ich so eine Genehmigung binnen weniger Tage.spareribs hat geschrieben: ↑So 14. Apr 2019, 13:28Kat C Verkauf von Österreich in die BRD ....kann das Double Action durchführen ?
Beispiel: ich verkaufe auf E-Grunz einen Repetierer an einen Käufer in der BRD.........Der ist natürlich im ZWR und soll eben exportiert werden ...
Bietet ihr das auch an ? Wenn ja, was kostet das ?
LG spareribs
Re: Neuigkeiten aus der Kreuzgasse - doubleaction OG Lieferinfos
Mittlerweile ist noch ein weiterer Schritt notwendig. Du benötigst zusätzlich eine Erlaubnis von einem Ministerium. (ich glaube Außenhandel)yoda hat geschrieben: ↑Di 16. Apr 2019, 20:38Das ist selbst privat ziemlich einfach, der Deutsche schickt dir seine Importgenehmigung, die gibst du deiner Waffenbehörde, zahlst 60-70 Euro, die geben dir eine Exportgenehmigung und entfernen das Ding aus dem ZWR und alles ist gut. Bei meiner Behörde bekomm ich so eine Genehmigung binnen weniger Tage.spareribs hat geschrieben: ↑So 14. Apr 2019, 13:28Kat C Verkauf von Österreich in die BRD ....kann das Double Action durchführen ?
Beispiel: ich verkaufe auf E-Grunz einen Repetierer an einen Käufer in der BRD.........Der ist natürlich im ZWR und soll eben exportiert werden ...
Bietet ihr das auch an ? Wenn ja, was kostet das ?
LG spareribs
Alkohol, der Beginn und die Lösung aller Probleme! (Homer S.)
Re: Neuigkeiten aus der Kreuzgasse - doubleaction OG Lieferinfos
Wenn es lt. Waffengesetz genehmigt wurde, muss es lt. Außenwirtschaftsgesetz nicht mehr genehmigt werden:Incite hat geschrieben: ↑Di 16. Apr 2019, 20:53Mittlerweile ist noch ein weiterer Schritt notwendig. Du benötigst zusätzlich eine Erlaubnis von einem Ministerium. (ich glaube Außenhandel)yoda hat geschrieben: ↑Di 16. Apr 2019, 20:38Das ist selbst privat ziemlich einfach, der Deutsche schickt dir seine Importgenehmigung, die gibst du deiner Waffenbehörde, zahlst 60-70 Euro, die geben dir eine Exportgenehmigung und entfernen das Ding aus dem ZWR und alles ist gut. Bei meiner Behörde bekomm ich so eine Genehmigung binnen weniger Tage.spareribs hat geschrieben: ↑So 14. Apr 2019, 13:28Kat C Verkauf von Österreich in die BRD ....kann das Double Action durchführen ?
Beispiel: ich verkaufe auf E-Grunz einen Repetierer an einen Käufer in der BRD.........Der ist natürlich im ZWR und soll eben exportiert werden ...
Bietet ihr das auch an ? Wenn ja, was kostet das ?
LG spareribs
https://www.wko.at/service/aussenwirtsc ... etern.html
"Innergemeinschaftliche Verbringung von Schusswaffen und Munition lt. Militärgüterliste, für die bereits die waffenrechtlichen Dokumente vorliegen (Erlaubnisschein gem §37 Abs1 WaffG oder Genehmigung für einschlägig Gewerbetreibende gem. §37 Abs2 WaffG) (IVER6).
Für diese Waffen und Munition entfällt somit das zuvor vorgeschriebene Doppelgenehmigungsverfahren (nach Waffengesetz und nach Außenwirtschaftsgesetz)."
Habe noch etwas Interessantes gefunden, dass diese Rechtsansicht bestätigt:
https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassu ... 2015-07-03
"§ 1. (1) Unter den Voraussetzungen des Abs. 2 und unbeschadet des Abs. 3 bedürfen die Ausfuhr und die Durchfuhr folgender Güter keiner Genehmigung:
1.
Jagd- und Sportgewehre der Unterpositionen 9303 20 und 9303 30 der Kombinierten Nomenklatur gemäß der Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 über die zolltarifliche und statistische Nomenklatur sowie den Gemeinsamen Zolltarif, ABl. Nr. L 256 vom 07.09. 1987 S. 1, in der jeweils geltenden Fassung, in der Folge als „Kombinierte Nomenklatur“ bezeichnet;"
Auf Seite 639 dieser Nomenklatur findet man dann die entsprechenden Waffen:
https://eur-lex.europa.eu/legal-content ... 58&from=DE
Der private Import/Export innerhalb der EU von den meisten Kat. B/C Waffen ist also kein Problem, sofern man die Genehmigung der Waffenbehörde hat.
