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Waffe als Ersatzteillager nutzen ohne WBK Eintrag?

Was ist erlaubt, was ist verboten und wie kommt man eigentlich zu einer WBK?
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Re: Waffe als Ersatzteillager nutzen ohne WBK Eintrag?

Beitrag von 454casull » Mi 28. Aug 2019, 18:56

Burgenlandy hat geschrieben:
Mi 28. Aug 2019, 07:16
454casull hat geschrieben:
Mi 28. Aug 2019, 06:17
es gibt auch die möglichkeit,das du das wafferl im geschäft kaufst bzw. anzahlst.. und deine waffe in ruhe zuhause zerlegst und die wbk teile lauf verschluss ..oder trommel und lauf..entsorgst auf der bh ...dann wird ein platz frei auf deiner wbk..danach in den laden waffe fertig bezahlen der händler trägt sie ins zwr... und du hast alles...
Bitte auf welche BH darfst Waffenteile mitnehmen auch wenns zerlegt ist bzw. zum entsorgen? Ich kenne Amtsgebäude da nur als no go zone
bh-neunkirchen...den wie soll man eine wafe entsorgen lassen, wenn man sie nicht mitnimmt??

454casull
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Re: Waffe als Ersatzteillager nutzen ohne WBK Eintrag?

Beitrag von 454casull » Mi 28. Aug 2019, 19:04

burner hat geschrieben:
Mi 28. Aug 2019, 08:06
Wenn du die Zweitwaffe in alle Einzelteile zerlegt, könntest Lauf und Verschluss bzw. Trommel als (ein) Zubehör melden. Nimmt keinen Platz weg und die waffenrechtlich irrelevanten Teile kannst einfach mit nach Hause nehmen.

(Wieder-)Aufbau einer zweiten Waffe aus dem Zubehör wäre eine Platzüberschreitung und daher nicht zulässig.
stimmt nicht..das geht nicht...teile ja..aber eine ganze waffe kaufen die keinen platz braucht stimmt so nicht..
des geht nicht... frage bitte bei deiner bh nach ...hier wird auch viel blödsinn gepostet.

-Foxford-
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Re: Waffe als Ersatzteillager nutzen ohne WBK Eintrag?

Beitrag von -Foxford- » Mi 28. Aug 2019, 19:56

Was?
Das waren jetzt alles nur Gschichtln?
Boah Oida.... :doh:

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Nuss_95
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Re: Waffe als Ersatzteillager nutzen ohne WBK Eintrag?

Beitrag von Nuss_95 » Mi 28. Aug 2019, 20:03

454casull hat geschrieben:
Mi 28. Aug 2019, 19:04
burner hat geschrieben:
Mi 28. Aug 2019, 08:06
Wenn du die Zweitwaffe in alle Einzelteile zerlegt, könntest Lauf und Verschluss bzw. Trommel als (ein) Zubehör melden. Nimmt keinen Platz weg und die waffenrechtlich irrelevanten Teile kannst einfach mit nach Hause nehmen.

(Wieder-)Aufbau einer zweiten Waffe aus dem Zubehör wäre eine Platzüberschreitung und daher nicht zulässig.
stimmt nicht..das geht nicht...teile ja..aber eine ganze waffe kaufen die keinen platz braucht stimmt so nicht..
des geht nicht... frage bitte bei deiner bh nach ...hier wird auch viel blödsinn gepostet.
Wenn der Händler dir die Waffe bestellt. Lauf und Verschluss vom Rest trennt. Den Rest komplett auseinander nimmt und dir dann ein Wechselsystem und Ersatzteile übergibt?

Es steht halt nichts im Gesetz dazu, aber theoretisch müssts ja möglich sein.

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Re: Waffe als Ersatzteillager nutzen ohne WBK Eintrag?

Beitrag von bino71 » Mi 28. Aug 2019, 20:46

Wurde schon im Forum mal diskutiert.
Ergebnis war: Wenige Büma geben Dir alle Teile der zerlegten Waffe zurück, was ja auch tlw klar ist.

Burgenlandy
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Re: Waffe als Ersatzteillager nutzen ohne WBK Eintrag?

Beitrag von Burgenlandy » Mi 28. Aug 2019, 21:42

-----------------------
Zuletzt geändert von Burgenlandy am Mi 16. Sep 2020, 13:54, insgesamt 1-mal geändert.
Dieser Account wird auf meinen Wunsch hin stillgelegt - ich würde mich über eine gänzliche Löschung freuen.

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Re: Waffe als Ersatzteillager nutzen ohne WBK Eintrag?

