ES IST SOWEIT: Der PDSV Cup 2024 hat begonnen! Teilnahmebedingungen: viewtopic.php?f=53&t=58164
Der PDSV Cup dient zur Finanzierung des Pulverdampf Forums. Bitte unterstützt unser Forum, danke!

Waffenlagerung: Wohnsitz in DE, wo am besten die Waffe lagern?

Was ist erlaubt, was ist verboten und wie kommt man eigentlich zu einer WBK?
Forumsregeln
Jeder User in diesem Unterforum ist verpflichtet, seine waffenrechtlich relevanten Aussagen nach bestem Wissen und Gewissen zu tätigen und diese soweit möglich sorgfältig mit entsprechender Judikatur, Paragrafen und/oder sonstigen brauchbaren Quellen zu untermauern. Dieses Unterforum gibt ausschließlich Rechtsmeinungen einzelner User wieder. Daher wird von Seiten des Forums keine Haftung für getätigte Aussagen übernommen. Es besteht keine Gewähr auf die Richtigkeit der veröffentlichten Aussagen. Dieses Unterforum kann eine persönliche Beratung durch Rechtsexperten niemals ersetzen. Aus den wiedergegebenen Rechtsmeinungen erwachsen Dritten weder Rechte noch Pflichten.
Drangur
9mm Para
9mm Para
Beiträge: 30
Registriert: Fr 13. Sep 2019, 12:02

Waffenlagerung: Wohnsitz in DE, wo am besten die Waffe lagern?

Beitrag von Drangur » Fr 13. Sep 2019, 12:18

Ich bin neu hier und bei meiner Recherche bezüglich meines Problems auf euer Forum gestoßen, da ich nur hier ein paar passende Themen gefunden habe.

Kurz zu meiner Situation, ich bin Österreicher, lebe aber in Deutschland da ich sehr grenznahe in Österreich arbeite.
Jetzt spiele ich schon seit längerem mit dem Gedenken die WBK zu beantragen, bevor ich aber das teure psychologische Gutachten machen lasse wollte ich noch abklären wie ich in meiner Situation am besten meine Waffe lagern kann, in DE darf ich das ja natürlich nicht.

Das österreichische Waffengesetz ist da, laut den Threads die ich gefunden habe, sehr schwammig was auch gut so ist und besagt nur, dass die Waffe vor Unberechtigten geschützt gelagert sein muss und ich (für den Fall einer behördlichen Überprüfung) Zugang haben muss wenn ich das richtig verstanden habe.

Ich habe mir also gedacht ich könnte die Waffe einfach bei einem Freund, wohnhaft in Österreich, lagern wobei nur ich einen Schlüssel für den Waffenschrank habe und einen Schlüssel für seine Wohnung.

Wäre das gesetzlich in Ordnung?

waffzick
.223 Rem
.223 Rem
Beiträge: 233
Registriert: Do 19. Mär 2015, 16:49

Re: Waffenlagerung: Wohnsitz in DE, wo am besten die Waffe lagern?

Beitrag von waffzick » Fr 13. Sep 2019, 12:50

Aufpassen - für die Ausstellung einer WBK brauchst du zumindest einen (nicht unbedingt Haupt-) Wohnsitz in Österreich (§§ 20 (3) iVm § 48 (2) WaffG, geht auch aus der Regierungsvorlage hervor).

Drangur
9mm Para
9mm Para
Beiträge: 30
Registriert: Fr 13. Sep 2019, 12:02

Re: Waffenlagerung: Wohnsitz in DE, wo am besten die Waffe lagern?

Beitrag von Drangur » Fr 13. Sep 2019, 12:59

waffzick hat geschrieben:
Fr 13. Sep 2019, 12:50
Aufpassen - für die Ausstellung einer WBK brauchst du zumindest einen (nicht unbedingt Haupt-) Wohnsitz in Österreich (§§ 20 (3) iVm § 48 (2) WaffG, geht auch aus der Regierungsvorlage hervor).
Danke für die Info, das sollte aber kein Problem sein, mein Hauptwohnsitz ist noch in Österreich, nur kann ich dort leider keine Waffen lagern ;)

mastercrash
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 608
Registriert: Do 28. Apr 2016, 17:27

Re: Waffenlagerung: Wohnsitz in DE, wo am besten die Waffe lagern?

