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Lagerung der Waffe / Umzug
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Jeder User in diesem Unterforum ist verpflichtet, seine waffenrechtlich relevanten Aussagen nach bestem Wissen und Gewissen zu tätigen und diese soweit möglich sorgfältig mit entsprechender Judikatur, Paragrafen und/oder sonstigen brauchbaren Quellen zu untermauern. Dieses Unterforum gibt ausschließlich Rechtsmeinungen einzelner User wieder. Daher wird von Seiten des Forums keine Haftung für getätigte Aussagen übernommen. Es besteht keine Gewähr auf die Richtigkeit der veröffentlichten Aussagen. Dieses Unterforum kann eine persönliche Beratung durch Rechtsexperten niemals ersetzen. Aus den wiedergegebenen Rechtsmeinungen erwachsen Dritten weder Rechte noch Pflichten.
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- Registriert: Mo 30. Sep 2019, 15:55
Lagerung der Waffe / Umzug
Hallo.
Ich bin von Bezirk Amstetten nach Linz gezogen.
Mein Schützenverein (bei welchen ich schieße) ist in Amstetten.
Hauptwohnsitz ist nun in Linz gemeldet, nebenbei habe ich ein Zimmer bei den Eltern (Bezirk Amstetten). Dort gedenke ich meinen Tresor mit der Handfeuerwaffe zu verwahren.
Ist das so zulässig?
Muss ich den Nebenwohnsitz dort anmelden?
Muss ich irgendwo Bescheid geben?
Leider habe ich hier
viewtopic.php?t=5520
& hier
https://www.oesterreich.gv.at/themen/do ... 50120.html
Keine befriedigende Antwort gefunden.
Auf der GV.at Seite wird nur Allgemein über die Lagerung eingegangen.
und der Thread hier ist recht Alt.
Ich würde da gerne auf die Schwarmintelligenz der allgemeinen Waffenbesitzer zurückgreifen.
Vielen Dank schon mal dafür.
Lg
Ich bin von Bezirk Amstetten nach Linz gezogen.
Mein Schützenverein (bei welchen ich schieße) ist in Amstetten.
Hauptwohnsitz ist nun in Linz gemeldet, nebenbei habe ich ein Zimmer bei den Eltern (Bezirk Amstetten). Dort gedenke ich meinen Tresor mit der Handfeuerwaffe zu verwahren.
Ist das so zulässig?
Muss ich den Nebenwohnsitz dort anmelden?
Muss ich irgendwo Bescheid geben?
Leider habe ich hier
viewtopic.php?t=5520
& hier
https://www.oesterreich.gv.at/themen/do ... 50120.html
Keine befriedigende Antwort gefunden.
Auf der GV.at Seite wird nur Allgemein über die Lagerung eingegangen.
und der Thread hier ist recht Alt.
Ich würde da gerne auf die Schwarmintelligenz der allgemeinen Waffenbesitzer zurückgreifen.
Vielen Dank schon mal dafür.
Lg
Re: Lagerung der Waffe / Umzug
Du musst auf jeden Fall immer Zugang zu deiner Waffe haben, also brauchst du einen Schlüssel zu dem Haus/Wohnung wo du die Waffen verwahrst. Ob du zwangsweise einen Wohnsitz dort haben musst, weiß ich nicht.
Re: Lagerung der Waffe / Umzug
Ich habe beide Wohnsitze im ZWR stehen.
Nebenwohnsitze kannst du mehrere haben, aber nur einen Hauptwohnsitz.
Ob die Waffen wo ohne Wohnsitz lagern dürfen weiß ich nicht .
Könnte aber bei der Überprüfung ein Problem werden.
Am sichersten ist es einfach einen Nebenwohnsitz anmelden.
MfG
0.22LR , 223Rem , 308Win , 9mm Para , 38/357 , 44Mag , 45ACP , 12/76
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Re: Lagerung der Waffe / Umzug
Danke vielmals , dann melde ich also einen Nebenwohnsitz an.
An der Behörde muss ich dann aber sonst nichts melden?
An der Behörde muss ich dann aber sonst nichts melden?
Re: Lagerung der Waffe / Umzug
Die Kontrolle wird immer am Hauptwohnsitz durchgeführt.Fragesteller99 hat geschrieben: ↑Mo 30. Sep 2019, 17:29Danke vielmals , dann melde ich also einen Nebenwohnsitz an.
