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Zubehöreintrag heute und nach dem 14.12.2019
Forumsregeln
Jeder User in diesem Unterforum ist verpflichtet, seine waffenrechtlich relevanten Aussagen nach bestem Wissen und Gewissen zu tätigen und diese soweit möglich sorgfältig mit entsprechender Judikatur, Paragrafen und/oder sonstigen brauchbaren Quellen zu untermauern. Dieses Unterforum gibt ausschließlich Rechtsmeinungen einzelner User wieder. Daher wird von Seiten des Forums keine Haftung für getätigte Aussagen übernommen. Es besteht keine Gewähr auf die Richtigkeit der veröffentlichten Aussagen. Dieses Unterforum kann eine persönliche Beratung durch Rechtsexperten niemals ersetzen. Aus den wiedergegebenen Rechtsmeinungen erwachsen Dritten weder Rechte noch Pflichten.
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Zubehöreintrag heute und nach dem 14.12.2019
Hi, Leute,
wie sieht es eigentlich mit dem "Zubehör" (aka: Wechselsysteme) aus für Waffen?
(Ich habe den "Zubehör" Eintrag auf meiner WBK - der Teil ist somit gegessen)
Nach dem 14.12.2019 darf ich ja 2 Zubehörteile pro Waffe haben. So weit so klar. Oder auch nicht... gilt da die Gesamtzahl (bei 5 Waffen 10 Teile) oder müssen die zur jeweiligen Waffe passen? Sprich: darf ich für ne Glock 10 Teile haben und für den Rest halt nix oder 2 für die Glock, 2 für den Revolver,....
Wie sieht das jetzt aus, wenn ich mir was kaufe? Muss da jeder Teil extra beantragt werden? Gibt es ein Limit? Weiß schon jemand, wie es mit den bis zum 14.12. genehmigten Teilen aussieht? Werden die zu den 2/Waffe dazugerechnet (bei 5 Waffen 10 + die bereits genehmigten) oder gehen die in der Gesamtzahl (bleibt bei maximal 10 Teilen bei 5 Waffen) auf? Die Referentin konnte mir im Juli dieses Jahres da noch keine Auskunft geben - vielleicht gibt es News dazu...
wie sieht es eigentlich mit dem "Zubehör" (aka: Wechselsysteme) aus für Waffen?
(Ich habe den "Zubehör" Eintrag auf meiner WBK - der Teil ist somit gegessen)
Nach dem 14.12.2019 darf ich ja 2 Zubehörteile pro Waffe haben. So weit so klar. Oder auch nicht... gilt da die Gesamtzahl (bei 5 Waffen 10 Teile) oder müssen die zur jeweiligen Waffe passen? Sprich: darf ich für ne Glock 10 Teile haben und für den Rest halt nix oder 2 für die Glock, 2 für den Revolver,....
Wie sieht das jetzt aus, wenn ich mir was kaufe? Muss da jeder Teil extra beantragt werden? Gibt es ein Limit? Weiß schon jemand, wie es mit den bis zum 14.12. genehmigten Teilen aussieht? Werden die zu den 2/Waffe dazugerechnet (bei 5 Waffen 10 + die bereits genehmigten) oder gehen die in der Gesamtzahl (bleibt bei maximal 10 Teilen bei 5 Waffen) auf? Die Referentin konnte mir im Juli dieses Jahres da noch keine Auskunft geben - vielleicht gibt es News dazu...
Re: Zubehöreintrag heute und nach dem 14.12.2019
Ja
Nein
Nicht beantwortbar
Kommt drauf an
Nicht per Gesetz
Ja
Nicht anwendbar
Alles klar?
Falls nicht. Du hast einen Zubehöreintrag. Geh schoppen was der Geldbeutel hergibt.
2/Waffe nur für WBK OHNE Zubehöreintrag.
Nein
Nicht beantwortbar
Kommt drauf an
Nicht per Gesetz
Ja
Nicht anwendbar
Alles klar?
