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Meldung §41 Waffengesetz
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Jeder User in diesem Unterforum ist verpflichtet, seine waffenrechtlich relevanten Aussagen nach bestem Wissen und Gewissen zu tätigen und diese soweit möglich sorgfältig mit entsprechender Judikatur, Paragrafen und/oder sonstigen brauchbaren Quellen zu untermauern. Dieses Unterforum gibt ausschließlich Rechtsmeinungen einzelner User wieder. Daher wird von Seiten des Forums keine Haftung für getätigte Aussagen übernommen. Es besteht keine Gewähr auf die Richtigkeit der veröffentlichten Aussagen. Dieses Unterforum kann eine persönliche Beratung durch Rechtsexperten niemals ersetzen. Aus den wiedergegebenen Rechtsmeinungen erwachsen Dritten weder Rechte noch Pflichten.
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- Glock1768
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- Beiträge: 2347
- Registriert: Sa 13. Aug 2016, 17:02
- Wohnort: NÖ, Bezirk Bruck ad Leitha
Re: Meldung §41 Waffengesetz
Ist ein Gartenhäuschen ein Wochenendhaus oder die klassische gartenhütte?
9x19: 2x CZ 75 Shadow Mamba, 2x Glock 17 Gen4, Glock 19 Gen4, 2x Glock 34 Gen4, Glock 43, Tactical 73 TAC-9
.357: S&W 686-3
.22: TSG.22, CZ 75 Kadett II, CZ 455 Evolution
.223: Howa M 1500 Archangel, Troy PAR National, Springfield AR15
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Re: Meldung §41 Waffengesetz
Glock1768 hat geschrieben:Ist ein Gartenhäuschen ein Wochenendhaus oder die klassische gartenhütte?
kein plan ...
gartenhuette im sinne von werkzeughuette geht wohl eher sowieso nicht
aber ein gartenhaus welches auch zu wohnzwecken genuetzt werden kann oder koennte ...
da ist halt die frage wie das einzuschaetzen ist
nach dem abstand zum eigentlichen wohnhaus?
oder nach der wohnfläche in diesem gartenhaus?
oder ob es als eigene wohneinheit in den bauplaenen steht ?
weiss ned
sieht auch sicher jede behoerde anders ...
doubleaction OG, Wien
Bitte keine PN, ggf. Email info{@}doubleaction.at oder Tel 0676-5145029
Angebote gültig so lange der Vorrat reicht. Irrtum vorbehalten
Auf Anfrage sind Warenausfolgungen über Partner in Salzburg, Tirol und Kärnten möglich.
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Re: Meldung §41 Waffengesetz
gewo hat geschrieben:Glock1768 hat geschrieben:Ist ein Gartenhäuschen ein Wochenendhaus oder die klassische gartenhütte?
kein plan ...
gartenhuette im sinne von werkzeughuette geht wohl eher sowieso nicht
aber ein gartenhaus welches auch zu wohnzwecken genuetzt werden kann oder koennte ...
da ist halt die frage wie das einzuschaetzen ist
nach dem abstand zum eigentlichen wohnhaus?
oder nach der wohnfläche in diesem gartenhaus?
oder ob es als eigene wohneinheit in den bauplaenen steht ?
weiss ned
sieht auch sicher jede behoerde anders ...
Warum muss immer alles bis zum letzten Beistrich geregelt sein?
Es wir hier immer wieder gejammert das die Leute generell keine Selbstverantwortung haben und dann führt ihr eine Diskussion über Munition im der Gartenhütte!?
Wenn ich mehr als 5000 Stk Munition besitze melde ich das.
Fertig
Da ist doch egal ob ich jetzt 10 Tresore habe.
Das ist für mich die gleiche nutzlose Diskussion wie "Ich schraube meinen Tresor nicht an, weil es nicht im. Gesetz steht."
Einfach einmal den gesunden Menschenverstand einsetzen.
Greetings Oliver
Re: RE: Re: Meldung §41 Waffengesetz
Exitus hat geschrieben:Warum muss immer alles bis zum letzten Beistrich geregelt sein?
Weil der Foren- LWB grundsätzlich gerne in die Opferrolle schlüpft und idS den Zweck einer abstrakten Gestaltung der Gesetze nicht begreifen will. Natürlich kann diese aber ggf auch zum Nachteil des LWB ausgelegt werden, als "geschundene" Minderheit hat man da schon ein bisschen Sorge.
Sehe ich auch so. Aus Prinzip stur dagegen und jeden, der nicht dazu tendiert den Verlust seiner Verlässlichkeit zu riskieren, pauschal attackieren. Man kann ihn aber auch festkleben, einzementieren, wenn er nicht schwer genug ist.Exitus hat geschrieben:Das ist für mich die gleiche nutzlose Diskussion wie "Ich schraube meinen Tresor nicht an, weil es nicht im. Gesetz steht."
Exitus hat geschrieben:Einfach einmal den gesunden Menschenverstand einsetzen.