Beitrag von 454casull » Mi 28. Aug 2019, 22:44

woolf hat geschrieben:
Mi 28. Aug 2019, 20:55
-Foxford- hat geschrieben:
Mi 28. Aug 2019, 19:56
Was?
Das waren jetzt alles nur Gschichtln?
Boah Oida.... :doh:
Nein keine Gschichtln, nur von 2 Paar Schuhen geredet:
Zubehör (also relevante Teile, die keinen extra Platz belegen) geht natürlich nur mit Teilen, also zB (Wechsel)Läufen, Verschlüssen usw. Logischerweise geht eine komplette Zweitwaffe nicht als Zubehör durch.

Du kannst aber von einem Händler/Büma ein Wechselsystem kaufen, dass als Zubehör eingetragen werden kann (passende Basiswaffe vorausgesetzt). Weiters kannst du natürlich vom selben Büma die restlichen (dann ja frei verkäuflichen) Ersatzteile kaufen.
Dass nicht jeder Büchsenmacher mitspielt wenn du von ihm willst, dass er dir eine ganze Waffen als ein Wechselsystem und freies Teilekonvolut verkauft, ist eine andere Sache. Aber kein grundsätzliches Problem.

Wennst noch bis 14.12. wartest, kannst dir den Zubehör Eintrag sparen, ab dann darfst du einfach die doppelte Anzahl an Plätzen in Form von relevanten Waffenteilen besitzen, ohne eigene Bewilligung o.Ä (registrieren natürlich schon).

so stimmt es..eher schon..

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Re: Waffe als Ersatzteillager nutzen ohne WBK Eintrag?

Beitrag von burner » Do 29. Aug 2019, 20:15

454casull hat geschrieben:
Mi 28. Aug 2019, 19:04
burner hat geschrieben:
Mi 28. Aug 2019, 08:06
Wenn du die Zweitwaffe in alle Einzelteile zerlegt, könntest Lauf und Verschluss bzw. Trommel als (ein) Zubehör melden. Nimmt keinen Platz weg und die waffenrechtlich irrelevanten Teile kannst einfach mit nach Hause nehmen.

(Wieder-)Aufbau einer zweiten Waffe aus dem Zubehör wäre eine Platzüberschreitung und daher nicht zulässig.
stimmt nicht..das geht nicht...teile ja..aber eine ganze waffe kaufen die keinen platz braucht stimmt so nicht..
des geht nicht... frage bitte bei deiner bh nach ...hier wird auch viel blödsinn gepostet.
Lies mein Posting nochmal. Von einer ganzen Waffe war nie die Rede.

Wie glaubst du, wäre es sonst möglich ein Glock-Wechselsystem (= Lauf + Verschluss) als Zubehör eintragen zu lassen?
Will keiner hören: "Is jo eh leer..."
HPS Custom 2011 9x19 & .40SW / S&W 625 5" / Glock 17-3 / Glock 31-3 / Steyr AUG Z A3 / CZ 75 TS 9x19 / CZ 75 Sport II / Custom AR-9 & AR-15 / Caspian Custom 1911 6" .45ACP

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Re: Waffe als Ersatzteillager nutzen ohne WBK Eintrag?

Beitrag von 454casull » Fr 30. Aug 2019, 00:28

burner hat geschrieben:
Do 29. Aug 2019, 20:15
454casull hat geschrieben:
Mi 28. Aug 2019, 19:04
burner hat geschrieben:
Mi 28. Aug 2019, 08:06
Wenn du die Zweitwaffe in alle Einzelteile zerlegt, könntest Lauf und Verschluss bzw. Trommel als (ein) Zubehör melden. Nimmt keinen Platz weg und die waffenrechtlich irrelevanten Teile kannst einfach mit nach Hause nehmen.

(Wieder-)Aufbau einer zweiten Waffe aus dem Zubehör wäre eine Platzüberschreitung und daher nicht zulässig.
stimmt nicht..das geht nicht...teile ja..aber eine ganze waffe kaufen die keinen platz braucht stimmt so nicht..
des geht nicht... frage bitte bei deiner bh nach ...hier wird auch viel blödsinn gepostet.
Lies mein Posting nochmal. Von einer ganzen Waffe war nie die Rede.