Beitrag von mastercrash » Fr 13. Sep 2019, 13:04

Nicht nur für die Beantragung der WBK braucht du zumindest einen Nebenwohnsitz in Österreich, auch damit der Händler Waffen unter deinem Namen im ZWR registrieren kann. Sonst nimmt das ZWR neue Einträge nicht an. Das ist direkt mit dem ZMR verlinkt.

Sobald du die WBK hast könntest nach aktuellem Stand was man so weiß schon den Wohnsitz wieder abmelden. Allerdings muss dann angegeben werden, wo deine Waffen im Inland sicher verwahrt werden oder dein ZWR muss wieder leer sein (dann berechtigt dich die WBK zwar noch zur Innehabung und zum Transport von Kat B im Inland, aber mehr bringt sie auch nicht).
Drangur hat geschrieben:
Fr 13. Sep 2019, 12:18
Ich habe mir also gedacht ich könnte die Waffe einfach bei einem Freund, wohnhaft in Österreich, lagern wobei nur ich einen Schlüssel für den Waffenschrank habe und einen Schlüssel für seine Wohnung.

Wäre das gesetzlich in Ordnung?
Das wird jetzt kompliziert und geht sogar ins Steuerrechtliche...
Grundsätzlich wäre das sogar möglich... Nebenwohnsitz anmelden, Waffen anmelden, Nebenwohnsitz abmelden und Adresse des Freundes bei der BH/LPD bekannt geben und nachweisen, dass du (und nur du! wenn er nicht genug Plätze hat um die Waffen von euch beiden abzudecken) jederzeit Zugriff hast.

Problem: Irgendwo wäre das ein Vergehen nach dem Meldegesetz (könnte man erstmal zumindest meinen).
Da du aber die Schlüsselgewalt über die Wohnung hast, wäre das eigentlich sogar ok, du könntest sogar mit Nebenwohnsitz gemeldet bleiben. Nur: Du begründest damit nach den Steuergesetzen durch die Schlüsselhoheit einen Steuersitz in Österreich, müsstest daher sowohl in DE als auch in AT eine Steuererklärung machen und dich dann in AT nach dem DBA DE/AT von den bereits in DE bezahlten Steuern freistellen lassen...
Glock 19 Gen 4 @ 9x19
Beretta 92 S @ 9x19
AR-15 M4 @ 5.56x45
Und gaaaanz viele superböse Kat A Magazine

mastercrash
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 608
Registriert: Do 28. Apr 2016, 17:27

Re: Waffenlagerung: Wohnsitz in DE, wo am besten die Waffe lagern?

Beitrag von mastercrash » Fr 13. Sep 2019, 13:07

Drangur hat geschrieben:
Fr 13. Sep 2019, 12:59
waffzick hat geschrieben:
Fr 13. Sep 2019, 12:50
Aufpassen - für die Ausstellung einer WBK brauchst du zumindest einen (nicht unbedingt Haupt-) Wohnsitz in Österreich (§§ 20 (3) iVm § 48 (2) WaffG, geht auch aus der Regierungsvorlage hervor).
Danke für die Info, das sollte aber kein Problem sein, mein Hauptwohnsitz ist noch in Österreich, nur kann ich dort leider keine Waffen lagern ;)
Ok, der Beitrag bestand noch nicht bei meiner vorigen Auskunft.
Das heißt aktuell bist du in DE und AT steuerpflichtig und musst in beiden Staaten Erklärungen einreichen, kannst dich aber wenn du in DE dein Erwerbseinkommen hast in AT für die in DE bezahlten Steuern nach dem DBA freistellen lassen. Ich nehme an das machst du aktuell so?

Mit Wohnsitz hier sollte es theoretisch kein Probelm sein, der Behörde mitzuteilen, dass du die Waffen an einer Adresse lagerst, wo du sowohl jederzeit Zugriff hast, als auch die sichere Verwahrung gewährleistet ist (du hast auch den Haustürschlüssel und NUR DU hast den Tresorschlüssel).

Sprich am besten mit der für deinen Wohnsitz zuständigen Behörde darüber.
Theoretisch könnte die Schlüsselgewalt über eine zweite Wohnung sogar einen Nebenwohnsitz dort begründen...

Warum kannst du keine Waffen an deinem Hauptwohnsitz lagern?
Glock 19 Gen 4 @ 9x19
Beretta 92 S @ 9x19
AR-15 M4 @ 5.56x45
Und gaaaanz viele superböse Kat A Magazine

piefke
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 654
Registriert: So 9. Sep 2012, 11:55

Re: Waffenlagerung: Wohnsitz in DE, wo am besten die Waffe lagern?