Aber das Resultat wäre dann doch "vorauseilender Gehorsam" [emoji6]
Dass sich der TO über so ein Formular wundert, ist aber auch nachvollziehbar. Wenn ich so etwas in die Hände bekommen würde, würde ich auch an jeder mir möglichen Stelle nachfragen. Das Gartenhaus ist eh wieder nur für die interessant, die glauben, ein Gesetzestext muss oder soll eindeutig zu verstehen sein. Das WaffG ist verhältnismässig bereits sehr präzise gestaltet und primär an den Stellen, die ggf zu unseren Vorteilen sind, recht schwammig formuliert, sieht man ja am besprochenen Paragrafen hier. Mit ein bisschen Hirn und Rücksicht auf die anzunehmende Meinung der bösen Kontrolleure, die nämlich auch oft nicht zu 100% sicher sein können, könnten wir uns die meisten Diskussionen und Fragerunden sparen. Und wenn jemand wirklich seine zusätzliche Munition im Gartenhaus lagern möchte, dann möge derjenige bitte schriftlich seine zuständige Behörde fragen.
So ein Formular, bzw das viel schlimmere Verlangte hingegen geht weit über solche Fragen hinaus und auch ich würde mich diesem Extrem der Willkür nicht hingeben wollen. Wengam Legalitätsprinzip warats. Auf was hinauf wird sowas verlangt? Sofern es überhaupt wirklich der Willkür geschuldet ist, vielleicht gibt's ja an irgendeiner Stelle eine Passage, in der steht, dass die Behörde das Maß oder die Art der benötigen Information in bestimmten Sachen mitbestimmen kann, etc. Ich würd an dieser Stelle eher danach fragen, als einem Rudel frustrierter LWB noch mehr Zündstoff für die eigene Seelenqual zu geben.
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Beiträge zu rechtlichen Themen entsprechen meiner persönlichen Einschätzung und sind nicht als Rechtsberatung, verbindlicher Ratschlag, oder sachkundige Auskunft zu betrachten.
Beiträge zu rechtlichen Themen entsprechen meiner persönlichen Einschätzung und sind nicht als Rechtsberatung, verbindlicher Ratschlag, oder sachkundige Auskunft zu betrachten.
Re: Meldung §41 Waffengesetz
Ich habe vor ca. 3 Wochen die Meldung an die Behörde gemacht(per E-mail) und heute sind sie da gestanden und haben kontrolliert.
Es wurden aber lediglich die Verwahrung der Mun kontrolliert und nicht die Waffe selbst. Auf Nachfrage gab der Polizist an er wüsse garnichts von einer Waffe bzw. Sei diese nicht Gegenstand der Überprüfung. Dann kommen sie halt nochmal irgendwann.
Lief ganz vernünftig ab die Maße des Safes wurden notiert und das wars.
Wenn die Mühleb nur immer so schnell mahlen würden...
Es wurden aber lediglich die Verwahrung der Mun kontrolliert und nicht die Waffe selbst. Auf Nachfrage gab der Polizist an er wüsse garnichts von einer Waffe bzw. Sei diese nicht Gegenstand der Überprüfung. Dann kommen sie halt nochmal irgendwann.
Lief ganz vernünftig ab die Maße des Safes wurden notiert und das wars.
Wenn die Mühleb nur immer so schnell mahlen würden...
G43
G17
Stoeger DD
Re: Meldung §41 Waffengesetz
Christopg hat geschrieben:Ich habe vor ca. 3 Wochen die Meldung an die Behörde gemacht(per E-mail) und heute sind sie da gestanden und haben kontrolliert.
Es wurden aber lediglich die Verwahrung der Mun kontrolliert und nicht die Waffe selbst. Auf Nachfrage gab der Polizist an er wüsse garnichts von einer Waffe bzw. Sei diese nicht Gegenstand der Überprüfung. Dann kommen sie halt nochmal irgendwann.
Lief ganz vernünftig ab die Maße des Safes wurden notiert und das wars.
Wenn die Mühleb nur immer so schnell mahlen würden...
Welche BH?
Wer die Freiheit aufgibt, um Sicherheit zu gewinnen, wird am Ende beides verlieren!
Benjamin Franklin (1706 - 1790)
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Re: Meldung §41 Waffengesetz
@ diver99:
keine Sorge, wennst in Baden bist, kommens erst wenns Zeit ist zur Waffenüberprüfung.
Weder für die 1ste Erweiterung noch für die 2te noch für die Meldung dass mehr als 5000 Schuss liegen ist wer gekommen,
bzw. hat irgend wer gefragt wie die Lagerung ist.
keine Sorge, wennst in Baden bist, kommens erst wenns Zeit ist zur Waffenüberprüfung.
Weder für die 1ste Erweiterung noch für die 2te noch für die Meldung dass mehr als 5000 Schuss liegen ist wer gekommen,
bzw. hat irgend wer gefragt wie die Lagerung ist.
Re: Meldung §41 Waffengesetz
Nimm doch das Formular und fülle es wahrheitsgemäß aus.
Das Sportschütze streich durch und bei der Menge schreibt größer 5000 hin.
Das Sportschütze streich durch und bei der Menge schreibt größer 5000 hin.
