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Protest gegen das NÖ Hundegesetz

Alles was sonst nirgends wirklich reinpasst! Tabu sind: Politik und Religion (sofern kein Waffenbezug)
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Musashi
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Protest gegen das NÖ Hundegesetz

Beitrag von Musashi » Mo 4. Nov 2019, 06:12

Einmal mehr gilt es gegen diesen irren "und wenn nur ein Kind gerettet wird"-Sicherheitswahn aufzustehen, der diesmal von FPÖ-Landesrat Waldhäusl ausgeht. Denn eines ist klar: wenn Tieren, die nie einen Menschen verletzt haben, solche Auflagen ohne Widerstand erteilt werden können, was wird dann wohl dem legalen Waffenbesitz drohen?


von der ÖHU Suchhundestaffel
https://www.suchhunde.at/

"E I N S P R U C H !
Änderung des NÖ Hundehaltegesetzes

Von den Meisten unbemerkt, ist die Änderung des NÖ Hundehaltegesetzes vom Landtag beschlossen worden. Trotzdem kann noch ein Zeichen gesetzt werden, jedoch nur wenn die Formvorschriften eingehalten werden!
­
Der Sachverhalt
----------------------
Am 24.10.2019 wurde im NÖ Landtag ein Antrag zur Änderung des NÖ Hundehaltegesetzes (https://noe-landtag.gv.at/gegenstaende/XIX/XIX-832) einstimmig beschlossen. Eingebracht wurde der Antrag von den Landtagsabgeordneten Udo Landbauer, MA (FPÖ), Christian Gepp, MSc (ÖVP), Erich Händler (FPÖ), Anton Erber, MBA (ÖVP), Ina Aigner (FPÖ) und Dr. Martin Michalitsch (ÖVP). Diese Änderung sieht auch eine tiefgreifende Verschärfung der Maulkorbpflicht vor.
­
Zukünftig müssen ALLE Hunde - wenn sie nicht ständig am Arm oder in einem Behältnis getragen werden oder ein veterinärmedizinisches Attest vorliegt - immer mit Leine UND Maulkorb geführt werden:
1. in öffentlichen Verkehrsmitteln,
2. in Schulen, Kindergärten, Horten und sonstigen Kinderbetreuungseinrichtungen,
3. auf Kinderspielplätzen,
4. an Orten, bei denen üblicherweise größere Menschenansammlungen auftreten, wie z. B. in Einkaufszentren, Freizeit- und Vergnügungsparks, Gaststätten und Badeanlagen während der Badesaison,
5. bei Veranstaltungen und
6. in beengten Räumen wie z.B. Lifte, Aufzüge und Gondeln.
­
Darüber hinaus kann jede Gemeinde "Hundesicherungszonen" einrichten. Das sind öffentliche Bereiche im "Ortsbereich" (ein funktional und baulich zusammenhängender Teil eines Siedlungsgebietes) ABER AUCH überall anders, in denen Leinen UND Maulkorbpflicht nach eigenem Ermessen der Gemeinde verordnet werden kann.

Der Hund ist jenes Lebewesen, das seit nunmehr weit über 10.000 Jahren mit uns zusammenlebt und nach neuesten Erkenntnissen in dieser Zeit auch unsere Entwicklung als Menschheit in manchen Bereichen maßgeblich mitbeeinflusst hat.
­Reine Angstpolitik scheint uns, der ÖHU Suchhundestaffel, daher im Umgang mit dem Sozialpartner Hund nicht angemessen - die Begründung im Gesetzesantrag, speziell zur Maulkorbpflicht, entbehrt jeglicher kynologischen Beurteilung. Die darin als Argument angeführte, österreichweite Verletzungsstatistik ist angesichts neun unterschiedlicher Landesgesetze für ein einzelnes Bundesland nicht aussagekräftig ... wie viele der darin angeführten Verletzungen hätten durch Einhaltung der bereits bestehenden gesetzlichen Regelungen und durch die in diesem Gesetzesbeschluss zusätzlich getroffenen Maßnahmen verhindert werden können? Keine Aussage darüber - seriöse Auseinandersetzung mit der Thematik sieht anders aus!
­
Zudem kommen bei Formulierungen wie "[..] wenn sie nicht ständig am Arm oder in einem Behältnis getragen werden [..]" - die Hunde nämlich - Zweifel bei uns auf, ob hier die artgerechte Haltung im Vordergrund steht.
­
Wir wollen niemanden bekehren, halten es aber für notwendig, dass doch noch eine rege, sachliche und vor allem faire Diskussion über dieses Thema entsteht! Wir stellen dazu den Sachverhalt dar und zeigen die Möglichkeit auf - formal richtig - eine erneute Auseinandersetzung mit der Thematik vor Inkrafttreten des beschlossenen Gesetzes durch eine Volksabstimmung in Gang zu bringen.