Beitrag von piefke » Fr 13. Sep 2019, 13:21

[/quote]
Warum kannst du keine Waffen an deinem Hauptwohnsitz lagern?
[/quote]
Militärregierung?! :D

Drangur
9mm Para
9mm Para
Beiträge: 30
Registriert: Fr 13. Sep 2019, 12:02

Re: Waffenlagerung: Wohnsitz in DE, wo am besten die Waffe lagern?

Beitrag von Drangur » Fr 13. Sep 2019, 13:23

mastercrash hat geschrieben:
Fr 13. Sep 2019, 13:07
Drangur hat geschrieben:
Fr 13. Sep 2019, 12:59
waffzick hat geschrieben:
Fr 13. Sep 2019, 12:50
Aufpassen - für die Ausstellung einer WBK brauchst du zumindest einen (nicht unbedingt Haupt-) Wohnsitz in Österreich (§§ 20 (3) iVm § 48 (2) WaffG, geht auch aus der Regierungsvorlage hervor).
Danke für die Info, das sollte aber kein Problem sein, mein Hauptwohnsitz ist noch in Österreich, nur kann ich dort leider keine Waffen lagern ;)
Ok, der Beitrag bestand noch nicht bei meiner vorigen Auskunft.
Das heißt aktuell bist du in DE und AT steuerpflichtig und musst in beiden Staaten Erklärungen einreichen, kannst dich aber wenn du in DE dein Erwerbseinkommen hast in AT für die in DE bezahlten Steuern nach dem DBA freistellen lassen. Ich nehme an das machst du aktuell so?

Mit Wohnsitz hier sollte es theoretisch kein Probelm sein, der Behörde mitzuteilen, dass du die Waffen an einer Adresse lagerst, wo du sowohl jederzeit Zugriff hast, als auch die sichere Verwahrung gewährleistet ist (du hast auch den Haustürschlüssel und NUR DU hast den Tresorschlüssel).

Sprich am besten mit der für deinen Wohnsitz zuständigen Behörde darüber.
Theoretisch könnte die Schlüsselgewalt über eine zweite Wohnung sogar einen Nebenwohnsitz dort begründen...

Warum kannst du keine Waffen an deinem Hauptwohnsitz lagern?
Bei dem Hauptwohnsitz handelt es sich um die Adresse meiner Eltern, dort sind meine Waffen aber nicht erwünscht ;)
Steuertechnisch läuft alles über AT wegen der Grenzgängerregelung.

mastercrash
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 608
Registriert: Do 28. Apr 2016, 17:27

Re: Waffenlagerung: Wohnsitz in DE, wo am besten die Waffe lagern?

Beitrag von mastercrash » Fr 13. Sep 2019, 13:29

Ah ok...
Ja dann ist theoretisch alles halb so wild...

Am besten sprichst mit der Behörde darüber... Die müssen auch wegen der 5-jährigen Kontrolle wissen, wo sie die sichere Verwahrung kontrollieren sollen.
Wenn aber sichergestellt ist dass du jederzeit Zugriff auf die Waffen hast und jemand anderes nicht (am besten ein mit großen Dübeln von innen verankerter Waffenschrank) sollte das eigentlich klappen.
Blos muss die Verwahrung dann eben so stattfinden, dass sie auch sicher ist, in Anbetracht dass du eben nicht täglich oder wöchentlich dort vorbei schaust. Etwas, das man einfach wegtragen kann wird da nicht genügen. Analog dazu gibts Urteile zur Verwahrung in Gelegenheitswohnsitzen.

Von Grenzgänger muss diese Behörde noch nicht mal was wissen. Die sehen nur den Hauptwohnsitz in AT im ZWR und der Rest wie oft du im Ausland bist geht sie eigentlich nichts an. Sag einfach, dass am Hauptwohnsitz eine Lagerung durch deine Eltern nicht erlaubt wird, diese Erlaubnis ist aber sogar nach dem Gesetz erforderlich, damit die Waffe dort überhaupt in die Hand nehmen darfst ("mit Zustimmung des zu ihrer Benützung Berechtigten"), du aber an der Adresse XY, wo du auch jederzeit Zugang hast sichern lagern kannst.
Glock 19 Gen 4 @ 9x19
Beretta 92 S @ 9x19
AR-15 M4 @ 5.56x45
Und gaaaanz viele superböse Kat A Magazine

Drangur
9mm Para
9mm Para
Beiträge: 30
Registriert: Fr 13. Sep 2019, 12:02

Re: Waffenlagerung: Wohnsitz in DE, wo am besten die Waffe lagern?

