Nachdem aufgrund der genannten Funktionsweise aus meinem technischen Verständnis keine Treibladung eingesetzt wird, ist die von 9x19 zitierte Stelle (KM-Vo, § 1 Pkt. I Z. 4 lit. c) sachlich nicht zutreffend, dader konkrete Gegenstand offensichtlich nur mittels (händischer) Wurfkraft und nicht mittels einer Treibladung durch ein dazu speziell entwickeltes und vorgesehenes Gerät verfeuert werden kann(und auch nicht theoretisch, weil die Zündung nicht erfolgen kann oder in eventu dabei Beschädigungen erleidet).
Würde man versuchen den Konnex zum Kriegsmaterial zu ziehen, dann könnte es allenfalls mit einer Handgranate vergleichen werden. Hierzu hat das BMI im Erlass vom 25.03.1980 (59.010/41-II/13/80) zu KM-Vo, § 1 Pkt. I Z. 4 lit. c hinsichtlich einer Handgranate Folgendes festgehalten:
Nachdem [mutmaßlich] dem Reizstoffwurfkörper sowohl Sprengstoff als auch Zünder fehlen, kann es im Umkehrschluss nicht Kriegsmaterial sein. Erfüllt es die Kriegsmaterialeigenschaft nicht, so kann im Umkehrschluss das Bundesheer diese Gegenstände auch verkaufen.Kriegsmaterial sind:
a) die komplette Handgranate (mit Sprengstoff und Zünder)
b) der Handgranatenkörper mit Sprengstoff (ohne Zünder)
c) die Übungshandgranate mit Zünder;
d) der Zünder (auch wenn er keine Sprengkapsel aufweist).
Kein Kriegsmaterial sind:
a) der bloße Handgranatenkörper (ohne Sprengstoff und ohne Zünder)
d) die zum Zünder gehörende Sprengkapsel (diese ist vielmehr ein sprengfähiges Zündmittel).
Letztlich möchte ich unzweifelhaft festhalten, dass es sich dabei um Waffen iSd WaffG1996 § 1 handelt, da sie dazu geeignet sind die Abwehrfähigkeit von Menschen herabzusetzen. Insoweit ist die Altersgrenze von 18 Jahren einzuhalten.
Dies stellt meine persönliche Ansicht dar, die sich nicht mit der von anderen Personen decken muss. Ich habe aber, um nachvollziehbar zu machen woher ich diese ableite, die zugehörigen Quellen und Gedankenfolgen festgehalten.
Edit, Nachtrag: viele hier gehen davon aus, dass diese Gegenstände beim Bundesheer gestohlen wurden und leiten hieraus ab, dass sie nicht legal sein können und Kriegsmaterial sein müssen. Bitte aber auch die umgekehrte Variante in Betracht ziehen, sie könnten verkauft worden sein, weil sie eben kein Kriegsmaterial sind. Und deshalb bietet der Verkäufer diese auch an.
Vergleichbar mit Feuerlöschern wird durch Diffusion auch der Reizstoffwurfkörper seine Wirksamkeit verlieren, allerdings eben anders als Feuerlöscher vermutlich nicht nachgefüllt werden. Deshalb wäre es aus meiner Sicht denkbar, dass diese das "Verfallsdatum" (Wirksamkeitsdatum) überschritten haben, und deshalb aussortiert wurden.