haluna hat geschrieben: ↑Mo 17. Jun 2019, 12:59
Hallo
wie schaut es den aus mit den Magazinen die über 10 Schuss bei LW und 20 Schuss bei KW ? Darf ich die jz noch am stand verwenden?
Was ist wenn ich jemanden ohne WBK mitnehmen würde auf den Schießstand zum schießen dürften die dann auch mit den "Bösen" Magazinen schießen?
Danke
aber ist jetzt nicht noch alles erlaubt bei den Magazinen bis 13.12.2019? Außerdem betrifft es nach jetzigen gesetzesstand nur halbautomatische Waffen mit zentralfeuerzündung. Dein IO Repetierer oder Ruger 10/22 kann danach auch weiterhin die Mags verwenden. Interessant wirds dann bei Fällen wo man einen Repetierer hat, der STANAGs verwendet aber keinen AR15. Aber bezüglich registrieren steht glaub ich nichts im Gesetzestext. Außerdem ist sowohl der besitz und auch das anstecken der "bösen Magazine" verboten.
Ergo müssten sie die Absätze mit dem Besitz von besagten high cap Magazinen entfernen und dann einen Absatz im §17 hinzufügen wo sinngemäß drinnenstehen müsste ,,§17 Abs 7 und 8 gilt nicht, wenn die 10+ bzw. 20+ Schuss Magazine auf einem behördlich genehmigten Schießplatz an eine Waffe angesteckt werden"
Mit der Regelung könnt ma leben, aber ich persönlich glaub, dass die das Knallhart durchsetzen werden mit denen Magazinen und man wird wohl keine dynamischen Bewerbe mit seinem AR15 schießen können, wenn man mehr als 10 Schuss pro Magazin braucht.
Bezug: WaffG. §17 Abs 7-10 Quelle: Verband Sonderausgabe 1a/19
Ich habe extra nochmal im WÖ heft nachgeblättert, dass ich micht nicht irre. Also nur, dass das nochmal klar ist reguliert sind nur die Waffen und Magazine für Halbautomatische Waffen mit Zentralfeuerzündung, KEINE REPETIERER. Das les ich nämlich 10x in jedem Fred wo das neue Gesetz erwähnt wird, dass alle Magazine betroffen sind, aber das sind sie nach jetzigem Gesetzesstand nicht