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Schmeisser 9mm AR15

Neuigkeiten aus der Welt der Lang-, Kurz- und Blankwaffen
kurtk
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Re: Schmeisser 9mm AR15

Beitrag von kurtk » So 20. Okt 2019, 10:11

AUG-andy hat geschrieben:
So 20. Okt 2019, 09:55
Wenn mir der etablierte Waffenhändler sagt, die LUVO entspricht ... ja was soll ich als Kunde da groß anzweifeln oder selber anstellen.

Weil manche Händler noch immer glauben das ein Vergleichsgutachten und ein Einstufungsbescheid das selbe sind . Und gutgläubige Käufer darauf reinfallen.
Andy, woher soll ein Kunde die Info haben, im Internet findest keine Liste und wenn z.B. ein HA Kaliber 300 Blackout mit WAFFE HAT EINEN EINSTUFUNGSBESCHEID bei einen Händler findest warum sollte ich es anzweifeln? Ich als Käufer muss ja mich nicht auskennen mit Bescheiden!

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AUG-andy
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Re: Schmeisser 9mm AR15

Beitrag von AUG-andy » So 20. Okt 2019, 10:29

kurtk hat geschrieben:
So 20. Okt 2019, 10:11
AUG-andy hat geschrieben:
So 20. Okt 2019, 09:55
Wenn mir der etablierte Waffenhändler sagt, die LUVO entspricht ... ja was soll ich als Kunde da groß anzweifeln oder selber anstellen.

Weil manche Händler noch immer glauben das ein Vergleichsgutachten und ein Einstufungsbescheid das selbe sind . Und gutgläubige Käufer darauf reinfallen.
Andy, woher soll ein Kunde die Info haben, im Internet findest keine Liste und wenn z.B. ein HA Kaliber 300 Blackout mit WAFFE HAT EINEN EINSTUFUNGSBESCHEID bei einen Händler findest warum sollte ich es anzweifeln? Ich als Käufer muss ja mich nicht auskennen mit Bescheiden!
Momentan ist die Situation für den Endverbraucher sehr schwierig.
Da hast du schon Recht, aber es gibt auch Käufer (zumindest lese ich es so heraus) die sich bewusst so ein Ding kaufen und abwarten was passiert.
MfG
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Re: Schmeisser 9mm AR15

Beitrag von Yukon » So 20. Okt 2019, 11:02

kurtk hat geschrieben:
So 20. Okt 2019, 09:47

Zum Halbautomaten ohne Bescheid, was soll es denn sein als Kat A ?
Zum Beispiel Kat B.
Solang es für einen Halbautomaten keinen Bescheid aufgrund eines Antrags gemäß Paragraph 44 gibt, wurde die Zuordnung schlicht und ergreifend noch nicht getroffen. Anzunehmen, dass es sich automatisch um Kat A handelt, lässt sich meines Erachtens bei einem Halbautomaten aus dem WaffG nicht ableiten.
Die gefährlichste Waffe sind die Menschen kleinen Kalibers.

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Re: Schmeisser 9mm AR15

Beitrag von bino71 » So 20. Okt 2019, 11:26

Ist aber Deine Interpretation des Gesetzes. Nicht mehr und nicht weniger.

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Yukon
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Re: Schmeisser 9mm AR15

Beitrag von Yukon » So 20. Okt 2019, 12:04

bino71 hat geschrieben:
So 20. Okt 2019, 11:26
Ist aber Deine Interpretation des Gesetzes. Nicht mehr und nicht weniger.
Absolut richtig, deshalb hab ich auch "meines Erachtens" geschrieben.
Die gefährlichste Waffe sind die Menschen kleinen Kalibers.

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HS911
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Re: Schmeisser 9mm AR15

Beitrag von HS911 » So 20. Okt 2019, 21:52

kurtk hat geschrieben:
So 20. Okt 2019, 09:47
HS911 hat geschrieben:
Sa 19. Okt 2019, 22:54
Das stimmt so nicht, auch wenn das leider die ganze Zeit so verbreitet wird.
Zum Halbautomaten ohne Bescheid, was soll es denn sein als Kat A ?
Es könnte natürlich auch Kat.B sein.

