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Frage zur Verwahrungskontrolle, ein Szenario...
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Jeder User in diesem Unterforum ist verpflichtet, seine waffenrechtlich relevanten Aussagen nach bestem Wissen und Gewissen zu tätigen und diese soweit möglich sorgfältig mit entsprechender Judikatur, Paragrafen und/oder sonstigen brauchbaren Quellen zu untermauern. Dieses Unterforum gibt ausschließlich Rechtsmeinungen einzelner User wieder. Daher wird von Seiten des Forums keine Haftung für getätigte Aussagen übernommen. Es besteht keine Gewähr auf die Richtigkeit der veröffentlichten Aussagen. Dieses Unterforum kann eine persönliche Beratung durch Rechtsexperten niemals ersetzen. Aus den wiedergegebenen Rechtsmeinungen erwachsen Dritten weder Rechte noch Pflichten.
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Re: Frage zur Verwahrungskontrolle, ein Szenario...
Was mir echt nicht eingeht...
Warum ist das so schwer einzusehen, daß einfach keine Schußwaffe unbeaufsichtigt wo liegen bleiben darf/soll?
Ganz egal wer an der Tür klingelt, oder wie etwaige Hausgemeinschaften/Familie beschaffen sind, oder welche Umstände auch immer eintreten?
Ist das echt so schwer für viele schlicht das Werkzeug wieder einzusperren oder mitzunehmen?
Warum ist das so schwer einzusehen, daß einfach keine Schußwaffe unbeaufsichtigt wo liegen bleiben darf/soll?
Ganz egal wer an der Tür klingelt, oder wie etwaige Hausgemeinschaften/Familie beschaffen sind, oder welche Umstände auch immer eintreten?
Ist das echt so schwer für viele schlicht das Werkzeug wieder einzusperren oder mitzunehmen?
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Re: Frage zur Verwahrungskontrolle, ein Szenario...
9x19 hat geschrieben: ↑Fr 3. Mai 2019, 14:32Was mir echt nicht eingeht...
Warum ist das so schwer einzusehen, daß einfach keine Schußwaffe unbeaufsichtigt wo liegen bleiben darf/soll?
Ganz egal wer an der Tür klingelt, oder wie etwaige Hausgemeinschaften/Familie beschaffen sind, oder welche Umstände auch immer eintreten?
Ist das echt so schwer für viele schlicht das Werkzeug wieder einzusperren oder mitzunehmen?
Das Frage ich mich auch schon seit Beginn dieses Threads.
Re: Frage zur Verwahrungskontrolle, ein Szenario...
9x19 hat geschrieben: ↑Fr 3. Mai 2019, 14:32Was mir echt nicht eingeht...
Warum ist das so schwer einzusehen, daß einfach keine Schußwaffe unbeaufsichtigt wo liegen bleiben darf/soll?
Ganz egal wer an der Tür klingelt, oder wie etwaige Hausgemeinschaften/Familie beschaffen sind, oder welche Umstände auch immer eintreten?
Ist das echt so schwer für viele schlicht das Werkzeug wieder einzusperren oder mitzunehmen?
Und du räumst echt immer alle Teile einer zerlegten Waffe, die du gerade reinigst in deinen Tresor wenn du aufs Klo gehst, oder dir ein Wasser in der Küche holst?
Das glaubst ja wohl selber nicht!
Re: Frage zur Verwahrungskontrolle, ein Szenario...
Doch, ich glaube das nicht nur, sondern ich handhaben das genau so,
daß niemand auch nur eventuell Zugriff auf meine Waffen haben kann.
Aber mutmaßlich sehe ich das auch so, weil ich tatsächlich beruflich mit
Waffen gelernt und gelehrt habe einen Umgang zu pflegen,
und auch Waffen selbst geführt habe.
Und ja, gerne nochmal, das kanns net sein, daß man Schußwaffen rumliegen lässt.
Re: Frage zur Verwahrungskontrolle, ein Szenario...
Ich würde auch nie mein AR15 in Anwesenheit meiner Kinder oder meiner Frau am Küchentisch reinigen.Exitus hat geschrieben: ↑Fr 3. Mai 2019, 17:409x19 hat geschrieben: ↑Fr 3. Mai 2019, 14:32Was mir echt nicht eingeht...
Warum ist das so schwer einzusehen, daß einfach keine Schußwaffe unbeaufsichtigt wo liegen bleiben darf/soll?
Ganz egal wer an der Tür klingelt, oder wie etwaige Hausgemeinschaften/Familie beschaffen sind, oder welche Umstände auch immer eintreten?
Ist das echt so schwer für viele schlicht das Werkzeug wieder einzusperren oder mitzunehmen?
Und du räumst echt immer alle Teile einer zerlegten Waffe, die du gerade reinigst in deinen Tresor wenn du aufs Klo gehst, oder dir ein Wasser in der Küche holst?
Das glaubst ja wohl selber nicht!
Wer die Freiheit aufgibt, um Sicherheit zu gewinnen, wird am Ende beides verlieren!
Benjamin Franklin (1706 - 1790)
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Re: Frage zur Verwahrungskontrolle, ein Szenario...
Die Frage ist schon irgendwo berechtigt. Wenn man zB. hartnäckige Verschmutzungen hat ist es manchmal schon sehr sinnvoll das Öl länger einwirken zu lassen und die Waffenteile mal eine Zeit lang wo hinzustellen. Wo will man die Waffen in dieser Zeit aufbewahren ? Im Safe doch wohl kaum, das gibt nur eine große Sauerei...9x19 hat geschrieben: ↑Fr 3. Mai 2019, 14:32Was mir echt nicht eingeht...
