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Highcap Magazine im Jahre 2020

Was ist erlaubt, was ist verboten und wie kommt man eigentlich zu einer WBK?
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Nydorian
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Highcap Magazine im Jahre 2020

Beitrag von Nydorian » Do 10. Okt 2019, 13:46

hallo liebe Besserinformierte!

Nach den Rückmeldungen zur IWI Tavor hier im Forum ( viewtopic.php?f=3&t=47306 ) bin ich jetzt etwas klüger und weiss dass ich nächstes jahr wohl keine haben werde. macht nix ... wirds eben was andres.

das wirft für mich aber eine Frage auf die ich bis dato nicht verstanden habe: was ist nun mit high cap Magazinen?

hätte ich die tavor gekauft, hätte ich eben jetzt noch magazine gehamstert um dann, wenn ich das teil habe, magazine zu besitzen.
das wäre ja gegangen, ist nur nicht mehr nötig.

was wenn ich aber in 20 jahren doch eine ar15 haben will, oder ich einen schlaganfall habe und plötzlich die AUG toll finde? kann ich dann schon jetzt für alles mögliche magazine kaufen, bei der nächsten kontrolle registrieren um sie evtl niemals zu benutzen weil ich niemals das entsprechende gegenstück besitzen werde? mir ist klar dass ich sie nicht verkaufen kann und evtl drauf sitzen bleibe, aber darf ich das ding besitzen obwohl es keinen sinn macht und es benutzen wenns dann einen sinn macht? ab wann ist es registrierungspflichtig, bis wann nur eine box mit feder drin?
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Re: Highcap Magazine im Jahre 2020

Beitrag von Promo » Do 10. Okt 2019, 14:58

Du kannst dir bis zum 14.12.2019 Hunderte AR15 Magazine kaufen und sie danach korrekt behördlich registrieren. Du musst bis dahin keine zugehörige Waffe haben. Dieser "Altbesitz" wird dann genehmigt. Wenn du danach eine Waffe kaufst, wo die Magazine passen, kannst du die Magazine dann auch am Schießstand verwenden.
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Re: Highcap Magazine im Jahre 2020

Beitrag von Joewood » Do 10. Okt 2019, 15:10

Welche High-Cap Magazine zahlen sich denn aus, um sie auf Vorrat zu legen auch wenn man aktuell keine halbautomatische Langwaffe hat?

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Re: Highcap Magazine im Jahre 2020

Beitrag von Nordi » Do 10. Okt 2019, 15:14

Naja....ich würde sagen das wären am besten die üblichen AR15 Magazine, sehr viele HA nutzen diese...OA15 / Schmeisser / Hera 15th / MR223 / ACR / SIG 516 / CR223 usw.

Und auch AR10 Magazine....für Gewehre wie SIG 716 / OA10 / CR308 usw.

Vl auch ein paar MR308 Magazine etc. Womöglich vl auch das eine oder andere AK Magazin falls man sich so etwas zulegen möchte.

Aber unterm Strich würde ich sagen : Am besten fährst mit AR15 und AR10 Magazinen. Die meisten .223 und .308 HA nutzen diese.
Zuletzt geändert von Nordi am Do 10. Okt 2019, 15:20, insgesamt 2-mal geändert.

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Re: Highcap Magazine im Jahre 2020

Beitrag von Balistix » Do 10. Okt 2019, 15:18

Promo hat geschrieben:
Do 10. Okt 2019, 14:58
Du kannst dir bis zum 14.12.2019 Hunderte AR15 Magazine kaufen und sie danach korrekt behördlich registrieren. Du musst bis dahin keine zugehörige Waffe haben. Dieser "Altbesitz" wird dann genehmigt. Wenn du danach eine Waffe kaufst, wo die Magazine passen, kannst du die Magazine dann auch am Schießstand verwenden.
Aber nur am behördlich genehmigten Stand. :(
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Re: Highcap Magazine im Jahre 2020

Beitrag von Colonel Erran Morad » Do 10. Okt 2019, 15:21

Nordi hat geschrieben:
Do 10. Okt 2019, 15:14
Aber unterm Strich würde ich sagen : Am besten fährst mit AR15 und AR10 Magazinen. Die meisten .223 und .308 HA nutzen diese.
Dem stimme ich voll zu!

Ergänzend vielleicht noch: Falls es jetzt schon einen Pistol Caliber Carbine gibt, den man gerne hätte, würde ich raten, auch dafür schon Magazine zu kaufen. Ich persönlich habe mich schon für eine mögliche Erlaubtheit der CZ Scorpion versorgt. So wenig ich Glock auch mag, muss ich zugestehen, dass man mit Glock-Magazinen auch nicht schlecht beraten ist weil eben viele PCCs mit Glock-Magazinen funktionieren.

