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Erweiterung genehmigt, Karte noch nicht abholbereit, trotzdem schon einkaufen?
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Jeder User in diesem Unterforum ist verpflichtet, seine waffenrechtlich relevanten Aussagen nach bestem Wissen und Gewissen zu tätigen und diese soweit möglich sorgfältig mit entsprechender Judikatur, Paragrafen und/oder sonstigen brauchbaren Quellen zu untermauern. Dieses Unterforum gibt ausschließlich Rechtsmeinungen einzelner User wieder. Daher wird von Seiten des Forums keine Haftung für getätigte Aussagen übernommen. Es besteht keine Gewähr auf die Richtigkeit der veröffentlichten Aussagen. Dieses Unterforum kann eine persönliche Beratung durch Rechtsexperten niemals ersetzen. Aus den wiedergegebenen Rechtsmeinungen erwachsen Dritten weder Rechte noch Pflichten.
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Re: Erweiterung genehmigt, Karte noch nicht abholbereit, trotzdem schon einkaufen?
Na schau, Danke. Jetzt kenne ich mich aus.
Rein aus Interesse: wie würde in diesem Fall (theoretisch) eine mündliche Verkündung des Bescheides aussehen?
@Maddin
Der TE hat ja eine WBK die lediglich voll ist. Ein priv VK sieht das aber nicht. Ich glaube der Händler im ZWR auch nicht.
Ich bin mir nicht mehr sicher aber ich glaube meine erweiterter WBK hat die gleiche Nummer wie die Originale???
Von daher wäre der Deal THEORETISCH möglich innerhalb der 6 wöchigen Frist. Bis Abholung der neuen WBK (was nun dank Martin P eindeutig geklärt ist) hätte der Käufer natürlich die Plätze überzogen...
Rein aus Interesse: wie würde in diesem Fall (theoretisch) eine mündliche Verkündung des Bescheides aussehen?
@Maddin
Der TE hat ja eine WBK die lediglich voll ist. Ein priv VK sieht das aber nicht. Ich glaube der Händler im ZWR auch nicht.
Ich bin mir nicht mehr sicher aber ich glaube meine erweiterter WBK hat die gleiche Nummer wie die Originale???
Von daher wäre der Deal THEORETISCH möglich innerhalb der 6 wöchigen Frist. Bis Abholung der neuen WBK (was nun dank Martin P eindeutig geklärt ist) hätte der Käufer natürlich die Plätze überzogen...
Zuletzt geändert von FFWGK am Mi 24. Jul 2019, 14:43, insgesamt 1-mal geändert.
Im Forum zu diskutieren ist wie mit Tauben Schach zu spielen.
Re: Erweiterung genehmigt, Karte noch nicht abholbereit, trotzdem schon einkaufen?
Demnach hätte ich gleich nach der Abgabe meines Antrags einkaufen dürfen. Ich hab nämlich das Formular ausgefüllt und wurde dann gleich zur Kassa geschickt um die Gebühr einzuzahlen. Mit dem Zahlungsbeleg zurück und alles abgeben.
Hab damals noch mit den Kollegen gewitzelt, dass sie jetzt ja garnicht mehr ablehnen können, weil ich ja schon bezahlt habe.
Re: Erweiterung genehmigt, Karte noch nicht abholbereit, trotzdem schon einkaufen?
Meiner Meinung nach im konkreten Fall unzulässig, da die Bewilligung durch die Ausstellung einer WBK zu erteilen ist (Wortlaut des § 20 Abs. 1 WaffG 1996).
Re: Erweiterung genehmigt, Karte noch nicht abholbereit, trotzdem schon einkaufen?
Da hast mich falsch verstanden. Das stand zur Diskussion. Jetzt wissen wir dass „Bescheid existiert“ aber nicht rechtskräftig ist.
Hab ja Martin P jetzt nich gefragt wie eine rechtskräftige mündliche Verkündung aussehen könnte. Nur weils lustig wäre...
Hab ja Martin P jetzt nich gefragt wie eine rechtskräftige mündliche Verkündung aussehen könnte. Nur weils lustig wäre...
Im Forum zu diskutieren ist wie mit Tauben Schach zu spielen.
Re: Erweiterung genehmigt, Karte noch nicht abholbereit, trotzdem schon einkaufen?
@FFWGK
... jetzt bis gerade nochmal so aus der Nummer raus gekommen. Das hättest einfach und netter haben können.
Freundschaft
@Martin P - Danke für die Erläuterungen!
... jetzt bis gerade nochmal so aus der Nummer raus gekommen. Das hättest einfach und netter haben können.
