Nicht nur manches, sondern vieles...Glock1768 hat geschrieben: ↑Sa 4. Mai 2019, 13:56Bevor ich falsch verstanden werde, ich halte mich natürlich genauso an alle Gesetze, aber manches davon ist und bleibt einfach Blödsinn ...
Und das man den Begriff Besitz bzw innehabung überdenken sollte, das habe ich bei meinen Kommentaren zum Entwurf des neuen waffg ausführlich beschrieben ... Leider ohne Änderung im Gesetz
Die absolute Unantastbarkeit von Kat. B Waffen(teilen) ist mMn eines davon. Man darf ja eigentlich niemanden seine Waffen zeigen, theoretisch nichtmal mit WBK, wenn man damit Gefahr läuft durch Innehabung die Stückzahl zu überschreiten...
Die Beschränkung auf behördlich genehmigte Schießstände macht halt auch irgendwo so gar keinen Sinn...
Wieso kann ein Kind oder ein Freund die Waffe nicht mal halten, obwohl der Eigentümer in der Nähe ist/bleibt ? Aber am Schießstand darf das Kind mit Waffe vom Vati ohne Aufsicht herumlaufen... Da entsteht doch kein Sicherheitsgewinn...