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Wie werd ich RO aka. wie bekomme ich eine kampfrichterlizenz
Forumsregeln
Jeder User in diesem Unterforum ist verpflichtet, seine waffenrechtlich relevanten Aussagen nach bestem Wissen und Gewissen zu tätigen und diese soweit möglich sorgfältig mit entsprechender Judikatur, Paragrafen und/oder sonstigen brauchbaren Quellen zu untermauern. Dieses Unterforum gibt ausschließlich Rechtsmeinungen einzelner User wieder. Daher wird von Seiten des Forums keine Haftung für getätigte Aussagen übernommen. Es besteht keine Gewähr auf die Richtigkeit der veröffentlichten Aussagen. Dieses Unterforum kann eine persönliche Beratung durch Rechtsexperten niemals ersetzen. Aus den wiedergegebenen Rechtsmeinungen erwachsen Dritten weder Rechte noch Pflichten.
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Wie werd ich RO aka. wie bekomme ich eine kampfrichterlizenz
Aus begründetem Anlass muss ich jetzt mal die frage stellen . Wie sieht das aus wenn man range officer werden will, (soll, muss) welche Voraussetzungen muss man erfüllen und was muss man tun. Der Grund is das neue zivigesetz ( Wbk trotz zivi ) einige SID wollen da anscheinend eine kampfrichterlizenz manche sogar noch eine vereinsbestätigung ( meines erachtens rechtswidrig da vereinszwang), und zusätzlich noch an Haufen ergebnislisten, Auskunft meiner zuständigen SID nur ergebnislisten ODER RO Lizenz . Bekommen haben von mir listen und vereinsbestätigungen . Ebenso von einem Kollegen dessen Antrag schon durch ist und der in die selbe Zuständigkeit fällt wie ich. Zwecks der Übersichtlichkeit hab ich neuen thread gestartet und nicht in meinem alten gefragt.
Sig-natur.
- haunclesam
- .50 BMG
- Beiträge: 1554
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Re: Wie werd ich RO aka. wie bekomme ich eine kampfrichterli
Wie soll man Ergebnislisten (mit Pistolen usw) erwirtschaften wenn man garkeine Gun haben darf, oder mit einer nedmal hantieren dürfte ? Quasi nur bei Bewerben die auf behördlichn genehmigten Schießstätten stattfinden?
Re: Wie werd ich RO aka. wie bekomme ich eine kampfrichterli
[quote="santiago"... meines erachtens rechtswidrig da vereinszwang...[/quote]
hi
ist zwar ein bisserl off topic
aber kann mir bitte mal wer erklaeren wo steht dass es nicht zulaessig ist dass die behoerde fuer bestimmte zusaetzliche rechte die mitgliedschaft in einem verein fordern darf?
hi
ist zwar ein bisserl off topic
aber kann mir bitte mal wer erklaeren wo steht dass es nicht zulaessig ist dass die behoerde fuer bestimmte zusaetzliche rechte die mitgliedschaft in einem verein fordern darf?
doubleaction OG, Wien
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Re: Wie werd ich RO aka. wie bekomme ich eine kampfrichterli
Im BV-G und im VerG finde ich jedenfalls nichts dazu. Aber das BV-G ist ja nicht die komplette Verfassung.. vielleicht hat sich das wo anders versteckt.. wenn überhaupt.
https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassu ... r=10000138
https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassu ... r=20001917
https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassu ... r=10000138
https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassu ... r=20001917
Ausführlicher Bericht zum neuen Waffengesetz (Entwurf):
https://waffg.info/nachrichten/Das_steht_im_Entwurf_zum_Waffengesetz
Re: Wie werd ich RO aka. wie bekomme ich eine kampfrichterli
Gegenfrage wo steht das Sie das darf ???
Sig-natur.
