Mal sehen - unser BH Mensch wollte das so. Schau ma mal, was da rauskommt. Ich hab niemanden beauftragt !
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Meldung §41 Waffengesetz
Forumsregeln
Jeder User in diesem Unterforum ist verpflichtet, seine waffenrechtlich relevanten Aussagen nach bestem Wissen und Gewissen zu tätigen und diese soweit möglich sorgfältig mit entsprechender Judikatur, Paragrafen und/oder sonstigen brauchbaren Quellen zu untermauern. Dieses Unterforum gibt ausschließlich Rechtsmeinungen einzelner User wieder. Daher wird von Seiten des Forums keine Haftung für getätigte Aussagen übernommen. Es besteht keine Gewähr auf die Richtigkeit der veröffentlichten Aussagen. Dieses Unterforum kann eine persönliche Beratung durch Rechtsexperten niemals ersetzen. Aus den wiedergegebenen Rechtsmeinungen erwachsen Dritten weder Rechte noch Pflichten.
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Re: Meldung §41 Waffengesetz
Gruß
DonPapa
Nehmt nicht alles für bare Münze, was ich sage. Vieles ist ironisch.
DonPapa
Nehmt nicht alles für bare Münze, was ich sage. Vieles ist ironisch.
Re: Meldung §41 Waffengesetz
Hab da mal ne Frage - Wo im Gesetz oder Verordnung oder Novelle tc. sind die 5000 Schuss dezidiert angeführt ??
Heute fahr ich mal zur BH und frag nach ! Hat sich bis jetzt nix getan !!
Heute fahr ich mal zur BH und frag nach ! Hat sich bis jetzt nix getan !!
Gruß
DonPapa
Nehmt nicht alles für bare Münze, was ich sage. Vieles ist ironisch.
DonPapa
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- HowlingWolf
- .50 BMG
- Beiträge: 571
- Registriert: Mo 7. Nov 2016, 20:20
- Wohnort: Bucklige Welt
Re: Meldung §41 Waffengesetz
Steht im (eigentlich nicht öffentlichen) Runderlass auf Seite 74:
Waffenrecht - Runderlass
Edit: waffzick war schneller...
Re: Meldung §41 Waffengesetz
Super Danke - Hat mir mein BH-ler (Jurist) gezeigt. Gibt einen neuen Runderlass 01.07.2019
Betreffend Lagerung hab ich gefragt, ab wann ich jetzt mehr lagern darf, nachdem das schon so lange dauert. . Er sagt, ab der Meldung.
Auf die Frage, ob ich da eine Info bekommen hätte , sagt er nein. Es wird auch ins ZWR nix eingetragen, dass ich mehr lagere.
Da er kin Fachmann ist, trifft er die Entscheidung nicht und es kommt ein Sachverständiger ins Spiel. Mal sehen. Ist mir aber jetzt egal, ich darf ja schon mehr lagern.
Betreffend Lagerung hab ich gefragt, ab wann ich jetzt mehr lagern darf, nachdem das schon so lange dauert. . Er sagt, ab der Meldung.
Auf die Frage, ob ich da eine Info bekommen hätte , sagt er nein. Es wird auch ins ZWR nix eingetragen, dass ich mehr lagere.
Da er kin Fachmann ist, trifft er die Entscheidung nicht und es kommt ein Sachverständiger ins Spiel. Mal sehen. Ist mir aber jetzt egal, ich darf ja schon mehr lagern.
Gruß
DonPapa
Nehmt nicht alles für bare Münze, was ich sage. Vieles ist ironisch.
DonPapa
Nehmt nicht alles für bare Münze, was ich sage. Vieles ist ironisch.
Re: Meldung §41 Waffengesetz
den hast Du nicht zufällig bekommen? ein PDF davon wäre wirklich was feines
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dvc & AA
dvc & AA
Re: Meldung §41 Waffengesetz
Was steht ungefähr im neuen Runderlass drin? Das Gleiche wie im alten?
Re: Meldung §41 Waffengesetz
Leider , da kommt ich nicht dazu, sonst hätte ich ihn schon gepostet.
Gruß
DonPapa
Nehmt nicht alles für bare Münze, was ich sage. Vieles ist ironisch.
DonPapa
Nehmt nicht alles für bare Münze, was ich sage. Vieles ist ironisch.
Re: Meldung §41 Waffengesetz
muss den Fred hier mal wiederbeleben...
