ES IST SOWEIT: Der PDSV Cup 2024 hat begonnen! Teilnahmebedingungen: viewtopic.php?f=53&t=58164
Der PDSV Cup dient zur Finanzierung des Pulverdampf Forums. Bitte unterstützt unser Forum, danke!
Der PDSV Cup dient zur Finanzierung des Pulverdampf Forums. Bitte unterstützt unser Forum, danke!
Langwaffen - Aufbewahrung
Forumsregeln
Jeder User in diesem Unterforum ist verpflichtet, seine waffenrechtlich relevanten Aussagen nach bestem Wissen und Gewissen zu tätigen und diese soweit möglich sorgfältig mit entsprechender Judikatur, Paragrafen und/oder sonstigen brauchbaren Quellen zu untermauern. Dieses Unterforum gibt ausschließlich Rechtsmeinungen einzelner User wieder. Daher wird von Seiten des Forums keine Haftung für getätigte Aussagen übernommen. Es besteht keine Gewähr auf die Richtigkeit der veröffentlichten Aussagen. Dieses Unterforum kann eine persönliche Beratung durch Rechtsexperten niemals ersetzen. Aus den wiedergegebenen Rechtsmeinungen erwachsen Dritten weder Rechte noch Pflichten.
Jeder User in diesem Unterforum ist verpflichtet, seine waffenrechtlich relevanten Aussagen nach bestem Wissen und Gewissen zu tätigen und diese soweit möglich sorgfältig mit entsprechender Judikatur, Paragrafen und/oder sonstigen brauchbaren Quellen zu untermauern. Dieses Unterforum gibt ausschließlich Rechtsmeinungen einzelner User wieder. Daher wird von Seiten des Forums keine Haftung für getätigte Aussagen übernommen. Es besteht keine Gewähr auf die Richtigkeit der veröffentlichten Aussagen. Dieses Unterforum kann eine persönliche Beratung durch Rechtsexperten niemals ersetzen. Aus den wiedergegebenen Rechtsmeinungen erwachsen Dritten weder Rechte noch Pflichten.
Re: Langwaffen - Aufbewahrung
Ja natürlich werden "normal" keine Kat.C und D Waffen kontrolliert. Man könnte die Beamten auch wegschicken da offiziell keine Kontrolle von Waffen der Kat.C bzw. D vorgesehen ist. Aber gutmütiger weiße lässt man sie eben die Waffen kontrollieren. Auf der Liste scheinen zumindest hier zulade die Kat. C Waffen auf der Liste auf, mehr will ich damit garnicht sagen. Ob jemand die Beamten die Waffen der Kat. C auch kontrollieren lässt bleibt jedem selbst überlassen.
- arch enemy
- .50 BMG
- Beiträge: 1069
- Registriert: Fr 28. Dez 2012, 01:02
- Wohnort: Daham
Re: Langwaffen - Aufbewahrung
1+AUG-andy hat geschrieben: ↑Sa 28. Sep 2019, 22:25Zum x-ten mal : Die Aussage stimmt so nicht!edi hat geschrieben: ↑Sa 28. Sep 2019, 20:50Bei der WaffÜberprüfung durch die Polizei sind alle Schußwaffen, Kat B als auch C u D, auf der Liste der Behörde vermerkt. Überprüft wird nur Kat B. Wenn aber bei der Überprüfung der Kat B nebenbei bemerkt werden würde, dass eine Waffe C oder D nicht versperrt in einem Behältnis aufbewahrt sei, wäre dies ein grober Verlässlichkeitsmangel.
Bei meiner Kontrolle standen definitiv nur die B Waffen drauf. Keine C !
Steht auch im Post über deiner Aussage .
Kontrolliert werden tatsächlich nur A und B Waffen - und NUR DIE sind auf der mitgeführten Liste drauf...
...richtig ist, wenn grobe Mängel bei der gleichzeitigen Aufbewahrung von C und D Waffen (zum Beispiel offen liegende Büchse oder Schrotflinte im Haushalt, wenn unberechtigte Personen Zugriff darauf hätten - Kinder, Besuch etc...) festgestellt werden, entsprechend tätig zu werden.
- arch enemy
- .50 BMG
- Beiträge: 1069
- Registriert: Fr 28. Dez 2012, 01:02
- Wohnort: Daham
Re: Langwaffen - Aufbewahrung
@Jungjäger1997: ich habe meine C und D Waffen in einem Wandschrank mit versperrbaren Glastüren stehen - inkl. Innenraumbeleuchtung.Jungjäger1997 hat geschrieben: ↑Di 24. Sep 2019, 14:29Hallo liebes Forum!
Ich bin umgezogen und möchte nun meine Langwaffen außerhalb eines Waffenschranks präsentieren!