Jede(r) Niederösterreichische Landesbürger/Landesbürgerin (wahlberechtigt in NÖ mit ordentlichem Wohnsitz in einer Gemeinde des Landes Niederösterreich) kann, wenn er/sie mit diesem Gesetzesbeschluss nicht einverstanden ist, bis 5. Dezember 2019 gegen das Inkrafttreten des Gesetzes Einspruch erheben. Die NÖ Landesverfassung sagt dazu in Artikel 27 Abs. 1:
Gesetzesbeschlüsse des Landtages sind vor ihrer Kundmachung einer Volksabstimmung zu unterziehen, wenn dies von mindestens 25.000 der zum Landtag wahlberechtigten Landesbürger/innen
innerhalb von sechs Wochen nach Fassung des Gesetzesbeschlusses schriftlich verlangt wird.


Dies hat in Form eines Antrags auf Einleitung einer Volksabstimmung zu erfolgen. Der Antrag hat gemäß §47 NÖ VVVG gewissen Formvorschriften zu entsprechen und muss eine Bestätigung der Gemeinde enthalten, dass die antragstellende Person zum Zeitpunkt der Ausstellung dieser Bestätigung in ihrer Wählerevidenz als zum Landtag von NÖ wahlberechtigt eingetragen ist. Beim vollständig ausgefüllten beiliegenden Muster (Antragsformular, siehe Link unten) sind diese Formvorschriften erfüllt.
Langen bis 5. Dezember 2019 zumindest 25.000 dieser Anträge beim Amt der NÖ Landesregierung ein, muss der Gesetzesbeschluss zwingend einer Volksabstimmung unterzogen werden.
­
Was kann ich also tun?
--------------------------------
Wenn du in Niederösterreich wählen darfst und dort einen ordentlichen Wohnsitz hast, dann kannst du bis spätestens 5. Dezember 2019 das Antragsformular:
­
1. ausdrucken,
2. ausfüllen (aber OHNE Unterschrift),
3. damit aufs Gemeindeamt/Magistrat gehen,
4. dort unter Aufsicht unterschreiben und
5. von Gemeinde/Magistrat bestätigen lassen.
­
Link zum Antragsformular:
https://www.suchhunde.at/download/Antrag-Ltg-832.pdf
­
Das fertige Antragsformular schickst du:
­
An die
Niederösterreichische Landesregierung
Landhausplatz 1
3109 St. Pölten
­
Wenn du einer/eine von mehr als 25.000 Niederösterreicher/innen bist, die das bis spätestens 5. Dezember 2019 tun, kommt es zu einer Volksabstimmung.
Damit hätten wir gemeinsam die Voraussetzung für eine öffentliche Diskussion als Basis für ein faires und artgerechtes Miteinander der Sozialpartner Mensch und Hund geschaffen!"

