Yukon hat geschrieben: ↑Mi 9. Okt 2019, 21:55
Die Rechtsabteilung des BMI war dennoch der Auffassung, dass Verordnungen, welche Dinge regeln für die es gar keine Ermächtigung gibt, dennoch vollkommen rechtens sind.
Stimmt auch. Ist aber nur die halbe Wahrheit: Sie gelten bis zur Aufhebung, bspw aufgrund von Rechtswidrigkeit. Nennt sich Fehlerkalkül der Rechtsordnung und ist wesentlich für die Rechtssicherheit (andernfalls würd jeder tun und lassen was er will, weil er glaubt, er kennt sich besser aus als Gesetz- und Verordnungsgeber). Ergo sitzt die Verwaltungsbehörde tatsächlich am kürzeren Ast, wennst es ausjudizierst. Dafür gibts den Rechtsweg. Aber die VO enthielt ja bloß folgenden Satz:
"§1(3): Die Waffenverbotszone gilt nicht für Reizgassprays (z.B. Pfefferspray), die von Personen, die zum Besitz von Waffen berechtigt sind, zu Selbstverteidigungszwecken mitgeführt werden." Von Frauen lese ich da nichts. Aber eh egal, ist ja nur ein Teil des Ganzen. Nur wird sich jeder davor hüten, ein "Entgegenkommen" des Verordnungsgebers anzutatschen, haben wir ja gesehen, nix passierte diesbezüglich.
Aber eine Rechtsauskunft hat nix Normatives und eine Strafe benötigt eine normative Grundlage. IdS hat der Antwortgeber sicher begründet, weshalb ein Gewehrscheinwerfer aus einem Lamperl wird, das an einem Anschlagschaft zum Einsatz kommt!??