Re: Wie werd ich RO aka. wie bekomme ich eine kampfrichterli
Suchs halt raus ^^
Ausführlicher Bericht zum neuen Waffengesetz (Entwurf):
https://waffg.info/nachrichten/Das_steht_im_Entwurf_zum_Waffengesetz
Re: Wie werd ich RO aka. wie bekomme ich eine kampfrichterli
Ich könnte jetzt recherchieren und die den tatsächlichen stand der dinge rausfinden.
Wenn ich aber ehrlich bin ist es mir scheissegal, verschwende meine zeit dann auch lieber am stand als vor dem pc gesetze rauszusuchen. Ich habe auch nur geschrieben MEINER MEINUNG NACH und nicht das ist so.
Übrigens habe ich glaube ich klargestell weshalb ich den thread gestartet habe. Mir ist es persönlich jacke wie hose ob die das dürfen oder nicht. Mein tipp anfechten oder beitreten. Billiger und einfacher ist sicher der verein. Wollte eigentlich nur für nen kollegen rausfinden wie er RO werden kann.
finde persönlich das es nur eine schikane ist die dem sport mer schadet als nutzt. wo ja die idee für RO als bedingung für die ausnahme vom waffenverbot anscheinend von nem schützenbund vorstand oder sowas kommt. verlangt ja schliesslich auch keiner nen D schein als bedingung für nen B wäre ja auch ziemlich oh sorry Ö waffengesetz ich vergaß
Wenn ich aber ehrlich bin ist es mir scheissegal, verschwende meine zeit dann auch lieber am stand als vor dem pc gesetze rauszusuchen. Ich habe auch nur geschrieben MEINER MEINUNG NACH und nicht das ist so.
Übrigens habe ich glaube ich klargestell weshalb ich den thread gestartet habe. Mir ist es persönlich jacke wie hose ob die das dürfen oder nicht. Mein tipp anfechten oder beitreten. Billiger und einfacher ist sicher der verein. Wollte eigentlich nur für nen kollegen rausfinden wie er RO werden kann.
finde persönlich das es nur eine schikane ist die dem sport mer schadet als nutzt. wo ja die idee für RO als bedingung für die ausnahme vom waffenverbot anscheinend von nem schützenbund vorstand oder sowas kommt. verlangt ja schliesslich auch keiner nen D schein als bedingung für nen B wäre ja auch ziemlich oh sorry Ö waffengesetz ich vergaß
Sig-natur.
Re: Wie werd ich RO aka. wie bekomme ich eine kampfrichterli
santiago hat geschrieben:Gegenfrage wo steht das Sie das darf ???
hi
entschuldige mal ..
du behauptest etwas waere verfassungswidrig
es ists nicht verfassungswidrig
nicht einen millimeter
das sind - nach meiner recherche - pensionistenwunschtraeume
ungefaehr genauso stichhaltig wie die interpretation zur verwahrung und innehabung aus selber quelle
auch der jaeger zb muss mitglied im jagdverband sein damit er eine kurzwaffe anfassen darf
und ein pilot muss mitglied in einem aeroclub sein
und ein gewerbetreibender bei der kammer
und und und
lasst euch doch ned immer aus der selben ecke aufganseln mit irgendwelchem schmarrn ...
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Re: Wie werd ich RO aka. wie bekomme ich eine kampfrichterli
gewo hat geschrieben:
auch der jaeger zb muss mitglied im jagdverband sein damit er eine kurzwaffe anfassen darf
und ein pilot muss mitglied in einem aeroclub sein
und ein gewerbetreibender bei der kammer
...
Bei den Piloten weis ich es nicht,jedoch sind der Jagdverband und die Kammer KÖRPERSCHAFTEN ÖFFENTLICHEN (Landes Bzw.Bundes) RECHTS,keine Vereine.Das ist der unterschied.
Bei Körperschaften kann man sehr wohl Pflichtmitgliedschaften verlangen,bei Vereine nicht.
Edit:
Der Aeroclub hat Behördencharakter.
Das ist der unterschied zwischen einer Körperschaft und einen Verein a´la erste Schützengesellschaft Hinzelheim 1889 Eie Körperschaft kann innerhalb ihrerer zugeteilten Gesetze Agieren,Weisen und Handeln.