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Zuletzt geändert von Musashi am Mo 4. Nov 2019, 06:46, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Protest gegen das NÖ Hundegesetz

Beitrag von abactus » Mo 4. Nov 2019, 06:45

Zukünftig müssen ALLE Hunde - wenn sie nicht ständig am Arm oder in einem Behältnis getragen werden oder ein veterinärmedizinisches Attest vorliegt - immer mit Leine UND Maulkorb geführt werden:
1. in öffentlichen Verkehrsmitteln,
2. in Schulen, Kindergärten, Horten und sonstigen Kinderbetreuungseinrichtungen,
3. auf Kinderspielplätzen,
4. an Orten, bei denen üblicherweise größere Menschenansammlungen auftreten, wie z. B. in Einkaufszentren, Freizeit- und Vergnügungsparks, Gaststätten und Badeanlagen während der Badesaison,
5. bei Veranstaltungen und
6. in beengten Räumen wie z.B. Lifte, Aufzüge und Gondeln.
find ich gut

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Re: Protest gegen das NÖ Hundegesetz

Beitrag von Musashi » Mo 4. Nov 2019, 07:10

Dann gewöhn dich schon mal dran deine Waffen in tonnenschweren Safes, getrennt von der Munition lagern zu dürfen. Und max 2 Stück.
Dient alles der Sicherheit der Kinder.
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Re: Protest gegen das NÖ Hundegesetz

Beitrag von PrometheusV » Mo 4. Nov 2019, 07:37

Musashi hat geschrieben:
Mo 4. Nov 2019, 07:10
Dann gewöhn dich schon mal dran deine Waffen in tonnenschweren Safes, getrennt von der Munition lagern zu dürfen. Und max 2 Stück.
Dient alles der Sicherheit der Kinder.
Hast Du Kinder?

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Re: Protest gegen das NÖ Hundegesetz

Beitrag von Reverend45 » Mo 4. Nov 2019, 07:41

Solangs nicht "uns" betrifft sondern die "anderen" ist jede Verschärfung super. Deswegen, nur noch Luftdruck. Wegen der Kinder wärs.

Es wird für das Fehlverhalten von ein paar Idioten jeder bestraft. Und die Leute klatschen.

Meiner alten Hundedame werd ich keinen Maulkorb umlegen. Die hat keine Zähne, ist fast 15 und will nur ihre Ruhe. Menschenmengen werden einfach vermieden.

Achja, wenn wir schon dabei sind, an diesen Orten die angeführt sind ist selbstverständlich auch kein Taschenmesser zu führen. Weil gefährlich.
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Re: Protest gegen das NÖ Hundegesetz

Beitrag von Peanut » Mo 4. Nov 2019, 08:54

Und bitte jeder Mensch nur in Handschellen, soweit ich weiß geht die größte Gefahr für Kinder von Menschen aus . Und kein Strom mehr in der Nähe von Kindern usw. endlich mal richtig durchgreifen !
Der immense Usus exterritorialer Vokabeln in der germanistischen ich Linguistik ist mit dezidiertem Fanatismus auf das maximale Minimum zu reduzieren!

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Re: Protest gegen das NÖ Hundegesetz

Beitrag von helmsp » Mo 4. Nov 2019, 09:24

Vorab:
- Ich habe Kinder
- Ich bin ein tierliebender Mensch, habe/hatte Haustiere und überlege mir seit 19 Jahren einen Hund als neues Familienmitglied aufzunehmen.
- Ich bin mit Hunden gross geworden

Eine Geschichte die uns (meiner Famile) im Sommer passiert ist:
Wir gehen wandern und ruhten uns bei einer Bank aus, die Kinder aßen dabei ihre Cabanossi.
Ein Hund kam angelaufen und schnappte eine Cabanossi meinem Kind weg. Als ich der Hundebesitzerin drauf aufmerksam machte, dass hier Leinenpflicht ist kam nur zurück "kümmern Sie sich um Ihre Kinder". Auf meine Frage ob sie auch bei rot über die Kreuzung fährt gab es nur Schweigen.
Dann hatte ich einen Fall wo ich mit meinen Kindern an einem abgezäunten Spielplatz waren. Aus dem Nichts heraus war ein Hund neben mir, jagte paar Kinder rum und verschwand wieder. Keine Spur von Herrchen und musste wohl durch einem Loch unterm Zaun rein/raus gekommen sein.
Ich kenne paar solche Situationen, einige davon selber miterlebt, einige davon sind richtig eskaliert.
Es ist schwierig...
...aber das Gleiche gilt auch für eine handvoll Radfahrer die bei rot fahren...
...oder die handvoll die ihre Tschickstummel beim Autofahren aus dem Fenster werfen...
...am besten dann alle unter dem Teppich kehren, leider. Aber in der heutigen Zeit muss man ja vom dümmsten User ausgehen.
Um Metallica zu zitieren: Sad but true.