Beitrag von Drangur » Fr 13. Sep 2019, 13:40

mastercrash hat geschrieben:
Fr 13. Sep 2019, 13:29
Ah ok...
Ja dann ist theoretisch alles halb so wild...

Am besten sprichst mit der Behörde darüber... Die müssen auch wegen der 5-jährigen Kontrolle wissen, wo sie die sichere Verwahrung kontrollieren sollen.
Wenn aber sichergestellt ist dass du jederzeit Zugriff auf die Waffen hast und jemand anderes nicht (am besten ein mit großen Dübeln von innen verankerter Waffenschrank) sollte das eigentlich klappen.
Blos muss die Verwahrung dann eben so stattfinden, dass sie auch sicher ist, in Anbetracht dass du eben nicht täglich oder wöchentlich dort vorbei schaust. Etwas, das man einfach wegtragen kann wird da nicht genügen. Analog dazu gibts Urteile zur Verwahrung in Gelegenheitswohnsitzen.

Von Grenzgänger muss diese Behörde noch nicht mal was wissen. Die sehen nur den Hauptwohnsitz in AT im ZWR und der Rest wie oft du im Ausland bist geht sie eigentlich nichts an. Sag einfach, dass am Hauptwohnsitz eine Lagerung durch deine Eltern nicht erlaubt wird, diese Erlaubnis ist aber sogar nach dem Gesetz erforderlich, damit die Waffe dort überhaupt in die Hand nehmen darfst ("mit Zustimmung des zu ihrer Benützung Berechtigten"), du aber an der Adresse XY, wo du auch jederzeit Zugang hast sichern lagern kannst.
Ok, danke für die Infos!
Jetzt habe ich noch eine weiterführende Frage, der Freund bei dem ich die Waffe lagern möchte ist auch Besitzer einer WBK.
Dürften wir dann eventuell die Waffen auch im gleichen Waffenschrank aufbewahren oder muss er meine Waffe erst bei sich im ZWR (als Zweitbesitzer?) eintragen lassen?
Das gleiche gilt dann wohl auch für den Transport, wir würden wohl meistens zusammen zum Schießstand gehen, dürfte er mir dann meine Waffe mitnehmen?

mastercrash
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 608
Registriert: Do 28. Apr 2016, 17:27

Re: Waffenlagerung: Wohnsitz in DE, wo am besten die Waffe lagern?

Beitrag von mastercrash » Fr 13. Sep 2019, 13:44

Drangur hat geschrieben:
Fr 13. Sep 2019, 13:40
Ok, danke für die Infos!
Jetzt habe ich noch eine weiterführende Frage, der Freund bei dem ich die Waffe lagern möchte ist auch Besitzer einer WBK.
Dürften wir dann eventuell die Waffen auch im gleichen Waffenschrank aufbewahren oder muss er meine Waffe erst bei sich im ZWR (als Zweitbesitzer?) eintragen lassen?
Das gleiche gilt dann wohl auch für den Transport, wir würden wohl meistens zusammen zum Schießstand gehen, dürfte er mir dann meine Waffe mitnehmen?
Das ist recht einfach erklärt und aufgrund der Judikatur auch eindeutig.
Erstens kann es im ZWR für eine Kat B Waffe keinen zweiten Eintrag zum Besitzer geben.
Verheiratet/eingetragene Partner seit ihr auch nicht (dazu gibts Urteile gemeinsame Verwahrung Eheleute die das erlauben).

In dem Fall darf er NUR DANN Zugriff auf deine Waffen haben, wenn er genug freie Plätze auf seiner WBK hat um deine Waffen mit abzudecken. Niemand darf auf mehr Waffen GLEICHZEITIG (und außerhalb von behördlich genehmigten Schießstätten) die Verfügungsgewalt haben, als er genehmigte Plätze hat (Ausnahme: Eheleute/eingetragene Partner bei denen beide eine WBK haben).
Glock 19 Gen 4 @ 9x19
Beretta 92 S @ 9x19
AR-15 M4 @ 5.56x45
Und gaaaanz viele superböse Kat A Magazine

Benutzeravatar
burggraben
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 1477
Registriert: Di 5. Jul 2016, 17:53

Re: Waffenlagerung: Wohnsitz in DE, wo am besten die Waffe lagern?