Falls nicht. Du hast einen Zubehöreintrag. Geh schoppen was der Geldbeutel hergibt.
2/Waffe nur für WBK OHNE Zubehöreintrag.
Im Forum zu diskutieren ist wie mit Tauben Schach zu spielen.
Re: Zubehöreintrag heute und nach dem 14.12.2019
Ist/wäre hier der §23. (3) Waffg. nicht "Wegweisend" zu sehen...?
g
Willi
g
Willi
Die Wahrheit gebraucht nicht immer schöne Worte, aber schöne Worte entsprechen auch nicht immer der Wahrheit.
Re: Zubehöreintrag heute und nach dem 14.12.2019
Niocht zu 100% weil ich mir grad schwer tu, deine Antworten mit meinen Fragen exakt zu korrelieren
ok, das is mal ne Aussage
Re: Zubehöreintrag heute und nach dem 14.12.2019
Der richtige Vorgang derzeit bei bereits vorhandenen Zubehöreintrag :Joewood hat geschrieben: ↑Mi 23. Okt 2019, 12:01Hi, Leute,
wie sieht es eigentlich mit dem "Zubehör" (aka: Wechselsysteme) aus für Waffen?
(Ich habe den "Zubehör" Eintrag auf meiner WBK - der Teil ist somit gegessen)
Nach dem 14.12.2019 darf ich ja 2 Zubehörteile pro Waffe haben. So weit so klar. Oder auch nicht... gilt da die Gesamtzahl (bei 5 Waffen 10 Teile) oder müssen die zur jeweiligen Waffe passen? Sprich: darf ich für ne Glock 10 Teile haben und für den Rest halt nix oder 2 für die Glock, 2 für den Revolver,....
Wie sieht das jetzt aus, wenn ich mir was kaufe? Muss da jeder Teil extra beantragt werden? Gibt es ein Limit? Weiß schon jemand, wie es mit den bis zum 14.12. genehmigten Teilen aussieht? Werden die zu den 2/Waffe dazugerechnet (bei 5 Waffen 10 + die bereits genehmigten) oder gehen die in der Gesamtzahl (bleibt bei maximal 10 Teilen bei 5 Waffen) auf? Die Referentin konnte mir im Juli dieses Jahres da noch keine Auskunft geben - vielleicht gibt es News dazu...
Wechselsystem im gewünschten Kaliber zur dazugehörigen Basiswaffe beantragen, warten auf den schriftlichen Bescheid und dann erst kaufen. Die WS sind derzeit noch an die Basiswaffe gebunden. Für jedes bewilligte WS ist ein gewisser Betrag zu zahlen.
Ab 14.12 :
Vorgang der selbe, aber keine Basiswaffe mehr nötig für den Erwerb. Maximal doppelte Menge an WS als Plätze.
Derzeit rücken die WS auf einen vollwertigen Platz nach bei Verkauf der Basiswaffe, danach nicht mehr.
Es muss normalerweise immer vorher beantragt werden vor dem Kauf, nur das Kaliber ist anzugeben.
MfG
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Re: Zubehöreintrag heute und nach dem 14.12.2019
Das heißt ich muss jedes WS vor dem Kauf beantragen?
Auch wenn ich den "Zubehör" Eintrag auf der WBK hab?
Na gut das ich hier mitlese....
Ich hab mir immer gedacht,
- zum Händler gehen
- WS kaufen und wie eine KAT B auf das jeweilige Grundsystem eintragen lassen
Na dann werd ich mal beantragen gehen.
Weiß jemand wie lange solche Bescheide gültig sind?
Auch wenn ich den "Zubehör" Eintrag auf der WBK hab?
Na gut das ich hier mitlese....
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Na dann werd ich mal beantragen gehen.
Weiß jemand wie lange solche Bescheide gültig sind?
