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Mauser C96 Jagdkarabiner

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Der Sheriff
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Re: Mauser C96 Jagdkarabiner

Beitrag von Der Sheriff » Do 8. Aug 2019, 17:18

Hallo zusammen,

also ich kann mich noch recht gut an die C96-Jagdkarabiner erinnern, welche damals bei Waffen Frankonia angeboten wurden. Diese wurden in der Tat aus chinesischen C96 gefertigt, bei denen man den Lauf abgedreht und dann einen neuen eingesetzt hatte. Die damaligen Stücke sahen aber bei weitem nicht so hochwertig aus wie das gezeigte Stück. Ich denke daher auch, dass es sich um die Auftragsarbeit eines Büchsenmachers handelt.

Schönes Stück!

Gruß,

Bernhard

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Re: Mauser C96 Jagdkarabiner

Beitrag von silverstar » So 11. Aug 2019, 13:12

Danke Bernhard
Am Mittwoch weis ich "mehr" denn die BH Mistelbach hat mir folgendes Schreiben übermittelt!
Sehr geehrter Herr XXXX :violin: :violin:





Die Bezirkshauptmannschaft Mistelbach wurde verständigt, dass Ihre Waffe Mauser C 96 am 14.08.2019 von einem Waffensachverständigen begutachtet wird.



Sie werden daher eingeladen, die Waffe der Bezirkshauptmannschaft Mistelbach bis spätesten 14.08.2019, 09.00 Uhr, zur Begutachtung vorzulegen.







Mit freundlichen Grüßen

Für die Bezirkshauptfrau
Bezirkshauptmannschaft Mistelbach

2130 Mistelbach, Hauptplatz 4 - 5

mailto:polizei.bhmi@noel.gv.at

http://www.noe.gv.at/datenschutz

Na dann bin ich gespannt was der Herr im Gutachten schreiben wird ?
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Re: Mauser C96 Jagdkarabiner

Beitrag von gunlove » So 11. Aug 2019, 15:35

@silverstar
Möglicherweise habe ich was überlesen oder falsch/nicht richtig verstanden. Darum erklär es mir bitte! Warum lässt die Bezirkshauptmannschaft Mistelbach deine Mauser C 96 von einem Waffensachverständigen begutachten?
Ihr nennt mich Menschenfeind, weil ich Gesellschaft meide, Ihr irret euch, ich liebe sie.
Doch um die Menschen nicht zu hassen, muss ich den Umgang unterlassen.
(Caspar David Friedrich 1774-1840)

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Re: Mauser C96 Jagdkarabiner

Beitrag von yoda » So 11. Aug 2019, 16:00

Eine Einladung ist ein Anbot etwas zu tun, nichts was man verbindlich annehmen müsste, es steht auch keine Rechtsgrundlage dort (oder haben sie es doch anders geschrieben?). Wenn das wirklich so drin steht wie du es geschrieben hast ist das recht fragwürdig, ich würde da gegebenenfalls zurückschreiben dass ich mich recht herzlich für die Einladung bedanke, diese aber nicht annehme. Wenn es eine Rechtsgrundlage gibt schreiben die normalerweise dass Sie einen auffordern etwas zu tun, da ansonsten dies oder das passiert.

Ein Freund hat ein fürchterlich böses Schreiben bekommen weil die Anzahl seiner Plätze durch ein falsch eintragenes Wechselsystem überschritten sei, es wurde ihm da gleich mit Entzug der WBK und Strafverfahren gedroht, wenn er nicht binnen einer recht kurz bemessenen Frist erklären könne wo der Fehler liegen würde. Da ging es um wesentlich weniger und da stand nichts von "einladen".

Ich wäre da mit Waffe vorlegen etc. sehr vorsichtig, eventuell hat da ein gewisses Ministerium der BH geschrieben und will das Ding als KM einstufen, einen anderen Grund kann es eigentlich kaum geben.

Den Schaft würde ich in der Zwischenzeit auf jeden Fall demontieren und weit entfernt lagern, damit hast du dann zumindest nur mehr eine Pistole mit einem langen Lauf und kein halbautomatisches Gewehr. Die C96 war auch von Anfang an nur eine Pistole, der Anschlagschaft war immer nur Zubehör.

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Re: Mauser C96 Jagdkarabiner

Beitrag von Promo » Mo 12. Aug 2019, 17:11

silverstar hat geschrieben:
So 11. Aug 2019, 13:12
Na dann bin ich gespannt was der Herr im Gutachten schreiben wird ?
Aus dem Bauch: sie wollen wissen, ob du eh keine C96 Reihenfeuer hast (auch wenn diese auf HA umgebaut wurde). Eventuell geht es auch um die Frage, ob es als Lang- oder als Kurzwaffe anzusehen ist (ob das einen Unterschied macht?).