Beitrag von burggraben » Fr 13. Sep 2019, 13:47

mastercrash hat geschrieben:
Fr 13. Sep 2019, 13:04
Da du aber die Schlüsselgewalt über die Wohnung hast, wäre das eigentlich sogar ok, du könntest sogar mit Nebenwohnsitz gemeldet bleiben. Nur: Du begründest damit nach den Steuergesetzen durch die Schlüsselhoheit einen Steuersitz in Österreich, müsstest daher sowohl in DE als auch in AT eine Steuererklärung machen und dich dann in AT nach dem DBA DE/AT von den bereits in DE bezahlten Steuern freistellen lassen...
Geht jetzt am Thema vorbei, aber soweit mir bekannt ist es in AT nicht so dass Schlüsselhoheit automatisch einen Steuerpflicht in AT auslöst und man dann nach DBA vorgehen muss. In Deutschland mag das so sein, aber wir haben bei uns die Zweitwohnsitzverordnung. Der inländische Zweitwohnsitz mit Schlüsselgewalt löst unter bestimmten Vorraussetzungen keine Steuerpflicht aus, insbesondere darf man den Wohnsitz nicht mehr als 70 Tage nutzen.

mastercrash
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 608
Registriert: Do 28. Apr 2016, 17:27

Re: Waffenlagerung: Wohnsitz in DE, wo am besten die Waffe lagern?

Beitrag von mastercrash » Fr 13. Sep 2019, 13:54

burggraben hat geschrieben:
Fr 13. Sep 2019, 13:47
mastercrash hat geschrieben:
Fr 13. Sep 2019, 13:04
Da du aber die Schlüsselgewalt über die Wohnung hast, wäre das eigentlich sogar ok, du könntest sogar mit Nebenwohnsitz gemeldet bleiben. Nur: Du begründest damit nach den Steuergesetzen durch die Schlüsselhoheit einen Steuersitz in Österreich, müsstest daher sowohl in DE als auch in AT eine Steuererklärung machen und dich dann in AT nach dem DBA DE/AT von den bereits in DE bezahlten Steuern freistellen lassen...
Geht jetzt am Thema vorbei, aber soweit mir bekannt ist es in AT nicht so dass Schlüsselhoheit automatisch einen Steuerpflicht in AT auslöst und man dann nach DBA vorgehen muss. In Deutschland mag das so sein, aber wir haben bei uns die Zweitwohnsitzverordnung. Der inländische Zweitwohnsitz mit Schlüsselgewalt löst unter bestimmten Vorraussetzungen keine Steuerpflicht aus, insbesondere darf man den Wohnsitz nicht mehr als 70 Tage nutzen.
Hast grundsätzlich recht, wobei dies erst nach über 5 Jahren Auslandsaufenthalt gilt und jeder Tag an dem man sich dann im Inland aufhält als Nutzung gilt. Außerdem ist obligatorisch ein Verzeichnis zu führen, wo genau protokolliert wird, wann man diese Wohnung benützt hat um nachzuweisen, dass man die 70 Tage nicht überschritten hat (§ 1 Abs 2 Zweitwohnsitzverordnung). Ist daher alles etwas kompliziert... Wenn man irgendwo die Schlüsselgewalt in einem Land über eine Wohnung hat gerät man zumindest in Gefahr dort auch unbeschränkt steuerpflichtig zu werden (und wenn nur das Finanzamt behauptet, man würde hier leben, weil man eben den Schlüssel hat, hat man zumindest das Problem das glaubhaft wiederlegen zu müssen).
Glock 19 Gen 4 @ 9x19
Beretta 92 S @ 9x19
AR-15 M4 @ 5.56x45
Und gaaaanz viele superböse Kat A Magazine

Drangur
9mm Para
9mm Para
Beiträge: 30
Registriert: Fr 13. Sep 2019, 12:02

Re: Waffenlagerung: Wohnsitz in DE, wo am besten die Waffe lagern?

