ES GIBT JA SCHON GESETZE !!!! kapiers doch endlich.Aardvark hat geschrieben: ↑Do 7. Nov 2019, 13:55Bitte lassts endlich die Vergleiche mit dem Waffg.Evilcannibal79 hat geschrieben: ↑Do 7. Nov 2019, 13:14..ABER aus einer persönlichen Befindlichkeit heraus etwas rechtfertigen wollen wo es nix zu rechtfertigen gibt, weil kompletter Blödsinn,
nur weil man selber davon nicht betroffen ist finde ich schon ziemlich dreist.
Noch nie hat sich eine Waffe spontan dazu entschieden jemanden zu attackieren...auch nicht, wenn man es immer und immer wieder versucht in Vergleichen heran zu ziehen.
Außerdem, von welcher Verschärfung redest du? Sehr viele Waffenbesitzer sehen die aktuelle Reform als Verbesserung (das nur nebenbei)
Und du meinst hier als jemand zu argumentieren, der unbefangen ist?
Es ist also Blödsinn, weil es dir nicht passt?
Tut mir leid, aber du hast anscheinend nicht verstanden, welchen Stellenwert "eine (in dem Fall deine) Meinung" hat.
Um es zu präzisieren, genau garkeine, wenn du damit nicht Teil der Mehrheit bist und da haben wir schon wieder das Dilemma mit unserer Demokratie.
Meine Frage nach Lösungen werden hier aber komischerweise übergangen, es kommt nach wie vor Gejammer und Wortklauberei (mit einer Ausnahme).
Warum bietet hier nicht endlich jemand mal eine Lösung des Problems an ?
Meinungen sind wie Arschlöcher, jeder hat eine, aber darum gehts nicht und das willst du nicht verstehen.
Eure "sogenannte Mehrheit" gibt es defacto nicht sonst hätts ein Anti-Hunde Volksbegehren gegeben wo mind. 51% der Österreicher
abgestimmt hätten.
Hatten wir aber nicht, also vergessts des Mehrheitsgeschwafel.
Und NEIN der Vergleich Waffengesetz hinkt nicht, es geht nicht darum ob dich irgendwas spontan verletzen kann sonder um die Art und Weise wie solche Gesetze zustande kommen, nur davon reden wir seit einigen Seiten, der Rest sind persönliche Ängste von Leuten die warscheinlich noch nie ein "Hundeerlebnis" hatten sonder ein Freund, der Schwester von der Schwägerin hat erzählt.
Ich weiß auch nicht welche Probleme manche haben, wenn sie ständig vom Hund abstechen oder abmurksen reden.
Mit solchen Gewaltphantasien sollte man vielleicht keine Waffen besitzen dürfen, oder vielleicht mach a Gesetz das Leute sofort vorsorglich wegsperren lässt um zu verhindern das jemand vielleicht doch auszuckt.
Trifft eh nur einige wenige und es währ a Sicherheitsgewinn für die Allgemeinheit.
Merkst immer nu nix??!!
Mir ist das Gesetz blunzn weil es mich in Tirol nicht betrifft und selbst wenn es hier auch kommt, betrifft es mich so gut wie nicht.
Was willst du mir also unterstellen?
Hörts auf mit Gefühlen zu denken, das hat hier nix verloren
Ich hab auch nie behauptet das es keine Vollpfosten gibt die besser kein Tier halten sollten, aber genau dafür gibts Gesetze
Tierhalterhaftung
§ 1320 ABGB bestimmt, dass wenn jemand durch ein Tier beschädigt wird, so ist derjenige dafür verantwortlich, der es dazu angetrieben, gereizt oder zu verwahren vernachlässigt hat. Der Halter haftet, wenn er nicht beweist, dass er für die erforderliche Verwahrung oder Beaufsichtigung des Tieres gesorgt hat. § 1320 ABGB normiert demnach eine Beweislastumkehr zu Ungunsten des Tierhalters.
Wie der OGH in seiner Judikatur ausführt, darf das Erfordernis der Beaufsichtigung eines Tieres nicht überspannt werden; der Tierhalter hat das vorzukehren, was von ihm unter Berücksichtigung des bisherigen Verhaltens des Tieres billigerweise erwartet werden kann.
Sofern dem Tierhalter Eigenschaften eines Tieres bekannt sind oder sie ihm bei gehöriger Aufmerksamkeit bekannt hätten sein müssen, die zu einer Gefahrenquelle werden können – zB nervöse Reaktionen (Ausschlagen eines sonst gutmütigen Pferdes), unberechenbares Verhalten, Unfolgsamkeit – hat er auch für die Unterlassung der in Anbetracht dieser besonderen Eigenschaften erforderlichen und nach der Verkehrsauffassung vernünftigerweise zu erwartenden Vorkehrungen einzustehen.