Wenn man ein bisschen Humor hat, dann kann man sich das wie eine Schwangerschaft vorstellen:

Eine Frau ist schwanger. Das Kind (~der Halbautomat) ist entweder männlich (~Kat. A) oder weiblich (~Kat. B). Was das Kind tatsächlich ist, steht vom Moment der Befruchtung weg fest, nur weiß mans halt nicht, bis man das Geschlecht mit einer mehr oder minder geeigneten Methode feststellt:
  • Die einzige 100% sichere Methode ist die Geburt (~rechtskräftiges Urteil).
  • Ziemlich zuverlässig ist eine Ultraschalluntersuchung beim Gynäkologen (~Bescheid vom Ministerium). Der Gynäkologe hat fast immer Recht - aber hin und wieder gibt's dann bei der Geburt doch eine Überraschung.
  • Deutlich weniger zuverlässig ist die Ultraschalluntersuchung beim Hausarzt (~Bescheid/Schrieb von der lokalen Behörde). Viele Hausärzte schreiben aber so und so eine Überweisung zum Gyn.
  • Ungeeignet ist eine Feststellung des Geschlechts mittels chinesischem Bauernkalendar oder Horoskop (~Vergleichsgutachten von privat).
Die Idee, dass das Kind solange männlich ist, bis der Gynäkologe bestätigt, dass er am Ultraschall kein Zumpferl sieht, ist trotzdem falsch. Der Gynäkologe stellt nur fest was er sieht, er kann das Geschlecht aber nicht beeinflussen.
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Re: Schmeisser 9mm AR15

Beitrag von DerDunkc » Mo 21. Okt 2019, 10:47

Wenn man bedenkt, dass mit 14.12. gem. § 5 Abs. 1 Z 1 WaffG halbautomatische Karabiner und Gewehre (prinzipiell) kein Kriegsmaterial mehr sind, mutet das jetzt überhaupt ein bisschen sinnlos an

howa308
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Re: Schmeisser 9mm AR15

Beitrag von howa308 » Mo 21. Okt 2019, 11:03

kurtk hat geschrieben:
So 20. Okt 2019, 10:11
AUG-andy hat geschrieben:
So 20. Okt 2019, 09:55
Wenn mir der etablierte Waffenhändler sagt, die LUVO entspricht ... ja was soll ich als Kunde da groß anzweifeln oder selber anstellen.

Weil manche Händler noch immer glauben das ein Vergleichsgutachten und ein Einstufungsbescheid das selbe sind . Und gutgläubige Käufer darauf reinfallen.
Andy, woher soll ein Kunde die Info haben, im Internet findest keine Liste und wenn z.B. ein HA Kaliber 300 Blackout mit WAFFE HAT EINEN EINSTUFUNGSBESCHEID bei einen Händler findest warum sollte ich es anzweifeln? Ich als Käufer muss ja mich nicht auskennen mit Bescheiden!
Also ich kenne eine Luvo Ar15 9x19, die steht bei einem Händler (hat mehrere Filialen), da hatte mir der Verkäufer gesagt das es einen Bescheid dafür gibt und sie sich nicht auf so halbe Sachen einlassen.
:at1: Aus großer Kraft folgt große Verantwortung
(Zitat aus Spiderman)

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Re: Schmeisser 9mm AR15

Beitrag von The_Governor » Mo 21. Okt 2019, 11:35

howa308 hat geschrieben:
Mo 21. Okt 2019, 11:03
kurtk hat geschrieben:
So 20. Okt 2019, 10:11
AUG-andy hat geschrieben:
So 20. Okt 2019, 09:55
Wenn mir der etablierte Waffenhändler sagt, die LUVO entspricht ... ja was soll ich als Kunde da groß anzweifeln oder selber anstellen.

Weil manche Händler noch immer glauben das ein Vergleichsgutachten und ein Einstufungsbescheid das selbe sind . Und gutgläubige Käufer darauf reinfallen.
Andy, woher soll ein Kunde die Info haben, im Internet findest keine Liste und wenn z.B. ein HA Kaliber 300 Blackout mit WAFFE HAT EINEN EINSTUFUNGSBESCHEID bei einen Händler findest warum sollte ich es anzweifeln? Ich als Käufer muss ja mich nicht auskennen mit Bescheiden!
Also ich kenne eine Luvo Ar15 9x19, die steht bei einem Händler (hat mehrere Filialen), da hatte mir der Verkäufer gesagt das es einen Bescheid dafür gibt und sie sich nicht auf so halbe Sachen einlassen.
Durftest den auch sehen? Dass man ihn nicht ausgehändigt bekommt, ist mir klar, aber anschauen sollte man ihn können, bevor man die Kohle dafür hinblättert.