Beitrag von Drangur » Fr 13. Sep 2019, 14:16

mastercrash hat geschrieben:
Fr 13. Sep 2019, 13:44
Drangur hat geschrieben:
Fr 13. Sep 2019, 13:40
Ok, danke für die Infos!
Jetzt habe ich noch eine weiterführende Frage, der Freund bei dem ich die Waffe lagern möchte ist auch Besitzer einer WBK.
Dürften wir dann eventuell die Waffen auch im gleichen Waffenschrank aufbewahren oder muss er meine Waffe erst bei sich im ZWR (als Zweitbesitzer?) eintragen lassen?
Das gleiche gilt dann wohl auch für den Transport, wir würden wohl meistens zusammen zum Schießstand gehen, dürfte er mir dann meine Waffe mitnehmen?
Das ist recht einfach erklärt und aufgrund der Judikatur auch eindeutig.
Erstens kann es im ZWR für eine Kat B Waffe keinen zweiten Eintrag zum Besitzer geben.
Verheiratet/eingetragene Partner seit ihr auch nicht (dazu gibts Urteile gemeinsame Verwahrung Eheleute die das erlauben).

In dem Fall darf er NUR DANN Zugriff auf deine Waffen haben, wenn er genug freie Plätze auf seiner WBK hat um deine Waffen mit abzudecken. Niemand darf auf mehr Waffen GLEICHZEITIG (und außerhalb von behördlich genehmigten Schießstätten) die Verfügungsgewalt haben, als er genehmigte Plätze hat (Ausnahme: Eheleute/eingetragene Partner bei denen beide eine WBK haben).
Wenn ich das richtig verstehe, solange er genug freie Plätze auf seiner WBK hat, können wir die Waffen im gleichen Schrank lagern und er darf sie mir auch zum Schießstand mitnehmen?
Sollte sich das ändern, da er selbst neue Waffen erwerben möchte, müsste ich in meinen eigenen Schrank ausweichen und die Waffe selbst vor Ort abholen wenn es zum Schießstand geht?

mastercrash
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 608
Registriert: Do 28. Apr 2016, 17:27

Re: Waffenlagerung: Wohnsitz in DE, wo am besten die Waffe lagern?

Beitrag von mastercrash » Fr 13. Sep 2019, 14:20

Ja, wenn er genug Kat B Plätze auf der WBK hat um deine und seine Waffen abzudecken kann er Zugriff auf alle haben und die auch alle zusammen (mit deiner Erlaubnis, da dein Eigentum) mit auf den Schießstand nehmen.

Problem ist eher umgekehrt. Wenn du den Hausschlüssel und den Tresorschlüssel hast (was du ja brauchst) müsste deine WBK ja auch alle Waffen abdecken... du darfst ja auch nicht auf mehr Waffen Zugriff haben als deine WBK dir erlaubt... das wird sich bei einer neuen WBK aber nicht ausgehen, da du da ja erstmal nur zwei Plätze kriegst.
Glock 19 Gen 4 @ 9x19
Beretta 92 S @ 9x19
AR-15 M4 @ 5.56x45
Und gaaaanz viele superböse Kat A Magazine

Drangur
9mm Para
9mm Para
Beiträge: 30
Registriert: Fr 13. Sep 2019, 12:02

Re: Waffenlagerung: Wohnsitz in DE, wo am besten die Waffe lagern?

Beitrag von Drangur » Fr 13. Sep 2019, 14:28

mastercrash hat geschrieben:
Fr 13. Sep 2019, 14:20
Ja, wenn er genug Kat B Plätze auf der WBK hat um deine und seine Waffen abzudecken kann er Zugriff auf alle haben und die auch alle zusammen (mit deiner Erlaubnis, da dein Eigentum) mit auf den Schießstand nehmen.

Problem ist eher umgekehrt. Wenn du den Hausschlüssel und den Tresorschlüssel hast (was du ja brauchst) müsste deine WBK ja auch alle Waffen abdecken... du darfst ja auch nicht auf mehr Waffen Zugriff haben als deine WBK dir erlaubt... das wird sich bei einer neuen WBK aber nicht ausgehen, da du da ja erstmal nur zwei Plätze kriegst.
Im Moment würde es sich ausgehen da er auch erst eine Kat B Waffe besitzt, muss ich mal mit ihm abklären wie hier seine Pläne aussehen :D
Aber danke auf jeden Fall schon einmal für den Input, ich habe mich schon damit abgefunden wohl das komplizierte Verfahren in DE anzugehen...

Antworten