Wie glaubst du, wäre es sonst möglich ein Glock-Wechselsystem (= Lauf + Verschluss) als Zubehör eintragen zu lassen?
steht aber da..siehe
..burner hat geschrieben: ↑Mi 28. Aug 2019, 08:06
Wenn du die Zweitwaffe in alle Einzelteile zerlegt, könntest Lauf und Verschluss bzw. Trommel als (ein) Zubehör melden.

so gehts nicht ..ein wechselsystem ..kann man kaufen und auch eintragen lassen..

so stimmt es...

weis ich aus erfahrung,den ich hatte eine tt33 .in 7,62...
und wollte ein wechselsystem auf 9.para gibt es so nicht..
wollte mir eine norinco tt33 in 9.para kaufen,und genau das machen
zerlegen und als wechselsystem eintragen lassen ..
da allerdings griffstück frei sind ab 18.jahre in österreich
wollte ich es mir auch behalten ..
nur so gehts nicht ..
da man ja dann wieder eine ganze waffe hat..
und die belegt somit einen platz auf der wbk....
bitte richtig lesen oder einfach auf deiner bh nachfragen ..
glaube nicht blind was du liest...zur info!!!

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Re: Waffe als Ersatzteillager nutzen ohne WBK Eintrag?

Beitrag von gewo » Fr 30. Aug 2019, 00:41

454casull hat geschrieben:
Fr 30. Aug 2019, 00:28
..
da allerdings griffstück frei sind ab 18.jahre in österreich
wollte ich es mir auch behalten ..
nur so gehts nicht ..
da man ja dann wieder eine ganze waffe hat..
und die belegt somit einen platz auf der wbk....
bitte richtig lesen oder einfach auf deiner bh nachfragen ..
glaube nicht blind was du liest...zur info!!!
Ich habe keine ahnung warum du leuten empfiehlst auf der BH nachzufragen was man kaufen kann und was nicht.
Verkauft deine BH waffen?
Wenn nein dann wuerde ich evt eher dort nachfragen wo man sie kaufen kann
Dort bekommst dann auch die richtigen auskuenfte ...
doubleaction OG, Wien
Bitte keine PN, ggf. Email info{@}doubleaction.at oder Tel 0676-5145029
Angebote gültig so lange der Vorrat reicht. Irrtum vorbehalten
Auf Anfrage sind Warenausfolgungen über Partner in Salzburg, Tirol und Kärnten möglich.

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Re: Waffe als Ersatzteillager nutzen ohne WBK Eintrag?

Beitrag von 454casull » Fr 30. Aug 2019, 01:31

gewo hat geschrieben:
Fr 30. Aug 2019, 00:41
454casull hat geschrieben:
Fr 30. Aug 2019, 00:28
..
da allerdings griffstück frei sind ab 18.jahre in österreich
wollte ich es mir auch behalten ..
nur so gehts nicht ..
da man ja dann wieder eine ganze waffe hat..
und die belegt somit einen platz auf der wbk....
bitte richtig lesen oder einfach auf deiner bh nachfragen ..
glaube nicht blind was du liest...zur info!!!
Ich habe keine ahnung warum du leuten empfiehlst auf der BH nachzufragen was man kaufen kann und was nicht.
Verkauft deine BH waffen?
Wenn nein dann wuerde ich evt eher dort nachfragen wo man sie kaufen kann
Dort bekommst dann auch die richtigen auskuenfte ...
glaube nicht blind was du liest...steht da..mehr steht do net ..
ich empfehle keinen etwas....
einfach auf seiner bh nachzufragen..is ka fehler..
wenn man hier manche kommentare liest
von wegen waffe zerlegen teile eintragen lassen als wechselsystem...des geht net..

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Re: Waffe als Ersatzteillager nutzen ohne WBK Eintrag?

Beitrag von Exitus » Fr 30. Aug 2019, 07:18

454casull hat geschrieben:
Fr 30. Aug 2019, 01:31
gewo hat geschrieben:
Fr 30. Aug 2019, 00:41
454casull hat geschrieben:
Fr 30. Aug 2019, 00:28
..
da allerdings griffstück frei sind ab 18.jahre in österreich
wollte ich es mir auch behalten ..
nur so gehts nicht ..
da man ja dann wieder eine ganze waffe hat..
und die belegt somit einen platz auf der wbk....
bitte richtig lesen oder einfach auf deiner bh nachfragen ..
glaube nicht blind was du liest...zur info!!!
Ich habe keine ahnung warum du leuten empfiehlst auf der BH nachzufragen was man kaufen kann und was nicht.
Verkauft deine BH waffen?
Wenn nein dann wuerde ich evt eher dort nachfragen wo man sie kaufen kann
Dort bekommst dann auch die richtigen auskuenfte ...
glaube nicht blind was du liest...steht da..mehr steht do net ..
ich empfehle keinen etwas....
einfach auf seiner bh nachzufragen..is ka fehler..
wenn man hier manche kommentare liest
von wegen waffe zerlegen teile eintragen lassen als wechselsystem...des geht net..
Doch geht!
Ich habs mit einer glock 20 zu einer glock 21 gemacht.
Das Griffstück musste allerdings zerstört werden.

