ES IST SOWEIT: Der PDSV Cup 2024 hat begonnen! Teilnahmebedingungen: viewtopic.php?f=53&t=58164
Der PDSV Cup dient zur Finanzierung des Pulverdampf Forums. Bitte unterstützt unser Forum, danke!

WBK trotz Diversion?

Was ist erlaubt, was ist verboten und wie kommt man eigentlich zu einer WBK?
Forumsregeln
Jeder User in diesem Unterforum ist verpflichtet, seine waffenrechtlich relevanten Aussagen nach bestem Wissen und Gewissen zu tätigen und diese soweit möglich sorgfältig mit entsprechender Judikatur, Paragrafen und/oder sonstigen brauchbaren Quellen zu untermauern. Dieses Unterforum gibt ausschließlich Rechtsmeinungen einzelner User wieder. Daher wird von Seiten des Forums keine Haftung für getätigte Aussagen übernommen. Es besteht keine Gewähr auf die Richtigkeit der veröffentlichten Aussagen. Dieses Unterforum kann eine persönliche Beratung durch Rechtsexperten niemals ersetzen. Aus den wiedergegebenen Rechtsmeinungen erwachsen Dritten weder Rechte noch Pflichten.
Benutzeravatar
Kaamos
.357 Magnum
.357 Magnum
Beiträge: 107
Registriert: Sa 8. Nov 2014, 08:26
Wohnort: Wien Umgebung

Re: WBK trotz Diversion?

Beitrag von Kaamos » Do 11. Dez 2014, 11:37

So liebe Forengemeinde,heute war es soweit.

Nach genau einem Monat war die WBK im Postkasten.
Ohne Vorkontrolle oder Amtsarzt.

Danke nochmal an für die Beteiligung hier! ;)
Sig(linde) Sauer P226 LDC
Glock 17 & Roni
Mosin Nagant PU Sniper

Ready to Race

Thule
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 1500
Registriert: Mi 30. Jun 2010, 20:17

Re: WBK trotz Diversion?

Beitrag von Thule » Do 11. Dez 2014, 12:03

Sehr gut! Danke fürs update!

cgas
Beiträge: 4
Registriert: Mo 3. Nov 2014, 16:06

Re: WBK trotz Diversion?

Beitrag von cgas » Do 11. Dez 2014, 15:44

Gratuliere! Freue mich dass es geklappt hat!

Benutzeravatar
Qwasti
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 765
Registriert: So 13. Feb 2011, 10:48
Wohnort: Deutsch Wagram

Re: WBK trotz Diversion?

Beitrag von Qwasti » Do 11. Dez 2014, 16:31

Na dann viel Spaß mit deiner Dupperdose. Gleich zum Gewo und sie abholen!
Ich bin die Strafe Gottes und hättet ihr nicht so furchtbare Sünden begangen, so hätte Gott mich nicht als Strafe über euch kommen lassen.

Euer IT Abteilung

Benutzeravatar
doc steel
MUSCLEGUNNER
MUSCLEGUNNER
Beiträge: 11210
Registriert: So 9. Mai 2010, 11:02
Wohnort: Ich bin jetzt immer da, wo du nicht bist Und das ist immer Delmenhorst

Re: WBK trotz Diversion?

Beitrag von doc steel » Fr 12. Dez 2014, 16:59

alpawolf hat geschrieben:für deine wbk sehe ich schwarz könnte sogar sein das du aufgrund der wbk prüfung nachträglich ein komplettes waffenverbot erhälst.
grund: man konnte eine prognose auf unzuverlässikeit fahrlässiger umgang mit munition und waffen ableiten was ja auch stimmt, schlieslich hast du das ja zugegeben und die bh sieht das natürlich sofort.
du könntes dadurch mit einer waffe andere gefährden was du ja schon ohne waffe gemacht hast und dabei schon andere verletzt hast. wenn auch nur fahrlässig !
ich kenne jemanden mit fahrlässiger körperverletzung sonst unbescholten die bh wusste nichts, kam irgendwie 4 monate danch drauf...... :?
was meinst wo den seine waffen sind :whistle:

bledsinn!

Bennyboehm
.22 lr
.22 lr
Beiträge: 6
Registriert: Mi 28. Aug 2019, 07:34

Re: WBK trotz Diversion?

Beitrag von Bennyboehm » Mi 28. Aug 2019, 07:41

War gestern auf der BH
Mir wurde von der Dame gesagt das etwas wegen Körperverletzung aufscheint , hatte eben eine diversion , musste 1500€ zahlen. Sie meinte auch das sie sich jetzt den Akt kommen lassen muss .
Also Is das eigentlich kein Grund mir die wbk zu verwehren ?

mastercrash
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 608
Registriert: Do 28. Apr 2016, 17:27

Re: WBK trotz Diversion?

