Mach den Knoten auf .Joewood hat geschrieben: ↑Mi 24. Jul 2019, 11:37ok, bevor wir uns hier unnötig streiten: ernstgemeinte Frage: nach der Logik, dass die karte erst bei Innehaben die Gültigkeit bekommt und wenn man das mit dem Führerschein vergleicht (darf nicht fahren, wenn ich keinen mithabe), dann müsste ich bei Verlust oder Diebstahl ja sofort die Polizei rufen und sämtliche Waffen abholen lassen (selber transportieren darf ich ja nicht mehr), bis ich ein Ersatzdokument in Händen halte. Das Ersatzdokument können sie mir ja nicht einfach so ausstellen, wenn ich bei der Polizei den Verlust anzeige - sie müssen ja irgendwie herausfinden können, ob ich das nicht erfinde, sondern ob ich tatsächlich die Berechtigung zum Besitz und/oder führen habe. Und das muss - so wie beim Führerschein - irgendwo zentral hinterlegt sein...
Genau so muss ja eigentlich ab positivem Bescheid - egal ob in Form der Karte zugestellt oder nicht - eben dieser Eintrag irgendwo vorhanden sein. Die Behörde kann ja nicht wissen, wie lange die Staatsdruckerei tatsächlich braucht und wie lange im Anschluss daran die Post...
Entweder ich hab nen Knoten im Hirn oder es gibt einen Logikfehler...
Es geht um Kauf und Verkauf !
Mit einer Verlust oder Diebstahlanzeige musst du nichts Abgeben weil du ja ein gültiges Dokument besessen hast .
Beim Kauf oder Verkauf musst du dich Ausweisen, kapischo ?
Jetzt reicht's mir , so viel Unsinn auf einmal hab ich selten gelesen.