Greetings Oliver

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Re: Waffe als Ersatzteillager nutzen ohne WBK Eintrag?

Beitrag von 454casull » Fr 30. Aug 2019, 07:53

Exitus hat geschrieben:
Fr 30. Aug 2019, 07:18
454casull hat geschrieben:
Fr 30. Aug 2019, 01:31
gewo hat geschrieben:
Fr 30. Aug 2019, 00:41


Ich habe keine ahnung warum du leuten empfiehlst auf der BH nachzufragen was man kaufen kann und was nicht.
Verkauft deine BH waffen?
Wenn nein dann wuerde ich evt eher dort nachfragen wo man sie kaufen kann
Dort bekommst dann auch die richtigen auskuenfte ...
glaube nicht blind was du liest...steht da..mehr steht do net ..
ich empfehle keinen etwas....
einfach auf seiner bh nachzufragen..is ka fehler..
wenn man hier manche kommentare liest
von wegen waffe zerlegen teile eintragen lassen als wechselsystem...des geht net..
Doch geht!
Ich habs mit einer glock 20 zu einer glock 21 gemacht.
Das Griffstück musste allerdings zerstört werden.

Greetings Oliver
eben..genau so ist es..

...Das Griffstück musste allerdings zerstört werden....

achso und warum??

obwohl es frei ab 18.jahren ist das griffstück

sonst wäre es leicht..

da ein wechselsystem teurer ist als eine ganze waffe..sonst würde es jeder machen
mein büxer in der nähe macht es nicht...

ein wechselsystem kein problem zum eintragen

burner
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Re: Waffe als Ersatzteillager nutzen ohne WBK Eintrag?

Beitrag von burner » Fr 30. Aug 2019, 08:43

454casull hat geschrieben:
Fr 30. Aug 2019, 00:28
burner hat geschrieben:
Do 29. Aug 2019, 20:15
454casull hat geschrieben:
Mi 28. Aug 2019, 19:04


stimmt nicht..das geht nicht...teile ja..aber eine ganze waffe kaufen die keinen platz braucht stimmt so nicht..
des geht nicht... frage bitte bei deiner bh nach ...hier wird auch viel blödsinn gepostet.
Lies mein Posting nochmal. Von einer ganzen Waffe war nie die Rede.

Wie glaubst du, wäre es sonst möglich ein Glock-Wechselsystem (= Lauf + Verschluss) als Zubehör eintragen zu lassen?
steht aber da..siehe
..burner hat geschrieben: ↑Mi 28. Aug 2019, 08:06
Wenn du die Zweitwaffe in alle Einzelteile zerlegt, könntest Lauf und Verschluss bzw. Trommel als (ein) Zubehör melden.

so gehts nicht ..ein wechselsystem ..kann man kaufen und auch eintragen lassen..

so stimmt es...

weis ich aus erfahrung,den ich hatte eine tt33 .in 7,62...
und wollte ein wechselsystem auf 9.para gibt es so nicht..
wollte mir eine norinco tt33 in 9.para kaufen,und genau das machen
zerlegen und als wechselsystem eintragen lassen ..
da allerdings griffstück frei sind ab 18.jahre in österreich
wollte ich es mir auch behalten ..
nur so gehts nicht ..
da man ja dann wieder eine ganze waffe hat..
und die belegt somit einen platz auf der wbk....
bitte richtig lesen oder einfach auf deiner bh nachfragen ..
glaube nicht blind was du liest...zur info!!!
Keine Sorge. Ich spreche aus Erfahrung.

Was bei dir (warum auch immer) nicht geklappt hat, funktionierte bei mir bzw. bei Schützenkameraden bisher ohne Probleme. Waffenbehörde: LPD Wien

Wie du bereits selbst schreibst:
Griffstücke sind frei (meines Wissens auch unter 18!! übrigens), da kein waffenrechtlich relevantes Teil. Siehe §2 Abs. 2 WaffG. Warum dir dein Büchsenmacher ein ausgeschlachtetes Griffstück nicht verkauft, ist mir nicht ganz klar.

Womit du natürlich recht hast, ist, dass wenn du Wechselsystem + freies Ersatzgriffstück verheiratest, es zu einer Platzüberschreitung kommt. Da es sich aber auch noch um ein ausgeschlachtetes Griffstück handelt, ist das aber aus meiner bescheidenen Sicht eher ein theoretisches Problem...


Eins noch:
Nur weil eine Behörde behauptet, dass etwas nicht geht, heißt es nicht, dass es tatsächlich so ist. Auch zB bei Erweiterungen lesen wir hier immer wieder leicht haarsträubende Begründungen für Ablehnungen, etc.
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