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Re: Schmeisser 9mm AR15

Beitrag von m_a_d » Mo 21. Okt 2019, 11:48

HS911 hat geschrieben:
So 20. Okt 2019, 21:52
kurtk hat geschrieben:
So 20. Okt 2019, 09:47
HS911 hat geschrieben:
Sa 19. Okt 2019, 22:54
Das stimmt so nicht, auch wenn das leider die ganze Zeit so verbreitet wird.
Zum Halbautomaten ohne Bescheid, was soll es denn sein als Kat A ?
Es könnte natürlich auch Kat.B sein.

Wenn man ein bisschen Humor hat, dann kann man sich das wie eine Schwangerschaft vorstellen:

Eine Frau ist schwanger. Das Kind (~der Halbautomat) ist entweder männlich (~Kat. A) oder weiblich (~Kat. B). Was das Kind tatsächlich ist, steht vom Moment der Befruchtung weg fest, nur weiß mans halt nicht, bis man das Geschlecht mit einer mehr oder minder geeigneten Methode feststellt:
  • Die einzige 100% sichere Methode ist die Geburt (~rechtskräftiges Urteil).
  • Ziemlich zuverlässig ist eine Ultraschalluntersuchung beim Gynäkologen (~Bescheid vom Ministerium). Der Gynäkologe hat fast immer Recht - aber hin und wieder gibt's dann bei der Geburt doch eine Überraschung.
  • Deutlich weniger zuverlässig ist die Ultraschalluntersuchung beim Hausarzt (~Bescheid/Schrieb von der lokalen Behörde). Viele Hausärzte schreiben aber so und so eine Überweisung zum Gyn.
  • Ungeeignet ist eine Feststellung des Geschlechts mittels chinesischem Bauernkalendar oder Horoskop (~Vergleichsgutachten von privat).
Die Idee, dass das Kind solange männlich ist, bis der Gynäkologe bestätigt, dass er am Ultraschall kein Zumpferl sieht, ist trotzdem falsch. Der Gynäkologe stellt nur fest was er sieht, er kann das Geschlecht aber nicht beeinflussen.
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Re: Schmeisser 9mm AR15

Beitrag von howa308 » Mo 21. Okt 2019, 13:49

The_Governor hat geschrieben:
Mo 21. Okt 2019, 11:35
howa308 hat geschrieben:
Mo 21. Okt 2019, 11:03
kurtk hat geschrieben:
So 20. Okt 2019, 10:11

Andy, woher soll ein Kunde die Info haben, im Internet findest keine Liste und wenn z.B. ein HA Kaliber 300 Blackout mit WAFFE HAT EINEN EINSTUFUNGSBESCHEID bei einen Händler findest warum sollte ich es anzweifeln? Ich als Käufer muss ja mich nicht auskennen mit Bescheiden!
Also ich kenne eine Luvo Ar15 9x19, die steht bei einem Händler (hat mehrere Filialen), da hatte mir der Verkäufer gesagt das es einen Bescheid dafür gibt und sie sich nicht auf so halbe Sachen einlassen.
Durftest den auch sehen? Dass man ihn nicht ausgehändigt bekommt, ist mir klar, aber anschauen sollte man ihn können, bevor man die Kohle dafür hinblättert.




Nein, ich habe ihn nicht gesehen.
Der Verkäufer meinte er hätte eine E-Mail gesehene wo der Bescheid dabei war.
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loksi67
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Re: Schmeisser 9mm AR15