"Ich hab hier 6 kleine Freunde, die alle schneller laufen als du ... "
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Re: Zubehöreintrag heute und nach dem 14.12.2019
ruf einfach bei deiner BH anEvilcannibal79 hat geschrieben: ↑Mi 23. Okt 2019, 13:26Das heißt ich muss jedes WS vor dem Kauf beantragen?
Auch wenn ich den "Zubehör" Eintrag auf der WBK hab?
Na gut das ich hier mitlese....
Ich hab mir immer gedacht,
- zum Händler gehen
- WS kaufen und wie eine KAT B auf das jeweilige Grundsystem eintragen lassen
Na dann werd ich mal beantragen gehen.
Weiß jemand wie lange solche Bescheide gültig sind?
in der pampa ist es oft so dass sie dir sagen "wenn sie schon einen zubehoer eintrag auf der WBK haben gehen sie das einfach kaufen und kommen sie dann mit der rechnung/meldung (aber NICHT mit der waffe) zu uns ins amt und dann machen wir den papierkram.
aber schreib dir auf mit wem du sprichst
wennst das in wien machst und die sachbearbeiterin hat an schlechten tag dann hast bei sowas an entzug des waffendokuments wegen ueberschreitung der genehmigten stueckzahl
doubleaction OG, Wien
Bitte keine PN, ggf. Email info{@}doubleaction.at oder Tel 0676-5145029
Angebote gültig so lange der Vorrat reicht. Irrtum vorbehalten
Auf Anfrage sind Warenausfolgungen über Partner in Salzburg, Tirol und Kärnten möglich.
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Re: Zubehöreintrag heute und nach dem 14.12.2019
Haben kein AblaufdatumEvilcannibal79 hat geschrieben: ↑Mi 23. Okt 2019, 13:26Weiß jemand wie lange solche Bescheide gültig sind?
Re: Zubehöreintrag heute und nach dem 14.12.2019
Da geht's auch ums Geld .Evilcannibal79 hat geschrieben: ↑Mi 23. Okt 2019, 13:26Das heißt ich muss jedes WS vor dem Kauf beantragen?
Auch wenn ich den "Zubehör" Eintrag auf der WBK hab?
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Weiß jemand wie lange solche Bescheide gültig sind?
Jedes WS kostet eine gewisse Summe, ist aber erträglich.
Bescheid ist gültig zum Erwerb , wie lange du die WS behältst ist deine Sache.
MfG
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Re: Zubehöreintrag heute und nach dem 14.12.2019
Danke Leutegewo hat geschrieben: ↑Mi 23. Okt 2019, 13:29ruf einfach bei deiner BH anEvilcannibal79 hat geschrieben: ↑Mi 23. Okt 2019, 13:26Das heißt ich muss jedes WS vor dem Kauf beantragen?
Auch wenn ich den "Zubehör" Eintrag auf der WBK hab?
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in der pampa ist es oft so dass sie dir sagen "wenn sie schon einen zubehoer eintrag auf der WBK haben gehen sie das einfach kaufen und kommen sie dann mit der rechnung/meldung (aber NICHT mit der waffe) zu uns ins amt und dann machen wir den papierkram.
aber schreib dir auf mit wem du sprichst
wennst das in wien machst und die sachbearbeiterin hat an schlechten tag dann hast bei sowas an entzug des waffendokuments wegen ueberschreitung der genehmigten stueckzahl
Gut das ich in der "Pampa" wohne
Ich werd unsere nette Dame im Waffenreferat mal anrufen, ich denke aber das es auf "kaufen und dann melden" hinauslaufen wird.
Die ist da eigentlich recht entspannt und unkompliziert gegen das was ich hier manchmal lese.
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Re: Zubehöreintrag heute und nach dem 14.12.2019
WIEN ist anders ( aber es ist die richtige Vorgehensweise )gewo hat geschrieben: ↑Mi 23. Okt 2019, 13:29ruf einfach bei deiner BH anEvilcannibal79 hat geschrieben: ↑Mi 23. Okt 2019, 13:26Das heißt ich muss jedes WS vor dem Kauf beantragen?