Würde dir sowieso empfehlen der BH mitzuteilen, dass du die Waffe nicht aus den Händen gibst und bei einer Begutachtung allenfalls als Beobachter dabei sein willst. Dies muss auch im Interesse der BH sein, da es sich um ein Sammlerstück handelt und allenfalls auftretende Schäden die durch falsche Handhabung entstehen könnten bzw. von dir vielleicht reklamiert werden würden so hintangehalten werden können. Und wenn du ohnehin am Telefon mit denen bist, kannst du vielleicht auch fragen, wieso dies genau notwendig ist. Sie müssten dir ja auch einen Grund nennen. Und der kann mE eben nur eine Feststellung nach § 44 (Bestimmung von Schusswaffen) sein.
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Re: Mauser C96 Jagdkarabiner

Beitrag von yoda » Mo 12. Aug 2019, 21:17

Promo hat geschrieben:
Mo 12. Aug 2019, 17:11
Aus dem Bauch: sie wollen wissen, ob du eh keine C96 Reihenfeuer hast (auch wenn diese auf HA umgebaut wurde). Eventuell geht es auch um die Frage, ob es als Lang- oder als Kurzwaffe anzusehen ist (ob das einen Unterschied macht?).

Würde dir sowieso empfehlen der BH mitzuteilen, dass du die Waffe nicht aus den Händen gibst und bei einer Begutachtung allenfalls als Beobachter dabei sein willst. Dies muss auch im Interesse der BH sein, da es sich um ein Sammlerstück handelt und allenfalls auftretende Schäden die durch falsche Handhabung entstehen könnten bzw. von dir vielleicht reklamiert werden würden so hintangehalten werden können. Und wenn du ohnehin am Telefon mit denen bist, kannst du vielleicht auch fragen, wieso dies genau notwendig ist. Sie müssten dir ja auch einen Grund nennen. Und der kann mE eben nur eine Feststellung nach § 44 (Bestimmung von Schusswaffen) sein.
Wieso sollte er eine Waffe vorlegen wenn er es laut Gesetz nicht muss ? Wenn die explizit Einladung schreiben und keine Gründe/Rechtsgrundlage etc. nennen ist das extrem fragwürdig, da würde ich mich hüten hinzugehen.

Die Einstufung laut §44 kann auch nur auf ANTRAG erfolgen, also nicht einfach weil die Behörde möchte. Sonst könnte man jeden Waffenbesitzer vorladen um festzustellen ob die im ZWR eingetragene Glock 17 eh kein Vollautomat ist, könnte ja ein Fireselector eingebaut sein. Also müsste es dafür irgendwer beantragt haben. Bei einer Anzeige Herr XY wäre im Besitz von einer KM C96 würde das Schreiben sicher anders aussehen, bzw. wäre die Polizei schon vor der Tür gestanden.

Wenn es eine Ladung ist muss er schon kommen, allerdings ist in einer Ladung auch anzugeben was den Gegenstand der Amtshandlung bildet und in welcher Eigenschaft der Geladene zu erscheinen hat.

Ich würde in dem Fall vielleicht sogar VORHER schon einen Anwalt für Waffenrecht konsultieren, nicht dass am Ende die Zuverlässigkeit weg ist.

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Re: Mauser C96 Jagdkarabiner

Beitrag von Promo » Di 13. Aug 2019, 00:13

Er kann ja eh machen, was er will. Wenn es aber nur um Zweifel an der Kategorie geht, dann hat er doch nichts zu befürchten, wenn er sie vorlegt. Man kann ja eben nachfragen. Wenn man es ignoriert und mit dem Rechtsanwalt gleich kommt, dann kann es eben passieren, dass ein Ermittlungsverfahren eingeleitet wird und die Waffe sichergestellt wird. Macht der Behörde mehr Arbeit und dem Betroffenen mehr Ärger. Wieso also nicht mal nachfragen worum es eigentlich geht..
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Re: Mauser C96 Jagdkarabiner

Beitrag von silverstar » Di 13. Aug 2019, 07:11

gunlove hat geschrieben:
So 11. Aug 2019, 15:35
@silverstar
Möglicherweise habe ich was überlesen oder falsch/nicht richtig verstanden. Darum erklär es mir bitte! Warum lässt die Bezirkshauptmannschaft Mistelbach deine Mauser C 96 von einem Waffensachverständigen begutachten?
Weil ich ja (da die Waffe von mir auf Egrunz.de ersteigert wurde) um eine Importgenehmigung angesucht habe !
Daher sehe ich der Sache gelassen entgegen!
Danke für Eure Meinungen und durchaus aufschlussreichen Ausführungen!
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Re: Mauser C96 Jagdkarabiner