An der Behörde muss ich dann aber sonst nichts melden?
Die Beamten kommen immer nach Wien 22 und es wird ihnen mitgeteilt das die Waffen Kategorie B alle am Zweitwohnsitz gelagert werden.
Daraufhin wird der Kontrollakt ins Weinviertel geschickt.
Dauert zwischen zwei bis vier Wochen.
Dann rufen sie immer vorher an damit sie nicht zweimal kommen müssen.
MfG
0.22LR , 223Rem , 308Win , 9mm Para , 38/357 , 44Mag , 45ACP , 12/76
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Re: Lagerung der Waffe / Umzug
Das halte ich nicht für richtig. Bei ordnungsgemäßer Verwahrung in zB einem Banksafe hast auch nur Zugang zu den Öffnungszeiten.
Aus eigener (Verwahrungsüberprufungs-) Erfahrung kann ich sagen das Schlüssel zu meinem Elternhaus (in welchem zu diesem Zeitpunkt meine Waffen odnungsgemäß verwahrt waren) weder Gegenstand noch Thema der Überprüfung war.
Grüße
Re: Lagerung der Waffe / Umzug
@Fragesteller99
Hi...
Hier wird ofters mal verwechselt.....Du musst nicht immer Zugang zu Deiner/Deinen Waffen haben. Geht ja logischerweise auch ned immer.... wenn'st auf Montage bist oder wie auch immer.
Aber nur Du darfst/solltest Zugang zu Deinem Zeugs haben.
Und es gibt auch keine Vorschrift wo Du Dein Zeug verwahrst....Sicher soll/muss es sein.
g
Willi
Hi...
Hier wird ofters mal verwechselt.....Du musst nicht immer Zugang zu Deiner/Deinen Waffen haben. Geht ja logischerweise auch ned immer.... wenn'st auf Montage bist oder wie auch immer.
Aber nur Du darfst/solltest Zugang zu Deinem Zeugs haben.
Und es gibt auch keine Vorschrift wo Du Dein Zeug verwahrst....Sicher soll/muss es sein.
g
Willi
Die Wahrheit gebraucht nicht immer schöne Worte, aber schöne Worte entsprechen auch nicht immer der Wahrheit.
Re: Lagerung der Waffe / Umzug
Zitat von gewotousibaer hat geschrieben: ↑Mo 30. Sep 2019, 18:38Das halte ich nicht für richtig. Bei ordnungsgemäßer Verwahrung in zB einem Banksafe hast auch nur Zugang zu den Öffnungszeiten.
Aus eigener (Verwahrungsüberprufungs-) Erfahrung kann ich sagen das Schlüssel zu meinem Elternhaus (in welchem zu diesem Zeitpunkt meine Waffen odnungsgemäß verwahrt waren) weder Gegenstand noch Thema der Überprüfung war.
Grüße
Hab ich so schon öfters gelesen.Ausserdem, persoenliche auskunft, abgeholt am AB wien im sommer 2010:
sie koennen die waffen verwahren wo immer sie wollen, zuhause, bei der freundin, in der gartenhuette, voellig egal, es muss auch nicht ein gemeldeter haupt- oder nebenwohnsitz sein. es muss aber immer gewaehrleistet sein dass unberechtigte keinen zugriff haben, die verwahrung ordnungsgemaess erfolgt, und sie selbst immer die moeglichkeit zum zugang zur waffe haben
Re: Lagerung der Waffe / Umzug
stimmt auch soNuss_95 hat geschrieben: ↑Mo 30. Sep 2019, 19:37Zitat von gewotousibaer hat geschrieben: ↑Mo 30. Sep 2019, 18:38Das halte ich nicht für richtig. Bei ordnungsgemäßer Verwahrung in zB einem Banksafe hast auch nur Zugang zu den Öffnungszeiten.
Aus eigener (Verwahrungsüberprufungs-) Erfahrung kann ich sagen das Schlüssel zu meinem Elternhaus (in welchem zu diesem Zeitpunkt meine Waffen odnungsgemäß verwahrt waren) weder Gegenstand noch Thema der Überprüfung war.
