Ich vermute du hast die Z11 des §17 im Kopf?Nordi hat geschrieben: ↑Do 24. Okt 2019, 09:09Auch wenn es ein wenig Off-Topic ist hätte ich ne kurze Frage :
Bilde ich mir das ein oder kann ich ab dem 14.12 keine relativ kurzen AR Systeme mehr kaufen? Weil ich hab im Kopf das ich nach dem 14.12 zum Beispiel keine kurzen ARs wie die SIG 516 CBQ ( 10 Zoll ) kaufen darf, egal ob als Gesamtwaffe oder Wechselsystem.
11.
von halbautomatischen Schusswaffen mit Zentralfeuerzündung, soweit sie nicht unter Z 7 fallen, sowie von halbautomatischen Schusswaffen mit Randfeuerzündung und einer Gesamtlänge von über 60 cm, die ohne Funktionseinbuße mithilfe eines Klapp- oder Teleskopschafts oder eines ohne Verwendung eines Werkzeugs abnehmbaren Schafts auf eine Gesamtlänge unter 60 cm gekürzt werden können;“
Ich habe noch nicht nachgemessen, aber ein 10Zoll sollte mit eingeschobenem Schaft ca 70cm haben, also nicht unter die Z11 fallen.