Aber back to topic:
Die aufgelisteten Punkten finde ich grundsätzlich gut da solche Situationen für einen Hund (und auch dem Besitzer) Stress verursachen kann (auch wenn er nach aussen hin ruhig verhält). Kennen wir ja von uns Menschen auch.
Ich bin jedoch dafür, dass man den Hund erst garnicht mitnimmt denn es geht doch schlussendlich darum darum, dass man alle Beteiligten (vor allem den Hund!) schützen will.
Zuletzt geändert von helmsp am Mo 4. Nov 2019, 09:47, insgesamt 2-mal geändert.
Meine S&W Revolver Videos: https://swaficionado.wordpress.com/

Evilcannibal79
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Re: Protest gegen das NÖ Hundegesetz

Beitrag von Evilcannibal79 » Mo 4. Nov 2019, 09:37

helmsp hat geschrieben:
Mo 4. Nov 2019, 09:24
Vorab:
Ich habe Kinder
Ich bin ein tierliebender Mensch
Ich bin mit Hunden gross geworden

Eine Geschichte die uns (meiner Famile) im Sommer passiert ist:
Wir gehen wandern und ruhten uns bei einer Bank aus, die Kinder aßen dabei ihre Cabanossi.
Ein Hund kam angelaufen und schnappte eine Cabanossi meinem Kind weg. Als ich der Hundebesitzerin drauf aufmerksam machte, dass hier Leinenpflicht ist kam nur zurück "kümmern Sie sich um Ihre Kinder". Auf meine Frage ob sie auch bei rot über die Kreuzung fährt gab es nur Schweigen.
Ich kenne paar solche Situationen, einige davon selber miterlebt, einige davon sind richtig eskaliert.
Es ist schwierig...
...aber das Gleiche gilt auch für eine handvoll Radfahrer die bei rot fahren...
...oder die handvoll die ihre Tschickstummel beim Autofahren aus dem Fenster werfen...
...am besten dann alle unter dem Teppich kehren, leider. Aber in der heutigen Zeit muss man ja vom dümmsten User ausgehen.
Um Metallica zu zitieren: Sad but true.
same here.....

Leider gibt es überall Idioten, gerade am WE selber wieder erlebt.
Ein Urlaubsgast im Gasthaus hat seinen AmStaff mitten im Gang zwischen den Tischen abgelegt.
Der Hund war zwar mega gechillt aber die Leute hatten Angst vor diesem "Kampfhund".
Auch wir hatten einen Hund dabei, der lag allerdings unter dem Tisch und den Leuten ist er gar nicht aufgefallen.
Wir haben den Besitzer dann angesprochen ob er doch nicht seinen Hund bitte wenigstens unter den Tisch schicken möchte,
kam nur, "der tut ja nix" !!!
Logisch tut der nix, aber wenn ich sehe das andere Gäste Angst haben tu ich das halt einfach.
Wenn meine Hunde beim Spaziergang schon mal frei laufen dürfen leine ich sie trotzdem an wenn Leute kommen, nicht das einer meiner
Flohbeutel jemanden was tun würde aber es gibt genug Menschen die Angst vor Hunden haben.
Ich muss doch die Konfrotation nicht noch herausfordern....

