Da hast natürlich recht.
Hier geht es aber um eine Ruger Charger, also eine Pistole.
https://www.ruger.com/products/22Charger/models.html
Gesamtlänge im Originalzustand < 60cm !!
Grüße
Da hast natürlich recht.
[bDu verstehst es nicht Yoga.
Und Du scheinst nicht wahr haben zu wollen das es hier um ein anderes Modell gibt, auch wenn es konstruktiv sehr ähnlich sein sollte.yoda hat geschrieben: ↑Mo 29. Jul 2019, 08:57Der Vergleich hinkt, die Glock war immer schon eine Pistole und du ersetzt das Griffstück nicht durch einen Gewehrschaft, du montierst einen Anschlagschaft. Die 10/22 war im Vergleich dazu ursprünglich immer schon ein Gewehr und mit Gewehrschaft und Gewehrlauf ist es ein lupenreines Gewehr.tousibaer hat geschrieben: ↑Mo 29. Jul 2019, 08:40Eine Glock mit 16" Lauf und Roni bleibt auch eine Kat. B, oder?
Ausserdem wird die Waffe ja nicht verkleinert, sondern "verlängert". Wenn Du was dran baust (längerer Lauf, Klappschaft) wirds ja nie kürzer als die Ursprungswaffe (die Charger hat ja einen Pistolengriff, d.h. jeder zu montierende Klappschaft verlängert das Ganze).
Grüße
Les mal die vorige Seite genau !
Deine Aussagen betreffend §17 hinsichtlich schnellem Zerlegen, welches deiner Meinung nach für Kat.C gelten würde ist falsch. Warum glaubst du gibt es bei uns keine Ruger 10/22 Takedown ?
Ein letztes mal yoda:yoda hat geschrieben: ↑Mo 29. Jul 2019, 10:19Deine Aussagen betreffend §17 hinsichtlich schnellem Zerlegen, welches deiner Meinung nach für Kat.C gelten würde ist falsch. Warum glaubst du gibt es bei uns keine Ruger 10/22 Takedown ?
Mein Hinweise waren einzig und allein darauf bezogen dass Kat. B eben nicht immer Kat. B bleibt, mit solchen Aussagen sollte man vorsichtig sein.
§ 17. (1) Verboten sind der Erwerb, die Einfuhr, der Besitz, das Überlassen und das Führen
Aha , bei dir ist eine Langwaffe keine Schußwaffe .........yoda hat geschrieben: ↑Mo 29. Jul 2019, 15:44§ 17. (1) Verboten sind der Erwerb, die Einfuhr, der Besitz, das Überlassen und das Führen
2.von Schußwaffen!!!!!!!!!!!!!!!!!!![, die über das für Jagd- und Sportzwecke übliche Maß hinaus zum Zusammenklappen, Zusammenschieben, Verkürzen oder schleunigen Zerlegen eingerichtet sind;
Der Paragraph umfasst sämtliche Schusswaffen, nicht wie von dir fälschlicherweise behauptet nur Langwaffen.AUG-andy hat geschrieben: ↑Mo 29. Jul 2019, 16:15Aha , bei dir ist eine Langwaffe keine Schußwaffe .........yoda hat geschrieben: ↑Mo 29. Jul 2019, 15:44§ 17. (1) Verboten sind der Erwerb, die Einfuhr, der Besitz, das Überlassen und das Führen
2.von Schußwaffen!!!!!!!!!!!!!!!!!!![, die über das für Jagd- und Sportzwecke übliche Maß hinaus zum Zusammenklappen, Zusammenschieben, Verkürzen oder schleunigen Zerlegen eingerichtet sind;