Heute hat jemand mit einer Schreckschusspistole aus dem Fenster einer Asylunterkunft geschossen.
Nun gibt es ja seit Anfang dieses Jahres ein generelles Waffenverbot u. a. für Asylwerber
§ 11a WaffG
Der Erwerb, der Besitz und das Führen von Waffen und Munition ist verboten:
... 3. Asylwerbern
jedoch hat man die Strafandrohung auf SCHUSSwaffen beschränkt:
(1) Wer, wenn auch nur fahrlässig,...
6. Schusswaffen oder Munition erwirbt, besitzt oder führt, obwohl ihm dies nach § 11a verboten ist,
ist vom ordentlichen Gericht...
Damit sollten also der Erwerb, Besitz und das Führen von z. B. Schwertern oder Schreckschusswaffen für Personen die unter §11a fallen zwar verboten, aber kein Straftatbestand sein.
Irre ich mich?
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Schüsse aus Asylunterkunft straffrei?
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Jeder User in diesem Unterforum ist verpflichtet, seine waffenrechtlich relevanten Aussagen nach bestem Wissen und Gewissen zu tätigen und diese soweit möglich sorgfältig mit entsprechender Judikatur, Paragrafen und/oder sonstigen brauchbaren Quellen zu untermauern. Dieses Unterforum gibt ausschließlich Rechtsmeinungen einzelner User wieder. Daher wird von Seiten des Forums keine Haftung für getätigte Aussagen übernommen. Es besteht keine Gewähr auf die Richtigkeit der veröffentlichten Aussagen. Dieses Unterforum kann eine persönliche Beratung durch Rechtsexperten niemals ersetzen. Aus den wiedergegebenen Rechtsmeinungen erwachsen Dritten weder Rechte noch Pflichten.
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Schüsse aus Asylunterkunft straffrei?
8 x 57 IS /// .357 Magnum /// 9mm Para /// .308 Win
Re: Schüsse aus Asylunterkunft straffrei?
Was sucht eine waffenrechtliche Frage in der Müllhalde?
Jedenfalls könnte man dies wohl nur als Verwaltungsübertretung behandeln:
§51 Verwaltungsübertretungen
(2) Eine Verwaltungsübertretung begeht und ist mit einer Geldstrafe bis zu 360 Euro zu bestrafen, wer gegen dieses Bundesgesetz verstößt, sofern das Verhalten nicht nach den §§ 50 oder 51 Abs. 1 zu ahnden oder § 32 Abs. 3 anzuwenden ist.
Jedenfalls könnte man dies wohl nur als Verwaltungsübertretung behandeln:
§51 Verwaltungsübertretungen
(2) Eine Verwaltungsübertretung begeht und ist mit einer Geldstrafe bis zu 360 Euro zu bestrafen, wer gegen dieses Bundesgesetz verstößt, sofern das Verhalten nicht nach den §§ 50 oder 51 Abs. 1 zu ahnden oder § 32 Abs. 3 anzuwenden ist.
8 x 57 IS /// .357 Magnum /// 9mm Para /// .308 Win
Re: Schüsse aus Asylunterkunft straffrei?
Leider darf man hier im Forum nicht schreiben was man sich gerade über solche Artikel denkt . Wäre zu politisch und ............. !
MfG
0.22LR , 223Rem , 308Win , 9mm Para , 38/357 , 44Mag , 45ACP , 12/76
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