Wenn jeder ein wenig auf den anderen schauen würde hätten wir solche Diskussionen nicht.
Aber in Tirol habens was ähnliches am Gas.
"Ich hab hier 6 kleine Freunde, die alle schneller laufen als du ... "

22.lr, 9x19, 7,62x54 R, 45 acp, 40 s&w, 16/70, 38.spec, 357 mag, .243, .308, .223, .300 Winmag, 454 Casull

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Re: Protest gegen das NÖ Hundegesetz

Beitrag von Klopfgeist » Mo 4. Nov 2019, 09:38

Das mit der Maulkorb und Leinenpflicht finde ich inzwischen auch gut so.
In meiner Nachbarschaft hat fast jeder 2. Haushalt einen Hund und es kommt immer wieder zu Zwischenfällen wo sich entweder Hund gegen Hund, Hund gegen Mensch, Hundebesitzer VS. Hundebesitzer in die Haare kriegen und langsam nervt es gewaltig wenn man beim Radfahren von einem nachlaufenden Caniden verfolgt wird bzw. beim Spazieren gehen von dem selben angekläfft oder bedrängt wird.
Gebissen wurde ich zum Glück noch nicht aber wie kommt man dazu das man wegen sowas dann ins Krankenhaus muss, Verdienstentgang durch Krankenstand hat und dann dem Besitzer des Verursachers noch auf rechtlichen Weg nachrennen kann, damit man eine Entschädigung bekommt?

Was mir auch stark auffällt das ist die Korrelation zwischen sozialen Status und Hundegröße bzw. Hundeanzahl.
Je weiter unten ein Mensch vom Status ist um so größere Hunde hat man meistens.
Und das sind dann meist genau so Kandidaten wie man sie hier auf dem Bild sehen kann:
https://www.spiegel.de/images/image-127 ... 9-nort.jpg

Daher empfinde ich das neue Hundegesetz als angemessen. :text-bravo:

Das verlinkte Bild stammt übrigens von einer Reportage wo es um eine Demo ging, wo man sich dafür einsetzte, das ein Hund der zwei Menschen getötet hat, NICHT eingeschläfert wird. :tipphead:
Als wenn das Leben eines aggressiven Hundes mehr wert ist als das von zwei Menschen. :roll:

Da gehts zum Bericht: https://www.spiegel.de/panorama/gesell ... 04224.html
Zuletzt geändert von Klopfgeist am Mo 4. Nov 2019, 09:48, insgesamt 1-mal geändert.

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Re: Protest gegen das NÖ Hundegesetz

Beitrag von gynta » Mo 4. Nov 2019, 09:48

Gegen folgende Punkte ist doch wirklich nichts einzuwenden.
(und es dreht sich hier nicht nur um Kinder!)
1. in öffentlichen Verkehrsmitteln,
2. in Schulen, Kindergärten, Horten und sonstigen Kinderbetreuungseinrichtungen,
3. auf Kinderspielplätzen,
6. in beengten Räumen wie z.B. Lifte, Aufzüge und Gondeln.

Einzig diese beiden Punkte sind mir dann doch etwas zu schwammig und folglich zu weit übergreifend:
4. an Orten, bei denen üblicherweise größere Menschenansammlungen auftreten, wie z. B. in Einkaufszentren, Freizeit- und Vergnügungsparks, Gaststätten und Badeanlagen während der Badesaison,
5. bei Veranstaltungen...

Wenn der "Einspruch" also dahingehend etwas bewirken kann, dann hat eine Teilnahme durchaus Sinn.
...und unabhängige Experten meinten, mit hoher Wahrscheinlichkeit ist es denkbar, daß...
Frei nach E. Blimlinger: "...und im Übrigen bin ich der Meinung, daß hier einer der alten Mods fehlt."