Beitrag von mastercrash » Mi 28. Aug 2019, 13:11

Bennyboehm hat geschrieben:
Mi 28. Aug 2019, 07:41
War gestern auf der BH
Mir wurde von der Dame gesagt das etwas wegen Körperverletzung aufscheint , hatte eben eine diversion , musste 1500€ zahlen. Sie meinte auch das sie sich jetzt den Akt kommen lassen muss .
Also Is das eigentlich kein Grund mir die wbk zu verwehren ?
Bei einer Diversion wird die Schuld nicht rechtskräftig festgestellt. Deshalb sind die Geldbeträge die man bei einer Diversion zahlt auch keine Geldstrafen sondern Geldbußen. Viele zahlen die Diversion auch wenn sie unschuldig sind, um die Gefahr einer Verurteilung gleich abzuwenden.

Eine Diversion kann daher allenfalls ein Indiz sein, dass du dich der KV schuldig gemacht haben könntest. Das Waffengesetz spricht von Tatsachen, die die Annahme rechtfertigen, der Betroffene könnte mit Waffen unvorsichtig umgehen.
Eine Diversion ist sicherlich keine Tatsache, hängt aber auch davon ab was im Akt steht. Hast du die Tat gegenüber Polizei oder StA eingestanden steht das im Protokoll im Akt und dann könnte es durchaus deine Zuverlässigkeit in Frage stellen. Hat der StA die Diversion beantragt, weil die Beweislage eh dürftig war, kann man nur aufgrund der Tatsache, dass du sie angenommen hast keine Rückschlüsse auf deine Schuld ziehen und damit die Zuverlässigkeit auch nicht aberkennen.

Diversion ist daher im Bereich der waffenrechtlichen Zuverlässigkeit nicht gleich Diversion.

Warte erstmal ab, was die BH dazu sagt. Lehnen sie den Wbk-Antrag ab müssen sie das ja begründen und nur die Begründung „der Antragsteller hat eine Diversion wegen KV angenommen und ist deswegen unzuverlässig“ wirft ihnen spätestens das Verwaltungsgericht um die Ohren.
Glock 19 Gen 4 @ 9x19
Beretta 92 S @ 9x19
AR-15 M4 @ 5.56x45
Und gaaaanz viele superböse Kat A Magazine

Benutzeravatar
Maddin
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 2867
Registriert: Sa 21. Nov 2015, 14:03
Wohnort: Graz

Re: WBK trotz Diversion?

Beitrag von Maddin » Mi 28. Aug 2019, 14:17

Eine Diversion setzt einen vollständig geklärten Sachverhalt voraus und benötigt weiters die Zustimmung des Beschuldigten, also ein Schuldeingeständnis.

Eine Diversion gibt es ganz sicher nicht, wenn die Beweislage dürftig ist...

mastercrash
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 608
Registriert: Do 28. Apr 2016, 17:27

Re: WBK trotz Diversion?

Beitrag von mastercrash » Mi 28. Aug 2019, 15:03

Maddin hat geschrieben:
Mi 28. Aug 2019, 14:17
Eine Diversion setzt einen vollständig geklärten Sachverhalt voraus und benötigt weiters die Zustimmung des Beschuldigten, also ein Schuldeingeständnis.

Eine Diversion gibt es ganz sicher nicht, wenn die Beweislage dürftig ist...
Nach erfolgtem Diversionsverfahren gilt der Beschuldigte als nicht vorbestraft, seine Unschuldsvermutung bleibt weiterhin bestehen (es sei denn, es wurde eine rechtskräftige, gerichtliche Entscheidung erbracht). Auch zählt die Zustimmung zur Diversion nicht als Geständnis oder Schuldanerkenntnis.

Siehe https://www.rechteasy.at/wiki/diversion/

Es gibt auch keine Bindungswirkung der diversionellen Erledigung zu anderen Verfahren wie Schadenersatzforderungen oder dienstrechtliche Verfahren. Vielmehr muss der Sachverhalt dort unabhängig von der Diversion noch einmal komplett bewiesen werden. Da gibt es hunderte Entscheidungen im Ris, insbesondere arbeitsrechtliche wo jemand gestützt auf die Diversion entlassen wurde. Spoiler-Alarm: Die Entlassungen waren nicht rechtmäßig und Schadenersatzklagen lediglich auf die Diversion gestützt wurden abgewiesen.

Oder noch besser: Das Buch Strafprozessrecht Bertel/Venier, 7. Auflage Rz 414: Die Gefahren der Diversion: Straftaten werden durch die Diversion oftmals nicht mehr richtig aufgeklärt, sondern auf jeden Verdacht hin dem Beschuldigten die Zahlung einer Geldbuße vorgeschlagen ("wenn er unschuldig ist, kann er ja die Fortsetzung des Verfahrens beantragen"). Aber auch für Unschuldige, kann es viele Gründe geben die Diversion anzunehmen (Verteidigerkosten, Unannehmlichkeiten der Verhandlung, Furcht dennoch verurteilt zu werden oder allein, dass das Bekanntwerden des Verfahrens ihm beruflich schaden wird).
Glock 19 Gen 4 @ 9x19
Beretta 92 S @ 9x19
AR-15 M4 @ 5.56x45
Und gaaaanz viele superböse Kat A Magazine

Benutzeravatar
Maddin
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 2867
Registriert: Sa 21. Nov 2015, 14:03
Wohnort: Graz

Re: WBK trotz Diversion?