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Re: Wie werd ich RO aka. wie bekomme ich eine kampfrichterli
Maggo hat geschrieben:gewo hat geschrieben:
auch der jaeger zb muss mitglied im jagdverband sein damit er eine kurzwaffe anfassen darf
und ein pilot muss mitglied in einem aeroclub sein
und ein gewerbetreibender bei der kammer
...
Bei den Piloten weis ich es nicht,jedoch sind der Jagdverband und die Kammer KÖRPERSCHAFTEN ÖFFENTLICHEN (Landes Bzw.Bundes) RECHTS,keine Vereine.Das ist der unterschied.
Bei Körperschaften kann man sehr wohl Pflichtmitgliedschaften verlangen,bei Vereine nicht.
Edit:
Der Aeroclub hat Behördencharakter.
Das ist der unterschied zwischen einer Körperschaft und einen Verein a´la erste Schützengesellschaft Hinzelheim 1889 Die Körperschaft kann innerhalb ihrerer zugeteilten Gesetze Agieren,Weisen und Handeln,ein Verein nicht.
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Re: Wie werd ich RO aka. wie bekomme ich eine kampfrichterli
gewo hat geschrieben:
auch der jaeger zb muss mitglied im jagdverband sein damit er eine kurzwaffe anfassen darf
und ein pilot muss mitglied in einem aeroclub sein
und ein gewerbetreibender bei der kammer
...
Bei den Piloten weis ich es nicht,jedoch sind der Jagdverband und die Kammer KÖRPERSCHAFTEN ÖFFENTLICHEN (Landes Bzw.Bundes) RECHTS,keine Vereine.Das ist der unterschied.
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Das ist der unterschied zwischen einer Körperschaft und einen Verein a´la erste Schützengesellschaft Hinzelheim 1889 Die Körperschaft kann innerhalb ihrerer zugeteilten Gesetze Agieren,Weisen und Handeln,ein Verein nicht.
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Re: Wie werd ich RO aka. wie bekomme ich eine kampfrichterli
is schon gut , wir habens verstanden.
einmal hätt auch gereicht
einmal hätt auch gereicht
Re: Wie werd ich RO aka. wie bekomme ich eine kampfrichterli
Maggo hat geschrieben:...Jagdverband und die Kammer KÖRPERSCHAFTEN ÖFFENTLICHEN (Landes Bzw.Bundes) RECHTS,keine Vereine.Das ist der unterschied.
Bei Körperschaften kann man sehr wohl Pflichtmitgliedschaften verlangen,bei Vereine nicht.
...
hi
trotzdem hab ich die kritik ned verstanden
der gesetzgeber DARF also die mitgliedschaft in einer körperschaft verlangen
tut er aber nicht
und gibt sich mit der mitgliedschaft in einem verein zufrieden
ich wuerde das eher als positiv werten ....
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Re: Wie werd ich RO aka. wie bekomme ich eine kampfrichterli
der gesetzgeber DARF also die mitgliedschaft in einer körperschaft verlangen
tut er aber nicht
und gibt sich mit der mitgliedschaft in einem verein zufrieden
ich wuerde das eher als positiv werten ....
Du darfst nur mehr ein Auto haben wenn du Mitglied in einen Autofahrerclub (ÖAMTC oder ARBÖ)bist.
Du darfst nur mehr Berg wandern,und Klettern gehen wenn du Mitglied im Österreichischen Alpenverein bist.
Du darfst nur mehr eine Wohnung mieten wenn du bei der Mietervereinigung Mitglied bist.
Du darfst nur mehr ein Aquarium betreiben wenn du Mitglied in einenen Aquariumverein bist.
Hab ich noch was vergessen?
Solange keine Rechtliche Handhabe da ist wo mir ein Gesetzgeber vorschreibt das ich in einen Verein sein MUSS (steht das irgendwo im Waffengesetz?wenn ja dann bitte zeigen!)werde ich dies auch nicht tun wenn ich nicht will.