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Re: Protest gegen das NÖ Hundegesetz

Beitrag von Reverend45 » Mo 4. Nov 2019, 09:53

Es steht jedem frei Hunde zu mögen oder nicht. Was mich einfach so stört ist diese Zweischneidigkeit. Beim Waffengesetz wird über jede kleine Verschärfung lamentiert dass es nix bringt und nur Schikane ist, aber wenn genau das Selbe mit Hundebesitzern gemacht wird - die doch ein bisserl zahlreicher sind als wir Waffenbesitzer - dann ist die Einschränkung von oben herab auf einmal super und leiwand.
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Re: Protest gegen das NÖ Hundegesetz

Beitrag von ASCO » Mo 4. Nov 2019, 10:01

Gleich mal vorweg, ich bin gegen jegliche Bevormundung, habe 30 Jahre Hunde geführt und habe mittlerweile 2 erwachsene Kinder.

Jeder halbwegs verantwortungsbewusste Hundehalter wird die angeführten Örtlichkeiten ohnehin meiden und wenn nicht vermeidbar zumindest Verständnis für diese Vorschrift aufbringen.
Ich sehe leider immer wieder Hundebesitzer die ihren völlig verängstigten Hund durch Einkaufszentren schleifen.
Abgesehen davon, dass es dem Hund kaum Spass machen wird auf dem glatten Boden zwischen tausenden Beinen Slalom zu laufen, ist nicht ausgeschlossen dass dieser getreten wird und dann zuschnappt!

Ein verantwortungsbewusster Hundebesitzer wird einen Weg finden seinem Hund einen artgerechten Auslauf ausserhalb solcher Zonen zu bieten, ansonsten sollte er eventuell mit einem Meerschweinchen üben!

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Re: Protest gegen das NÖ Hundegesetz

Beitrag von Hasenfuss » Mo 4. Nov 2019, 10:07

Es ist erbärmlich und scheinheilig, sich einerseits für liberalere Waffengesetzte stark zu machen und andererseits Verschärfungen im Hundehaltungsgesetz mit Applaus zu begrüßen. Wer so kleingeistig ist, verdient es seine Waffen abgeben zu müssen.
Wenn sie ein Bild von der Zukunft haben wollen, so stellen sie sich einen Stiefel vor, der auf ein Gesicht tritt. Unaufhörlich.

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Re: Protest gegen das NÖ Hundegesetz

Beitrag von PrometheusV » Mo 4. Nov 2019, 10:22

Hasenfuss hat geschrieben:
Mo 4. Nov 2019, 10:07
Es ist erbärmlich und scheinheilig, sich einerseits für liberalere Waffengesetzte stark zu machen und andererseits Verschärfungen im Hundehaltungsgesetz mit Applaus zu begrüßen. Wer so kleingeistig ist, verdient es seine Waffen abgeben zu müssen.
Sorry aber das ist doch wohl der grösste BS den ich seit langen lesen musste .
Das eine hat mit dem anderen aber überhaupt nichts zu tun ,ein Hund wird immer eine gewisse Gefahr darstellen da mann nicht in einen Hund hineinsehen kann.
Wie viele Unfälle sind denn schon mit Hunden passiert und wie viele mit legalen Waffen.
Meistens sind es immer die Kinderlosen Hundebesitzer die sich maslos aufregen und sowas von intollerant sind wenn es um ihre geheiligten Wauzis geht.
Ich habe nichts gegen Hunde nur es muss in einer Gesellschaft gewisse Regeln geben die die Haltung von Hunden bestimmen ,ist genau so wie mit denn Waffen da muss mann zumindest auch mal zum Psychologen um zu gewährleisten das mann eine Waffen besitzen darf.
Was gibt es bei Hunden ?ein Kurs und der gewährleistet mir nicht ob mein Hund nicht beim nächsten Spaziergang ein Kind zerbeist oder Erwachsene anfällt weil es dem Hund grad ned passt das mann vorbei geht.
Sorry aber schauts mal selbst über euren Telllerrand ,ihr Hundebesitzer seid nicht alleine auf der Welt!
Und noch was auch wenn es viele ned glauben können ,na bumm aber Kinder sind in unserer Gesellschaft das wertvollste und wenn sich das nicht eure Eltern gedacht hätten wärt ihr nicht auf der Welt.
Also Hunde sind super ja aber im zusammenleben mit Menschen müsst euch ihr Hundebesitzer trotzdem an gewisse Regeln halten so wie wir WAFFENBESITZER sich an Regeln halten müssen . Und unsere Waffen denken nicht selbsständig.

