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Reizstoffwurfkörper (waffengebraucht.at)

Was ist erlaubt, was ist verboten und wie kommt man eigentlich zu einer WBK?
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Promo
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Re: Reizstoffwurfkörper (waffengebraucht.at)

Beitrag von Promo » Mi 12. Jun 2019, 09:53

Der Name "Reizstoffwurfkörper" als auch auch das Bild impliziert (ohne je so einen in der Hand gehabt zu haben), dass diese vergleichbar mit einer Handgranate durch eine bestimmte Handbewegung gezündet wird und nach einer kurzen Verzögerung (idealerweise wird sie in der Zwischenzeit weggeworfen) selbstständig Reizgase freisetzt.

Nachdem aufgrund der genannten Funktionsweise aus meinem technischen Verständnis keine Treibladung eingesetzt wird, ist die von 9x19 zitierte Stelle (KM-Vo, § 1 Pkt. I Z. 4 lit. c) sachlich nicht zutreffend, dader konkrete Gegenstand offensichtlich nur mittels (händischer) Wurfkraft und nicht mittels einer Treibladung durch ein dazu speziell entwickeltes und vorgesehenes Gerät verfeuert werden kann(und auch nicht theoretisch, weil die Zündung nicht erfolgen kann oder in eventu dabei Beschädigungen erleidet).

Würde man versuchen den Konnex zum Kriegsmaterial zu ziehen, dann könnte es allenfalls mit einer Handgranate vergleichen werden. Hierzu hat das BMI im Erlass vom 25.03.1980 (59.010/41-II/13/80) zu KM-Vo, § 1 Pkt. I Z. 4 lit. c hinsichtlich einer Handgranate Folgendes festgehalten:
Kriegsmaterial sind:
a) die komplette Handgranate (mit Sprengstoff und Zünder)
b) der Handgranatenkörper mit Sprengstoff (ohne Zünder)
c) die Übungshandgranate mit Zünder;
d) der Zünder (auch wenn er keine Sprengkapsel aufweist).
Kein Kriegsmaterial sind:
a) der bloße Handgranatenkörper (ohne Sprengstoff und ohne Zünder)
d) die zum Zünder gehörende Sprengkapsel (diese ist vielmehr ein sprengfähiges Zündmittel).
Nachdem [mutmaßlich] dem Reizstoffwurfkörper sowohl Sprengstoff als auch Zünder fehlen, kann es im Umkehrschluss nicht Kriegsmaterial sein. Erfüllt es die Kriegsmaterialeigenschaft nicht, so kann im Umkehrschluss das Bundesheer diese Gegenstände auch verkaufen.

Letztlich möchte ich unzweifelhaft festhalten, dass es sich dabei um Waffen iSd WaffG1996 § 1 handelt, da sie dazu geeignet sind die Abwehrfähigkeit von Menschen herabzusetzen. Insoweit ist die Altersgrenze von 18 Jahren einzuhalten.

Dies stellt meine persönliche Ansicht dar, die sich nicht mit der von anderen Personen decken muss. Ich habe aber, um nachvollziehbar zu machen woher ich diese ableite, die zugehörigen Quellen und Gedankenfolgen festgehalten.

Edit, Nachtrag: viele hier gehen davon aus, dass diese Gegenstände beim Bundesheer gestohlen wurden und leiten hieraus ab, dass sie nicht legal sein können und Kriegsmaterial sein müssen. Bitte aber auch die umgekehrte Variante in Betracht ziehen, sie könnten verkauft worden sein, weil sie eben kein Kriegsmaterial sind. Und deshalb bietet der Verkäufer diese auch an.