Re: Neuigkeiten aus der Kreuzgasse - doubleaction OG Lieferinfos
Ich habe ein Gewehr nach Deutschland verkauft und habe dort angerufen. Die haben gesagt es muss zusätzlich genehmigt werden. Hat nichts gekostet außer Zeit.
Falls sich das aber mittlerweile geändert hat ziehe ich meine Aussage zurück
lg
Falls sich das aber mittlerweile geändert hat ziehe ich meine Aussage zurück

lg
Alkohol, der Beginn und die Lösung aller Probleme! (Homer S.)
Re: Neuigkeiten aus der Kreuzgasse - doubleaction OG Lieferinfos
yoda hat geschrieben: ↑Di 16. Apr 2019, 21:29Wenn es lt. Waffengesetz genehmigt wurde, muss es lt. Außenwirtschaftsgesetz nicht mehr genehmigt werden:Incite hat geschrieben: ↑Di 16. Apr 2019, 20:53Mittlerweile ist noch ein weiterer Schritt notwendig. Du benötigst zusätzlich eine Erlaubnis von einem Ministerium. (ich glaube Außenhandel)yoda hat geschrieben: ↑Di 16. Apr 2019, 20:38Das ist selbst privat ziemlich einfach, der Deutsche schickt dir seine Importgenehmigung, die gibst du deiner Waffenbehörde, zahlst 60-70 Euro, die geben dir eine Exportgenehmigung und entfernen das Ding aus dem ZWR und alles ist gut. Bei meiner Behörde bekomm ich so eine Genehmigung binnen weniger Tage.
https://www.wko.at/service/aussenwirtsc ... etern.html
"Innergemeinschaftliche Verbringung von Schusswaffen und Munition lt. Militärgüterliste, für die bereits die waffenrechtlichen Dokumente vorliegen (Erlaubnisschein gem §37 Abs1 WaffG oder Genehmigung für einschlägig Gewerbetreibende gem. §37 Abs2 WaffG) (IVER6).
Für diese Waffen und Munition entfällt somit das zuvor vorgeschriebene Doppelgenehmigungsverfahren (nach Waffengesetz und nach Außenwirtschaftsgesetz)."
neben der elegant im dunklen gelassenen frage wie der versand vonstatten gehen soll liegst du betreffend deines zitates falsch
du musst schon den ganzen infoblock zitieren:
Nationale Allgemeingenehmigungen (nachstehend aufgezählte innergemeinschaftliche Verbringungen sind zwar genehmigungspflichtig, gelten aber bei Einhaltung der jeweils vorgeschriebenen Bedingungen, Registrierungen, Meldungen ex lege als erteilt. Es muss daher im Einzelfall keine Voraus-Genehmigung eingeholt werden)
Allgemeingenehmigungen (AG) sind in folgenden Fällen anwendbar:
Lieferant oder Empfänger ist eine Regierungsstelle (IVER1)
Lieferant ist das österreichische Bundesheer (IVER2)
Empfänger sind die Streitkräfte eines anderen EU-Mitgliedsstaates (IVER3)
Lieferungen AN einen zertifizierten Empfänger in der EU (IVER4) - Näheres siehe unten
Verbringung von militärischen Bestandteilen (IVER5): vor Verwendung dieser AG hat der österreichische Lieferant eine verbindliche Erklärung des Empfängers einzuholen, dass die ggst. Bestandteile in seine eigenen Güter integriert werden (sollen) und daher als solche zu einem späteren Zeitpunkt nicht wieder selbständig verbracht oder ausgeführt werden, außer zur Wartung/Reparatur. Alternativ wäre ein Wiederausfuhrverbot an Waffenembargoländer zu überbinden
Innergemeinschaftliche Verbringung von Schusswaffen und Munition lt. Militärgüterliste, für die bereits die waffenrechtlichen Dokumente vorliegen (Erlaubnisschein gem §37 Abs1 WaffG oder Genehmigung für einschlägig Gewerbetreibende gem. §37 Abs2 WaffG) (IVER6).
Für diese Waffen und Munition entfällt somit das zuvor vorgeschriebene Doppelgenehmigungsverfahren (nach Waffengesetz und nach Außenwirtschaftsgesetz).
Fertigungszeichungen/Technologie (IVER7)
Technologie, die mit ergänzenden Eintragungen versehen wurde (die keine erhöhte Nutzungsmöglichkeit bewirkt) und in das innergemeinschaftliche Versendungsland zurückverbracht wird (§8 Abs2a Erste AußWV)
Landfahrzeuge und Bestandteile ML6 (IVER8)
Gilt für die innergemeinschaftliche Verbringungen von in ML 6 gelisteten Gütern (§8 Abs2b Erste AußWV); nicht erfasst ist Technologie für diese Fahrzeuge (ML 22).
