Steirer hat geschrieben: ↑So 26. Apr 2020, 16:32
John Connor hat geschrieben: ↑So 26. Apr 2020, 09:27
Es handelt sich um einen Rücktritt des Staatsanwalts (wohl: Bezirksanwalts) von der Anklage außerhalb der Hauptverhandlung. Inhaltlich hat das Bezirksgericht da nix mehr zu beurteilen, sondern wegen des Rücktritts von der Anklage mittels Beschluss gemäß § 227 Abs 1 StPO iVm § 447 StPO das Verfahren schlicht einzustellen.
Ist somit das verhängte Waffenverbot auch aufgehoben/nichtig?
Nein, das Waffenverbot hast Du von der Verwaltungsbehörde bekommen, da die Behörde festgestellt hat, dass bestimmte Tatsachen die Annahme rechtfertigen, daß Du durch mißbräuchliches Verwenden von Waffen Leben, Gesundheit oder Freiheit von Menschen oder fremdes Eigentum gefährden könntest.
Im nunmehrigen Strafprozess ist der Staatsanwalt letztlich zur Überzeugung gelangt, dass Du nicht entgegen dem Waffenverbot eine Waffe besessen hast und hat die Anklage zurückgezogen. Das Gericht hat daraufhin das Verfahren eingestellt.
Wenn Du das Waffenverbot loswerden willst, musst Du einen
Antrag auf Aufhebung des Waffenverbots stellen.
Ob das (schon) geht, kommt auf verschiedene Umstände an. Wurde zB der Grund (Gefährliche Drohung), der offenbar für das Waffenverbot ausschlaggebend war, (auch) in einem Strafverfahren festgestellt, bist Du also deswegen vorbestraft (die Judikatur zum Waffenverbot orientiert sich dann teilweise an den Tilgungsfristen)? Oder erfolgte ein Freispruch (wenn ja, im Zweifel oder weil festgestellt wurde, dass der Vorwurf nicht stimmt?)