Vergleichbar mit Feuerlöschern wird durch Diffusion auch der Reizstoffwurfkörper seine Wirksamkeit verlieren, allerdings eben anders als Feuerlöscher vermutlich nicht nachgefüllt werden. Deshalb wäre es aus meiner Sicht denkbar, dass diese das "Verfallsdatum" (Wirksamkeitsdatum) überschritten haben, und deshalb aussortiert wurden.
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Re: Reizstoffwurfkörper (waffengebraucht.at)

Beitrag von tousibaer » Mi 12. Jun 2019, 10:23

ist jetzt eh alles wurscht, weils Inserat nicht mehr online ist... :whistle:

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Re: Reizstoffwurfkörper (waffengebraucht.at)

Beitrag von 9x19 » Mi 12. Jun 2019, 14:35

@ Promo:
Es wird ein ein pyrotechnischer Satz eingesetzt, der das CS in Folge freisetzt.
Ich zitiere Rhodium:
rhodium hat geschrieben:
Do 30. Mai 2019, 09:04
In solchen Wurfkörpern ist gewöhnlich ein pyrotechnischer Satz mit dem der chemische (!) Wirkstoff verschwelt wird. Das ist eine ganz andere Liga.

Hier der Aufbau einer MZA2A3 gas grenade.
Der Reizstoffwurfkörper der beim BH eingesetzt wird ist dem bis auf die Art des Körpers ident.

Bild

Bildquelle: U.S. Army - Gary's U.S. Infantry Weapons Reference Guide, public domain, approved for public release.
:at1:

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Re: Reizstoffwurfkörper (waffengebraucht.at)

Beitrag von rhodium » Mi 12. Jun 2019, 21:15

Das Ding hat einen (Verzögerungs)-Zünder, sonst würde es nicht funktionieren. ... und dieser ist KM.

Klappe zu, Affe tot :naughty:

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Re: Reizstoffwurfkörper (waffengebraucht.at)

Beitrag von Wulpe » Do 13. Jun 2019, 14:54

woolf hat geschrieben:
Mi 29. Mai 2019, 21:00
Chemischer Kampfstoff? Das vlt. schon am ehesten, aber auch irgendwie Zweifelhaft...
Nein, genau das. Ein chemischer Kampfstoff und somit im Krieg verboten. Der Einsatz gegen Zivilisten zur Aufruhrbekämpfung etc. ist jedoch erlaubt.

Siehe Genfer Protokoll von 1925 sowie Chemiewaffenkonvention von 1997, Definition einer chemischen Waffe, Ziffer II (1) und (2)
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Re: Reizstoffwurfkörper (waffengebraucht.at)

Beitrag von 9x19 » Do 13. Jun 2019, 16:53

Wulpe hat geschrieben:
Do 13. Jun 2019, 14:54

Nein, genau das. Ein chemischer Kampfstoff und somit im Krieg verboten. Der Einsatz gegen Zivilisten zur Aufruhrbekämpfung etc. ist jedoch erlaubt.

Siehe Genfer Protokoll von 1925 sowie Chemiewaffenkonvention von 1997, Definition einer chemischen Waffe, Ziffer II (1) und (2)
Danke, Wulpe! Das ist mal ein wirklich guter zielführender Hinweis. :handgestures-thumbupleft:
:at1:

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Re: Reizstoffwurfkörper (waffengebraucht.at)

Beitrag von DerQuotenAsiate » Fr 14. Jun 2019, 01:02

Es gibt doch welche von Fox Lab die ihren Zweck auch erfüllen und sogar legal sein sollten.

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Re: Reizstoffwurfkörper (waffengebraucht.at)

Beitrag von Mauser98Lover » Mo 17. Jun 2019, 10:06

r4ptor hat geschrieben:
Do 30. Mai 2019, 00:31
Was auf jeden Fall kritisch ist: wie kam er/sie an die Teile.

Wie heisst es doch so schön beim Heer nach jeder Übung: Ich belehre Sie über das Zurückhalten von Munition oder Munitionsteilen. Sollten Sie solche Teile zurückhalten, machen Sie sich strafbar. Oder so(OTon keine Ahnung).

Aber darunter fallen definitv alle Arten von Raum/Blend/Reizstoffgranaten.

