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Frage zu Windham AR15

Was ist erlaubt, was ist verboten und wie kommt man eigentlich zu einer WBK?
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Re: Frage zu Windham AR15

Beitrag von mastercrash » Mi 4. Sep 2019, 15:16

Ich glaube als beruflicher Jurist zu wissen, wie man sauber argumentiert und manchmal zählt nicht die Theorie aus dem Lehrbuch, in diesem Fall:

Alle Waffen die de facto Sportgewehre sind, sind zugelassen und dürfen problemlos als Kat B importiert werden und jeder Bescheid entfaltet nur zwischen Antragsteller und Behörde seine Rechtswirkung weswegen uns Einstufungsbescheide zwischen Schmeisser, Oberland Arms, Hera, ... und dem BMI nichts zu interessieren haben

sondern die gelebte Praxis, nachdem jeder der auch nur versucht ein AR-15 ohne Einstufungsbescheid zu importieren alles an Waffen und waffenrechtlichen Dokumenten ohne jede gültige Ausrede abgeben kann.

Auf der Theorie zu beharren hilft niemandem, dem TE schon gar nicht, wenn er das dann glaubt und sich nach dem Import vor dem Strafrichter verantworten muss.

Manchmal ist es einfacher die Fakten zu sehen: Alles lange halbautomatische ohne Einstufungsbescheid is KM, auch wenns im Gesetz nicht so deutlich steht.
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Re: Frage zu Windham AR15

Beitrag von HS911 » Mi 4. Sep 2019, 15:27

Dann glaubst Du in diesem Fall wohl falsch; Unterstellungen (Plagiat, Neuling, Troll) sind keine saubere Argumentation; da hilfts auch nichts ein Feigenblatt ("wenn Du nicht schon so lange angemeldet wärst ...") vorzuhalten.
Abgesehen davon schreibst Du die ganze Zeit etwas von "zugelassen". Im Waffengesetz steht nichts von Zulassung oder zulassen. Wie kommst Du auf sowas?
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Re: Frage zu Windham AR15

Beitrag von mastercrash » Mi 4. Sep 2019, 15:45

Eigentlich würde ich auf so einen Blödsinn ja nicht mehr antworten, aber dann heißt es, mir gingen die Argumente aus:

Zuerst meine Aussage:
Es stimmt, dass theoretisch alles erlaubt ist, wenn es nur mit einem Aufwand der einer Neuanfertigung gleich kommt, zu einem Vollautomaten umgebaut werden kann (und aus ziviler Fertigung kommt, usw...). Der Einstufungsbescheid bestätigt das nur und wirkt eh nur zwischen Antragsteller und Behörde. Soweit die Theorie aus dem Lehrbuch.
Danach du, das sei alles falsch was ich schreibe und:
Eine Waffe wird nicht durch den Zuordnungsbescheid zur Sportwaffe, sondern eine Sportwaffe ist aufgrund ihrer Eigenschaften eine Sportwaffe und der Bescheid (oder das Urteil) stellt diesen Sachverhalt lediglich fest, verändert ihn aber nicht.
Troll deshalb, weil du mehr als beharrlich und immer wieder mit jedem Beitrag neu auf die Wortinterpretation des Gesetzes beharrst was im WaffG und eventuell der KM-Verordnung steht, aber wir alle hier wissen, dass die gelebte Praxis nun mal eine ganz andere ist.

Ich habe das Beispiel von Schmeisser vorgebracht, das mehr als deutlich zeigt, was passiert, wenn eine Waffe zwar wie du schreibst aufgrund ihrer Eigenschaften eine Sportwaffe ist (weil sie völlig identisch mit einer eingestuften Sportwaffe ist), es aber genau zu diesem Modell keinen Einstufungsbescheid gibt.
HS911 hat geschrieben:
Mi 4. Sep 2019, 15:27
Abgesehen davon schreibst Du die ganze Zeit etwas von "zugelassen". Im Waffengesetz steht nichts von Zulassung oder zulassen. Wie kommst Du auf sowas?
Zugelassen oder dann eben angesehen als Waffen der Kategorie B, wenn dir dieses Wort besser passt.
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Re: Frage zu Windham AR15

Beitrag von HS911 » Mi 4. Sep 2019, 16:12

mastercrash hat geschrieben:
Mi 4. Sep 2019, 15:45
Eigentlich würde ich auf so einen Blödsinn ja nicht mehr antworten, aber dann heißt es, mir gingen die Argumente aus:
sauber argumentiert. Das kann der berufliche Jurist ganz gut. Gratuliere.
Danach du, das sei alles falsch was ich schreibe und:
Bitte um direktes Zitat, vor allem im Bezug auf das Wort "alles".