Mit der Einstellung kommt leider auch nicht viel von dir. Ich finde es schade, denn ich meine du hast neben dem guten Treffen als Schütze auch mündlich noch mehr drauf als nur, hingeworfene Worthülsen.Im Forum zu diskutieren ist wie mit Tauben Schach zu spielen.
Freundschaft
@Martin P - Danke für die Erläuterungen!
Was man nicht tut, geschieht auch nicht.
Re: Erweiterung genehmigt, Karte noch nicht abholbereit, trotzdem schon einkaufen?
NEIN
doubleaction OG, Wien
Bitte keine PN, ggf. Email info{@}doubleaction.at oder Tel 0676-5145029
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Auf Anfrage sind Warenausfolgungen über Partner in Salzburg, Tirol und Kärnten möglich.
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Re: Erweiterung genehmigt, Karte noch nicht abholbereit, trotzdem schon einkaufen?
Klingt vernünftig. Danke.
Im Forum zu diskutieren ist wie mit Tauben Schach zu spielen.
Re: Erweiterung genehmigt, Karte noch nicht abholbereit, trotzdem schon einkaufen?
1. betrifft das nur haendler die im ZWR mitspielen
2. nur dann wenn er mehr waffen ueberlaesst als der person genehmigt wurden, also zb jemandem 3 FFW ueeberlaesst der eine WBK fuer 2 waffen hat
wieviele waffen jeamnd aktuell im besitz hat kann der haendler im ZWR nicht sehen da es ja die sechswoechige meldefrist gibt bzw bei privatkaeufen die behoerden teilweise monate benoetigen um die privatverkaeufe einzutragen
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Re: Erweiterung genehmigt, Karte noch nicht abholbereit, trotzdem schon einkaufen?
Klar möglich ist alles. Der Privatverkäufer kann es nicht überprüfen. Auch der Händler hat nur eingeschränkte Kontrollrechte. Gewo hat es ja schön dargelegt warum.FFWGK hat geschrieben: ↑Mi 24. Jul 2019, 14:37Na schau, Danke. Jetzt kenne ich mich aus.
Rein aus Interesse: wie würde in diesem Fall (theoretisch) eine mündliche Verkündung des Bescheides aussehen?
@Maddin
Der TE hat ja eine WBK die lediglich voll ist. Ein priv VK sieht das aber nicht. Ich glaube der Händler im ZWR auch nicht.
Ich bin mir nicht mehr sicher aber ich glaube meine erweiterter WBK hat die gleiche Nummer wie die Originale???
Von daher wäre der Deal THEORETISCH möglich innerhalb der 6 wöchigen Frist. Bis Abholung der neuen WBK (was nun dank Martin P eindeutig geklärt ist) hätte der Käufer natürlich die Plätze überzogen...
Re: Erweiterung genehmigt, Karte noch nicht abholbereit, trotzdem schon einkaufen?
So ist es es
immer nur entweder alt oder neu
Wenn jemand aus welchen Gründen auch immer, und sei es nur fuer kurze zeit beide WBKs inne hat (also die alte und die neue) dann hat die verwaltung einen fehler gemacht, das darf so nicht sein
ich bin zu wenig fachmann aber ich halte es sogar fuer moegkich dass fuer die zeit der innehabung beider WBKs die entsprechend addierte stueckzahl beider karten in summe innegehabt werden duerfte
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Re: Erweiterung genehmigt, Karte noch nicht abholbereit, trotzdem schon einkaufen?
Daran haben die im Waffengesetz gedacht, das alte Dokument verliert laut Gesetz offiziell die Gültigkeit, unabhängig davon ob es abgegeben wurde oder nicht. Sonst könnte ich ja alle 2 Wochen meine WBK verlieren, und hätte nach 1 Jahr eine recht große Summe an Waffen auf meinen WBKs.gewo hat geschrieben: ↑Mi 24. Jul 2019, 15:21So ist es es
immer nur entweder alt oder neu
Wenn jemand aus welchen Gründen auch immer, und sei es nur fuer kurze zeit beide WBKs inne hat (also die alte und die neue) dann hat die verwaltung einen fehler gemacht, das darf so nicht sein
ich bin zu wenig fachmann aber ich halte es sogar fuer moegkich dass fuer die zeit der innehabung beider WBKs die entsprechend addierte stueckzahl beider karten in summe innegehabt werden duerfte
Re: Erweiterung genehmigt, Karte noch nicht abholbereit, trotzdem schon einkaufen?
Das einfachste ist immer noch, bei der Behörde anzurufen...