EU-Verbringungen zum Zweck der Kalibrierung, Oberflächenbehandlung, Test/Erprobung und Begutachtung (IVER9)
Gilt für alle Militärgüter bei Verbingung zu o.a. Zwecken in einen anderen Mitgliedstaat oder bei Rücksendung nach obigen Maßnahmen an den ursprünglichen EU-Versender.
Voraussetzung in allen Fällen ist, dass es nicht zu einer Steigerung der Leistungsfähigkeit des Gutes kommt (§8 Abs 2c und 2d Erste AußWV)
Voraussetzungen der Inanspruchnahme von Allgemeingenehmigungen
Für alle Allgemeingenehmigungen gilt die Notwendigkeit einer einmaligen vorherigen Registrierung beim BMDW (vor der ersten Verwendung der jeweiligen AG; vorsorgliche Registrierung für alle in Frage kommenden AGen möglich). Diese Registrierung wird dem Antragsteller binnen 10 Tagen vom BMDW bestätigt. Voraussetzung für die Registrierung ist im Regelfall die Bestellung eines Verantwortlichen Beauftragten.
Bis jeweils 1. März jeden Jahres ist eine zusammenfassende Meldung aller unter jeder Allgemeingenehmigung im vergangenen Kalenderjahr getätigten Transaktionen an das BMWFW zu übermitteln. Die Meldepflicht gilt auch bei Nicht-Inanspruchnahme der Allgemeingenehmigung im vorangegangenen Jahr. Die Meldung wird für jede beantragte Allgemeingenehmigung gesondert verlangt.
Zertifizierung/IVER4
Diese Zertifizierung ist Voraussetzung, um unter dieser Allgemeingenehmigung Militärgüter erhalten zu können.
Dieses EU-weite Zertifizierungssystem soll bescheinigen, dass die Empfänger über die Fähigkeit verfügen, die Sicherheitsvorschriften in Verbindung mit der besonderen Art der Verteidigungsgüter zu erfüllen.
Bei der Zertifizierung werden die folgenden Kriterien zugrunde gelegt:
Erfahrung im Bereich Verteidigung
einschlägige industrielle Tätigkeit mit Bezug auf Verteidigungsgüter
Benennung eines hochrangigen leitenden Mitarbeiters zum persönlich Verantwortlichen für Verbringungen und Ausfuhren
schriftliche Verpflichtungserklärung des Unternehmens, dass es sämtliche Bedingungen für die Endverwendung und Ausfuhr eines ihm gelieferten Verteidigungsgutes einhalten wird
schriftliche Verpflichtungserklärung des Unternehmens, dass es gegenüber den zuständigen Behörden bei Anfragen genaue Angaben über die Endverwender oder die Endverwendung aller Verteidigungsgüter macht, die es im Rahmen einer Genehmigung eines anderen Mitgliedstaats ausführt, verbringt oder erhält;
gegengezeichnete Beschreibung des Programms zur Einhaltung der Ausfuhrkontrollverfahren oder des Ausfuhrverwaltungssystems des Unternehmens: Beschreibung der innerbetrieblichen Compliancevorschriften, Beschreibung des internen Programmes zur Einhaltung der außenwirtschaftsrechtlichen Vorschriften inkl Verbringungsverwaltung; konkrete Angaben zu den organisatorischen, personellen und technischen Vorkehrungen, zu internen Prüfverfahren, Maßnahmen zur Schulung und Fortbildung
Der Antrag auf Erteilung eines Zertifikates kann an die Behörde des Mitgliedsstaates, in dem das Unternehmen seinen Sitz hat (in Ö: BMWFW, formfrei abgegeben werden, allerdings ist eine eingehende vorherigen Kontaktaufnahme mit dem BMDW sehr empfehlenswert.
Das Zertifikat hat eine Gültigkeitsdauer von höchstens drei Jahren (verlängerbar). Die Richtlinie verpflichtet die Mitgliedstaaten, die von anderen Mitgliedstaaten gemäß dieser Richtlinie ausgestellten Zertifikate anzuerkennen.
Die Mitgliedstaaten veröffentlichen und aktualisieren regelmäßig eine Liste der zertifizierten Unternehmen und teilen dies der Kommission und den Mitgliedstaaten mit. Die Kommission veröffentlicht diese Liste: Certified Enterprises
Erteilte Zertifikate können bei Vorliegen erheblicher Bedenken ausgesetzt oder widerrufen werden.