Troll deshalb, weil du mehr als beharrlich und immer wieder mit jedem Beitrag neu auf die Wortinterpretation des Gesetzes beharrst was im WaffG und eventuell der KM-Verordnung steht, aber wir alle hier wissen, dass die gelebte Praxis nun mal eine ganz andere ist.
Du bezeichnest mich als Troll, weil ich mich nicht der vermeintlichen Standardmeinung anschließe?
Zugelassen oder dann eben angesehen als Waffen der Kategorie B, wenn dir dieses Wort besser passt.
Genau, in Rechtsfragen sind Begriffe beliebig und willkürlich austauschbar. (c) beruflicher Jurist.
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Re: Frage zu Windham AR15

Beitrag von mastercrash » Mi 4. Sep 2019, 16:20

:doh:
Standardmeinung, das ist gelebte Praxis!
Mach etwas was gegen diese gelebte Praxis geht (in diesem Fall eine Sportwaffe importieren ohne Einstufungsbescheid) und du kannst deine abweichende Standardmeinung dem Strafrichter erklären, weil du dann wegen illegalem Besitz von Kriegsmaterial angeklagt sein wirst und mit deiner abweichenden Meinung ziemlich alleine dastehen wirst.

Genauso wird der TE sich verantworten müssen, sollte er dieses AR-15 importieren.

Außerdem hat meine Forenauskunft sicher nicht der Qualität einer juristischen Arbeit zu entsprechen, ist aber inhaltlich sicher richtig und sicher auch schlüssig mit Beispielen argumentiert.

In diesem Fall da das Gesetz nur schreibt „ist eine Waffe der Kategorie B“ kann man zugelassen als Kat B und angesehen als Kat B schon synonym verwenden.

Und nun bin ich raus, denn bei dir stößt jedes Argument auf taube Ohren.
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Re: Frage zu Windham AR15

Beitrag von HS911 » Mi 4. Sep 2019, 16:46

mastercrash hat geschrieben:
Mi 4. Sep 2019, 16:20
:doh:
Standardmeinung, das ist gelebte Praxis!
Mach etwas was gegen diese gelebte Praxis geht (in diesem Fall eine Sportwaffe importieren ohne Einstufungsbescheid) und du kannst deine abweichende Standardmeinung dem Strafrichter erklären, weil du dann wegen illegalem Besitz von Kriegsmaterial angeklagt sein wirst und mit deiner abweichenden Meinung ziemlich alleine dastehen wirst.
Genau, und der Richter wird sagen "da gibt's keinen Bescheid dazu und nach der gelebten Praxis ist das damit Kriegsmaterial". Genau so wird's passieren. Ich hätte ja vermutet, dass dann im Zuge des Verfahrens eruiert wird, ob die Waffe tatsächlich Kriegsmaterial ist oder nicht, und in weiterer Folge, ob es zu einer Verurteilung kommt oder nicht. Aber ich bin ja kein beruflicher Jurist, also ist das wohl nur eine Vermutung.

... ist aber inhaltlich sicher richtig und sicher auch schlüssig mit Beispielen argumentiert.
Nein und nein.
In diesem Fall da das Gesetz nur schreibt „ist eine Waffe der Kategorie B“ kann man zugelassen als Kat B und angesehen als Kat B schon synonym verwenden.
und nocheinmal nein.
Und nun bin ich raus, denn bei dir stößt jedes Argument auf taube Ohren.
Vielleicht sind Deine 'Argumente' aber auch nur einfach extrem schwach.
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Re: Frage zu Windham AR15

Beitrag von mastercrash » Mi 4. Sep 2019, 16:57

Genau, weil meine Argumente ja so schwach sind, sind in Österreich ja auch ausschließlich Schmeisser, Hera, Oberland Arms und inzwischen auch Sig Sauer 516 (Piston) als AR-15 Derivate in den Händen legaler Waffenbesitzer.
Oder sind diese Hersteller einfach so gut, dass niemand was anderes haben will :lol:

