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Erweiterung genehmigt, Karte noch nicht abholbereit, trotzdem schon einkaufen?
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Jeder User in diesem Unterforum ist verpflichtet, seine waffenrechtlich relevanten Aussagen nach bestem Wissen und Gewissen zu tätigen und diese soweit möglich sorgfältig mit entsprechender Judikatur, Paragrafen und/oder sonstigen brauchbaren Quellen zu untermauern. Dieses Unterforum gibt ausschließlich Rechtsmeinungen einzelner User wieder. Daher wird von Seiten des Forums keine Haftung für getätigte Aussagen übernommen. Es besteht keine Gewähr auf die Richtigkeit der veröffentlichten Aussagen. Dieses Unterforum kann eine persönliche Beratung durch Rechtsexperten niemals ersetzen. Aus den wiedergegebenen Rechtsmeinungen erwachsen Dritten weder Rechte noch Pflichten.
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Erweiterung genehmigt, Karte noch nicht abholbereit, trotzdem schon einkaufen?
Meine Erweiterung ist durch, Geld überwiesen, neue Karte aber noch nicht abholbereit, kann ich trotzdem schon von Privat eine Pistole kaufen??
Gruß
Gruß
Re: Erweiterung genehmigt, Karte noch nicht abholbereit, trotzdem schon einkaufen?
neue Karte, neuer Nummer ... zumindest hier in LL.
Folglich wirst Dir beim Ausfüllen der Überlassung schwer tun, könnte ich mir vorstellen.
Abgesehen davon, was sagst/zeigst dem Überlasser?
Folglich wirst Dir beim Ausfüllen der Überlassung schwer tun, könnte ich mir vorstellen.
Abgesehen davon, was sagst/zeigst dem Überlasser?
mrd[at]LetsGoShooting.at
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- .308 Win
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Re: Erweiterung genehmigt, Karte noch nicht abholbereit, trotzdem schon einkaufen?
Dem überlasser zeig ich natürlich meine bisherige WBK, die habe ich ja noch, gebe ich ja erst bei Abholung der neuen ab. Das mit der neuen WBK Nummer hast du Recht, ob das aber so ausschlaggebend ist? Vielleicht warte ich doch noch die paar Tage ab bis ich die neue Karte in Händen habe.
Gruß
Re: Erweiterung genehmigt, Karte noch nicht abholbereit, trotzdem schon einkaufen?
Ich würde es (und habe es auch) abwarten.
Auf dem Übertragungsformular tragen beide (Erwerber, Überlasser) ihre WBK/WP Nummer ein, zusammen mit Anschrift und dergleichen, unterferkeln das, und da willst Du nicht der Behörde einen Grund zum Suche-den-Fehler liefern. Und während Du vielleicht zu Deinem Waffenreferenten einen guten Draht hast, so muß das nicht für die andere Behörde auch gelten...
lg
- Glock1768
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Re: Erweiterung genehmigt, Karte noch nicht abholbereit, trotzdem schon einkaufen?
Ich würde dem Verkäufer einfach die Karten auf den Tisch legen. Wenn Ihr beide Vertrauenswürdig seid, dann legt er dir die Waffe auf die Seite und wartet bis Du die Karte hast. Vielleicht auch eine Option?
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Re: Erweiterung genehmigt, Karte noch nicht abholbereit, trotzdem schon einkaufen?
Woher hast die Information???
Nur auf eine telefonische (?) Auskunft hin tät ich nichts übereilen und warten bis ich was schriftliches in der Hand habe.
Die paar Tage Zeit wird´s wohl haben.
Grüße
- Glock1768
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Re: Erweiterung genehmigt, Karte noch nicht abholbereit, trotzdem schon einkaufen?
vermutlich von der bh?!?!?
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Re: Erweiterung genehmigt, Karte noch nicht abholbereit, trotzdem schon einkaufen?
Die WBK ist die Berechtigung, keine WBK für die Anzahl an Plätzen = keine Berechtigung. Allein dass man auf die Idee kommt...
Re: Erweiterung genehmigt, Karte noch nicht abholbereit, trotzdem schon einkaufen?
Kannst ja zahlen und Abholung in einer oder zwei Wochen ausmachen ....
A fact is information minus emotion. An opinion is information plus experience. Ignorance is an opinion lacking information. And, stupidity is an opinion that ignores a fact.
Re: Erweiterung genehmigt, Karte noch nicht abholbereit, trotzdem schon einkaufen?
Falls der Verkäufer dringend den Platz braucht dann einfach Waffe bezahlen und er soll sie auf Depot legen und dem Händler die Sache erklären . Wenn du deine neue Karte hast mit dem Kaufvertrag auf dich melden. Die Meldung macht dann der Händler um wenig Geld und du hast keine Arbeit .
Ganz easy
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Zuletzt geändert von AUG-andy am Di 23. Jul 2019, 10:25, insgesamt 1-mal geändert.