Beitrag von yoda » Di 13. Aug 2019, 09:16

Promo hat geschrieben:
Di 13. Aug 2019, 00:13
Er kann ja eh machen, was er will. Wenn es aber nur um Zweifel an der Kategorie geht, dann hat er doch nichts zu befürchten, wenn er sie vorlegt. Man kann ja eben nachfragen. Wenn man es ignoriert und mit dem Rechtsanwalt gleich kommt, dann kann es eben passieren, dass ein Ermittlungsverfahren eingeleitet wird und die Waffe sichergestellt wird. Macht der Behörde mehr Arbeit und dem Betroffenen mehr Ärger. Wieso also nicht mal nachfragen worum es eigentlich geht..
Nachfragen schadet nicht, da hast du vollkommen Recht, ich bin bei solchen Sachen aber immer vorsichtig. Je nachdem wer da einstufen kommt kann da auch ein furchtbarer Blödsinn rauskommen, und wenn es rechtlich garnicht zulässig ist dann könnte man es eventuell verhindern. Wenn er aufs Importformular C96 Jagdkarabiner geschrieben hat, kann das schon zum Problem werden, weil die dann eine Begründung haben so zu agieren.

Der VWGH hat zwar entschieden, dass der §44 so nicht OK ist, weil man vorher schon wissen muss welche Kategorie man hat, es ist aber trotzdem so. Es gibt auch einen Erlass wonach das BMI alles ans BMLVS weiterleiten soll was nur im Entferntesten KM sein könnte, also sämtliche halbautomatische Langwaffen, und was bei deren "Sachverständigen" rauskommt weiß man.

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Re: Mauser C96 Jagdkarabiner

Beitrag von silverstar » Di 13. Aug 2019, 14:04

heute um 10h Termin zur Übergabe der Waffe auf der BH ! Referent freundlich Kompetent sachlich!
Gespräch über Herkunft Historisches und Technik !
Die Waffe wurde auf ersuchen des Referenten von mir Zerlegt und in demontierten Zustand im Waffenkoffer inkl Bedienungsanleitung und Div Geschichtlicher Faktensammlung in Papierform gegen Ausfolgung einer Amtlichen Hinterlegungsbestädtigung zur Begutachtung hinterlassen
Morgen sollte ich "mehr" erfahren!
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Re: Mauser C96 Jagdkarabiner

Beitrag von yoda » Di 13. Aug 2019, 14:27

silverstar hat geschrieben:
Di 13. Aug 2019, 14:04
heute um 10h Termin zur Übergabe der Waffe auf der BH ! Referent freundlich Kompetent sachlich!
Gespräch über Herkunft Historisches und Technik !
Die Waffe wurde auf ersuchen des Referenten von mir Zerlegt und in demontierten Zustand im Waffenkoffer inkl Bedienungsanleitung und Div Geschichtlicher Faktensammlung in Papierform gegen Ausfolgung einer Amtlichen Hinterlegungsbestädtigung zur Begutachtung hinterlassen
Morgen sollte ich "mehr" erfahren!
Du hast die Waffe freiwillig abgegeben ohne zu wissen was die überhaupt damit machen wollen ? Hast den Schaft dabei gelassen ?

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Re: Mauser C96 Jagdkarabiner

Beitrag von silverstar » Di 13. Aug 2019, 17:26

gegen bescheinigung ja ! morgen ist der sachverständige drann und dann wird man weitersehen ! Originlrechnung ist bei mir ! Übergabebescheinigung und eintrag im ZWR im Original auch bei mir ! Also wo sollte das problem sein ?
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Re: Mauser C96 Jagdkarabiner

Beitrag von Balistix » Di 13. Aug 2019, 18:23

Was machst wenn sie es zu Kat A erklären und nicht mehr herausrücken? :think:
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Aussagen zu rechtlichen Inhalten sind lediglich meine persönliche Einschätzung und weder Rechtsberatung noch kundige Auskunft.

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Re: Mauser C96 Jagdkarabiner

Beitrag von silverstar » Di 13. Aug 2019, 19:37

Währe ein klarer Rechtsbruch und ich müsste klagen ! Unangenehm aber machbar ! wenn auch fast ohne Erfolgsaussicht
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Re: Mauser C96 Jagdkarabiner

Beitrag von rhodium » Di 13. Aug 2019, 19:51

Vermutlich staunt er zuerst einmal ... dann würde ich tief durchatmen und dann ein Donnerwetter (der Worte) veranstalten.

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