Ich zitiere mal Floody aus dem erlaubte Langwaffen Thread:
Floody hat geschrieben:
So 18. Nov 2012, 12:05
Die Fakten:
Grundsätzlich ist zu sagen, dass jede halbautomatische Langwaffe (gleichgültig, ob SMG, Karabiner, etc.) von vornherein Kriegsmaterial (Kategorie A) darstellt, bis sie vom Bundesministerium für Landesverteidigung gegenteilig eingestuft wurde. Die Einstufung einer Schusswaffe erfolgt gemäß § 44 WaffG auf Antrag beim Bundesministerium für Landesverteidigung; bei diesem Prozess wird festgestellt, ob die technischen Vorgaben erfüllt werden, also ob kein Austausch von waffentechnisch relevanten Teilen zwischen Waffen, die Kriegsmaterial darstellen und der in Frage stehenden Waffe möglich ist. (Beispielsweise FA-Einrichtung AUG -> AUG-Z oder Verschluss Colt M4 -> OA M4) Auch dürfen keine Teile aus militärischer Produktion verwendet werden. Dennoch gibt es Waffen, die keine Einstufung bekommen obwohl diese Vorgaben möglicherweise zutreffen.
Und damit könnte die ganze Diskussion wieder von vorne beginnen. Nein, vom Gesetz sind Sportwaffen aber ja ausgenommen ohne dass es einen besonderen Bescheid dafür braucht, deshalb stimmt das wörtlich nach dem Gesetz ja nicht, ...
Aber wenn man dann tatsächlich was importiert ohne Einstufung ist es illegaler Besitz von Kriegsmaterial, ... und wieder von vorne

Wir bewegen uns im Kreis... Und ich habe Recht :lol:
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Re: Frage zu Windham AR15

Beitrag von HS911 » Mi 4. Sep 2019, 17:10

mastercrash hat geschrieben:
Mi 4. Sep 2019, 16:57
Genau, weil meine Argumente ja so schwach sind, sind in Österreich ja auch ausschließlich Schmeisser, Hera, Oberland Arms und inzwischen auch Sig Sauer 516 (Piston) als AR-15 Derivate in den Händen legaler Waffenbesitzer.
Oder sind diese Hersteller einfach so gut, dass niemand was anderes haben will :lol:
Oder es wird kein vernünftiger Händler und kein vernünftiger Waffenbesitzer risikieren eine Waffe zu besitzen, die sich leicht als KM herausstellen könnte. Das heißt, aber noch lange nicht, dass alle nicht zugeordneten HAs automatisch KM sind.
Ich zitiere mal Floody aus dem erlaubte Langwaffen Thread
Liegt er genauso falsch wie Du.
Aber wenn man dann tatsächlich was importiert ohne Einstufung ist es illegaler Besitz von Kriegsmaterial.
Und genau dazu fordere ich jetzt einen Beleg, gemäß Forumsregeln. Also lass hören die Paragraphen oder Judikatur, die genau diese Behauptung stützen.
Wir bewegen uns im Kreis... Und ich habe Recht :lol:
Ich vertrete einen Standpunkt, den ich mit Paragraphen belegen kann. Deine bescheidenen Argumentationsversuche sind "all over the place" wie man im Englischen sagt. In diesem Sinne bewegst nur Du Dich, und das vollkommen wirr. Aber sicher, Du hast Recht, alles wird gut.
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Re: Frage zu Windham AR15

Beitrag von Promo » Mi 4. Sep 2019, 17:30

Würdest du diese Waffe als Waffe der Kat.B importieren, kann dir deine Behörde entweder eine Importgenehmigung ausstellen, oder nicht. Wenn sie das nicht tut, passiert nix. Wenn sie das tut, dann trägt sie dir die Waffe als Kat.B auch ein. Wenn die Waffe bei dir als Kat.B eingetragen ist, kann es sein, dass garnix passiert und du die Waffe als Kat.B behalten darfst. Es kann aber auch sein, dass im BMI/BMLV jemand darauf aufmerksam wird, und ein Verfahren wegen illegalem Waffenbesitz (Kriegsmaterial) einleitet.

In diesem Zusammenhang besonders interessant ist dann der Stichtag 14.12.2019. Wenn ein Verfahren wg. illegalen Besitz von KM eingeleitet, dann wäre dies ab 14.12.2019 durch das Gericht hinsichtlich Verstoß gegen das Waffengesetz von Amts wegen einzustellen (weil die gesetzliche Grundlage für eine Verurteilung fehlt). Das Verfahren würde aber aus einem anderen Gesichtspunkt fortgeführt werden - wegen Verstoß gegen das KMG. Der Import von KM (dazu würde dann auch festgestellt werden, ob es sich um Kriegsmaterial handelt, oder nicht) ohne eine Bewilligung nach dem KMG ist nämlich ein strafbarer Tatbestand. Und ein Verstoß gegen das KMG kann man auch als Grund für den Entzug der Zuverlässigkeit nach WaffG sehen, ergo dann die Waffenbesitzkarte aberkennen.