Warum ist das so schwer einzusehen, daß einfach keine Schußwaffe unbeaufsichtigt wo liegen bleiben darf/soll?
Ganz egal wer an der Tür klingelt, oder wie etwaige Hausgemeinschaften/Familie beschaffen sind, oder welche Umstände auch immer eintreten?
Ist das echt so schwer für viele schlicht das Werkzeug wieder einzusperren oder mitzunehmen?
Dass genau in diesem Moment die Kontrolle kommt ist eher unwahrscheinlich, aber möglich... Ich denke ein eigener Reinigungsraum (zB. im Keller) mit verschließbarer Tür ist für solche Fälle sehr nützlich.
Re: Frage zur Verwahrungskontrolle, ein Szenario...
Und dann kommt das nächste Debakel, weil wie kommst in Keller einer Eigentumswohnung, wo Du noch xx Nachbarn hast
und wie sicherst gegen Einbruch, weil im Keller sitzen wirst auch nicht durchgehend.
Re: Frage zur Verwahrungskontrolle, ein Szenario...
Sofern nur Berechtigte (dh WBK/WP im Fall von Kat B) anwesend sind, ist eine zerlegte Waffe am Esstisch wohl unproblematisch. Wenn man alleine zugegen ist, sowieso - entsprechenden Außenschutz vorausgesetzt.
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Aussagen zu rechtlichen Inhalten sind lediglich meine persönliche Einschätzung und weder Rechtsberatung noch kundige Auskunft.
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Re: Frage zur Verwahrungskontrolle, ein Szenario...
Sowas ist natürlich immer problematisch. Ich ging jedoch von einem Einfamilienhaus aus.
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Re: Frage zur Verwahrungskontrolle, ein Szenario...
Personen ohne WBK oder WP dürfen sehr wohl im Raum anwesend sein, sie dürfen die Teile nur nicht berühren ... So lächerlich das auch ist
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.22: TSG.22, CZ 75 Kadett II, CZ 455 Evolution
.223: Howa M 1500 Archangel, Troy PAR National, Springfield AR15
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Re: Frage zur Verwahrungskontrolle, ein Szenario...
Entspannt euch....versucht einfach mal den Hausverstand auf euch wirken zu lassen....
Waffen der Kat B sind vor dem zufälligen Zugriff befugt anwesender Personen sicher zu verwahren.
Egal was und wodurch man beim Reinigen, Zerlegen, Funktionskontrolle etc. unterbrochen wird, Die Waffen sind zu versorgen!!!! Egal ,ob nur kurz etc...Uninteressant...Wir sind als Legalwaffenbesitzer immer im Fokus und sind verpflichtet selbst die kleinsten Unregelmäßigkeit zu vermeiden.
Das ist zumindet mein Anspruch.
Bitte vermeiden wir das öffentliche Herbeikonstruieren von möglichen Schwachstellen und "Kann man net trotzdem" Argumenten.
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„Ich dulde es nicht, dass mir Unrecht getan wird. Ich dulde es nicht, dass ich beleidigt werde. Und ich dulde es nicht, dass man mir zu nahe tritt. Ich bin anderen gegenüber gerecht und fordere auch von diesen Gerechtigkeit.“
John Wayne
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Re: Frage zur Verwahrungskontrolle, ein Szenario...
sauersigi hat geschrieben: ↑Sa 4. Mai 2019, 13:31Entspannt euch....versucht einfach mal den Hausverstand auf euch wirken zu lassen....
Waffen der Kat B sind vor dem zufälligen Zugriff befugt anwesender Personen sicher zu verwahren.
Egal was und wodurch man beim Reinigen, Zerlegen, Funktionskontrolle etc. unterbrochen wird, Die Waffen sind zu versorgen!!!! Egal ,ob nur kurz etc...Uninteressant...Wir sind als Legalwaffenbesitzer immer im Fokus und sind verpflichtet selbst die kleinsten Unregelmäßigkeit zu vermeiden.
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Sofern Nichtberechtigte anwesend sind, volle Zustimmung.
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Re: Frage zur Verwahrungskontrolle, ein Szenario...
Klar! Zusatz, wenn berechtigte anwesend sind, lass ich auch mal was liegen. ..Balistix hat geschrieben: ↑Sa 4. Mai 2019, 13:41sauersigi hat geschrieben: ↑Sa 4. Mai 2019, 13:31Entspannt euch....versucht einfach mal den Hausverstand auf euch wirken zu lassen....
Waffen der Kat B sind vor dem zufälligen Zugriff befugt anwesender Personen sicher zu verwahren.
Egal was und wodurch man beim Reinigen, Zerlegen, Funktionskontrolle etc. unterbrochen wird, Die Waffen sind zu versorgen!!!! Egal ,ob nur kurz etc...Uninteressant...Wir sind als Legalwaffenbesitzer immer im Fokus und sind verpflichtet selbst die kleinsten Unregelmäßigkeit zu vermeiden.
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Re: Frage zur Verwahrungskontrolle, ein Szenario...
Bevor ich falsch verstanden werde, ich halte mich natürlich genauso an alle Gesetze, aber manches davon ist und bleibt einfach Blödsinn ...
Und das man den Begriff Besitz bzw innehabung überdenken sollte, das habe ich bei meinen Kommentaren zum Entwurf des neuen waffg ausführlich beschrieben ... Leider ohne Änderung im Gesetz
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