GrüßeHab ich so schon öfters gelesen.Ausserdem, persoenliche auskunft, abgeholt am AB wien im sommer 2010:
sie koennen die waffen verwahren wo immer sie wollen, zuhause, bei der freundin, in der gartenhuette, voellig egal, es muss auch nicht ein gemeldeter haupt- oder nebenwohnsitz sein. es muss aber immer gewaehrleistet sein dass unberechtigte keinen zugriff haben, die verwahrung ordnungsgemaess erfolgt, und sie selbst immer die moeglichkeit zum zugang zur waffe haben
wenn du lange genug danach suchst solltest du im RIS einen fall finden wo jemand eine waffe bei einem freund verwahrt hatte, der zum zeitpunkt der ueberpruefung grad ein halbes jahr auf saison am kreuzfahrtschiff oder sowas war.
das war unzulaessig
man muss zugriff auf seine waffe haben
nicht minuetlich oder stuendlich
aber ich wuerde schaetzen dass jedenfalls innerhalb spaetestens einer woche zugriff auf die waffe moeglich sein muss.
um nicht die waffenkontrollen komplett ad absurdum zu fuehren
sie sind es eh weitgehend durch die freistellung des tatsaechlichen verwahrungsortes ...
doubleaction OG, Wien
Bitte keine PN, ggf. Email info{@}doubleaction.at oder Tel 0676-5145029
Angebote gültig so lange der Vorrat reicht. Irrtum vorbehalten
Auf Anfrage sind Warenausfolgungen über Partner in Salzburg, Tirol und Kärnten möglich.
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Re: Lagerung der Waffe / Umzug
das verstecken des schluessels ist NICHT zulaessig
da gibt es einige urteile dazu im RIS
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Re: Lagerung der Waffe / Umzug
Schlüsseltresor bzw. Zahlenschloss meines Wissens nach.
Re: Lagerung der Waffe / Umzug
es gibt dazu keine richtlinienIR84 hat geschrieben: ↑Mo 30. Sep 2019, 22:11Und welche Richtlinien gelten dann für die Verwahrung des Schlüssels? Immer am Körper tragen geht nicht aus verschiedensten Gründen, wenn der Schlüssel in einem anderen Tresor liegt, besteht die Gefahr das der Schlüssel zu diesem Tresor gefunden wird und damit der Schlüssel zum Waffentresor genommen werden kann.
fakt ist aber verstecken „gilt nicht“
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Re: Lagerung der Waffe / Umzug
Das ist der Grund wieso ich generell zum (elektronischen) Zahlenschloss rate. Zumindest beim Schlüsseltresor.
Re: Lagerung der Waffe / Umzug
Ich hab letztes Jahr meine Sachbearbeiterin (Wien, Anfangsbuchstabe D) gefragt, wie ich mit dem Notschlüssel meines Waffentressors (mit Fingerabdruck-Scan bzw. elektronischem Zahlenschloss) umgehen soll, damit der als ordnungsgemäß und sicher vor unberechtigtem Zugriff verwart gilt.
Ihre Auskunft damals: Wenn er in einem Schlüsseltresor mit Zahlenschloss verwart ist, passt alles und dann muss ich ihn auch nicht ständig die ganze Zeit bei mir tragen.
EDIT:
Ich hab ihn daher in so einem ABUS Schlüsseltresor, der an der Wand gesichert ist …
Ihre Auskunft damals: Wenn er in einem Schlüsseltresor mit Zahlenschloss verwart ist, passt alles und dann muss ich ihn auch nicht ständig die ganze Zeit bei mir tragen.
EDIT:
Ich hab ihn daher in so einem ABUS Schlüsseltresor, der an der Wand gesichert ist …
Steyr L9-A1, Manurhin MR 88 .38 Sp. & Ruger Mark IV 22/45 Lite
Anfänger & Mitglied im Verein, Verein & LSVNOE, PDSV & Verein.
Ich glaube keine Verschwörungstheorien!
Die werden alle von einer geheimen Regierungsbehörde in Umlauf gebracht …
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Re: Lagerung der Waffe / Umzug
Es gibt betreffend Verwahrung überhaupt keine Richtlinien außer „ die Verwahrung muss sicher erfolgen“
Den Rest findest du im RIS im Idealfall als Rechtssatz
Weiß ned ob ich mir wirklich anstelle dessen deutsche verhaeltnisse wünschen soll wo alles mit Normen und Typen festgelegt ist
Da bist bei drei Waffen fuer den Tresor beim Preis fuer eine vierte Waffe ca
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