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Re: Wie werd ich RO aka. wie bekomme ich eine kampfrichterli
So, nachdem das besprochen wurde darf ich das Anliegen des Threadstarters aufgreifen
Was ich als erste klären würde (falls Du es nicht schon getan hast): Was genau meinen die mit "Kampfrichterlizenz"? Jede schießsportliche Disziplin hat ihre Kampfrichter, vom Biathlon bis zum Tontaubenschießen. Ich meine nur, nicht daß Du den IPSC Range Officer machst und der war dann gar nicht gefragt.
Die RO Kurse werden von der IPSC Austria in unregelmäßigen Abständen für ihre Mitglieder angeboten. Für Mitglieder sind diese Kurse kostenlos.
Hier ist der Link zu den Statuten der IPSC Austria: http://ipscaustria.org/pdf-formulare/ipsc-statuten.pdf
§5 regelt die Mitgliedschaft. Ein waffenrechtliches Dokument ist, zumindest nach Maßgabe der Statuten, nicht erforderlich. Allerdings ist auf dem Anmeldeformular (http://ipscaustria.org/pdf-formulare/IPSC-Beitritt.pdf) der Eintrag von WP oder WBK zumindest vorgesehen. Daß jemand Mitglied bei der IPSC Austria wird, ohne eine WBK ist wohl eher ein Sonderfall.
Auf http://ipscaustria.org/verein.html findest Du jedenfalls alle Mitglieder des Vorstands, die Dir diese Fragen letztgültig beantworten können.
Deine Mitgliedschaft muß (bzw. sollte) von maßgeblichen Personen (z.B. langjährigen IPSC Mitgliedern, mit denen Du befreundet bzw. gut bekannt bist) befürwortet werden. Dieser Mentor steht bis zu eine gewissen Grad für Dich und Dein Tun und Handeln ein, natürlich nur in einer moralischen Hinsicht und nicht in einer rechtlichen. Sinn der Übung ist es, um es ganz klar zu sagen, allfällige Idioten drauße zu halten.
Zum RO Kurs sei gesagt: Veranstaltet werden diese an wechselnden Orten und, wie geschrieben, in unregelmäßigen Abständen, je nach Bedarf. Vortragender ist der Hans Kurz. Die Kurse sind lehrreich und für jeden, der sich in irgendeiner Form mit IPSC befaßt extrem nützlich. Die Inhalte werden vom Hans ditaktisch hervorragend vermittelt. Das ganze hat den Charakter eines Workshops. Man lernt neue IPSC Kollegen kennen, auch aus anderen, exotischen Bundesländern *fg*. Auch der Spaß bleibt nicht auf der Strecke. Insgesamt ist die Tätigkeit als RO (wenn man sie korrekt ausüben will) sehr anspruchsvoll: Das Regelwerk ist mitunter sehr detailliert, für ein Aktenstudium hast Du im Normalfall keine Zeit. Die Entscheidung muß in dem Bruchteil einer Sekunde getroffen werden, und das möglichst korrekt. Von der Verantwortung, die man als RO hat gar nicht zu reden.
Was ich mir ein bischen schwierig vorstelle: Im "Normalfall" macht man mal eine Zeit lang IPSC als Schütze und später macht man den Kampfrichter. Man kann also im Kurs auf seine Erfahrung als Schütze zurückgreifen. Wenn Du selbst noch nie geschossen hast und noch nie ein Match besucht hast, tust Du Dir in der einen oder anderen Frage wahrscheinlich schwer.
Insgesamt finde ich es super, daß es überhaupt Mittel und Wege gibt, als ex Zivi eine WBK zu bekommen. Ob man den pragmatischen Weg geht oder ob man sich auf einen prizipiellen Standpunkt zurückzieht und so ein Verfahren durch alle Instanzen durchficht bleibt jedem selbst überlassen.
Der RO Kurs ist jedenfalls eine feine Sache und kann uneingeschränkt empfohlen werden!