Infolge dessen empfehle ich also von dem Import der genannten Waffe abzusehen. Das auch nach dem 14.12.2019. Denn selbst wenn dir deine Behörde dafür eine Importgenehmigung ausstellt, kann es sein, dass die Waffe als KM iSd KM-Vo angesehen wird, und daher eine Importgenehmigung für KM erforderlich ist, die durch das BMI ausgestellt werden würde - selbst wenn sie innerstaatlich der Kat.B zuzuordnen wäre. Dies gilt übrigens für jegliche Halbautomaten für die keine "Einstufung" vorliegt.
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Re: Frage zu Windham AR15

Beitrag von Martin P » Mi 4. Sep 2019, 21:27

Was der HS911 hier in praktisch jedem Thread zu Halbautomaten gebetsmühlenartig wiederholt, ist vordergründig offenbar nicht leicht zu verstehen, inhaltlich aber jedenfalls korrekt. Er besteht - zu Recht - darauf, dass nicht jeder HA in Österreich per se KM ist, sondern dass das zwar so sein kann, man es aber erst nach der "Einstufung" mittels Feststellungsbescheid wirklich weiß. Wie hier schon geschrieben wurde, verwandelt sich ein HA durch einen solchen Bescheid ja nicht auf wundersame Weise von KM zu Kat. B (oder eben nicht), sondern stellt der Bescheid nur fest, was die Waffe aufgrund ihrer Eigenschaften immer schon war.

Worin man allerdings dem mastercrash zustimmen muss, ist der Umstand, dass das BMLV als zuständige Behörde zur "Einstufung" von KM in der Praxis eben davon ausgeht, dass jeder HA KM wäre (auch wenn das de facto nicht so ist).

Dies nur zur Interpretation des vorangegangenen Disputs ...

Meine Ansicht, dass man einem Feststellungsbescheid in diesem Fall nicht nur Parteiwirkung, sondern durchaus dingliche Wirkung zuschreiben könnte, wiederhole ich hier gern. Dies hätte zur Folge, dass sich jedermann auf die "Einstufung" berufen könnte - das ist meiner Meinung nach in Österreich ohnehin gelebte Praxis.

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Re: Frage zu Windham AR15

Beitrag von Floody » Do 5. Sep 2019, 08:21

HS911 hat geschrieben:
Mi 4. Sep 2019, 17:10
Ich zitiere mal Floody aus dem erlaubte Langwaffen Thread
Liegt er genauso falsch wie Du.
:(

Ich habe damals vor über 9000 Jahren nur die de-facto Situation dargestellt, weil es mir darum ging Neulingen rasch Infos zu geben.

Es ist de-jure auch jedem über 21 Jährigen bei Bedarf ein WP auszustellen. Dazu kann man genauso sagen, dass das so nicht zutrifft.

Die Frage ist nur ob auf das geschriebene Recht beharren Einzelpersonen im Waffenrecht wirklich weiter bringt. Wie man sieht eher nicht, ist ja politisch auch so gewollt.

LG

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Re: Frage zu Windham AR15

Beitrag von Coolhand1980 » Do 5. Sep 2019, 09:50

Gelebte Praxis und Theorie vereinigen sich irgendwann im Instanzenweg in einem Rechtsstaat...

Gibt's eigentlich irgend einen bekannten Fall, wo der Import einer nicht eingestuften HA Waffe zu einer strafrechtlichen Verurteilung geführt hat? Und ich rede jetzt nicht von irgendwelchen Verwaltunsgeschichten.

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Re: Frage zu Windham AR15

Beitrag von HS911 » Fr 6. Sep 2019, 00:12

Floody hat geschrieben:
Do 5. Sep 2019, 08:21
HS911 hat geschrieben:
Mi 4. Sep 2019, 17:10
Ich zitiere mal Floody aus dem erlaubte Langwaffen Thread
Liegt er genauso falsch wie Du.
:(
Ich habe damals vor über 9000 Jahren nur die de-facto Situation dargestellt, weil es mir darum ging Neulingen rasch Infos zu geben.
War kein Vorwurf sondern vor allem eine Feststellung, bitte nicht falsch verstehen.

Die Liste - vor allem die Whitelist - ist natürlich eine ausgezeichnete Sache, weil man dadurch einen nahezu vollständigen Überblick über die "besitzbaren" Halbautomaten in Österreich hat.
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Re: Frage zu Windham AR15

Beitrag von usu792 » Sa 28. Sep 2019, 11:11

Lasst uns alle auf den 14.12. hoffen...die Hoffnung stirbt bekanntlich zuletzt ;)

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