Auch wenn ich den "Zubehör" Eintrag auf der WBK hab?
Na gut das ich hier mitlese....
Ich hab mir immer gedacht,
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aber schreib dir auf mit wem du sprichst
wennst das in wien machst und die sachbearbeiterin hat an schlechten tag dann hast bei sowas an entzug des waffendokuments wegen ueberschreitung der genehmigten stueckzahl
Darum habe ich im letzten Satz auch "normalerweise " geschrieben.
Soviel zum Thema dass das Waffengesetz überall gleich gehandhabt wird . Aber zahlen wirst du trotzdem müssen .
MfG
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Re: Zubehöreintrag heute und nach dem 14.12.2019
Bin der Anleitung von gewo mal gefolgt und habe beim Referat angerufen. Sieht in WIEN folgendermaßen aus:
zum nächsten Kommissariat dackeln, denen sagen zu welcher Grundwaffe man ein Wechselsystem haben will und die leiten das dann zur Zentrale weiter, von der dann der Bescheid kommt. Dann darfst kaufen gehen.
zum nächsten Kommissariat dackeln, denen sagen zu welcher Grundwaffe man ein Wechselsystem haben will und die leiten das dann zur Zentrale weiter, von der dann der Bescheid kommt. Dann darfst kaufen gehen.
Re: Zubehöreintrag heute und nach dem 14.12.2019
jopJoewood hat geschrieben: ↑Mi 23. Okt 2019, 14:56Bin der Anleitung von gewo mal gefolgt und habe beim Referat angerufen. Sieht in WIEN folgendermaßen aus:
zum nächsten Kommissariat dackeln, denen sagen zu welcher Grundwaffe man ein Wechselsystem haben will und die leiten das dann zur Zentrale weiter, von der dann der Bescheid kommt. Dann darfst kaufen gehen.
wobei "sagen" das vorlegen einer reservierungsbestaetigung gem. § 23 WaffG bedeutet ...
die bekommst beim haendler bei dem du das zuebehoer bestellt hast
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Re: Zubehöreintrag heute und nach dem 14.12.2019
Stimmt auch nicht ganz. Ich hoffe Du kannst mit dem Wiederspruch leben.gewo hat geschrieben: ↑Mi 23. Okt 2019, 15:03jopJoewood hat geschrieben: ↑Mi 23. Okt 2019, 14:56Bin der Anleitung von gewo mal gefolgt und habe beim Referat angerufen. Sieht in WIEN folgendermaßen aus:
zum nächsten Kommissariat dackeln, denen sagen zu welcher Grundwaffe man ein Wechselsystem haben will und die leiten das dann zur Zentrale weiter, von der dann der Bescheid kommt. Dann darfst kaufen gehen.
wobei "sagen" das vorlegen einer reservierungsbestaetigung gem. § 23 WaffG bedeutet ...
die bekommst beim haendler bei dem du das zuebehoer bestellt hast
Du musst nur sagen zu welcher Waffe du welches Kaliber als WS haben möchtest.
Hab ich so gemacht, und bin erst nach dem Bescheid einkaufen gegangen.
Auf meinem Bescheid steht nur das Kaliber und nicht die Nummer des reservierten Wechselsystems. Siehe Foto weiter oben.
MfG
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Re: Zubehöreintrag heute und nach dem 14.12.2019
Stimmt... genau so hat es mir die Dame auch beschrieben... ich glaube diese Pseudebestellbestätigung brauchst nur - wenn überhaupt - für den ersten Eintrag, wenn du das "Zubehör" noch nicht auf der WBK stehen hast aber haben willst...AUG-andy hat geschrieben: ↑Mi 23. Okt 2019, 15:26Du musst nur sagen zu welcher Waffe du welches Kaliber als WS haben möchtest.
Hab ich so gemacht, und bin erst nach dem Bescheid einkaufen gegangen.
Auf meinem Bescheid steht nur das Kaliber und nicht die Nummer des reservierten Wechselsystems. Siehe Foto weiter oben.