Naja, niemand hat behauptet, dass alle Gesetze und Verordnungen intelligent sind und die angesprochene Regelung gehört ohne Zweifel zu den eher ausgeprägt unintelligenten.Martin_Q hat geschrieben: ↑Mo 6. Mai 2019, 22:24Ich darf also mit WP am Praterstern eine Pistole führen, verliere aber im Extremfall wegen eines mitgeführten Taschenmessers diese waffenrechtliche Erlaubnis?
Soll ich die Ersatzteilkartons aufbeißen?
So ein Schwachsinn!
Sicherlich krieg ich die Kartons auch anders auf (weswegen ich die Ausnahme "beruflich benötigt" eher skeptisch sehe)... nimmt aber deutlich mehr Zeit in Anspruch als ein Taschenmesser das immer im Holster am Gürtel hängt.
Eine Faustfeuerwaffe führen ist ok, aber ein Messer, uiiiii, das ist brandgefährlich.
Genau betrachtet gehört diese Regelung zu denen, bei deren Lektüre man nach kurzer Zeit eine massive knöcherne Stirnplatte wie ein Klingone bekommt, weil man sich dauernd mit der Hand aufs Hirn klatschen muss.