Meine Überlegungen gehen dahin die Büchsen auf einer Kommode mittels Waffenständer zu lagern und um den Sicherheitsaspekt nicht ausser Acht zu lassen in der Wand ein Stahlseil oder eine Kette zu verankern und diese durch die Abzugsbügel durchzuführen und diese mit einem Vorhängeschloss zu sichern.
Die Kurzwaffen sind selbstverständlich in einem Tresor!
Wäre diese Aufbewahrung der Kat. C und D geeignet?
Beide - Frau und ich - besitzen jeweils WP und WBK, Kinder sind außer Haus.
Das reicht vollkommen um die Definition eines "nicht einfach zu überwindenden Hindernisses" zu erfüllen - siehe auch diverse Schränke von Jägern die zeitweise in Waffengebraucht angeboten werden - da ist zeitweise ein tosisches Schloss drauf und auch das reicht...
Re: Langwaffen - Aufbewahrung
Vermutlich werden die Auflistung Kat B und C/D oder nur Kat B in den verschiedenen Bezirken unterschiedlich gehandhabt. In unserem Bezirk stehen Kat B als auch alle C/D Waffen auf der behördlichen Überprüfungsvorgabe für die Polizeibeamten. Überprüft wird natürlich nur Kat B.
Re: Langwaffen - Aufbewahrung
Hier im Bezirk Baden werden/wurden ebenso sämtliche Waffen angeführt und die Liste den Beamten mitgegeben.
Also auch Kategorie C/D. Im Auftrag zur Kontrolle der Verwahrung ist natürlich explizit angegeben, daß nur Waffen der Kategorie A/B überprüft werden.
Also auch Kategorie C/D. Im Auftrag zur Kontrolle der Verwahrung ist natürlich explizit angegeben, daß nur Waffen der Kategorie A/B überprüft werden.
Re: Langwaffen - Aufbewahrung
soweit mir bekannt sind auch C und D am ueberpruefungszettl drauf9x19 hat geschrieben: ↑So 29. Sep 2019, 14:06Hier im Bezirk Baden werden/wurden ebenso sämtliche Waffen angeführt und die Liste den Beamten mitgegeben.
Also auch Kategorie C/D. Im Auftrag zur Kontrolle der Verwahrung ist natürlich explizit angegeben, daß nur Waffen der Kategorie A/B überprüft werden.
doubleaction OG, Wien
Bitte keine PN, ggf. Email info{@}doubleaction.at oder Tel 0676-5145029
Angebote gültig so lange der Vorrat reicht. Irrtum vorbehalten
Auf Anfrage sind Warenausfolgungen über Partner in Salzburg, Tirol und Kärnten möglich.
Bitte keine PN, ggf. Email info{@}doubleaction.at oder Tel 0676-5145029
Angebote gültig so lange der Vorrat reicht. Irrtum vorbehalten
Auf Anfrage sind Warenausfolgungen über Partner in Salzburg, Tirol und Kärnten möglich.
Re: Langwaffen - Aufbewahrung
[/quote]
soweit mir bekannt sind auch C und D am ueberpruefungszettl drauf
[/quote]
Richtig, von der Bezirksverwaltungsbehörde ergeht der Auszug aus dem ZWR an die ausführende BP Dienststelle , diese hat jedoch nur die Überprüfung der Waffen Kath.B vorzunehmen.
Wenn z.B. der überprüfende Waffenbesitzer 2 Waffen der Kath.B hat, und sonst nichts registriert hat, und in seinem Waffenschrank da noch einige Waffen der Kath.C und D rumstehen, kann dies negative folgen für den Waffenbesitzer haben.
Andersrum haben die Exekutiv Organe auch andere Waffen in der Kath.C und D auf dem Auszug oben, finden diese bei der 5jährigen Überprüfung keine Relevanz.
Sollte jedoch Waffen der Kath. C und D in den Wohnräumen frei herumliegen und auch frei entnommen werden, könnte es zu Abmahnungen bzw. Anzeigen kommen. Ist immer im ermessen der jeweiligen Beamten, welche sich auch über den aktuellen geistigen und körperlichen Zustand des Waffenbesitzers ein Bild zu machen haben.
soweit mir bekannt sind auch C und D am ueberpruefungszettl drauf
[/quote]
Richtig, von der Bezirksverwaltungsbehörde ergeht der Auszug aus dem ZWR an die ausführende BP Dienststelle , diese hat jedoch nur die Überprüfung der Waffen Kath.B vorzunehmen.
Wenn z.B. der überprüfende Waffenbesitzer 2 Waffen der Kath.B hat, und sonst nichts registriert hat, und in seinem Waffenschrank da noch einige Waffen der Kath.C und D rumstehen, kann dies negative folgen für den Waffenbesitzer haben.