Beitrag von loksi67 » Mo 21. Okt 2019, 16:04

an diese Stelle kommt meine Frage auch an die Händler die hier unterwegs sind. derjenige der das Gewerbe Waffenhandel ausübt muß doch über einen Befähigungsnachweis verfügen. ich als Käufer muß doch auf das fachliche Können und Wissen eines Waffenhändlers vertrauen können, daß er nur Waffen in Verkehr bringt, die die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllen. Sollte ein Waffenhändler unerlaubte Waffen in Verkehr bringen, wieso wäre ich dafür als gutgläubiger Käufer haftbar? Wie komme ich dazu mich vor dem Kauf bei irgendeinem Amt zu vergewissern ob eine Waffe als Kat B gilt oder nicht, wenn der Händler es auf seine Internetseite bzw. Geschäftslokal zum Verkauf anbietet???
please take a minute to look at my foto gallery:

https://www.flickr.com/photos/148553807@N08/

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Re: Schmeisser 9mm AR15

Beitrag von Coolhand1980 » Do 24. Okt 2019, 16:58

Es gibt einen Bescheid. Der hat Gültigkeit für den Antragsteller. Nicht für die Öffentlichkeit. Die muss den nicht kennen.
Wollte die Behörde, dass dem so wäre, müsste sie eine Verordnung erlassen. Die ist dann öffentlich, und für alle zugänglich.
Du kannst unmöglich schuldhaftes Verhalten daraus ableiten, dass du eine "Vorschrift" nicht befolgt hast, die du nicht kennen konntest.
Das ist ein wichtiges Prinzip in einem Rechtsstaat.

Ich bin mir mal recht sicher, dass die BH bei der nächsthöheren Instanz nachfragen wird. Juristen sichern sich gern in ihren Entscheidungen ab. -Ganz besonders dann, wenns einen rechtlichen Wickel geben könnte. Folglich wird das nicht am Halbwissen eines BH Juristen scheitern.

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Re: Schmeisser 9mm AR15

Beitrag von gewo » Do 24. Okt 2019, 17:09

howa308 hat geschrieben:
Mo 21. Okt 2019, 13:49
The_Governor hat geschrieben:
Mo 21. Okt 2019, 11:35
howa308 hat geschrieben:
Mo 21. Okt 2019, 11:03


Also ich kenne eine Luvo Ar15 9x19, die steht bei einem Händler (hat mehrere Filialen), da hatte mir der Verkäufer gesagt das es einen Bescheid dafür gibt und sie sich nicht auf so halbe Sachen einlassen.
Durftest den auch sehen? Dass man ihn nicht ausgehändigt bekommt, ist mir klar, aber anschauen sollte man ihn können, bevor man die Kohle dafür hinblättert.




Nein, ich habe ihn nicht gesehen.
Der Verkäufer meinte er hätte eine E-Mail gesehene wo der Bescheid dabei war.
das ist falsch
und das ist auch bekannt

es gibt ein vergleichsgtachten eines privaten gutachters
aber es gibt KEINE einstufung

zumindestens ist das die auskunft des importeurs
doubleaction OG, Wien
Bitte keine PN, ggf. Email info{@}doubleaction.at oder Tel 0676-5145029
Angebote gültig so lange der Vorrat reicht. Irrtum vorbehalten
Auf Anfrage sind Warenausfolgungen über Partner in Salzburg, Tirol und Kärnten möglich.

Baxter
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Re: Schmeisser 9mm AR15

Beitrag von Baxter » Do 24. Okt 2019, 17:13

Coolhand1980 hat geschrieben:
Do 24. Okt 2019, 16:58
Es gibt einen Bescheid. Der hat Gültigkeit für den Antragsteller. Nicht für die Öffentlichkeit. Die muss den nicht kennen.
Wollte die Behörde, dass dem so wäre, müsste sie eine Verordnung erlassen. Die ist dann öffentlich, und für alle zugänglich.
Du kannst unmöglich schuldhaftes Verhalten daraus ableiten, dass du eine "Vorschrift" nicht befolgt hast, die du nicht kennen konntest.
Das ist ein wichtiges Prinzip in einem Rechtsstaat.

Ich bin mir mal recht sicher, dass die BH bei der nächsthöheren Instanz nachfragen wird. Juristen sichern sich gern in ihren Entscheidungen ab. -Ganz besonders dann, wenns einen rechtlichen Wickel geben könnte. Folglich wird das nicht am Halbwissen eines BH Juristen scheitern.
Hast du den Bescheid gesehen? Vor 4 Wochen gab es noch keinen...
Ich will keine Zensur, weil ich nicht für Dummheiten, die man drucken darf, verantwortlich sein will. - Napoleon

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