Nachdem ich auch gerade auf meine neue WBK warte (bezahlt wurde vor ungefähr 2 Wochen), sieht es so aus:
Das Ding wird - jedenfalls in Wien gemäß Auskunft von heute Vormittag - nicht per Post verschickt, sondern man wird informiert, sobald es da ist und dann darf man es sich bei der Behörde abholen (und gegen die alte tauschen). Damit entfällt natürlich auch die Situation, dass man 2 von den Karten parallel hat.
Kleiner Nebensatz: derzeit scheint recht viel los zu sein mit vielen Anträgen und so, so dass es ein bisserl dauern kann (ich schätze mal, dass die Urlaubszeit ebenfalls das Ihre dazu tun wird, dass es derzeit nicht soo schnell geht)
Nachdem ich auch gerade auf meine neue WBK warte (bezahlt wurde vor ungefähr 2 Wochen), sieht es so aus:
Das Ding wird - jedenfalls in Wien gemäß Auskunft von heute Vormittag - nicht per Post verschickt, sondern man wird informiert, sobald es da ist und dann darf man es sich bei der Behörde abholen (und gegen die alte tauschen). Damit entfällt natürlich auch die Situation, dass man 2 von den Karten parallel hat.
Kleiner Nebensatz: derzeit scheint recht viel los zu sein mit vielen Anträgen und so, so dass es ein bisserl dauern kann (ich schätze mal, dass die Urlaubszeit ebenfalls das Ihre dazu tun wird, dass es derzeit nicht soo schnell geht)
Re: Erweiterung genehmigt, Karte noch nicht abholbereit, trotzdem schon einkaufen?
Glaub ich nicht. Einmal darf ich zwei und bei der anderen fünf Waffen haben. Das schließt sich doch aus, wenn die WBK auf den selben Namen und auf die selbe Person lautet.gewo hat geschrieben: ↑Mi 24. Jul 2019, 15:21So ist es es
immer nur entweder alt oder neu
Wenn jemand aus welchen Gründen auch immer, und sei es nur fuer kurze zeit beide WBKs inne hat (also die alte und die neue) dann hat die verwaltung einen fehler gemacht, das darf so nicht sein
ich bin zu wenig fachmann aber ich halte es sogar fuer moegkich dass fuer die zeit der innehabung beider WBKs die entsprechend addierte stueckzahl beider karten in summe innegehabt werden duerfte
Die "kleinere" WBK wird von der "größeren" automatisch geschluckt. Das ist mE die logische Lösung.
Re: Erweiterung genehmigt, Karte noch nicht abholbereit, trotzdem schon einkaufen?
WBK posterior derogat WBK priori?
Klingt vernünftig...
Wenn es anders wäre, dann würde das jedwedem Sinn (haha) und Zweck der Stückzahlbeschränkung in Bezug auf Besitz/Innehabung widersprechen. Aber sollte eh egal sein, denn in den Genuss zweier Karten gleichzeitig sollte man ja eh nicht kommen...
GTRRU - Gumbear Tactical Rapid Response Unit
Beiträge zu rechtlichen Themen entsprechen meiner persönlichen Einschätzung und sind nicht als Rechtsberatung, verbindlicher Ratschlag, oder sachkundige Auskunft zu betrachten.
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Re: Erweiterung genehmigt, Karte noch nicht abholbereit, trotzdem schon einkaufen?
Im Gesetz ist nix logischMaddin hat geschrieben: ↑Do 25. Jul 2019, 11:33Glaub ich nicht. Einmal darf ich zwei und bei der anderen fünf Waffen haben. Das schließt sich doch aus, wenn die WBK auf den selben Namen und auf die selbe Person lautet.gewo hat geschrieben: ↑Mi 24. Jul 2019, 15:21So ist es es
immer nur entweder alt oder neu
Wenn jemand aus welchen Gründen auch immer, und sei es nur fuer kurze zeit beide WBKs inne hat (also die alte und die neue) dann hat die verwaltung einen fehler gemacht, das darf so nicht sein
ich bin zu wenig fachmann aber ich halte es sogar fuer moegkich dass fuer die zeit der innehabung beider WBKs die entsprechend addierte stueckzahl beider karten in summe innegehabt werden duerfte
Die "kleinere" WBK wird von der "größeren" automatisch geschluckt. Das ist mE die logische Lösung.
Und vor allem wir ganz sicher nichts is kleinere von der groesseren geschluckt
Sondern wenn schon dann höchstens die ältere von der neueren
Wobei ich dachte dass es geklärt ist die alte bei Ausstellung der neuen für ungueltig erklärt wird ...
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