FRAGE - will demnächst mal die §41 Meldung abschicken. Es geht primär um die mehr als 5000 Schuss Geschichte. ABER - was, wenn ich mal an den +20 Waffen kratze? Muss ich dann nochmal eine eigene Meldung wegen der Waffen schicken?
FRAGE - will demnächst mal die §41 Meldung abschicken. Es geht primär um die mehr als 5000 Schuss Geschichte. ABER - was, wenn ich mal an den +20 Waffen kratze? Muss ich dann nochmal eine eigene Meldung wegen der Waffen schicken?
Magnum mag man eben!
Re: Meldung §41 Waffengesetz
Ja.Teal'c hat geschrieben: ↑Mi 7. Apr 2021, 21:14muss den Fred hier mal wiederbeleben...
FRAGE - will demnächst mal die §41 Meldung abschicken. Es geht primär um die mehr als 5000 Schuss Geschichte. ABER - was, wenn ich mal an den +20 Waffen kratze? Muss ich dann nochmal eine eigene Meldung wegen der Waffen schicken?
Das sind zwei von einander unabhängige Meldungen.
Ich ab vor kurzem die Verdoppelung seit der letzten Meldung bekannt gegeben. 40 Stück.
Die kommen dann nachsehen ob du genug Platz für eine gesetzeskonforme Verwahrung hast.
Kurz und schmerzlos normalerweise.
"Ich besitze vielleicht die Reife, dir zu verzeihen - aber sicher nicht die Dummheit, dir noch einmal zu vertrauen"
Re: Meldung §41 Waffengesetz
Die Munition können sie schwer kontrollieren.
Die Menge an Waffen schon.
Die Menge an Waffen schon.
"Ich besitze vielleicht die Reife, dir zu verzeihen - aber sicher nicht die Dummheit, dir noch einmal zu vertrauen"
Re: Meldung §41 Waffengesetz
da wird nur Verwahrung und nicht die Menge kontrolliert
.22 LR
9mm Para
.45 ACP
.223 Rem
.308 Win
cal.12
9mm Para
.45 ACP
.223 Rem
.308 Win
cal.12
Re: Meldung §41 Waffengesetz
wie so oft sind das extrakilometer die irgendwelche behoerden machen
solche forderungen befinden sich irgendwo zwischen "sinnlose auflagen im rechtsfreien raum" und "amtsmissbrauch"
da du als buerger am schwaecheren ast sitzt kann man dir nur raten so ein bestaetigung beizubringen
das ist effizient und wirksam
wenn du beim PDSV hier vom forum mitglied bist schreib mir ein mail und ich schick dir gegen beibringung der nachwiese so eine bestaetigung
ein recht zur beibringen so einer bestaedtigung hat die behoerde aber nicht
doubleaction OG, Wien
Bitte keine PN, ggf. Email info{@}doubleaction.at oder Tel 0676-5145029
Angebote gültig so lange der Vorrat reicht. Irrtum vorbehalten
Auf Anfrage sind Warenausfolgungen über Partner in Salzburg, Tirol und Kärnten möglich.
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Re: Meldung §41 Waffengesetz
Ist Dir fad?gewo hat geschrieben: ↑Do 8. Apr 2021, 09:33wie so oft sind das extrakilometer die irgendwelche behoerden machen
solche forderungen befinden sich irgendwo zwischen "sinnlose auflagen im rechtsfreien raum" und "amtsmissbrauch"
da du als buerger am schwaecheren ast sitzt kann man dir nur raten so ein bestaetigung beizubringen
das ist effizient und wirksam
wenn du beim PDSV hier vom forum mitglied bist schreib mir ein mail und ich schick dir gegen beibringung der nachwiese so eine bestaetigung
ein recht zur beibringen so einer bestaedtigung hat die behoerde aber nicht
Der Post ist von 2017....
Re: Meldung §41 Waffengesetz
Nicht falsch verstehen:
Ich meine nur dass die BH darauf angewiesen ist dass du Munition aktiv meldest, weil sie ja keine anderen Informationen bekommen dazu. Wenn ich 10.000 Schuss kaufe und nicht melde weiß es keiner. Wenn ich die melde, verschossen habe und keine mehr kaufe weiß dass auch keiner.
Bei den Waffen sind alle registriert - wenn du da nicht meldest könnte ich mir vorstellen dass die mal fragen warum du nicht meldest, weil ja alle eingetragen sind.
"Ich besitze vielleicht die Reife, dir zu verzeihen - aber sicher nicht die Dummheit, dir noch einmal zu vertrauen"