MfG
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Re: Erweiterung genehmigt, Karte noch nicht abholbereit, trotzdem schon einkaufen?
oder von der Kronen Zeitung...Glock1768 hat geschrieben: ↑Di 23. Jul 2019, 09:19vermutlich von der bh?!?!?
Solange es nur eine mündliche Auskunft ist würd ich nicht gleich losziehen und einkaufen...
Re: Erweiterung genehmigt, Karte noch nicht abholbereit, trotzdem schon einkaufen?
Nö, die WBK ist das replizierbare Dokument (kann man je verlieren/gestohlen werden und muss seine Waffen ja trotzdem nicht gleich abgeben, bis man ein neues bkeommt), dass die Berechtigung bezeugt. Die Berechtigung selber ist irgendwo in einem System hinterlegt. Von daher finde ich die Überlegung nicht so verkehrt.
Aber ich habe dieselbe Frage an meine Sachbearbeiterin gestellt und die hat gemeint, der Händler weiß ja nix von der neuen WBK (dachte, das wäre im ZWR, auf das der Händler ja Zugriff hat, einsehbar), von daher hat sie gemeint, besser warten, bis ich die Scheckkarte in Händen halte...
Re: Erweiterung genehmigt, Karte noch nicht abholbereit, trotzdem schon einkaufen?
Der Händler weiß natürlich nichts von der neuen WBK. Er sieht im ZWR ja auch nicht, dass Herr Max Mustermann 5 Kat.B Waffen besitzen darf und davon schon 4 Plätze belegt hat. Im ZWR sieht der Händler nur, welche waffenrechtlichen Dokumente (WBK, WP) der Inhaber hat und die eingetragenen Waffen.
Persönlich habe ich dann auch schon mal überlegt, dass es ja gut wäre, wenn der Händler angezeigt bekommt, dass Max Mustermann noch 1 Platz frei hat. Andererseits, wenn er gerade am gleichen Tag eine Waffe privat verkauft hat und im Anschluss beim Händler zwei Waffen einkaufen will, wird es dem Händler falsch angezeigt weil es eben üblicherweise nicht so schnell geht. So wird selbst wenn der Händler nachzählt er nicht die zwei freien Plätze finden. Und vor dem ZWR wusste der Händler ja nicht mal, welche Waffe auf welche Person gemeldet war sondern hat einfach nur der Behörde eine Meldung gesendet. Macht sich also neuerdings ein Händler strafbar, weil er (zu viele) Waffen einer Person überlässt, die zu Besitz (im derartig großen Umfang) nicht berechtigt ist?
Persönlich habe ich dann auch schon mal überlegt, dass es ja gut wäre, wenn der Händler angezeigt bekommt, dass Max Mustermann noch 1 Platz frei hat. Andererseits, wenn er gerade am gleichen Tag eine Waffe privat verkauft hat und im Anschluss beim Händler zwei Waffen einkaufen will, wird es dem Händler falsch angezeigt weil es eben üblicherweise nicht so schnell geht. So wird selbst wenn der Händler nachzählt er nicht die zwei freien Plätze finden. Und vor dem ZWR wusste der Händler ja nicht mal, welche Waffe auf welche Person gemeldet war sondern hat einfach nur der Behörde eine Meldung gesendet. Macht sich also neuerdings ein Händler strafbar, weil er (zu viele) Waffen einer Person überlässt, die zu Besitz (im derartig großen Umfang) nicht berechtigt ist?
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Re: Erweiterung genehmigt, Karte noch nicht abholbereit, trotzdem schon einkaufen?
Stimmt nicht. Die Behörde entscheidet über Anträge üblicherweise mit Bescheid, in bestimmten Fällen durch die Ausstellung eines Dokuments, das an die Stelle des positiven Bescheides tritt - so z. B. bei der WBK, beim Führerschein etc..Joewood hat geschrieben: ↑Di 23. Jul 2019, 17:08Nö, die WBK ist das replizierbare Dokument (kann man je verlieren/gestohlen werden und muss seine Waffen ja trotzdem nicht gleich abgeben, bis man ein neues bkeommt), dass die Berechtigung bezeugt. Die Berechtigung selber ist irgendwo in einem System hinterlegt. Von daher finde ich die Überlegung nicht so verkehrt.
Aber ich habe dieselbe Frage an meine Sachbearbeiterin gestellt und die hat gemeint, der Händler weiß ja nix von der neuen WBK (dachte, das wäre im ZWR, auf das der Händler ja Zugriff hat, einsehbar), von daher hat sie gemeint, besser warten, bis ich die Scheckkarte in Händen halte...
Ein Bescheid und damit auch die Karte entfaltet Rechtswirkungen mit der Zustellung. Vereinfacht gesagt, bevor du die WBK nicht übernommen hast, besitzt du die Berechtigung (noch) nicht.