Beitrag von Maddin » Mi 28. Aug 2019, 16:43

Du vermischt da jetzt zwei Dinge.

Ja, du hast Recht, durch die Diversion gilt man nicht als vorbestraft und es gibt durchaus Gefahrenpotential. Und ich habe auch keine Aussage zum konkreten Fall oben getroffen.

Trotzdem ist die Diversion kein Freifahrtschein für ein ungenaues Ermittlungsverfahren oder das einfach auf Verdacht was angeklagt wird, sollte die Diversion nicht angenommen werden (die StPO spricht bei der Anklage von "...wenn eine Verurteilung naheliegt"). Es ist auch gefährlich jemandem bei völlier Unschuld zur Diversion zu raten, da damit in weiter Folge durchaus bestimmte Berufe (die natürlich nur sehr wenige sind aber immerhin) versperrt sein können.

Bennyboehm
.22 lr
.22 lr
Beiträge: 6
Registriert: Mi 28. Aug 2019, 07:34

Re: WBK trotz Diversion?

Beitrag von Bennyboehm » Mi 28. Aug 2019, 21:35

Und das heißt jetzt Endeffekt was? Muss ich jetzt Angst haben oder Is meine sorge eher unbegründet? Ich meine im Endeffekt gilt ja nach wievor die Unschuldsvermutung und ich sollte doch vor dem Staat demnach als unbescholten gelten da ich ja im Endeffekt keine Verhandlung bzw.Verurteilung hatte

mastercrash
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 608
Registriert: Do 28. Apr 2016, 17:27

Re: WBK trotz Diversion?

Beitrag von mastercrash » Do 29. Aug 2019, 14:14

Das heißt im Endeffekt es kommt darauf an... im Prinzip was da im Akt steht und ob daraus eine waffenrechtliche Unzuverlässigkeit abgeleitet werden kann. Eine Diversion sollte eben wegen der Unschuldsvermutung kein Problem sein, aber Diversionen werden auch gemacht, wenn die Schuld de facto feststeht (zB Geständnis zu Protokoll gegeben). In dem Fall könnte der Sachbearbeiter schon argumentieren, dass auch ein diversionell erledigtes Strafverfahren eine Tatsache ist, die die Annahme rechtfertigt der Betroffene könnte mit Waffen unvorsichtig umgehen.

Warte erstmal ab, eine Ablehnung wäre zu begründen und diese könnte man ggf anfechten. Eine vorsätzlich begangene Körperverletzung kann aber durchaus, auch wenn sie diversionell erledigt wurde, und auch zurecht eine waffenrechtliche Zuverlässigkeit in Frage stellen.
Glock 19 Gen 4 @ 9x19
Beretta 92 S @ 9x19
AR-15 M4 @ 5.56x45
Und gaaaanz viele superböse Kat A Magazine

Benutzeravatar
Lindenwirt
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 2612
Registriert: Mi 23. Jul 2014, 09:14
Wohnort:

Re: WBK trotz Diversion?

Beitrag von Lindenwirt » Do 29. Aug 2019, 14:31

Deine Frage ist schon mal etwas seltsam. Es wird dir hier niemand schreiben dass du deine WBK sowieso bekommst. Den Freibrief bekommst schriftlich nicht.

Warum wird wohl der Akt geholt?
Logischerweise wird nachgeforscht warum man denn € 1.500 an Geldbuße für eine Körperverletzung bezahlt hat.
Ein unglücklicher Unfall oder zu Hause der Frau die Nase gebrochen? Ich denke es kommt also schon darauf an was im Akt steht, andernfalls würde der wohl kaum eingeholt werden. Und dann liegt es im Ermessen des Beamten zu entscheiden ob man eine WBK bekommt oder nicht.

Bennyboehm
.22 lr
.22 lr
Beiträge: 6
Registriert: Mi 28. Aug 2019, 07:34

Re: WBK trotz Diversion?

Beitrag von Bennyboehm » Do 29. Aug 2019, 19:51

Seltsam?
Is ne normale Frage , es erwartet keiner einen Freibrief oder dergleichen..
Es ging rein um die Frage und mehr nicht, und ich hab Meiner Frau reingarnix getan, die Aussage Is etwas seltsam..
Im Endeffekt ging es um eine blutige Lippe bei ner rangelei mit einem freundlichen Mitmenschen.

Benutzeravatar
Lindenwirt
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 2612
Registriert: Mi 23. Jul 2014, 09:14
Wohnort:

Re: WBK trotz Diversion?

Beitrag von Lindenwirt » Do 29. Aug 2019, 20:03

Dann kannst dich da zumindest auf Rückfragen einstellen, falls nicht eh schon geschehen. Ich glaube da hängt jetzt viel von der Beamtin ab. Prügelei mit Körperverletzung ist sicher nicht die optimale Ausgangslage, noch dazu wo du dann die Geldbuße bezahlt hast. Ich meine damit, reine Notwehr wirds dann wohl nicht gewesen sein, aber die Fakten kennst nur du und damit wirst du das auch am Besten hier einschätzen können.

Antworten