Andersrum haben die Exekutiv Organe auch andere Waffen in der Kath.C und D auf dem Auszug oben, finden diese bei der 5jährigen Überprüfung keine Relevanz.
Sollte jedoch Waffen der Kath. C und D in den Wohnräumen frei herumliegen und auch frei entnommen werden, könnte es zu Abmahnungen bzw. Anzeigen kommen. Ist immer im ermessen der jeweiligen Beamten, welche sich auch über den aktuellen geistigen und körperlichen Zustand des Waffenbesitzers ein Bild zu machen haben.
Re: Langwaffen - Aufbewahrung
Wenn die Behörde den kontrollierenden Beamten den Auftrag erteilt, bei der A/B-Kontrolle auch die Verwahrung der C/D Waffen zu überprüfen, dann ist das so und die Behörde darf das in Auftrag geben! Es geht hier aber rein nur um die Verwahrung und nicht um eine genaue Waffen-Kontrolle, wie sie für A/B-Waffen vorgesehen ist.
Mittlerweile gibt fast jede Behörde beim Kontrollauftrag auch einen Auszug aus dem ZWR dazu!
Mittlerweile gibt fast jede Behörde beim Kontrollauftrag auch einen Auszug aus dem ZWR dazu!
Greets Hitman
My fulminant big bore power trio...
S&W .460 XVR Performance Center &
Marlin 1895 Dark Series, .45/70 Govt. &
Benelli M4 Super 90 H2O TS
My fulminant big bore power trio...
S&W .460 XVR Performance Center &
Marlin 1895 Dark Series, .45/70 Govt. &
Benelli M4 Super 90 H2O TS
Re: Langwaffen - Aufbewahrung
Auf Basis welcher gesetzlichen Grundlage sollte die Behörde dazu im Rahmen einer Verwahrungskontrolle den Auftrag geben?Hitman hat geschrieben: ↑Sa 12. Okt 2019, 14:25Wenn die Behörde den kontrollierenden Beamten den Auftrag erteilt, bei der A/B-Kontrolle auch die Verwahrung der C/D Waffen zu überprüfen, dann ist das so und die Behörde darf das in Auftrag geben! Es geht hier aber rein nur um die Verwahrung und nicht um eine genaue Waffen-Kontrolle, wie sie für A/B-Waffen vorgesehen ist.
Mittlerweile gibt fast jede Behörde beim Kontrollauftrag auch einen Auszug aus dem ZWR dazu!
Wer die Freiheit aufgibt, um Sicherheit zu gewinnen, wird am Ende beides verlieren!
Benjamin Franklin (1706 - 1790)
Benjamin Franklin (1706 - 1790)
Re: Langwaffen - Aufbewahrung
Auf Grund dieser gesetzlich Grundlage kann die Behörde die Verwahrungskontrolle anordnen!
Sichere Verwahrung
§ 3. (1) Eine Schußwaffe ist sicher verwahrt, wenn ihr Besitzer sie in zumutbarer Weise vor unberechtigtem – auf Aneignung oder unbefugte Verwendung gerichteten – Zugriff schützt.
(2) Für die Beurteilung der Sicherheit der Verwahrung von Waffen und Munition sind insbesondere folgende Umstände maßgeblich:
1.
Verwahrung der Waffe an einem mit der Rechtfertigung oder dem Bedarf in Zusammenhang stehenden Ort, in davon nicht betroffenen Wohnräumen oder in Dritträumen (zB Banksafe);
2.
Schutz vor fremdem Zugriff durch Gewalt gegen Sachen, insbesondere eine der Anzahl und der Gefährlichkeit von Waffen und Munition entsprechende Ein- oder Aufbruchsicherheit des Behältnisses oder der Räumlichkeit;
3.
Schutz von Waffen und Munition vor dem Zugriff von Mitbewohnern, die zu deren Verwendung nicht befugt sind;
4.
Schutz von Waffen und Munition vor Zufallszugriffen rechtmäßig Anwesender.
Da Punkt 3 und 4 sowieso in den meisten Fällen zutreffen und hier nur von Schusswaffen allgemein die Rede ist, ist es ein leichtes dies von der Behörde aus zu argumentieren und zu rechtfertigen!
Viel Spaß, wenn Du dagegen versuchst einen Einspruch zu erheben! Meist steckt bei diesen Weisungen die LPD dahinter!
Sichere Verwahrung
§ 3. (1) Eine Schußwaffe ist sicher verwahrt, wenn ihr Besitzer sie in zumutbarer Weise vor unberechtigtem – auf Aneignung oder unbefugte Verwendung gerichteten – Zugriff schützt.