Also dieses Heereseigentum auf legalem Weg zu bekommen ist..."schwer"...
man darf sich beim BH auch ned mal die Hülsen mitnehmen, also wird wohl ned alles dort KM sein, oder?
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Re: Reizstoffwurfkörper (waffengebraucht.at)

Beitrag von AUG-andy » Mo 17. Jun 2019, 10:58

Mauser98Lover hat geschrieben:
Mo 17. Jun 2019, 10:06


man darf sich beim BH auch ned mal die Hülsen mitnehmen, also wird wohl ned alles dort KM sein, oder?
Les mal deinen Satz genauer, dann merkst du vielleicht was für einen Blödsinn du hier schreibst.
MfG
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Re: Reizstoffwurfkörper (waffengebraucht.at)

Beitrag von quildor82 » Mo 17. Jun 2019, 10:59

Mauser98Lover hat geschrieben:
Mo 17. Jun 2019, 10:06
r4ptor hat geschrieben:
Do 30. Mai 2019, 00:31
Was auf jeden Fall kritisch ist: wie kam er/sie an die Teile.

Wie heisst es doch so schön beim Heer nach jeder Übung: Ich belehre Sie über das Zurückhalten von Munition oder Munitionsteilen. Sollten Sie solche Teile zurückhalten, machen Sie sich strafbar. Oder so(OTon keine Ahnung).

Aber darunter fallen definitv alle Arten von Raum/Blend/Reizstoffgranaten.

Also dieses Heereseigentum auf legalem Weg zu bekommen ist..."schwer"...
man darf sich beim BH auch ned mal die Hülsen mitnehmen, also wird wohl ned alles dort KM sein, oder?
Du derfst da im Kaffeehaus a ned die Kuchengaberln mitnehme oder ?
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Re: Reizstoffwurfkörper (waffengebraucht.at)

Beitrag von Mindfreeq » Mo 17. Jun 2019, 11:20

Jössas ich hab damals beim abrüsten vergessen den Jogginganzug zurück zu geben... Hoffentlich bekomm ich jetzt kein Waffenverbot :whistle:
Guns are like Potato Chips, you can't have just ONE... :mrgreen:

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Re: Reizstoffwurfkörper (waffengebraucht.at)

Beitrag von Alaskan454 » Mo 17. Jun 2019, 15:30

Einem Leidensgenossen (Bundesheer)ist der Funkhelm vom Panzer damals abhanden gekommen.Der hat auch nach dem abruesten noch Besuch von Herrschaften in Uniform bekommen ob er ihn nicht doch daheim hat.

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Re: Reizstoffwurfkörper (waffengebraucht.at)

Beitrag von Coolhand1980 » Di 18. Jun 2019, 17:58

Wenn ich das Thema aufklären darf...Ich habe heute mit einem Sachverständigen darüber geplaudert...

Wenn der Wurfkörper einen Kipphebelzünder hat, ist es auf jeden Fall eine Kriegswaffe. Warum? Weil diese sehr leicht mit einem Kipphebelzünder einer Handgranate ausgerüstet werden können. Die Gewinde sind zwar nicht ganz gleich, die Zünder können aber mit etwas Gewalt dennoch reingedreht werden.
Der Reizstoff selber ist keine Kriegswaffe. OC und CS gibt's ja auch als Spray oder Patrone für SSW.

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Re: Reizstoffwurfkörper (waffengebraucht.at)

Beitrag von cal22 » Di 18. Jun 2019, 18:25

Coolhand1980 hat geschrieben:
Di 18. Jun 2019, 17:58
Wenn ich das Thema aufklären darf...Ich habe heute mit einem Sachverständigen darüber geplaudert...

Wenn der Wurfkörper einen Kipphebelzünder hat, ist es auf jeden Fall eine Kriegswaffe. Warum? Weil diese sehr leicht mit einem Kipphebelzünder einer Handgranate ausgerüstet werden können.
Und aus welchem Grund soll man eine Reizstoffgranate mit einem Zünder einer Handgranate ausrüsten? Der Zünder würde doch die Reizstoffgranate eher zerstören (aufgrund der Sprengkapsel) als sonst was?

titan
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Re: Reizstoffwurfkörper (waffengebraucht.at)

Beitrag von titan » Di 18. Jun 2019, 19:15

Geht wohl eher um die Verzögerungsfunktion des Zünders des Reizstoffwurfkörpers und den Einbau in einen sprengfähigen Wurfkörper. Ist aber im Grunde auch egal.
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