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Re: Protest gegen das NÖ Hundegesetz

Beitrag von Ares » Mo 4. Nov 2019, 10:25

Musashi hat geschrieben:
Mo 4. Nov 2019, 06:12
Einmal mehr gilt es gegen diesen irren "und wenn nur ein Kind gerettet wird"-Sicherheitswahn aufzustehen, der diesmal von FPÖ-Landesrat Waldhäusl ausgeht. Denn eines ist klar: wenn Tieren, die nie einen Menschen verletzt haben, solche Auflagen ohne Widerstand erteilt werden können, was wird dann wohl dem legalen Waffenbesitz drohen?


von der ÖHU Suchhundestaffel
https://www.suchhunde.at/

"E I N S P R U C H !
Änderung des NÖ Hundehaltegesetzes

Von den Meisten unbemerkt, ist die Änderung des NÖ Hundehaltegesetzes vom Landtag beschlossen worden. Trotzdem kann noch ein Zeichen gesetzt werden, jedoch nur wenn die Formvorschriften eingehalten werden!
­
Der Sachverhalt
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Am 24.10.2019 wurde im NÖ Landtag ein Antrag zur Änderung des NÖ Hundehaltegesetzes (https://noe-landtag.gv.at/gegenstaende/XIX/XIX-832) einstimmig beschlossen. Eingebracht wurde der Antrag von den Landtagsabgeordneten Udo Landbauer, MA (FPÖ), Christian Gepp, MSc (ÖVP), Erich Händler (FPÖ), Anton Erber, MBA (ÖVP), Ina Aigner (FPÖ) und Dr. Martin Michalitsch (ÖVP). Diese Änderung sieht auch eine tiefgreifende Verschärfung der Maulkorbpflicht vor.
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Zukünftig müssen ALLE Hunde - wenn sie nicht ständig am Arm oder in einem Behältnis getragen werden oder ein veterinärmedizinisches Attest vorliegt - immer mit Leine UND Maulkorb geführt werden:
1. in öffentlichen Verkehrsmitteln,
2. in Schulen, Kindergärten, Horten und sonstigen Kinderbetreuungseinrichtungen,
3. auf Kinderspielplätzen,
4. an Orten, bei denen üblicherweise größere Menschenansammlungen auftreten, wie z. B. in Einkaufszentren, Freizeit- und Vergnügungsparks, Gaststätten und Badeanlagen während der Badesaison,
5. bei Veranstaltungen und
6. in beengten Räumen wie z.B. Lifte, Aufzüge und Gondeln.
­
Darüber hinaus kann jede Gemeinde "Hundesicherungszonen" einrichten. Das sind öffentliche Bereiche im "Ortsbereich" (ein funktional und baulich zusammenhängender Teil eines Siedlungsgebietes) ABER AUCH überall anders, in denen Leinen UND Maulkorbpflicht nach eigenem Ermessen der Gemeinde verordnet werden kann.