(2) Für die Beurteilung der Sicherheit der Verwahrung von Waffen und Munition sind insbesondere folgende Umstände maßgeblich:
1.
Verwahrung der Waffe an einem mit der Rechtfertigung oder dem Bedarf in Zusammenhang stehenden Ort, in davon nicht betroffenen Wohnräumen oder in Dritträumen (zB Banksafe);
2.
Schutz vor fremdem Zugriff durch Gewalt gegen Sachen, insbesondere eine der Anzahl und der Gefährlichkeit von Waffen und Munition entsprechende Ein- oder Aufbruchsicherheit des Behältnisses oder der Räumlichkeit;
3.
Schutz von Waffen und Munition vor dem Zugriff von Mitbewohnern, die zu deren Verwendung nicht befugt sind;
4.
Schutz von Waffen und Munition vor Zufallszugriffen rechtmäßig Anwesender.
Da Punkt 3 und 4 sowieso in den meisten Fällen zutreffen und hier nur von Schusswaffen allgemein die Rede ist, ist es ein leichtes dies von der Behörde aus zu argumentieren und zu rechtfertigen!
Viel Spaß, wenn Du dagegen versuchst einen Einspruch zu erheben! Meist steckt bei diesen Weisungen die LPD dahinter!
Greets Hitman
My fulminant big bore power trio...
S&W .460 XVR Performance Center &
Marlin 1895 Dark Series, .45/70 Govt. &
Benelli M4 Super 90 H2O TS
My fulminant big bore power trio...
S&W .460 XVR Performance Center &
Marlin 1895 Dark Series, .45/70 Govt. &
Benelli M4 Super 90 H2O TS
Re: Langwaffen - Aufbewahrung
Aus diesen Gründen ordnet also die Behörde im Zuge einer normalen Verwahrungskontrolle, die Kontrolle deiner Kat C und D an? Satire, oder?
Wer die Freiheit aufgibt, um Sicherheit zu gewinnen, wird am Ende beides verlieren!
Benjamin Franklin (1706 - 1790)
Benjamin Franklin (1706 - 1790)
Re: Langwaffen - Aufbewahrung
Da wird definiert was sich der Gesetzgeber unter „Sicherer Verwahrung“ vorstellt. Wo steht, dass die Behörde das prüfen darf, Hitman?
Tipp: zieh dir mal WaffG §25. (1) und §8. (6) 1. u 2. rein. Könnte bei fachlichen Diskussionen hilfreich sein.
Tipp: zieh dir mal WaffG §25. (1) und §8. (6) 1. u 2. rein. Könnte bei fachlichen Diskussionen hilfreich sein.
Im Forum zu diskutieren ist wie mit Tauben Schach zu spielen.
Re: Langwaffen - Aufbewahrung
Auch wenn ich es jetzt zum dritten Mal schreibe :
Bei meiner Kontrolle im Dezember stand da absolut nix von Kat. C auf dem Protokoll der Beamten ! Sie haben mir den Zettel sogar in die Hand gegeben zum Kontrollieren ob auch alle B Waffen draufstehen . Ist von der jeweiligen Behörde abhängig und in ganz Österreich unterschiedlich.
Bei meiner Kontrolle im Dezember stand da absolut nix von Kat. C auf dem Protokoll der Beamten ! Sie haben mir den Zettel sogar in die Hand gegeben zum Kontrollieren ob auch alle B Waffen draufstehen . Ist von der jeweiligen Behörde abhängig und in ganz Österreich unterschiedlich.
MfG
0.22LR , 223Rem , 308Win , 9mm Para , 38/357 , 44Mag , 45ACP , 12/76
0.22LR , 223Rem , 308Win , 9mm Para , 38/357 , 44Mag , 45ACP , 12/76
Re: Langwaffen - Aufbewahrung
Also mit einer Verwahrungskontrolle von C/D haben die §§ 8 und 25 WaffG nur weitläufig es zu tun, da es hier nicht um die Verlässlichkeit, sondern rein um die Verwahrung geht!
Sind bei Dir weitere Personen, insbesondere Kinder gemeldet, kann die Behörde sehr wohl eine Verwahrungskontrolle nach § 3 anordnen!
Sie wird das sicher nicht einfach so anordnen, aber im Zuge einer wiederkehrenden Kontrolle ist das möglich, ebenso wenn dementsprechend viele Kat. C auf Dich gemeldet sind!
Alles schon selbst erlebt!
Greets Hitman
My fulminant big bore power trio...
S&W .460 XVR Performance Center &
Marlin 1895 Dark Series, .45/70 Govt. &
Benelli M4 Super 90 H2O TS
My fulminant big bore power trio...
S&W .460 XVR Performance Center &
Marlin 1895 Dark Series, .45/70 Govt. &
Benelli M4 Super 90 H2O TS