noechita hat geschrieben: ↑Mo 12. Aug 2019, 12:10Ich hatte in meiner Mietwohnung nen schleichenden Wasserschaden, da der Anschluss an einem Eckventil in der Küche gut versteckt hinter einem Kastl unter den Küchenblock getropft hat, wurde erst bemerkt, als sich der verklebte Parkettboden vorm Küchenblock abgehoben hat. Hab mich zuerst an meine Haushaltsversicherung gewendet, die hat mich an eine allfällige Leitungswasserversicherung des Eigentümers verwiesen, die hat dann auch den kompletten Schaden bezahlt. Waren so ca. 2m² Parkett zu erneuern, gesamten Raum ausräumen, schleifen, versiegeln und wieder einräumen.
Meine Haushaltsversicherung hätte den Schaden übernommen, wenn es keine andere Versicherung gegeben hätte.
das ist ja genau richtig so
es war ja DEIN schaden
deshalb zahlt
- zuerst die hauswasserversicherung
- bzw wenn nicht dann deine haushaltsversicherung
im aktuellen fall geht es aber um den schaden den WER ANDERER verurschat hat (bzw die leitung von wem anderen.
deshalb gehts deine haushaltsversicherung - vermute ich sehr stark - nix an