Der Hund ist jenes Lebewesen, das seit nunmehr weit über 10.000 Jahren mit uns zusammenlebt und nach neuesten Erkenntnissen in dieser Zeit auch unsere Entwicklung als Menschheit in manchen Bereichen maßgeblich mitbeeinflusst hat.
­Reine Angstpolitik scheint uns, der ÖHU Suchhundestaffel, daher im Umgang mit dem Sozialpartner Hund nicht angemessen - die Begründung im Gesetzesantrag, speziell zur Maulkorbpflicht, entbehrt jeglicher kynologischen Beurteilung. Die darin als Argument angeführte, österreichweite Verletzungsstatistik ist angesichts neun unterschiedlicher Landesgesetze für ein einzelnes Bundesland nicht aussagekräftig ... wie viele der darin angeführten Verletzungen hätten durch Einhaltung der bereits bestehenden gesetzlichen Regelungen und durch die in diesem Gesetzesbeschluss zusätzlich getroffenen Maßnahmen verhindert werden können? Keine Aussage darüber - seriöse Auseinandersetzung mit der Thematik sieht anders aus!
­
Zudem kommen bei Formulierungen wie "[..] wenn sie nicht ständig am Arm oder in einem Behältnis getragen werden [..]" - die Hunde nämlich - Zweifel bei uns auf, ob hier die artgerechte Haltung im Vordergrund steht.
­
Wir wollen niemanden bekehren, halten es aber für notwendig, dass doch noch eine rege, sachliche und vor allem faire Diskussion über dieses Thema entsteht! Wir stellen dazu den Sachverhalt dar und zeigen die Möglichkeit auf - formal richtig - eine erneute Auseinandersetzung mit der Thematik vor Inkrafttreten des beschlossenen Gesetzes durch eine Volksabstimmung in Gang zu bringen.

Jede(r) Niederösterreichische Landesbürger/Landesbürgerin (wahlberechtigt in NÖ mit ordentlichem Wohnsitz in einer Gemeinde des Landes Niederösterreich) kann, wenn er/sie mit diesem Gesetzesbeschluss nicht einverstanden ist, bis 5. Dezember 2019 gegen das Inkrafttreten des Gesetzes Einspruch erheben. Die NÖ Landesverfassung sagt dazu in Artikel 27 Abs. 1:
Gesetzesbeschlüsse des Landtages sind vor ihrer Kundmachung einer Volksabstimmung zu unterziehen, wenn dies von mindestens 25.000 der zum Landtag wahlberechtigten Landesbürger/innen
innerhalb von sechs Wochen nach Fassung des Gesetzesbeschlusses schriftlich verlangt wird.


Dies hat in Form eines Antrags auf Einleitung einer Volksabstimmung zu erfolgen. Der Antrag hat gemäß §47 NÖ VVVG gewissen Formvorschriften zu entsprechen und muss eine Bestätigung der Gemeinde enthalten, dass die antragstellende Person zum Zeitpunkt der Ausstellung dieser Bestätigung in ihrer Wählerevidenz als zum Landtag von NÖ wahlberechtigt eingetragen ist. Beim vollständig ausgefüllten beiliegenden Muster (Antragsformular, siehe Link unten) sind diese Formvorschriften erfüllt.
Langen bis 5. Dezember 2019 zumindest 25.000 dieser Anträge beim Amt der NÖ Landesregierung ein, muss der Gesetzesbeschluss zwingend einer Volksabstimmung unterzogen werden.
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Was kann ich also tun?
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Wenn du in Niederösterreich wählen darfst und dort einen ordentlichen Wohnsitz hast, dann kannst du bis spätestens 5. Dezember 2019 das Antragsformular:
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1. ausdrucken,
2. ausfüllen (aber OHNE Unterschrift),
3. damit aufs Gemeindeamt/Magistrat gehen,
4. dort unter Aufsicht unterschreiben und
5. von Gemeinde/Magistrat bestätigen lassen.
­
Link zum Antragsformular:
https://www.suchhunde.at/download/Antrag-Ltg-832.pdf
­
Das fertige Antragsformular schickst du:
­
An die
Niederösterreichische Landesregierung
Landhausplatz 1
3109 St. Pölten
­
Wenn du einer/eine von mehr als 25.000 Niederösterreicher/innen bist, die das bis spätestens 5. Dezember 2019 tun, kommt es zu einer Volksabstimmung.
Damit hätten wir gemeinsam die Voraussetzung für eine öffentliche Diskussion als Basis für ein faires und artgerechtes Miteinander der Sozialpartner Mensch und Hund geschaffen!"

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