Darüber hinaus enthält die Empfehlung 2011/24/EU der Kommission über die Zertifizierung von Unternehmen der Verteidigungsindustrie Hinweise zur Umsetzung dieses Zertifizierungssystems.
Für alle anderen innergemeinschaftlichen Verbringungen von Militärgütern, für die keine Allgemeingenehmigung verwendet werden kann oder soll, stehen zur Verfügung:
Einzelgenehmigung: Antragstellung (Antragsformular) mit End Use Certificate/IC und technischer Spezifikation, Rechnung
Globalgenehmigung: "Sammelgenehmigung“ (mehrere Verbringungen an einen EU-Abnehmer; mehrere EU-Abnehmer für eine Ware) Voraussetzung ist die Benennung eines Verantwortlichen Beauftragten.
Weitere Infos auch auf der Website des BMDW.
doubleaction OG, Wien
Bitte keine PN, ggf. Email info{@}doubleaction.at oder Tel 0676-5145029
Angebote gültig so lange der Vorrat reicht. Irrtum vorbehalten
Auf Anfrage sind Warenausfolgungen über Partner in OÖ, Slzb., Tirol und der Stmk. möglich.
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Re: Neuigkeiten aus der Kreuzgasse - doubleaction OG Lieferinfos
@gewo
EDIT: Du dürftest Recht haben, lustigerweise hab ich schriftlich von meiner Behörde dass ich nur die Exportgenehmigung benötige
EDIT: Du dürftest Recht haben, lustigerweise hab ich schriftlich von meiner Behörde dass ich nur die Exportgenehmigung benötige

Zuletzt geändert von yoda am Mi 17. Apr 2019, 09:37, insgesamt 1-mal geändert.
Re: Neuigkeiten aus der Kreuzgasse - doubleaction OG Lieferinfos
Servus. Gibt es die G19 Gen5 MOS FS in der Plus Version?
Re: Neuigkeiten aus der Kreuzgasse - doubleaction OG Lieferinfos
die waffen sind lagernd
die verschlussfaenge gen5 beidseitig mit daumenauflage auch
steuerfeder 2kg auch
sie frage ist obs die gen5 visiere schon in stahl gibt, das muesste ich fragen ...
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- vulgogurktaler
- .357 Magnum
- Beiträge: 113
- Registriert: So 30. Sep 2012, 11:33
Re: Neuigkeiten aus der Kreuzgasse - doubleaction OG Lieferinfos
Gibt es beim Gewo transparente Lancer Magazine (AR15, 223. REM, 10, 20 & 30 Schuss)?
Oder hat aktuell jemand eine Quelle dafür in Europa?
Oder hat aktuell jemand eine Quelle dafür in Europa?
The cake is a lie...
Re: Neuigkeiten aus der Kreuzgasse - doubleaction OG Lieferinfos
- Undertaker
- .50 BMG
- Beiträge: 625
- Registriert: Mi 24. Aug 2011, 12:19
- Wohnort: Über der Donau
Re: Neuigkeiten aus der Kreuzgasse - doubleaction OG Lieferinfos
Seas
Ist die Ruger Precision Rimfire in .17hmr schon irgendwo am Radar erkennbar?
Wenn ja, gibts vielleicht auch schon so etwas wie Verfügbarkeit, Lieferzeit und Quanto Costa?
thx
Ist die Ruger Precision Rimfire in .17hmr schon irgendwo am Radar erkennbar?
Wenn ja, gibts vielleicht auch schon so etwas wie Verfügbarkeit, Lieferzeit und Quanto Costa?
thx
Sent from my NOKIA 1011 using Takatuka
Grüße vom Undertaker
Grüße vom Undertaker
Re: Neuigkeiten aus der Kreuzgasse - doubleaction OG Lieferinfos
servusFloody hat geschrieben: ↑Do 18. Apr 2019, 10:45Ja Bitte. Wie viel kostet das ganze dann ca?
Glock17gen5 FSMOS
preis € 777,- inkl.
lagernd
Aufpreis gen5 PLUS version
preis € 29,- inkl.
tw. lagernd
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Re: Neuigkeiten aus der Kreuzgasse - doubleaction OG Lieferinfos
Weiss man dazu schon was?
Wunsch an Christkind, oder doch realer..?
„Ich dulde es nicht, dass mir Unrecht getan wird. Ich dulde es nicht, dass ich beleidigt werde. Und ich dulde es nicht, dass man mir zu nahe tritt. Ich bin anderen gegenüber gerecht und fordere auch von diesen Gerechtigkeit.“
John Wayne
John Wayne