Ansonsten vielleicht noch Magazine für Ruger Mini 14/Mini 30 bzw für das Springfield SOCOM 16 (ich glaube die nutzen keine Standard AR15/AR10 Magazine).
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Re: Highcap Magazine im Jahre 2020

Beitrag von R_B_ » Do 10. Okt 2019, 15:36

Ich dachte dieses "bauernschlaue" vorher Magazin danach Halbautomat kaufen bringt nichts da man BEIDES bereits am 14.12 besitzen muß ums auch als Kat A Altbestand genehmigt zu bekommen UND JEDERZEIT anstecken darf.

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Re: Highcap Magazine im Jahre 2020

Beitrag von Peanut » Do 10. Okt 2019, 16:04

Man darf es danach nur an einem öffentlich genehmigten Schießstand zusammen bauen wenn du nicht beides vorher besessen hast
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Re: Highcap Magazine im Jahre 2020

Beitrag von yoda » Do 10. Okt 2019, 16:21

R_B_ hat geschrieben:
Do 10. Okt 2019, 15:36
Ich dachte dieses "bauernschlaue" vorher Magazin danach Halbautomat kaufen bringt nichts da man BEIDES bereits am 14.12 besitzen muß ums auch als Kat A Altbestand genehmigt zu bekommen UND JEDERZEIT anstecken darf.
Zwecks jederzeit anstecken ja, zwecks am behördlich genehmigten Schießstand anstecken reicht die reine Magazingenehmigung auch, deswegen macht es Sinn noch schnell massiv Magazine für Waffen zu horten die man garnicht hat.

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Re: Highcap Magazine im Jahre 2020

Beitrag von Paddy91 » Do 10. Okt 2019, 17:05

Stellt sich die Frage wann und für was man daheim Magazine an- und absteckt.... oder sind soviele Stände nicht behördlich?

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Re: Highcap Magazine im Jahre 2020

Beitrag von Colonel Erran Morad » Do 10. Okt 2019, 17:11

Nydorian hat geschrieben:
Do 10. Okt 2019, 13:46
was wenn ich aber in 20 jahren doch eine ar15 haben will, oder ich einen schlaganfall habe und plötzlich die AUG toll finde?
Eine kleine Anmerkung dazu noch:

Für das Steyr AUG gibt es einen AR15-Magazine kompatiblen Schaft, zB hier: http://www.zib-militaria.de/epages/6143 ... s%2F100629
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Re: Highcap Magazine im Jahre 2020

Beitrag von eriochromcyanin » Do 10. Okt 2019, 17:52

Promo hat geschrieben:
Do 10. Okt 2019, 14:58
Du kannst dir bis zum 14.12.2019 Hunderte AR15 Magazine kaufen und sie danach korrekt behördlich registrieren. Du musst bis dahin keine zugehörige Waffe haben. Dieser "Altbesitz" wird dann genehmigt. Wenn du danach eine Waffe kaufst, wo die Magazine passen, kannst du die Magazine dann auch am Schießstand verwenden.
Nach dieser Argumentation dürfte man dann auch einen „Fun Switch“ am behördlich genehmigten Schießstand in eine Glock einbauen und full-auto schießen?
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Re: Highcap Magazine im Jahre 2020

Beitrag von yoda » Do 10. Okt 2019, 17:54

eriochromcyanin hat geschrieben:
Do 10. Okt 2019, 17:52
Promo hat geschrieben:
Do 10. Okt 2019, 14:58
Du kannst dir bis zum 14.12.2019 Hunderte AR15 Magazine kaufen und sie danach korrekt behördlich registrieren. Du musst bis dahin keine zugehörige Waffe haben. Dieser "Altbesitz" wird dann genehmigt. Wenn du danach eine Waffe kaufst, wo die Magazine passen, kannst du die Magazine dann auch am Schießstand verwenden.
Nach dieser Argumentation dürfte man dann auch einen „Fun Switch“ am behördlich genehmigten Schießstand in eine Glock einbauen und full-auto schießen?
Nein weil Kriegsmaterial - Maschinenpistole

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Re: Highcap Magazine im Jahre 2020

Beitrag von yoda » Do 10. Okt 2019, 17:55

Paddy91 hat geschrieben:
Do 10. Okt 2019, 17:05
Stellt sich die Frage wann und für was man daheim Magazine an- und absteckt.... oder sind soviele Stände nicht behördlich?
Ist im Prinzip egal, aber wenns angesteckt im Schrank steht und der Polizist bei der Verwahrungskontrolle kennt sich aus kann die WBK weg sein.

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Re: Highcap Magazine im Jahre 2020

Beitrag von Steppenwolf » Do 10. Okt 2019, 18:21

yoda hat geschrieben:
Do 10. Okt 2019, 17:55
Paddy91 hat geschrieben:
Do 10. Okt 2019, 17:05
Stellt sich die Frage wann und für was man daheim Magazine an- und absteckt.... oder sind soviele Stände nicht behördlich?
Ist im Prinzip egal, aber wenns angesteckt im Schrank steht und der Polizist bei der Verwahrungskontrolle kennt sich aus kann die WBK weg sein.
Dürfte aber erst nach der Übergangsfrist so gehandhabt werden. Sprich erst ab 2021 bis dahin habe ich ja Zeit dieses zu melden.
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