Wäre ich an Deiner Stelle: Klär mit der IPSC Austria ab, wie das mit der Mitgliedschaft ist, bzw. ob Du den RO Kurs gegen Gebühr auch als Nicht-Mitglied machen kannst.
Der nächste Kurs ist übrigens am 31.4./1.5.: http://www.ipscaustria.org/wordpress/?page_id=144
Was ich als erste klären würde (falls Du es nicht schon getan hast): Was genau meinen die mit "Kampfrichterlizenz"? Jede schießsportliche Disziplin hat ihre Kampfrichter, vom Biathlon bis zum Tontaubenschießen. Ich meine nur, nicht daß Du den IPSC Range Officer machst und der war dann gar nicht gefragt.
Die RO Kurse werden von der IPSC Austria in unregelmäßigen Abständen für ihre Mitglieder angeboten. Für Mitglieder sind diese Kurse kostenlos.
Hier ist der Link zu den Statuten der IPSC Austria: http://ipscaustria.org/pdf-formulare/ipsc-statuten.pdf
§5 regelt die Mitgliedschaft. Ein waffenrechtliches Dokument ist, zumindest nach Maßgabe der Statuten, nicht erforderlich. Allerdings ist auf dem Anmeldeformular (http://ipscaustria.org/pdf-formulare/IPSC-Beitritt.pdf) der Eintrag von WP oder WBK zumindest vorgesehen. Daß jemand Mitglied bei der IPSC Austria wird, ohne eine WBK ist wohl eher ein Sonderfall.
Auf http://ipscaustria.org/verein.html findest Du jedenfalls alle Mitglieder des Vorstands, die Dir diese Fragen letztgültig beantworten können.
Deine Mitgliedschaft muß (bzw. sollte) von maßgeblichen Personen (z.B. langjährigen IPSC Mitgliedern, mit denen Du befreundet bzw. gut bekannt bist) befürwortet werden. Dieser Mentor steht bis zu eine gewissen Grad für Dich und Dein Tun und Handeln ein, natürlich nur in einer moralischen Hinsicht und nicht in einer rechtlichen. Sinn der Übung ist es, um es ganz klar zu sagen, allfällige Idioten drauße zu halten.
Zum RO Kurs sei gesagt: Veranstaltet werden diese an wechselnden Orten und, wie geschrieben, in unregelmäßigen Abständen, je nach Bedarf. Vortragender ist der Hans Kurz. Die Kurse sind lehrreich und für jeden, der sich in irgendeiner Form mit IPSC befaßt extrem nützlich. Die Inhalte werden vom Hans ditaktisch hervorragend vermittelt. Das ganze hat den Charakter eines Workshops. Man lernt neue IPSC Kollegen kennen, auch aus anderen, exotischen Bundesländern *fg*. Auch der Spaß bleibt nicht auf der Strecke. Insgesamt ist die Tätigkeit als RO (wenn man sie korrekt ausüben will) sehr anspruchsvoll: Das Regelwerk ist mitunter sehr detailliert, für ein Aktenstudium hast Du im Normalfall keine Zeit. Die Entscheidung muß in dem Bruchteil einer Sekunde getroffen werden, und das möglichst korrekt. Von der Verantwortung, die man als RO hat gar nicht zu reden.
Was ich mir ein bischen schwierig vorstelle: Im "Normalfall" macht man mal eine Zeit lang IPSC als Schütze und später macht man den Kampfrichter. Man kann also im Kurs auf seine Erfahrung als Schütze zurückgreifen. Wenn Du selbst noch nie geschossen hast und noch nie ein Match besucht hast, tust Du Dir in der einen oder anderen Frage wahrscheinlich schwer.
Insgesamt finde ich es super, daß es überhaupt Mittel und Wege gibt, als ex Zivi eine WBK zu bekommen. Ob man den pragmatischen Weg geht oder ob man sich auf einen prizipiellen Standpunkt zurückzieht und so ein Verfahren durch alle Instanzen durchficht bleibt jedem selbst überlassen.
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