Re: Meldung §41 Waffengesetz
karl255 hat geschrieben:@ diver99:
keine Sorge, wennst in Baden bist, kommens erst wenns Zeit ist zur Waffenüberprüfung.
Weder für die 1ste Erweiterung noch für die 2te noch für die Meldung dass mehr als 5000 Schuss liegen ist wer gekommen,
bzw. hat irgend wer gefragt wie die Lagerung ist.
Bin Bezirk NK!.
Wer die Freiheit aufgibt, um Sicherheit zu gewinnen, wird am Ende beides verlieren!
Benjamin Franklin (1706 - 1790)
Benjamin Franklin (1706 - 1790)
Re: Meldung §41 Waffengesetz
diver99 hat geschrieben:karl255 hat geschrieben:@ diver99:
keine Sorge, wennst in Baden bist, kommens erst wenns Zeit ist zur Waffenüberprüfung.
Weder für die 1ste Erweiterung noch für die 2te noch für die Meldung dass mehr als 5000 Schuss liegen ist wer gekommen,
bzw. hat irgend wer gefragt wie die Lagerung ist.
Bin Bezirk NK!.
Hab in NK einfach eine formlose Mail geschickt dass ich mehr als 5000 Stk. lagern möchte in einem versperrbaren Schrank. Die Menge habe ich mit den Preissteigerungen und der Versorgunggsituiation erklärt.
Später nachgefragt ob noch was erforderlich ist, nein passt, alles eingetragen.
Ob wer kontrollieren kommt. Egal, passt ja alles...
„Ich dulde es nicht, dass mir Unrecht getan wird. Ich dulde es nicht, dass ich beleidigt werde. Und ich dulde es nicht, dass man mir zu nahe tritt. Ich bin anderen gegenüber gerecht und fordere auch von diesen Gerechtigkeit.“
John Wayne
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Re: Meldung §41 Waffengesetz
sauersigi hat geschrieben:diver99 hat geschrieben:karl255 hat geschrieben:@ diver99:
keine Sorge, wennst in Baden bist, kommens erst wenns Zeit ist zur Waffenüberprüfung.
Weder für die 1ste Erweiterung noch für die 2te noch für die Meldung dass mehr als 5000 Schuss liegen ist wer gekommen,
bzw. hat irgend wer gefragt wie die Lagerung ist.
Bin Bezirk NK!.
Hab in NK einfach eine formlose Mail geschickt dass ich mehr als 5000 Stk. lagern möchte in einem versperrbaren Schrank. Die Menge habe ich mit den Preissteigerungen und der Versorgunggsituiation erklärt.
Später nachgefragt ob noch was erforderlich ist, nein passt, alles eingetragen.
Ob wer kontrollieren kommt. Egal, passt ja alles...
Danke für die Info!
Wer die Freiheit aufgibt, um Sicherheit zu gewinnen, wird am Ende beides verlieren!
Benjamin Franklin (1706 - 1790)
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Re: Meldung §41 Waffengesetz
Aufgrund des eigenen Schießstandes habe ich um Lagerung von 25.000 Schuss abgesucht.
Läuft in unserer BH über einen SV ab
Man kauft zB. 22lr schon mindesten in 5000-ter Chargen. Und dann noch die restliche Muni. ZT. Noch gekaufte und als Wiederlader !
Mal sehen was das kommt. Es geht in erster Linie um die Verwahrung.
Läuft in unserer BH über einen SV ab
Man kauft zB. 22lr schon mindesten in 5000-ter Chargen. Und dann noch die restliche Muni. ZT. Noch gekaufte und als Wiederlader !
Mal sehen was das kommt. Es geht in erster Linie um die Verwahrung.
Gruß
DonPapa
Nehmt nicht alles für bare Münze, was ich sage. Vieles ist ironisch.
DonPapa
Nehmt nicht alles für bare Münze, was ich sage. Vieles ist ironisch.
Re: Meldung §41 Waffengesetz
Ich denke du machst dir das Leben unnötig schwer.DonPapa hat geschrieben: ↑Mi 14. Aug 2019, 21:41Aufgrund des eigenen Schießstandes habe ich um Lagerung von 25.000 Schuss abgesucht.
Läuft in unserer BH über einen SV ab
Man kauft zB. 22lr schon mindesten in 5000-ter Chargen. Und dann noch die restliche Muni. ZT. Noch gekaufte und als Wiederlader !
Mal sehen was das kommt. Es geht in erster Linie um die Verwahrung.
Das einzige was du tun hättest müssen wäre eine Meldung zu machen dass du mehr als 5.000 Patronen lagerst.
Es ist unerheblich ob 5.001 oder 25.000 Patronen. Es ist kein Ansuchen sondern nur eine Meldung an die BH nötig. Ich hoffe für dich, dass du da keine schlafenden Hunde geweckt hast.
Re: Meldung §41 Waffengesetz
seh ich auch so
sinnlos ....
dabei steht der gesetzestext eh sechsmal hier im thread
sinnlos ....
dabei steht der gesetzestext eh sechsmal hier im thread
doubleaction OG, Wien
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